Beiträge von hosching

    Hallo,
    sofort Widerspruch einlegen und darauf hinweisen, daß Dein Verdienst jeden Monat unterschiedlich sein wird.
    Du musst dann aber jeden Monat eine Verdienstbescheinigung vorlegen.
    Aus dem Job kommst Du vieleicht mit einer längeren Krankschreibung.

    Hallo,
    ich kann Dir nicht sagen wie oft die ARGE die Kontoüberprüffung macht, aber bei mir wurde es schon mehrfach gemacht.
    Daraufhin habe ich mein konto so benutzt, dass es von der Bank geküngigt wurde und seit dem bekomme ich mein Geld per Scheck.
    Notwendige Überweisungen tätige ich über das Konto einer anderen Person.

    Hallo,
    wenn das Geld vor Antragstellung weg ist , ist es weg.
    Natürlich sollte nichts über Dein Konto gelaufen sein.
    Am besten ist es sowieso man hat kein Konto und bekommt sein Geld per Scheck von der ARGE.
    Überweisungen kann man auch über ein Konto von Eltern, Bekannten und Freunden tätigen.

    Hallo,
    alles braucht die ARGE auch nicht zu wissen.
    Ich würde so schnell wie möglich den Bausparvertrag wieder auf einen anderen Namen überschreiben.
    Sonst kann es tatsächlich Ärger geben.
    Wenn über Dein Konto nie irgend welche Zahlungen auf den Bausparvertrag gelaufen sind, bekommt die ARGE auch nicht mit, dass Du so einen Vertrag auf Deinen Namen hast.
    Allwissend sind die auch nicht.

    Hallo,
    natürlich kann man eine Eigentumswohnung an seine Kinder vermieten, auch wenn Sie Hartz IV Empfänger sind.
    Es kommt darauf an, ob die Wohnung angemessen ist und es gibt natürlich nur die Miete die im Mietvertrag vereinbart wurde, wenn auch diese angemessen ist.
    Was dann wirklich von den Kindern bezahlt wird ????
    Natürlich darf der Vermieter nicht selbst am Staatstropf hängen, da die Mieteinnahmen angerechnet werden.

    Hallo,
    es muss ein Untermietvertrag bestehen.
    Kein gemeinsammes Konto.
    Nachweisen, dass wirklich alles getrennt ist, wie Essen kochen, Wäsche waschen, getrennte Essware und Getränke in einem gemeinsammen Kühlschrank.
    Es muss eindeutig zu sehen sein das alles getrennt ist.
    Sollte es schwierigkeiten geben, soll Deine Mutter sich einen Anwalt für sozialrecht suchen, der ist für Hartz IV Empfänger kostenlos.

    Hallo,
    mit einer Weihnachtszuwendung hat es so seine Tücken.
    Es ist bekannt, dass einige sehr zahlreiche Gemeinden und Städte dieses bezahlen.
    Hier ein Antrag den man so übernehmen kann.


    Arbeitsgemeinschaft – ARGE in


    BG-Nummer:


    (Antrag für alle Mitglieder [auch Kinder] der Bedarfsgemeinschaft)


    Name:


    Vorname:


    Geburtsdatum:


    Anschrift:



    Weitere Personen in der BG.:





    Antrag auf Weihnachtsbeihilfe


    Sehr geehrte Damen und Herren,


    hiermit beantrage ich
    (Name/BG-Nummer) ___________________________________________


    Weihnachtsbeihilfe für das Jahr 2007.


    Begründung:


    Der Betrag sollte möglichst 150 Euro je Mitglied der Bedarfsgemeinschaft betragen, da ich verschiedene Weihnachtseinkäufe tätigen muss sowie Verwandte und Bekannte besuchen möchte. Sowohl die Weihnachts- als auch Silvesterfeiertage würde ich gern in wenigstens finanzieller Sicherheit verbringen.


    Das Arbeitslosengeld reicht nicht aus, um ein Weihnachtsfest in Würde zu verbringen. Ich verfüge nicht über genügend Geld, um mir oder anderen eine Weihnachtsfreude zu machen und einen schönen Weihnachtsabend in sozialem Frieden zu verbringen, Verwandte zu besuchen oder beispielsweise auf den Weihnachtsmarkt zu gehen. Vielleicht kennen Sie diese Situation aus eigenem Erleben.


    Zahlen Sie diese Weihnachtsbeihilfe bis zum 15. Dezember auf mein Konto oder weisen Sie per Scheck den Betrag an. Ich bin auch bereit, mir den Betrag bar auf einer von Ihnen angegebenen Kasse abzuholen, sofern es mir gesundheitlich möglich ist.


    Als Mitarbeiter/in der ARGE steht es auch Ihnen zu, diese Entscheidung aktiv zu begünstigen bzw. mit der Kommune/Stadt/Gemeinde Kontakt aufzunehmen.


    Ihnen und Ihren Lieben ein frohes und glückliches Weihnachtsfest



    Unterschrift: _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _



    _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _, d. _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _
    ernehmen kann:

    Hallo,
    wenn Du die Versicherung kündigst wird das Geld voll angerechnet.
    Kleiner Tipp: "borge" Dir die Summe von einem Bekannten und kündige die Versicherung nachdem Du Dir das Geld geborgt hast.
    Du kannst auch einen Darlehnsvertrag haben der schon älter ist und diese Schulden begleichen.
    Wen die ARGE nichts von der Versicherung weis, kannst Du das Geld auf ein anderes Konto überweisen lassen.

    Hallo,
    selbstverständlich gehört Deine Tochter noch zur Bedarfsgemeinschaft.
    Es wird von der ARGE natürlich ihr volles Einkommen bei der Berechnung berücksichtigt.
    Die einzige Möglichkeit ist, daß Deine Tochter eine eigene Wohnung bezieht.
    Deine Tochter braucht dafür natürlich keine Genehmigung der ARGE, da sie volles Geld verdient.
    Es ist aber möglich das dann die Wohnung für Dich zu groß ist.

    Hallo,
    erstmal vorweg, Vertragspartner sind Du und Dein Mieter.
    Alle Ansprüche kannst Du nur Deinem Mieter gegenüber geltend machen.
    Ich würde den Mieter eine Abmahnung schicken.
    Wenn das nichr helfen sollte, kannst Du den Mietvertrag nicht fristlos kündigen, es sei der Mieter ist mit mehr als 2 Monatsmieten im Rückstand.
    Aber auf Grund der unregelmäßigen Mietzahlungen, ist es möglich den Mietvertrag fristgerecht zu kündigen.

    Hallo,
    ich würde mit dem Problem erstmal zur Widerspruchstelle der ARGE gehen und versuchen dort alles zu regeln.
    Sollte das nichts bringen zum Anwalt für Sozialrecht (ist für ALG II Empfänger kostenlos) und den alles überlassen oder direkt zum Sozialgericht.