Beiträge von Kätzchen35

    Hallo loreley,


    wir können uns gern mal über skype unterhalten, da ich aber noch nicht genau weis wie ich nächste woche arbeiten muss, würde ich dir kurzfristig bescheid geben, wann ich erreichbar bin. Ist das ok für dich?


    Liebe Grüße
    Kätzchen


    Ich schick dir aber auch mal was per PN

    Hallo Freiberufler,


    wenn du dein Gehalt zum 31.5. bekommst, dann gilt hier natürlich das Zuflussprinzip und es wird angerechnet.
    Sprich mit deinem AG, ob er dir dein Gehalt zum 1.6. auszahlen kann, dann ist alles in Butter.


    Liebe GRüße
    Kätzchen

    1?-Job ist top!



    ??????


    @ mapa,


    als erster Ansprechpartner für deinen Umzug ist das momentan zuständige Amt. Du musst dir dort eine Genehmigung für den Umzug dort holen


    Vor einem Umzug solltest du dich auch beim Sozialamt am neuen Wohnort über die angemessenen Mietkosten informieren und eine Zusicherung bezüglich Übernahme der Miete vor Unterzeichnung des neuen Mietvertrages einholen.


    Wenn du mit deiner Freundin zusammenziehen möchtest werdet ihr als eine BG gehandhabt, heißt ihr Einkommen wird mit in die Berechnung mit einfließen.


    Liebe Grüße
    Kätzchen

    Hallo Jaguar,


    bei den 7,50 Euro handelt es sich um die Warmwasserbereitung über die Heizung. Diese wird abgezogen, Standartgemäß sind das 18 % von den tatsächlichen Heizkosten.


    Also alles in Ordung


    Liebe Grüße
    Kätzchen

    Hallo,


    hier mal folgendes dazu:



    Dient ein Praktikum nur dem Kennenlernen des Berufslebens, steht die Praktikantin / der Praktikant nicht in einem Arbeitsverhältnis und hat damit auch keinen Urlaubsanspruch.


    Handelt es sich um ein Rechtsverhältnis, in dem der Erwerb beruflicher Kenntnisse im Vordergrund steht, haben auch Praktikantinnen und Praktikanten Anspruch auf jährlichen Erholungsurlaub von mindestens vier Wochen nach dem Bundesurlaubsgesetz (siehe: §§ 26, 10 Abs. 2 BBiG, §§ 1,3 Bundesurlaubsgesetz).


    Ist der "Praktikant" tatsächlich Arbeitnehmer, so hat er wie jeder Arbeitnehmer Anspruch auf jährlichen Erholungsurlaub von mindestens vier Wochen nach dem Bundesurlaubsgesetz (siehe: §§ 1, 3 BUrlG).


    Quelle:
    http://www.generationpraktikum.de/Generation-Praktikum/Navigation/Arbeitgeber/fragen-und-antworten,did=186410.html


    Liebe Grüße
    Kätzchen

    Hallo Fritzi,


    forde das Amt hier nochmals schriftlt., per Einschreiben, auf, den Eingereichten Überprüfungsantrag zu bearbeiten. Setzt dabei eine Frist von 5 Tagen (nach diesem Zeitraum finde ich diesen angemessen). Sollte sich bis dahin nichts ergeben haben, bzw. du keinen Beschied über den Überprüfungsantrag erhalten haben, rate ich an eine Untätigkeitsklage bei deinem zuständigem Gericht einzureichen.


    Viel Erfolg!


    Solltest du noch fragen haben dann melde dich nochmals hier.


    Liebe Grüße
    Kätzchen

    Hallo emma409,


    wenn das Gehalt deiner Schwester nicht ausreicht, dann kann sie aufstockend ALG II beantragen. Deiner Nichte steht natürlich auch ALG II zu.


    Also Antrag stellen und ab damit.


    Für weitere Fragen stehe ich gern zur Verfügung


    Liebe Grüße
    Kätzchen

    Hallo Lucky,


    diesbezüglich ist mir nichts bekannt.


    Tip zu Bewerbungen:


    Schick doch ersteinam Kurzbewerbungen mit verweis, das du gern bereit bist bei interesse weitere Unterlagen zu schicken.
    ( bei mir hat dies gut geklappt)


    Liebe Grüße
    Kätzchen

    Hallo aradith,


    ersteinmal durchatmen..............hier kommt die Anwort:


    Die größe der Wohnung ist nicht unbedinngt entscheident........sondern die Koste.
    Will heißen: Wenn die 90 m² große Wohnung genaus soviel kosten wie eine 60 m² Wohnung dann ist alles paletti, wenn nicht kann muss aber das Amt die Wohnung nicht genehmigen.


    Liebe Grüße
    Kätzchen

    HAllo Stupsy,


    das Jobcenter MUSS die Nebenkostenabrechnung übernehmen.
    Ich werd allerdings aus deinen Zeilen nicht ganz so schlau...........ALG II gabs ab 2004...............die Endabrechnung ist aus 2002 ?



    Hinweis zur Endabrechnung:
    Endabrechnungen sind nur zu bezahlen, wenn sie innerhalb einer Frist von 12 Monaten eingegangen ist. Wen ihr also jetzt erst eine Endabrechnung vom Vermieter aus 2002 bekommen habt, müsst ihr diese nicht mehr bezahlen. Der Vermieter den ertellungszeitraum für das Jahr 2002 schon überschritten.


    Liebe GRüße
    Kätzchen