Beiträge von Claudy_K

    Hallo zusammen,


    gibt es eine Auflistung, was für die erste eigene Wohnung als Erstausstattung geleistet wird? Ich weiß nur noch, dass es eine 2-Platten-Kochfeld, Bett, Kleiderschrank, ein Tisch und 2 Stühle ist. Weiß jemand, was da noch bei ist?


    Sonnige Grüße
    Claudy_K

    Hallo,


    habe ich es richtig in Erinnerung, dass minderjährige Kinder von ALG II-Empfängern Anspruch auf Schulgeld (also Pauschale für Schulbedarf) 2 Mal im Jahr haben? Ich dachte, zum 1.August würde das kommen. Gibt es das noch? Und wenn ja, in welcher Höhe? Kommt das automatisch oder muss das beantragt werden?


    Lieben Gruß
    Claudy_K

    Guten Tag,


    ich habe eine Frage. Es geht um eine Frau, die mit 2 Kindern in einer Wohnung lebt. Die ältere Tochter ist seit Geburt mehrfach schwerbehindert. Aufgrund der Behinderung ist sie inkontinent (Kot und Urin) und in ihren Bewegungen "ungeschickt". Die Tochter verschüttet viel Wasser und muss (trotz der Verwendung einer Latzes) nach dem Essen meist umgezogen werden. Die Mutter muss trotz der Verwendung von Windeln täglich ein bis zwei Maschinen Wäsche waschen. Sie kommt mit dem Trocknen der Wäsche gar nicht so schnell nach, sodass sich oftmals Wäscheberge türmen. Es ist sogar schon dazu gekommen, dass keine Wäsche mehr im Schrank war.
    In dem Haus gibt es keinen Waschkeller / Trockenboden, sodass sie nur in der Wohnung die Wäsche trocknen kann. Daher braucht sie dringend einen Trockner.


    Ein Antrag auf Gewährung eines Darlehens zur Anschaffung des Trockners wurde vom Jobcenter abgelehnt. Das Jobcenter begründet den Antrag damit, dass in dem Betrag zur Sicherung des Lebensunterhaltes bereits ein Budget für solche Anschaffungen enthalten ist.


    Da die Frau viele Schulden abbezahlt, schafft sie es leider nicht, monatlich Geld anzusparen. Aufgrund ihrer negativen Schufa-Auskunft gewährt kein Händler ihr eine Ratenzahlung.


    Hat jemand Erfahrungen, ob sich ein Widerspruch lohnt? Oder ob es andere Möglichkeiten gibt?


    Herzlichen Gruß
    Claudy

    Hallo zusammen,


    ich bin Sozialarbeiterin und stelle die Frage für meine Klientin. Sie bezieht ALG II und bewohnt ihre Wohnung. Sie ist seit einigen Monaten in einer Beziehung zu einem jungen Mann. Der junge Mann wohnt noch bei seinen Eltern. Tagsüber ist er häufig bei ihr in der Wohnung. Ab und zu (d.h. weder oft noch regelmäßig) übernachtet er bei ihr. Das Zusammenziehen ist für die beiden keine Alternative, da sie psychisch krank ist und ihren Rückzugsraum braucht.
    Gestern stand ohne Vorankündigung jemand vom Jobcenter bei ihr vor der Tür. Die Nachbarn hätten gemeldet, dass sie seit längerem einen festen Mitbewohner habe. Meine Klientin hat den Mitarbeiter des Jobcenters nicht reingelassen. Nun soll ein termininierter Hausbesuch gemacht werden.


    1. Dürfen die das?
    2. Hat meine Klientin etwas falsch gemacht?
    3. Hat sie etwas zu befürchten?
    4. Wisst ihr, auf was der Mitarbeiter des Jobcenters beim Hausbesuch achtet?
    5. Können wir selbst aktiv irgendwas tun?


    Über Rückmeldungen freue ich mich sehr :-)
    LG Claudy

    Hallo,


    vielen Dank für den schnelle Kontakt :-)


    Der junge Mann wohnt nicht bei seiner Mutter. Im Rahmen der Ausbildung wohnt er in einem Internat. Die Unterkunftskosten werden ebenfalls von der Bundesagentur für Arbeit übernommen. Die Mutter bezieht ALG II. Das Jobcenter hat ihn aus der Bedarfsgemeinschaft ausgeschlossen, da er nicht mehr in der Wohnung wohnt.


    Dass der junge Mann mit den 290 Euro seinen Lebensunterhalt finanzieren muss, ist mir klar. Und genau dort liegt meine Frage. Das Existenzminimum liegt bei 306 Euro. Diese Summe steht ihm nicht in Gänze zur Verfügung. Hat er niergends Anspruch darauf, zumindest das Existenzminimum zu erreichen?


    LG Claudy

    Hallo,


    vielen Dank für die schnelle Antwort :-)


    Der junge Mann wohnt nicht bei seiner Mutter. Im Rahmen der Ausbildung wohnt er in einem Internat. Die Unterkunftskosten werden ebenfalls von der Bundesagentur für Arbeit übernommen. Dass der junge Mann mit den 290 Euro seinen Lebensunterhalt finanzieren muss, ist mir klar. Und genau dort liegt meine Frage. Das Existenzminimum liegt bei 306 Euro. Diese Summe steht ihm nicht in Gänze zur Verfügung. Hat er niergends Anspruch darauf, zumindest das Existenzminimum zu erreichen?


    LG Claudy

    Guten Tag,


    es geht um einen 19-jährigen jungen Mann. Er macht eine Ausbildung beim CJD Berufsbildungswerk Niederrhein. Zusätlich zu seinem Kindergeld (186 Euro) erhält er Ausbildungsgeld von der Bundesagentur für Arbeit, welches an die Mutter ausgezahlt wird (104 Euro). Insgesamt stehen ihm also 290 Euro zum Leben zur Verfügung.
    Laut SGB II haben Menschen in diesem Alter einen Anspruch auf Leistungen zum Lebensunterhalt von 306 Euro. Besteht die Möglichkeit, die Differenz von 16 Euro irgendwo bewilligt zu bekommen? Jobcenter? Sozialamt?


    Herzlichen Gruß
    Claudy_K

    Guten Tag,


    es geht um einen 19-jährigen jungen Mann. Er macht eine Ausbildung beim CJD Berufsbildungswerk Niederrhein. Zusätlich zu seinem Kindergeld (186 Euro) erhält er Ausbildungsgeld von der Bundesagentur für Arbeit, welches an die Mutter ausgezahlt wird (104 Euro). Insgesamt stehen ihm also 290 Euro zum Leben zur Verfügung.
    Laut SGB II haben Menschen in diesem Alter einen Anspruch auf Leistungen zum Lebensunterhalt von 306 Euro. Besteht die Möglichkeit, die Differenz von 16 Euro irgendwo bewilligt zu bekommen? Jobcenter? Sozialamt?


    Herzlichen Gruß
    Claudy_K