Beiträge von lalelu1

    Hallo again,


    nach knapp 4 Monaten wurde unser Widerspruch bearbeitet. Ich habe noch zwei kurze Fragen, da ich zwar die Gesetze kenne, aber trotzdem nicht schlau werde.
    1) 20% des Meister-Befögs werden nun als anrechnungsfrei behandelt, da Ausbildung. Ist diese Regelung gerechtfertigt?
    2) Mein zweckgebundenes Stipendium (Bücher, Studiengebühren, Fahrtkosten) wird immernoch angerechnet und ich benötige dringend ein Urteil o.ä,, dass die das nicht dürfen. Wie gesagt, aus dem Gesetzestext werde ich nicht so richtig schlau.


    Bitte nochmal helfen!

    Hallo,


    ich bekomme ein zweckgebungenes Stipendium für mein Fernstudium und mein Freund bekommt Meister-Bafög für seine Technikerausbildung, wir haben ein Kind und bilden eine BG.


    Nach meinem Umzug werden Stipendium und Meister-Bafög als Einkommen angerechnet. Dürfen die das?


    Das Stipendium ist zweckgebungen, d.h. nicht nutzbar für die Kosten des täglichen Lebens. Hat jemand hierzu eine Entscheidung/ein Gesetz, damit ich das morgen vorlegen kann?


    Gleiche Problematik mit dem Meister-Bafög. Davon sind ja eh 2/3 Kredit und es ist ja für mein Freund vorgesehen, er bekam bisher auch Wohngeld dazu (Wohnkosten sind im Meister-Bafög nicht mit drin). Das darf doch auch nicht als Einkommen für meine Tochter und mich gewertet werden, oder? Bitte auch mit Entscheidung/Gesetz, damit ich das begründen kann.


    Bitte, wir brauchen dringend Hilfe!