Beiträge von Dude23

    Hey ich bin Neu auf der Seite
    Und ich könnte echte Hilfe brauchen. Meine Frau u.ich wohnen in einer 4Raum Wohnung und wir haben uns eine nette kleine 2 R.Whg. gesucht .Nun macht das Jobcenter Rügen heck meck .Wir waren beide dort gewesen u. haben mitgeteilt das wir uns selber eine kleinere Whg. gesucht u.gefunden haben . Hatten auch alles an Papiere dabei. Größe der Whg . Gesamtgr. des Wohnhauses ,Saniert etc. Anträge auf Umzugsbeihilfe gestellt u.genemigt. Kosten 660.€ Renovierungsbeihilfe 0 also abgelehnt. Ich mus aber eine Eibauküche kommplet umbauen,mach ich selber um Kosten zu sparen .Renovieren tu ich auch selber um Kosten zusparen.Ich habe Gott sei dank ( Gott kan auch nicht helfen ) die gabe Handwerklich geschickt zu sein, und kan dadurch vieles selber machen . Und was noch dazukommt ich kann doch nicht all meine Möbel auf den Sperrmüll werfen nur weil der Landkreis das so will. Es kommt ja noch dazu stellt man konkrete Fragen gibt es keine Antwort mir kommt es bald so vor , als ob man ( Mitarbeiter ) überhaupt nicht ausreichend Ausgebildet ist . Und den Mitarbeitern egal ist wie man mit dem bischen Geld klar kommt.
    Jeden falls sind wir beide am ENDE der ganze Bürokratismuss macht uns fertig.
    Ich wäre für jede HILFE !!! dankbar. Gute TIPS helfen auch weiter. Bitte nur keine blöden und Unqualifizierte Antworten.:confused:


    Wenn du das so vorgebracht hast wie hier, dann kann ich verstehen warum du auf deine Fragen keine Antworten erhalten hast. Das liegt aber dann nicht am (Aus)Bildungsstand der JC-Mitarbeiter.


    Wie kitty schon fragte: Was willst du eigentlich wissen?

    Die Frechheit liegt nicht in der Antwort, sondern eher in deinem Beitrag.


    Meines Wissens (das muss nicht richtig sein) ist Mutterschaftsgeld eine Lohnersatzleistung und damit auch kein priviligiertes Einkommen nach § 11a SGB II. Es ist damit auf die ALG II-Leistungen anrechenbar und muss gemeldet werden (gemeldet werden muss sowieso jedes Einkommen).

    Kindergeld steht dir gar nicht mehr zu, du musst den Ausbildungsabbruch schnellstens melden! Ansonsten schreibe doch bitte mal die Berechnung des Jobcenters ab.


    Turtle


    Wieso steht ihr das nicht zu? Sie hat doch ein Kind.
    Rein interessehalber.

    Meine -persönliche- Meinung ist, dass in der heutigen Zeit, in der ständig über Bürgerfreundlichkeit gesprochen wird, es eine Selbstverständlichkeit ist, dass ich mir als SB selbst Kopien anfertige, wenn die Unterlagen vom Antragsteller im Original vorgelegt werden. Und da für jede Kopie 15 Cent rauszupressen, während man Milliarden ins Ausland schiebt, das kann man einem Antragsteller m. E. zurecht nicht verständlich machen.

    ich habe ja das geld garnicht bekommen das ging direkt zur arge jetzt aber noch ne frage ich bekomme immer weniger wie diese 364 bzw jetzt 374 soviel habe ich noch nie bekommen warum


    Beim Bescheid des Jobcenters ist doch ein Berechnungsblatt dabei, aus dem man die Antwort vermutlich entnehmen kann.

    Er hat doch geschrieben, dass er derzeit eingearbeitet wird. Als ich im Sozialamt tätig wurde, hab ich schnell gemerkt, dass mir auch die 2-jährige Schulausbildung dabei nicht viel hilft. Meine persönliche Erfahrung sagt mir, dass im sozialen Bereich eine 6-monatige Einarbeitungszeit unumgänglich ist.

    Ja, das is natürlich blöd, mir ist das Problem aus eigener Erfahrung bekannt.


    Ähnlich geht es übrigens den Menschen, die aus dem Hartz IV-Bezug ausscheiden, weil sie 65 geworden sind und Altersrente bekommen. Diese wird nämlich auch erst zum Ende des Monats ausbezahlt. Da kann dann allerdings das Sozialamt mit einem Darlehen einspringen, soweit sich vermutlich laufende Leistungen nach dem SGB XII errechnen.

    Sagen wir mal so...du hast ja für Januar dein Gehalt + 700 Euro vom JC bekommen. Was du von den 700 Euro bezahlt hast, musst du von deinem Gehalt nicht mehr bezahlen ;)


    Kurzum: Genau genommen kannst du dein Gehalt in voller Höhe behalten.

    Hallo Leutturm,


    erstmal Gratulation zum neuen Job ;)


    Meines Erachtens hat das durchaus seine Richtigkeit. Das Gehalt fließt dir im Januar zu und ist somit Einkommen für Januar und als solches anzurechnen. Schau mal bei § 11 Abs. 2 Satz 1 SGB II.

    @ dude 23
    Die Frage wurde gestellt am 30.11.2011.
    Glaubst Du, daß deine Antwort obwohl gut gemeint noch gelesen wird ?
    MfG
    mani


    Offensichtlich wurde sie von der Threaderstellerin ja noch gelesen :-)


    Spaß beiseite, is mir schon bewusst. Aber erstens konnte man ja nicht wissen, ob die Sache bereits geklärt ist (nicht jeder ist so dreist und fragt fünf Mal nach einer Antwort) und desweiteren hilft es vielleicht wirklich auch jemand anderem. So war zumindest meine Intention.

    Hallo,



    hat man Anspruch auf Kindergeld wenn man Sozialhilfe bezieht?


    Ja, aber es wird bei der Sozialhilfe i.d.R. als Einkommen angerechnet.



    Mehrbedarf bzgl. der Ernährung, wie viel bekommt ein Kind?


    Kommt auf die Erkrankung an, es gibt Mehrbedarfe mit 10% und 20% des maßgebenden Regelsatzes.



    Kann man als Empfänger die Pflegestufe /Geld beantragen?
    Wo macht man sowas?


    Ja, kann man. Das macht man bei der Pflegekasse (idR Krankenkasse).


    Hallo,


    ist zwar schon ein bisschen her, aber vielleicht besser spät als nie.


    Zu 1.:
    Bei einer Zahlungsverzögerung solltest du den Vermieter darüber informieren. Ansonsten muss das m.E. nicht sein.


    Zu 2.:
    In aller Regel: ja. ABER: Das Sozialamt wird das amtsärztliche Gutachten nicht interessieren. Ausschlaggebend ist in diesem Fall allein die Entscheidung des Rentenversicherungsträgers. Und unabhängig davon, ob dir eine Erwerbsminderungsrente zusteht, stellt der Träger aber dennoch deine Erwerbsminderung fest -> diese Information gibts in der Regel aber erst auf Antrag des Sozialamtes.


    Zu 3.:
    Wurde die Kaution nicht nur als Darlehen übernommen, welches du durch monatliche Einbehaltung eines Teils der Leistung zurückzahlen musstest?


    Zu 4.:
    Das Jobcenter müsste beim Sozialamt einen Erstattungsanspruch anmelden und weiter zahlen. Das Geld bkäme das JC dann vom Sozialamt zurück. Wichtig: In deinem Fall geht es um Leistungen nach dem dritten Kapitel des SGB XII (sog. "Hilfe zum Lebensunterhalt"). In dem Fall gilt das Datum der Antragsstellung als Hilfebeginn. Wichtig ist also nicht, wann der Antrag bearbeitet ist, sondern wann er gestellt wurde. Zur Überbrückung müsste, wie im ersten Satz beschrieben, das JC weiterzahlen und sich das Geld dann vom Sozialamt zurückholen.

    Ich kenne dazu keine Regelung, weiß aber zufällig, dass es genug Gemeinden/Städte gibt, die nach Vorlage des Grundsicherungsbescheids die Bearbeitungsgebühr für den neuen Ausweis erlassen oder zumindest senken. Einfach mal bei deiner Gemeine nachfragen.

    Ich würde mal sagen, dass eine Unterhaltspflicht nur bei Eltern für Kinder und bei Kindern für die Eltern besteht. Du kannst also nicht dazu gebracht werden, Heimkosten für deine Tante zu bezahlen, wenn du das nicht willst oder kannst.


    Für Altenheim ist grundsätzlich der überörtliche Sozialhilfeträger zuständig. In Bayern sind das die Bezirke, keine Ahnung wo du wohnst.