Beiträge von Turtle1972

    Ggf. reicht Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz. Wenn nicht, dann musst du beim Jobcenter ALG2 beantragen. Dort wird man aber nicht fragen, ob du erst in einem Jahr in deinem erlernten Beruf arbeiten willst. Man wird überhaupt nicht fragen, ob du im erlernten Beruf arbeiten willst. Man wird dir so ziemlich jeden Anlernberuf in Vollzeit anbieten. Bundesweit, da du alleinstehend bist. Denn im Alg2 ist so ziemlich alles an Arbeit zumutbar und da du jung und ungebunden bist, erwartet man von dir, notfalls wegen Arbeit umzuziehen.

    Du hast Widerspruch geschrieben. Du solltest immer schreiben, was du meinst. War doch sicherlich im Studium auch so, wenn man "Hammer" meint, sollte man eben nicht "Schlagbohrmaschine" schreiben. Der Leser versteht dann nämlich "Schlagbohrmaschine" und nicht "Hammer". In der Klausur fällt man dann ggf. durch. Mich wundert es immer wieder, welches Bildungsniveau heutzutage selbst unter Hochschulabsolventen vorherrscht. Das DDR Bildungssystem, dass nur die Besten Abi machen durften, hat was...


    Du sollst für das Amt darlegen, dass es 2 getrennte Wohnungen sind und deshalb jeder für sich einen Haushalt führt, womit es keine HG sein kann! Ist das so schwer zu verstehen?! Du hast doch nach deiner Beschreibung alles, was man dafür braucht.

    Du hast als Studienabsolvent nicht herausfinden können, dass man gegen eine Mitwirkungsaufforderung nicht in Widerspruch gehen kann? Traurig. Sowas sollte man von der Bildungselite des Landes eigentlich erwarten können.


    Reich die blödsinnige Anlage einfach ein und schreib da rein, dass keine HG vorliegt (WG erst recht nicht, wie kommst du auf den Blödsinn, wie kann man eine WG sein, wenn das Haus 2 Wohneinheiten hat?!) da im Haus 2 Wohneinheiten sind und du für dich allein wirtschaftest.


    Setze eine Frist zur Bearbeitung deines Antrages, wenn die nicht eingehalten wird, würdest du einstweilige Anordnung beim SG beantragen. Was du dann auch machen musst, wenn die Frist nicht eingehalten wird.

    Ich kann euch nur raten, schnellstmöglich zu heiraten. Erstens wäre er dann familienversichert, wenn das JC wegen Vermögen ablehnt, zum andern könntest du in Lohnsteuerklasse 3 wechseln, dein Netto wird höher und damit dann auch dein späteres Elterngeld. Klingt nicht romantisch, aber man sollte es eben in Betracht ziehen.


    Miete wird immer kopfteilig berücksichtigt, egal, wer im Mietvertrag steht. Also erstmal 50:50 und dann 33,33:33,33:33,33. Verabschiede dich auch von dem Gedanken "mein Lohn, sein Alg 2" oder "mein Elterngeld, sein Alg 2". Sowas gibt es nicht. Entweder es bekommen alle Alg 2 oder niemand.

    Ihr seid eine BG, natürlich spielt auch dein Vermögen eine Rolle. Das Vermögen ist bis 150 Euro pro Lebensjahr geschützt, in eurem Fall also (dein Alter + sein Alter) x 150 Euro = xxx Euro zuzüglich 2 x 750 Euro für einmalige Anschaffungen. Ansonsten sind nur Anlagen fürs Alter extra geschützt, aber darum geht es dir ja nicht.


    Von welcher Summe sprechen wir und wie alt seid ihr?

    Die würde sich nur lohnen, wenn du nachweisen kannst, dass du die 50 Euro auch für Buisinesskleidung ausgegeben hast und mit deinen TATSÄCHLICHEN Ausgaben für "Arbeits"Kleidung die 100 Euro Grundfreibetrag überschritten werden. Dann muss nämlich ein höherer Freibetrag abgesetzt werden. Wenn du aber trotz höherem Freibetrag kein Anspruch auf ALG 2 hast, lohnt sich selbst dann eine Klage nicht. Weil: kein Anspruch heißt "kein Anspruch". Da ist es egal, ob man nur 2 Euro drüber liegt oder 150 Euro...

    Beistandschaft ist beim Jugendamt, an wen gehen denn nun die Zahlungen? Ans Jugendamt oder an das Jobcenter?


    190 Euro mehr hättest du übrigens nicht gehabt, weil das Kindergeld (192 EUR derzeit m. W. n.) dann bei dir als Einkommen angerechnet wird, wenn dein Kind soviel Einkommen aus Unterhalt und Erbe hat, dass es seinen Bedarf selbst deckt.


    Es steht dir natürlich frei, auf ALG 2 zu verzichten und alternativ Wohngeld zu beantragen.

    Das Urteil mit Schichtzuschlag dürfte uralt sein.


    Erklärungen mal mehr zur Bekleidungspauschale. Kontrolliert der Arbeitgeber, dass du die 50 Euro jeden Monat für Klamotten ausgibst? Fordert er den Rest zurück,wenn du in einem Monat nichts kaufst?

    Er wurde von der Krankenkasse wahrscheinlich hoch eingestuft, weil sie seine Einkommensverhältnisse nicht kennen. Wendet euch an die Krankenkasse, dass die die Höhe prüfen.


    Wenn niemand für ihn Beiträge zählt, muss er selbst zahlen. Er bezieht ja nun kein Alg 2 mehr und deshalb ist das JC nicht zuständig.


    Wenn er U 25 ist und einfach auszieht, obwohl er sich das nicht leisten kann, dann bezahlt das JC keine Mietkosten.