Beiträge von Anna1812

    ? weiss nicht - darum ja der Thread hier :)


    Überlegung : Selbst wenn Plus / Minus Null raus kommt ist man die Anhängigkeit und ständige Darlegung und Rechenschaft los!

    Also, Thomas, ich finde es persönlich blöd irgendwas zu türken.


    Sich im Vorfeld infomieren wirkt Wunder :)


    Und was soll die Frage nach den 70% ????


    Wenn Du arbeitest zahlt der AG in dem Falle Dein Freund ob es diese Zuschüsse gibt weiss ich nicht, ich kenne Zuschüsse bei ü50 - mich beschleicht der Eindruck dass Du Geld bekommen willst aber nicht ehrlich dazu bereit bist Arbeit anzunehmen bzw. Dich dauehaft in Arbeit zu begeben.

    speziell bei meinem Freund meinte ich für diesen Monat (Mai) bis er sein erstes Gehalt bekommt, was ja erst im Juni ist. Dann halt allgemein für den Umzug, Ausstattung ect....


    Das Mai-Geld kommt aus dem Aprilgehalt , da hatte er so wie ich es hier verstehe, doch noch einen Job.


    Umzug, Ausstattung - das ist normalerweise Privatvergnügen bei Menschen mit Arbeit.

    Hallo :)


    für mich liesst sich alles seltsam.


    Ich habe verstanden, dass Dein Freund gekündigt wurde - zu Ende April und ab Mai einen neuen Job hat, richtig?


    Was soll den für Unterstützung kommen von der Arge? Vor Allem wofür?


    In seinem Fall fliesst das Geld doch durchgängig - Gehalt aus April ist für Mai und Ende Mai gibt es neues Gehalt.


    Ausserdem, wozu der ganze Umstand?
    30 Km zur Arbeit - das liegt vollkommen im Rahmen und ist schon fast Luxus :p


    Selbst wenn Du jetzt für ihn aufkommen muss, kann das ja keine lange Zeit gewesen sein und wenn doch, ist sie ja mit dem neuen Job zuende und er verdient ja selber - Rückwirkend gibts nichts...... abgesehen davon, ist doch normal in einer Beziehung dass man einander beisteht.

    Auch wenn das jetzt blöd klingt - zieh wieder in Deine eigene Wohnung ansonsten muss sie für Dich aufkommen.


    Es ist ein seltsames System - ich habe das schon mal gehört von verschiedenen Seiten.


    Paare seid Jahren und leben auch praktisch zusammen und die andere Wohnung steht praktisch leer.
    So wird der Bedürftige unterstützt und der andere muss nicht aufkommen.


    Das ist Schwachsinn hoch3 denn es wäre für alle besser wenn hier ein Zuschuss seitens der Arge fliessen würde - damoit hätte auch der Staat wahrscheinlich viel Geld gespart.


    Vielleicht hilft Wohngeldantrag oder Du schaust mal nach einem Job - Gleitzone oder Minijob.


    Krankenkasse musst Du wohl selber tragen ca. 150€

    Hmmmmm - das befremdet mich irgend wie......


    Sorry aber so wirklich kann ich dieses Anliegen nicht nachvollziehen.


    Das Amt zahlt Euch Geld für Miete - dieses Geld führt Ihr aber nicht ab, weil Ihr
    in Eigentum wohnt ..... somit wurde doch das Geld zuviel gezahlt bzw. für eine Ausgabe, die faktisch nicht vorhanden ist somit ist klar, dass sie es berechtigterweise zurück haben wollen.

    Hallo,


    mein Sohn wohnt seid über einem Jahr wieder bei mir.
    Er bezieht Hartz IV und wir bekommen Kindergeld.


    Nun hat er einen Minijob gefunden und möchte am liebsten von der ARGE weg.


    Nun haben wir denen mitgeteilt dass er einen Minijob hat und wir in Betreuung bleiben wollen weil er Anwärter für den Psychologischen Dienst ist und eventuell dann eine Massnahme bekommt, die man so nicht erhält ausser man wird über die ARGE vermittelt.


    Da es aber sehr mühsam un kompliziert mit der ARGE ist, ständigt Auskünfte erteilen, Nachweise erbringen, Termine wahrnehmen ist jetzt die Überlegung einfach auf die Leistung zu verzichten.


    Eventuell käme ohne Arge mehr raus aber die ganze Rechnerei ist mir so wie so nicht klar.



    Frage noch :


    - wie ist er dann Krankenversichert?
    - was passiert mit Raten, die er der Arge noch zahlen muss, die immer gleich einbehalten wurden - kann er diese dann abführen?


    Fragen über Fragen :rolleyes:


    Danke und Gruss an Alle.

    Hallo Michael,


    umziehen heisst in dem Fall ganz aus Deutschland weg?
    Das musst Du angeben.
    Letztlich gibts Du dann ja auch Deinen Wohnsitz auf und somit werden keine Leistungen gezahlt.
    Grundsätzlich ist es wohl so, dass Ortsabwesenheit bis 3 Wochen weiter gezahlt wird aber danach die Leistungen eingestellt werden.

    Vielleicht geht mal umdenken :o


    Du sagst das Haus ist schuldenfrei.


    Eine Idee wäre das Haus zu vermieten und sich dann über die Miete zu finanzieren oder untervermieten oder WG.


    Zitat:
    Dabei sollte ich bald eine Ausbildung im Pflegebereich anfangen und alles sah endlich etwas rosiger aus. Kann ich aber nicht mehr, weil ich bald kein Geld mehr zum leben habe, nicht zum essen, nicht für die Nebenkosten.


    Verstehe ich nicht ganz.
    Du hast Eigentum also keine Mietkosten an der Backe ergo, Du braucht Geld zu leben - > Nebenkosten und Nahrung.
    Das Geld was Du bei einer Ausbildung bekommst ( oder gibts kein Azubi - Geld ? ) , müsste doch reichen und dann kannst du von der ARGE weg und die können an das Haus nicht ran oder?
    Hier kannst Du auch noch Ausbildungsbeihilfe beantragen.


    Warum Du keine Ausbildung anfangen kannst, erschliesst sich mir nicht :confused:


    Ich verstehe auch nciht wieso die erst jetzt darauf kommen?
    Das musst Du doch im Antrag angeben wenn du Besitztümer hast, auch müssen Mietnachweise erbracht werden........


    P.S. es gibt diverse Hilfs-Arbeiter-Jobs .
    Da verdient man kein Vermögen aber es ist allemale einiges mehr als Hartz IV und Haus kann bleiben......

    Danke für die Antwort.
    Ok - dann schreiben wir eine Mail dort hin, dass seid September wieder Kindergeld gezahlt wird.
    Das sollte reichen, oder?


    Was ist mit der Nachzahlung?



    Bzgl. der Krankenkasse - er wird über die ARGE versichtert.
    Ab dem 23 Lebensjahr greifen die Familienversicherungen nur noch unter bestimmten Umständen, die wir nicht erfüllen.

    Hallo zusammen,


    ich habe beim Stöbern im Netz hierher gefunden und habe direkt mal eine Frage :D



    Mein Sohn -22 Jahre -war verheiratet und lebte in einer Bedarfsgemeinschaft.
    Die Partner trennten sich und nun ist er geschieden und lebt jetzt bei mir.
    Trennung und Umzug haben wir angegeben.
    Die Leistung wurde gekürzt.


    Scheidung hatten wir noch nicht abgegeben da jetzt erst rechtskräftig.
    Ich habe im Merkblatt gelesen, dass Trennung gemeldet werden muss - haben wir getan, was ist mit der Scheidung?
    Muss diese gesondert gemeldet werden?


    Zur Zeit der Berechnung der Leistungen habe ich kein Kindergeld bezogen weil es in Prüfung war.
    Wir haben auf dem Bogen angegeben dass kein Kindergeld gezahlt wird, das stimmt ja auch so.
    Nun bekomme ich wieder Kindergeld und habe eine Nachzahlung bekommen.
    Muss ich das angeben?


    Vielen Dank schon mal und guten Abend,


    Anna