Beiträge von Alexandra77

    Hallo!
    Ist ja nett, dass jetzt noch Antworten auf das Thema kommen, aber für mich hat sich das alles erledigt.


    Ich bin seit 1. Dezember aus Hartz IV raus :D, weil ich endlich einen Unfallausgleich / eine Unfallpension gezahlt bekomme, da endlich nach 4 Jahren eine unfallbedingte Erwerbsminderung anerkannt wurde.


    Viele Grüße

    Hallo zusammen,


    nachdem ich vor 7 Jahren (Okt. 2002) auf dem Weg von der Arbeit nach Hause einen Unfall erlitten hatte (als Wegeunfall sofort anerkannt), war ich ab Juni 2003 krank geschrieben. Ich war zu dem Zeitpunkt Beamtenanwärterin auf Widerruf. Das Beamtenverhältnis wurde dann auch zum 30.09.2006 widerrufen, da die Arbeitsfähigkeit noch nicht wieder ausreichend hergestellt war, um ins Referendariat zurückzukehren.


    Aus diesem Grund war ich ab Okt. 2006 Hartz IV - Empfänger. Da aber wenigstens eine leichte gesundheitliche Besserung eingetreten war, konnte ich seitdem wenigstens wieder für einige Stunden in der Woche arbeiten.


    Als ich dann erfahren habe, dass ich ja aus dem Unfall auch Anspruch auf Versorgungsbezüge (quasi wie eine Rente) habe, habe ich natürlich gleich den entsprechenden Antrag gestellt.


    Aber die Bürokratie geht ja bekanntlich gaaaaaanz langsam. Ich war zum ersten amtsärztlichen Gutachten im Juli 2008, ein weiteres Gutachten war Anfang Januar 2009.
    Aber nur durch immer wieder nachfragen beim zuständigen Landesamt für Versorgung durch meine Anwältin blieb die Sache am Laufen.


    Heute habe ich endlich von denen Post bekommen, dass mir Versorgungsbezüge zuerkannt werden.
    Nach dem Gutachten wurde die MdE auf 50 v.H. festgelegt, so dass ich entsprechende Ansprüche habe. Nach dem heutigen Bescheid habe ich nun Anspruch auf monatl. knapp über 1.000 €!!!


    Das heißt im Umkehrschluss aber doch auch, dass ich dann kein Hartz IV mehr bekomme, oder? Das würde bedeuten, ich habe mit dem ganzen Theater nichts mehr zu tun!!??
    Die Arge weiß wohl auch schon davon, denn die haben für den Zeitraum, für den ich eine Nachzahlung bekommen würde (Okt. 06-Nov.09), einen Erstattungsanspruch geltend gemacht.


    Eigentlich habe ich am Dienstag einen Termin bei der Arge für den Antrag auf Weiterbewilligung ab Dezember. Das hätte sich ja dann eigentlich erledigt. Kann ich den Termin jetzt absagen?


    Worauf muss ich jetzt evtl. achten? Wie sieht das dann mit der Krankenversicherung etc. aus? Die müsste ich dann ja selber bezahlen, oder? Wieviel wäre das denn monatl.?


    Ich glaube, da kann ich heute Abend erstmal eine Flasche Sekt köpfen.


    Viele Grüße
    Alexandra

    Hallo Jana,


    danke dir für deine Antwort.


    Zitat

    Ich kenne es von Anfang an nur so, dass ich meine Einnahmen und Ausgaben genau aufschreiben und belegen muss. Warum ist das bei dir nicht möglich? Du musst doch wissen, ob du Ausgaben in Zusammenhang mit der selbstständigen Tätigkeit hast oder nicht ...


    Also es ist so, dass ich ein Einkommen aus selbständiger Dozententätigkeit (erteile Unterricht an einer Musikschule) erhalte. Die Einnahmen richten sich immer nach den geleisteten Stunden, d.h. ich erstelle am Ende des Monats eine Rechnung und diese Rechnung bekommt die Arge als Kopie. Ausgaben habe ich nicht, da sämtliches Material (Noten) von der Musikschule gestellt wird.


    Viele Grüße

    Hallo zusammen!


    Ich beziehe seit 10/06 Alg II. Seit einiger Zeit habe ich einen Job, in dem ich auf selbständiger Basis einige Stunden in der Woche arbeiten kann.


    Bisher konnte ich von meinem Einkommen immer 20% abrechnen (qualifizerte Gewinnermittlung/Einnahmen-Ausgaberechnung nicht möglich). Deshalb konnte ich die Betriebsausgaben als pauschalierten Betriebsausgabenabzug in Höhe von 20% abziehen.
    Dies hatte mir natürlich am Amt keiner gesagt, nur meine Anwältin hat das mehr oder weniger per Zufall entdeckt, dass das nicht gemacht wird. Und wenn einem das keiner sagt, woher soll man das dann wissen???
    Naja, auf jeden Fall habe ich nun seit 11/2007 immer die 20% abgezogen und es gab auch nie Probleme.


    Jetzt sagte mir die SB aber, dass von nun an die 20% vom selbständigen Einkomme vorab nicht mehr abgezogen werden können. Die Verordnung gäbe es schon länger nicht mehr, aber da mein Bewilligungszeitraum noch lief, hat sie es aus "goodwill" so belassen.


    Ich habe jetzt einen vorläufigen Bescheid für Juni und da steht nun drin:
    "...beachten Sie bitte, dass eine Bereinigung des Einkommens aus Selbständigkeit um 20 vom Hundert ab dem Bewilligungszeitraum 01.06.09 nicht mehr möglich ist, da der §2a ALGII/VO nicht mehr Bestandteil der Verordnung ist."


    Nun meine Frage: Weiß jemand was über die vermeintliche Abschaffung dieser Verordnung???


    Danke im Voraus!!!

    Hallo zusammen!


    Ich möchte gerne nächste Woche in Urlaub fahren. :cool: Besondere Kosten würden für mich nicht entstehen, da ich die Ferienwohnung von Bekannten kostenfrei nutzen kann und Reisekosten fallen nicht an, da ich mit meinen Eltern fahren kann. Lediglich Essen, Trinken und hier und da mal was müsste ich bezahlen.


    Jetzt habe ich gehört, dass man sich jeden Urlaub genehmigen lassen muss. Ist das richtig?


    In meiner EGV steht auch nichts davon drin, dass ich mich abmelden muss. In der Vermittlung bin ich auch nicht drin.


    Würde das reichen, wenn ich da morgen einfach mal meine SB anrufe?


    Vielen Dank für eure Antwort schon im Voraus.

    Hallo zusammen!


    Heute muss ich mich mal wieder mit einer Frage an euch wenden. Ich habe zwar schon im Forum gestöbert, aber noch nichts entsprechendes gefunden. Aber Achtung: es wird etwas länger und ein bißchen kompliziert...


    Im April 07 bekam ich die Aufforderung, meine Mietkosten zu senken. Ich bewohne zur Zeit eine 58m²-Wohnung mit einem Mietpreis von 4,70€/m² (KM 272,60€). Gefordert werden vom Amt 45m² zu einem Maximalpreis von 4,50€/m² (202,50€). Gleichzeitig darf die Wohnung nicht nach 1978/79 gebaut worden sein.


    Nach diesem Bescheid habe ich zweierlei gemacht:
    Ich habe regelmäßig bis heute sämtliche Wohnungsangebote einer kostenfreien Zeitung (2x/Woche) und im Internet überprüft und gesammelt und regemäßig bis heute zum 15. des Monats zum Amt gebracht, wie gefordert.


    Außerdem habe ich Widerspruch eingelegt. Diesen Widerspruch habe ich mit mehreren verschiedenen Punkten begründet:
    1. In der gesamten Zeit gab es keine einzige Wohnung bei uns im Ort zu dem vorgeschriebenen Mietpreis. Insgesamt gab es nur 2 Wohnungen mit 45m², aber die lagen vom Preis her sogar höher, als meine 58m². Auch in den Nachbarorten gab es keine entsprechenden Angebote, wenn überhaupt kleine Wohnungen angeboten wurden, dann lagen die deutlich über den geforderten 4,50€/m².


    2. Aufgrund einer erheblichen gesundheitlichen Einschränkung (Unfallfolge) bin ich in meiner Mobilität eingeschränkt. Um zu entsprechenden Behandlungen zu kommen, muss ich in einem Ort mit Bahnanschluss wohnen, da ich nach bestimmten Behandlungen nicht mehr Auto fahren kann/darf. Außerdem brauche ich den Arzt vor Ort, da ich in akuten Situationen dort nur zu Fuß hinkommen kann, aber keine weiteren Strecken fahren könnte. Außerdem kennt mein Hausarzt diese seit über 5 Jahren bestehende Problematik und hat sich bezüglich der Unfall-Verletzungen extra eingelesen. Wenn ich jetzt an einem neuen Ort einen neuen Arzt suchen müsste, dann wäre das u.U. mit gesundheitlichen Nachteilen für mich verbunden.


    3. Ich brauche in meiner Wohnung einen Cross-Trainer (darauf macht man sowas in der Art wie Walking) um darauf meine täglichen Übungen zu machen, außerdem brauche ich Platz für meine anderen Übungen (Bodenübungen).


    4. Ich brauche ein vernünftiges Bett (keine Schlafcouch o.ä.) mit einer entsprechenden wirbelsäulen-Matratze und eine entsprechend gute Sitzgelegenheit für tagsüber (kann nicht ständig auf dem Bett sitzen).


    5. Um eine Rückkehr in meinen Beruf als Musiklehrerin offen zu halten, brauche ich in meiner Wohnung auch ein Klavier, damit ich auch weiterhin üben/spielen kann, sowie einen geeigneten Schreibtisch. Diesen brauche ich auch für meine Nebentätigkeit als Nachhilfelehrerin um Stunden Vor- und Nachzubereiten.


    6. Auch für alltägliche Arbeiten im Haushalt (bügeln, Fenster putzen, schwere Einkäufe (z.B. Getränkekisten) heben etc.) brauche ich oft Hilfe von meinen Eltern.


    Das Amt (Optionskommune) hat daraufhin meinen Widerspruch zur Entscheidung an den Kreis weitergeleitet. Von dort habe ich nun ein Schreiben bekommen, in dem mir eine Möglichkeit zur Anhörung gewährt wird.
    In dem Schreiben wird angeführt, dass die von mir genannten Gründe nicht ausreichen um eine Zahlung der höheren KdU zu rechtfertigen.
    Eine Behinderung, die einen erhöhten Wohnraumbedarf bedingen würde, liegt nicht vor. Dies hat laut Kreis auch eine Nachfrage beim Amtsarzt ergeben. Auch ein Außendienstmitarbeiter, der sich meine Wohnung angesehen hat, ist der Meinung, dass ein erhöhter Raumbedarf nicht besteht.


    Ich soll nun noch nachweisen, inwiefern ich auf Hilfeleistungen meiner Eltern angewiesen bin und in welchem Umfang.


    Gleichzeitig wird aber auch darauf hingewiesen, dass vom Kreis beabsichtigt wird, den Einspruch zurückzuweisen.


    Ich habe aber eine Frist für eine weitere Stellungnahme bis zum 23.06.


    Dies möchte ich auch wahrnehmen. Insbesondere möchte ich darin nochmal darauf eingehen, dass in unserem Ort (aber auch in der näheren Umgebung) keine angemessenen Wohnungen zu bekommen sind. Dies habe ich ja auch fortlaufend bis heute durch die entsprechenden Zeitungsausschnitte deutlich gemacht. Die Mietpreise fangen bei den Angeboten immer so bei 5,20/5,40 € an und sind meist noch deutlich höher. Wie schon oben geschrieben, waren sogar 45m²-Wohnungen mit 297 € bzw. 315 € deutlich teurer als meine Wohnung jetzt. Dies ist auch in den Nachbarorten so.


    Und damit komme ich jetzt endlich auch zu meiner Frage:


    Ich habe mal irgendwo gelesen, dass man nicht gezwungen werden kann, in einen anderen Ort zu ziehen. Jetzt frage ich euch, ob mir jemand eine entsprechende Quelle, ein Gerichtsurteil etc. nennen kann, womit ich meinen Einspruch begründen kann. Das wäre echt super, wenn ihr mir da kurzfristig weiterhelfen könntet.


    Danke für eure Mühe (und dass ihr bis hier gelesen habt).

    Hallo zusammen!


    Wenn alles richtig gut läuft, dann habe ich wohl ab Februar einen 400?-Job.:D


    Jetzt ist meine Frage: muss ich da bzgl. Alg II irgendwas beachten? Ich kriege dann doch trotzdem ergänzend noch was, oder? Z.B. für Miete?


    Falls jemand einen Tipp hat, wäre ich für eine kurze Antwort dankbar.


    Viele Grüße
    Alexandra

    Hallo Salle!


    Danke für deine Antwort.


    Ich habe da mehrere Probleme mit dem Arzt.


    1) Er ist mir sehr unsympathisch und das Vertrauensverhältnis fehlte schon gleich bei der ersten Untersuchung, damals noch im Auftrag meines Arbeitgebers. Außerdem hat er


    2) jegliche Begleitperson abgelehnt. Ich durfte niemanden bei der Untersuchung mitnehmen.


    3) Er hat absolut keine Ahnung von meinem Verletzungsbild. Ich musste es ihm erklären, was das genau ist. Er stellte dann noch so komische Fragen, wie z.B. ob so eine Verletzung oft vorkommt, oder ob ich ein Einzelfall wäre (oh ja, diese Verletzung kommt öfter vor, als man denkt), wie sich denn so eine Verletzung äußern würde etc. Trotz der Unkenntnis hat er dann über meine arbeitsfähigkeit geurteilt. Er hat mir gegenüber ja sogar mal angedeutet, dass er keine Ahnung hätte, obwohl er Orthopäde sei (aber das kann ich natürlich nicht beweisen, da ja keine Begleitung dabei sein durfte). Er hat dann in den Befunden immer nur das geschrieben, was in den Facharztberichten stand und dann seine eigenen Schlüsse daraus gezogen.


    4) Er hat mich vor 1 1/2 Jahren dienstunfähig geschrieben, aufgrunddessen war ich entlassen worden. Die gesundheitliche Lage ist seitdem nicht sehr viel besser geworden. Allerdings schaffe ich es nun, ca. 3-4 Stunden am Tag (mit Pause) zu arbeiten - zumindest an drei Tagen in der Woche. Sollte er mich jetzt Erwerbsunfähig schreiben, wären ja alle meine Perspektiven hin. Ich bin erst 30 und habe keine abgeschlossene Ausbildung (da ich kurz vor den Prüfungen aufgrund des Amtsarzt-Befundes entlassen worden war).
    Aber wenn er jetzt schreibt, dass ich arbeitsfähig wäre, dann würde er sich ja quasi selber unglaubwürdig machen....


    Ach, das ist so kompliziert... Klar kann ich nicht mehr 100% arbeiten, aber wenigstens ein bißchen. Und ich habe nun Sorge, dass er mich erwerbsunfähig schreibt, weil halt immer noch gesundheitliche Einschränkungen vorliegen und ich dann ohne was dastehe...


    Gruß und nochmal Danke!

    Hallo zusammen!


    Ich habe wieder eine Frage: Die ARGE schickt mich zur Prüfung meiner Erwerbsfähigkeit (war wegen Unfallfolgen entlassen worden und in hartz IV gekommen) zum Amtsarzt des Gesundheitsamtes. Ich kenne diesen Amtsarzt aber, da ich dort schon öfter hin musste und weiß, dass er absolut keine Ahnung von meinem Verletzungsbild hat!


    Mein Arbeitgeber hatte mich da schon immer hingeschickt und letztendlich hat der Amtsarzt immer nur das in senen Bericht geschrieben, was in den aktuellen Facharztberichten stand, die ich ihm mitgebracht hatte. Seine eigene Deutung des Ganzen war - sagen wir mal etwas vorsichtig - etwas fragwürdig. Aufgrund seiner Einschätzung, dass mit keiner Besserung der Beschwerden zu rechnen sei, wurde ich dann damals entlassen (Widerspruch wurde zurückgewiesen). Mir war klar, dass ich nicht mehr voll arbeiten konnte, aber genau zu dieser Zeit habe ich von meinen Behandelnden Fachärzten das o.k. bekommen, wieder zumindest stundenweise zu arbeiten. Darauf war der Amtsarzt aber gar nicht eingegangen.


    Mittlerweile arbeit ich übrigens wieder einige Stunden in der Woche. Das weiß selbstverständlich auch die ARGE.


    Und eben zu diesem Amtsarzt soll ich nun wieder hin, damit er meine Erwerbsfähigkeit für die ARGE überprüft. Aber wie gesagt, er behauptet zwar, er sei Orthopäde, aber von der Verletzung die ich habe, hatte er noch nie was gehört! O.k., die kommt jetzt vielleicht nicht so oft vor, aber dann müsste er sich doch zumindest mal informieren oder zugeben, dass er keine Ahnung hat und mich weiterschicken. Und von diesem Ahnungslosen soll ich nun wieder abhängig sein. Noch dazu ist er menschlich auch nicht besonders toll, lehnt z.B. auch eine Begleitperson immer kategorisch ab!


    Habe ich irgendeine Chance, diesen Amtsarzt abzulehnen und kann ich darauf bestehen, von einem anderen Arzt, der ggf. mehr Ahnung hat, begutachtet zu werden?


    Übrigens hatte die Arge mich nicht darüber informiert, dass ich dahin soll. Das habe ich erst erfahren, als ich die "Einladung" vom Gesundheitsamt im Briefkasten hatte. Ist das so rechtens? Mein alter SB hatte mir das damals vorher angekündigt.


    Danke für eure Hilfe schon im Voraus!
    Alex

    Hallo!


    Ich habe fast das gleiche Problem, wie ihr. Ich habe heute den Bescheid für Oktober bekommen und verstehe es nicht.


    In meinem Nebenjob (selbstständige Dozententätigkeit/Nachhilfeunterricht) verdiene ich zwischen 115,50 ? und 132 ? im Monat. Aber nicht mehr (außer falls mal jemand kurzfristig ausfallen sollte und ich ihn vertreten muss, was aber bisher seit Dezember nur ein einziges Mal vorgekommen ist), in manchen Monaten, z.B. bei Feiertagen, Ferien, oder falls ein Schüler krank wird ist es auch weniger. Am Ende des Monats lege ich der Arge dann immer eine Kopie der Rechnung vor.


    Jetzt schreibt die Arge, dass sie ab dem 01.10.07 aufgrund meiner vorgelegten Nachweise pauschal 150,00 ? als Einkommen anrechnen. Ich soll dann weiterhin monatliche Abrechnungen vorlegen, "damit die Grundsicherung angemessen berechnet wetden kann".


    Jetzt meine Frage: Wie können die so eine Pauschale auf 150 ? festlegen, wenn ich doch regelmäßig weniger verdiene? Ist das o.k. so, oder sollte ich Einspruch einlegen?
    Denn wenn gleich zu Anfang des Monats mehr vom Grundbetrag abgezogen wird und ich dann immer auf eine Erstattung warten muss, weil zuviel abgezogen wurde, dann fehlt mir ja Geld, welches ich dringend bräuchte. Ich komme so schon vorne und hinten nicht aus...


    Es wäre nett, wenn jemand einen Tipp geben könnte.


    Danke und viele Grüße
    Alex

    Hallo zusammen!


    Vor ca. 2 Wochen wurde mein parkendes Auto durch einen anderen Autofahrer (der anscheinend nicht Einparken konnte) beschädigt. Zum Glück hat die gegnerische Verischerung schon eine Kostenübernahme zugesagt. Sie stellt mir auch frei, ob ich für die Zeit der Reperatur einen Leihwagen in Anspruch nehme, oder lieber einen Nutzungsausfall (finanziell) erstattet bekommen möchte.


    Da ich mein Auto zur Reparatur geben möchte, wenn ich es sowieso nicht dringend brauche (und für den Notfall das von meiner Mutter bekommen kann) habe ich mir nun überlegt, den Nutzungsausfall in Anspruch zu nehmen (zusätzliches Geld kann man ja immer gebrauchen).


    Aber jetzt ist mir eingefallen: Wenn die Versicherung diese Nutzungsausfallerstattung auf mein Konto überwiest - gilt das dann auch wieder als Einkommen? Muss ich dann wieder mit Abzügen von seiten der Arge rechnen? (Man oh man, wo man alles dran denken muss...)


    Es wäre toll, wenn mir da jemand weiterhelfen könnte.


    Viele Grüße
    Alexandra

    Hallo und guten Tag!


    Ich beziehe jetzt schon seit Okober 2006 Alg II, habe aber erst heute dieses Forum hier entdeckt. Ich habe schon viel Interessantes hier gelesen, aber auf meine aktuell brennendste Frage noch keine richtig befriedigende Antwort gefunden. Ich hoffe, dass mir vielleicht jemand hier weiterhelfen kann.


    Die Vorgeschichte:
    Ich war nach Abitur und Studium seit Februar 2001 Beamte auf Wiederruf im Vorbereitungsdienst. Während dieser Zeit erlitt ich im Okt. 2002 einen (Wege-)Unfall und war lange Zeit krank geschrieben. Mit Ablauf September 200 bin ich dann dienstunfähig entlassen worden (die Unfallfolgen sind chronisch geworden, da man erst nach über drei Jahren eine richtige Diagnose stellen konnte) und bekomme seitdem das Alg II. :(


    Es geht jetzt um meine Mietwohnung.


    Meine Wohnung ist 58m² groß und kostet kalt 272,66 ?. Dazu kommen folgende Nebenkosten/Heizkosten in Höhe von insgesamt 136,37 ? (alles pauschal, ich bekomme keine Nebenkostenabrechnung): Zentralheizung: 87,50 ?, Warmwasser (nur im Bad, in der Küche habe ich einen Boiler): 9,66 ?, Nebenkosten: 39,18 ?.
    Bisher hat die ARGE mir die Kaltmiete komplett, sowie die 39,18 ? für die Nebenkosten und eine Heizkostenpauschale von 60,75 ? bezahlt.
    Es gab bisher in keinem der Bescheide einen Hinweis von Seiten der ARGE, dass meine Wohnung zu groß sei.


    Jetzt habe ich den Folgeantrag gestellt und wurde gestern morgen zur Arge bestellt. Die sagen nun, ich müsse meine Wohnkosten reduzieren, sie würden jetzt nur noch den für eine Person angemessenen Betrag von 202 ? bezahlen. Das würde ich aber auch noch schriftlich bekommen.


    Das Problem ist aber, dass es bei uns im Ort keine kleineren und gleichzeitig billigeren Wohnungen gibt. Ich habe während der letzten 6 Monate immer schonmal die Mietangebote durchgelesen, da ich sowas schon fast befürchtet hatte. Die Wohnungen, die kleiner sind als meine (die kleinste, die es in der Zeit gab war 50m²) kosten mindestens genau so viel, gleich große Wohnungen sind deutlich teurer. Und Wohnungsbaugesellschaften oder sowas gibt es bei uns hier auch nicht.


    Gestern habe ich nochmal in der Anzeigenzeitung vom vergangenen Mitwoch (kommt immer Mi. und Sa.) nachgesehen. In unserer gesamten Gemeinde gibt es insgesamt 7 Wohnungen zu vermieten, in meinem Ortsteil lediglich 1. Eine Wohnung in einem anderen Ortsteil hat zwar nur 45 m² kostet aber in der Kaltmiete 297? + NK + Kaution, ist also nochmal 20? in der KM teurer als meine und das, obwohl sie 13 m² kleiner ist. Außerdem hat dieser Ortsteil keine direkte Bahnanbindung, auf die ich aber aufgrund meiner gesundheitlichen Einschränkungen angewiesen bin. Diese Wohnung steht auch schon seit über einem halben Jahr in der Zeitung. Ich denke, dass das eigentlich kein gutes Zeichen ist.
    Alle anderen Wohnungen im Gemeindegebiet sind zwischen 74 und und 117 m². Was kleineres gibt es hier nicht. Das ist halt das Problem, wenn man auf dem Dorf wohnt.


    Ich habe mir auch mal die Anzeigen aus den Nachbargemeinden und -Städten angesehen. Dort fand ich z.B. folgende Mietangebote:
    2 Zi. KDB, 50m² KM 290 ? zzgl. NK+Kaution,
    38 m² 1 ZDB KM 265 ? + NK
    58 m² (also gleich groß wie meine) 360 ? (warm) + 50 ? NK - also insgesamt etwas teurer als meine Wohnung.
    58 m², 335 ? KM + NK + Heizkosten
    59 m², 355 ? + NK
    50 m², 320 ? KM
    48 m², 245,42 ? KM


    Daran sieht man schon, dass da eigentlich nichts billigeres zu bekommen ist. In dem einen Ort sind ja selbst die KM der kleinen Wohnungen teurer als 202 ?! Auch in der Zeitung von heute standen keine entsprechenden Anzigen drin. Alles nur Wohnungen, die deutlich teurer sind als meine.
    Wir wohnen zwar auf dem platten Land (Niederrhein) aber halt am Rande des Ruhrgebiets mit direkter BAB-Anbindung, von daher ist hier schon eine recht bevorzugte Wohnlage.


    Es ist aber auch so, dass meine Wohnung im Vergleich mit der ortsüblichen Miete schon recht niedrig ist. Ich habe das mal mit dem Mietspiegel verglichen, demnach darf meine Wohnung pro m² 4,20 - 4,80 ? kosten. Meine Klatmiete liegt bei Ich habe einen m²-Preis von 4,69 ? und liege damit ja auch im Rahmen.


    Ich habe meinem Sachbearbeiter nun auch gesagt, dass es keine günstigeren Wohnungen gebe, der meinte aber, dass sie dann trotzdem nur den gekürzten Betrag bezahlen würden, ich dann die 70 ? selber bezahlen müsste.


    Ist das richtig so? Ich meine, ich hätte mal irgendwo gelesen, dass die Arge auch die höheren Mietkosten bezahlen muss, wenn es keine kleineren und günstigeren Wohnungen gibt. Stimmt das?


    Und kann die Arge mich verpflichten, in einen anderen Ort zu ziehen? Der SB deutete an, dass ich ja nicht nur bei uns im Ort nach Wohnungen suchen müsse. Und könnten die mich verpflichten, im äußersten Fall wieder bei meinen Eltern einzuziehen (ich bin30)?


    Ein Problem sind auch meine chronischen gesundheitlichen Einschränkungen. Mein behandelnder Arzt, der die ganze Geschichte kennt, ist hier am Ort. Wenn ich jetzt in einen anderen Ort ziehen müsste, dann hätte ich keinen Arzt in der Nähe, der meine Geschichte kennt, und wenn es mir schlecht geht, könnte ich dann auch nicht zu meinem Arzt hier fahren, da ich dann kein Auto fahren kann.


    Ein weiteres Problem ist, dass wenn ich die 70 ? selber bezahlen müsste, weil ich keine günstigere Wohnung bekomme, kaum noch Geld zum Leben hätte. Wenn von meinen 345 ? erstmal alle weiteren Kosten (Strom, Versicherungen, Telefon etc.) abgegangen sind, bleiben mir nur noch ca. 185 ? über. Davon gehen dann nochmal 76 ?/Monat für regelmäßige Fahrten zur Krankengymnastik ab. Diese Kosten werden nicht von der Unfallkasse übernommen. Der Unfallgegner weigert sich noch, überhaupt irgendwelche Leistungen zu zahlen, das Verfahren vor dem Landgericht läuft noch. Das bedeutet, dass mir nur gut 100 ? im Monat zum leben übrig bleiben . Wenn ich davon noch die 70 ? Differenzmiete bezahlen müsste, dann hätte ich zum Leben für jeden Tag gerade mal 1 ?!! Allerdings muss ich auch ca. 100 ? monatlich für Medikamente bezahlen, die ich oft erst nach 6-8 Wochen erstattet bekomme.


    Ich habe zwar einen kleinen Job, bei dem ich einige Stunden in der Woche arbeiten gehen kann, davon erhalte ich im Monat +/- 150 ?, allerdings gehen davon dann auch noch die entsprechenden Fahrtkosten ab.
    Im Zweifel könnte ich damit den Differenzbetrag ja noch bezahlen, aber knapp wird das alles trotzdem dann... Aber eine andere Chance habe ich dann ja wohl nicht. Was würde ich denn dann machen, wenn ich den Job nicht hätte? Unter eine Brücke ziehen?


    Hat jemand von euch einen Rat / Tipp für mich?
    Kann ich - wenn ich keine kleinere, billigere Wohnung finde - auf irgendwelche Gesetzte beziehen, dass die Arge auch die höhere Miete zahlen muss?
    Was habe ich sonst vielleicht für Chancen?


    Entschuldigt bitte, dass das jetzt so lang geworden ist.


    Ich danke euch schon jetzt für eure Hilfe.


    Gruß
    Alexandra