Beiträge von Turtle1972

    Was heißt später? Alg2 ist doch keine Rente auf Lebenszeit. Wenn du deinen Lebensunterhalt selbst bestreiten kannst, interessiert es niemand, wie groß das ererbte Haus ist.


    Ansonsten ist bzgl. Vermögen für eine Person ein Eigenheim bis 90 qm geschützt. Deine läge weit darüber.

    Wie alt bist du? Was sind diese 336 Euro? ALG 1? Wie hoch wird das ALG 1, wenn die Anrechnung des Nebenjobs wegfällt? Die 730 EUR Miete sind für insgesamt 4 Personen?


    Könntest du ggf. etwas strukturierter schreiben? Man versteht überhaupt nicht, was dein Anliegen ist und wie die derzeitige Sachlage aussieht.

    Weil es hier um Sozialrecht und nicht um Mietrecht geht. Deshalb wird bei der Beurteilung, ob getrennter Wohnraum vorliegt, auch nicht so streng geguckt, ob dieser notdürftig abgetrenne Wohnraum Vermieter wäre.


    Setze einfach nochmals ein Schreiben auf, dass du im Haus der Eltern wohnst, dort aber in eigenen Räumen deinen eigenen Haushalt incl. Kochen, Waschen etc. führst und daher kein gemeinschaftliches Wirtschaften mit den Eltern vorliegt, somit auch keine HG.

    Und wenn ein Lkw oder Gabelstaplerfahrer oder ein Schweißer seine Scheine erneuern muss, muss ihn auch wer dran erinnern? Im Normalfall überwacht man sowas selbst. Das nennt sich "Eigenverantwortung". Und im Normalfall wird einem sowas auch während der Weiterbildung gesagt, wenn man Scheine, Nachweise etc. später nochmals machen musd. Du wirst wohl kaum erwarten können, dass jemand alle möglichen notwendigen (Nach) Qualifizierungsvorschriften für alle möglichen Berufsfelder im Kopf hat.


    Du bist vielleicht lustig. Ich finde das eher unglaublich, dass du für dein Versäumnis anderen den schwarzen Peter zuschieben willst. Wenn du dich fast 10 Jahre vergeblich beworben hast, gibt es sowieso garantiert andere Gründe, wieso es nicht mit einem Job geklappt hat.

    Das stimmt nur, wenn das JC sehenden Auges einen falschen Bescheid erlässt, also von dem Erbe, dessen Höhe und dass es schon gezahlt wurde, wusste, und dem Kind trotzdem ALG2 bewilligt, dann aber merkt "och, da war ja das Erbe" und alles wieder zurück fordert. Denn die Aufhebung ginge nur nach § 45 SGB X und da greift Vertrauensschutz.


    Hier ist es aber sicher so, dass das JC irgendwann mal den Bescheid erlassen hat und das mit dem Erbe erst später bekannt wurde. Dann erfolgt die Aufhebung nach § 48 Abs. 2 Nr. 3 SGB X:



    https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_10/__48.html


    Und da greift kein Vertrauensschutz, das JC kann das Erbe und den Zufluss ja nicht riechen.


    Du hast doch 2 Aufhebungsbescheide erhalten. Einen ab 1.7.(für die Zukunft) und den Aufhebungs- und Erstattungsbescheid ab 1.3 oder 1.4., der mit der Rückforderung. Oder wird nicht alles zurück gefordert, was du und dein Kind bekommen haben? Wenn nicht, dann stell bitte den Aufhebungs- und Erstattungsbescheid ein, dass ich ihn lesen kann.


    Wenn es aber so ist, dann ist für BuT Leistungen der Landkreis zuständig, wenn ihr (rückwirkend) Wohngeld erhalten solltet. Rückwirkend kannst du Wohngeld gem § 28 SGB X stellen:


    Zitat

    Hat ein Leistungsberechtigter von der Stellung eines Antrages auf eine Sozialleistung abgesehen, weil ein Anspruch auf eine andere Sozialleistung geltend gemacht worden ist, und wird diese Leistung versagt oder ist sie zu erstatten, wirkt der nunmehr nachgeholte Antrag bis zu einem Jahr zurück, wenn er innerhalb von sechs Monaten nach Ablauf des Monats gestellt ist, in dem die Ablehnung oder Erstattung der anderen Leistung bindend geworden ist. Satz 1 gilt auch dann, wenn der rechtzeitige Antrag auf eine andere Leistung aus Unkenntnis über deren Anspruchsvoraussetzung unterlassen wurde und die zweite Leistung gegenüber der ersten Leistung, wenn diese erbracht worden wäre, nachrangig gewesen wäre.


    https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_10/__28.html