Beiträge von Johnston

    - aber der Staat hat eh keine Kohle, daher kannman dazu nix konkretes aussagen.


    Der Staat hat keine Kohle? Ähm...zumindest hat er "Kohle" genug, um unfähigen, gierigen Bank-Managern, die sich um Milliarden Kunden-Einlagen verspekuliert haben Darlehen und Sicherheiten in Höhe von 500 Mrd. (die Summe muß man sich mal bildlich vorstellen!!) zur Verfügung zu stellen, damit die Banken ihren Kopf aus der Schlinge ziehen können und weiterhin für den Erhalt dieses gigantischen Kartenhauses ihre Provisionen und Boni beziehen können.


    Als Hartz IV-Empfänger dagegen steht man schon mit einem Bein im Knast, wenn man unwissentlich 3,50 € zuviel an Leistungen bezogen hat und die nicht sofort zurückzahlt.


    Dieser Staat ist krank. Sehr krank.

    Sicherlich ist der Anreiz, eine größere Wohnung mit der gleichen Warmmiete zu beziehen nachvollziehbar. Nur: Die dir angebotene Wohnung kostet ZUR ZEIT die gleiche Warmmiete. Hast du dir mal überlegt, was passieren kann, wenn bei den ständigen Gas- und Strompreiserhöhungen der Energieversorger die Nebenkosten für die neue Wohnung steigen?


    Ich denke, daß solltest du bei deiner Entscheidung berücksichtigen - sonst kann es dir durchaus passieren, daß du jetzt in eine größere Wohnung ziehst und bei der nächsten Nebenkostenerhöhung wieder ausziehen mußt, weil die ARGE die Kosten dafür nicht übernehmen will -> da wird man dir dann schnell mit dem Argument kommen, die Wohnung sei zu groß.

    Alexis, da bleibt noch die Frage offen - hast du denn überhaupt Fernseher und Rundfunkempfänger? GEZ-Gebühren muß man nämlich nur zahlen, wenn man auch tatsächlich öffentlichen Rundfunk empfängt...


    Und: Bist du dir ganz sicher, daß du keinen Anspruch auf Leistungen vom Sozialamt hast? Das du kein Arbeitslosengeld bekommst müßte klar sein, da du nie Beiträge in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hast. Aber das gilt ja nicht automatisch auch für Sozialhilfe? Da würde ich mich an deiner Stelle beim Sozialamt sehr genau erkundigen und entsprechende Auskünfte auf jeden Fall schriftlich niederlegen lassen, damit du im Zweifelsfall was schwarz auf weiß hast.


    Grundsätzlich gilt bei allen Behördengängen: Hartnäckig sein, nachfragen, detailierte Auskünfte geben lassen, notfalls einen Zeugen mitnehmen, nicht abwimmeln lassen. In Behörden arbeiten auch nur Menschen, die richtige, falsche oder bewußt falsche Angaben machen - letzteres gerne, um "lästige Bittsteller" und uninformierte Antragsteller schnell und unkompliziert loszuwerden.


    Und was die GEZ betrifft: Deren Spione, die gerne durch die Nachbarschaft streifen, um unangemeldete Schwarzseher an der Haustür zur Unterschrift der Anmeldung zu nötigen - die haben so gut wie keine Befugnisse, nicht mal die Befugnis, ohne dein Einverständnis deine Wohnung zu betreten. Und zur Angabe persönlicher Daten sowie zu einer Unterschrift kann dich niemand zwingen - schon gar nicht die GEZ.


    Sollten die GEZ-Schergen allzu lästig werden - einfach mal kurz bei der Polizei anrufen und Bescheid sagen, daß da äußerst verdächtige Leute durch die Nachbarschaft schleichen und in die Fenster schauen. Die Polizei MUSS dann tätig werden. Und das die verdächtigen Leute von der GEZ sind - wer weiß dasso genau? Grundsätzlich treten die in Zivil auf - und zivile Kleidung tragen üblicherweise auch Einbrecher und Diebe...

    Ich denke mir schon seit langem, daß die ganze Prügelei von Arbeitnehmern in miese, schlechtbezahlte Arbeitsverhältnisse nur einem einzigen Zweck dient: Um im Wahlkampf 2009 behaupten zu können, man habe rigioros Beschäftigungspolitik betrieben und die Arbeitslosenzahlen nachweislich verringern können.


    Klar, Arbeitslose in Fortbildungsmaßnahmen (ob sinnvoll oder nicht), Ein-Euro-Jobs und ausbeuterischen Minijobs tauchen ja nicht in der Statistik auf - also werden die genau dahin abgschoben.


    Diese permanente Augenwischerei und betrügerische Unfähigkeit unserer Regierung macht mich krank.

    Hallo und Moin.


    Ich stehe vor folgender Problematik:


    Letzter Bewilligungsbescheid vom April 08: Regelsatz 347,-- € + Kosten für Unterkunft 408,75 € (2 Zi., 51qm, Geamtkosten dafür bislang 435,-- €)


    Im September 08 kam eine Nebenkostenerhöhungseitens des Energieversorgers. Die wurde von mir sofort an die ARGE mitgeteilt, neue Gesamtmiete ab Oktober 08 -> 459,--€.


    Im Oktober 08 kam nun der neue Bewilligungsbescheid: Regelsatz 351,-- € plus Kosten für Unterkunft 399,67 €.


    Hä? :confused:


    Ich hatte eine Nebenkostenerhöung um 24,-- € monatlich, bekomme aber nun nach dem neuen Bescheid weniger Kosten für Unterkunft erstattet als vor der Nebenkostenerhöhung?? Geht das mit rechten Dingen zu?


    Für mich bedeutet der neue Bescheid, daß ich aus meinem Regelsatz von 351,-- € monatlich insgesamt 59,33 € für meine Nebenkosten abzwacken muß - und die fehlen mir somit zum Leben. Mir ist zwar bekannt, daß der Leistungsbezieher den Strom und anteilig die Warmwasseraufbereitung selbst tragen muß - aber die Gerichte haben doch auch entschieden, daß ein ALG II-Bezieher, der mit dem Bus zur ARGE zwecks Termin fährt seine Anfahrt voll erstattet bekommen muß, weil es ihm nicht zuzumuten ist, die Anfahrt aus seinem Regelsatz selbst zu zahlen?


    Wie paßt das jetzt zusammen - Busfahrt ja, Nebenkostenerhöhung Nein? Muß die ARGE nicht die Nebenkostenerhöhung zumindest anteilig erstatten, daß heißt, die nunmehr bewilligten Kosten für Unterkunft sollten höher ausfallen und müssen demnach eindeutig falsch berechnet sein, da sie um 9,08 € niedriger ausfallen, als mit dem vorhergehenden Bescheid vom April 08 bereits bewilligt?


    Ich habe sofort Widerspruch eingelegt, der in Bearbeitung ist. Aber vielleicht hat ja je3mand in diesem Forum bereits dieselbe Erfahrung gemacht und kann etwas dazu sagen? Vielen Dank für Informationen!! :o


    Du erwartest ersthaft, daß dir hier jemand Auskunft zu Rechtmäßigkeit deines illegalen Vorhabens erteilt? Super, solche Leute wie dich braucht das Land. Wenn du etwas Anstand hättest, würdest du mit dem betrugsmäßig erwirtschafteten Gewinn aus deinem neuen Mietvertrag einen Rechtsanwalt konsultieren, der dir hundertprozentige, wasserdichte Auskunft darüber geben kann, wie du bei der ARGE noch mehr rausholen kannst. Ehrlich, bei manchen Beiträgen hier fehlen mir die Worte...

    Hi und Hallo, ich bin in einer Zwickmühle:


    Ich fahre morgen in ein anderes Bundesland zwecks Vorstellungsgesprächs. Nun hat mir ein Bekannter, der bei der Arbeitsagentur eines Nachbarorts arbeitet, kurzfristig gesagt, daß ich im Falle der Geltendmachung von Umzugskosten für einen eventuellen Umzug die Kosten dafür unbedingt VOR der Unterzeichnung des Arbeitsvertrages beantragen muß, andernfalls könne das Amt die Leistung verweigern. Mein Sachbearbeiter in der Agentur hat diesen Punkt in einem persönlichen Gespräch heute morgen bestätigt. Ich teilte ihm darauf mit, daß ich nun sofort die Kosten für einen eventuellen Umzug in ein anderes Bundesland zwecks Arbeitsaufnahme beantragen möchte. Er nahm das zwar zur Kenntnis, wurde aber nicht weiter tätig, nahm nichts schriftlich auf oder machte einen EDV-Vermerk. Ich habe auch keinen Zeugen des Gesprächs, der meine mündliche Antragstellung bezeugen kann.


    Ich bin nun völlig verunsichert: Wenn ich morgen das Vorstellungsgespräch wahrnehme und mir ein Arbeitsvertrag vorgelegt wird - darf ich den unterzeichnen, oder muß ich dann meine Umzugskosten selbst tragen? Wie meistens im Gespräch mit meinem Arbeitsvermittler habe ich das dumpfe Gefühl, daß mir wissentlich notwendige sachdienliche Angaben verschwiegen werden, da man so versucht, Kosten aus dem Weg zu gehen.


    Blöderweise drängt die Zeit, ich fahre morgen früh um acht Uhr los und habe keine Gelegenheit mehr, entsprechende Informationen einzuholen.


    Weiß jemand Rat? Wie und in welcher Form habe ich die Übernahme der Umzugskosten zu beantragen??


    Vielen Dank für Antworten!!