Beiträge von hosching

    Hallo,
    ich würde zuerst mit der ARGE über das Problem reden.
    Wichtig ist dabei erstmal nichts von Kostenübernahme und dergleichen zu sagen.
    Wenn Du die schriftliche Genehmigung für einen Umzug hast, kann das andere immer noch beantragt werden.
    Sollte die ARGE sich quer stellen, zum Jugendamt und zum Sozialgericht.
    Rechtlichen Anspruch hast Du glaube ich nicht, aber 2 Zimmer sind wohl für Dich und Deine Tochter unzumutbar.

    Hallo,
    das wichtigste ist, erstmal die Wohnungsfrage klären.
    Ich würde mir von meinem Gastgeber schriftlich bestätigen lassen, dass Du nur bis zu einem bestimmten Zeitpunkt bei ihm wohnen darfst (ca. 4 Wochen) und dann auf der Strasse stehst.
    Dann entweder zu einem Fachanwalt für Sozialrecht oder zum Sozialgericht (dürfte für Dich beides kostenlos sein).
    Ohne Meldeadresse was zu bekommen ist sehr schwer.

    Hallo,
    wenn Du sowieso bei Deinem Freund wohnst, würde ich mich an Deiner Stelle dort erstmal bei der Meldestelle anmelden.
    Danach zur ARGE gehen und ALG II beantragen mit dem Freund zusammen.
    Wenn Dein Freund arbeitet wird sein Einkommen bei der Berechnung berücksichtigt.
    Denn Wohnungswechsel erstmal nicht ansprechen, sondern die Bewilligung des ALG II abwarten.
    Danach must Du und Dein Freund weiter sehen.

    Hallo,
    wie das Bafög mit einbezogen wird kann ich nicht sagen.
    Aber es werden auf alle Fälle die Betriebs- und Heizkosten für das Haus übernommen.
    Wichtig ist noch, dass eventuelle Tilgungsraten für Kredite, die auf dem Haus lasten nicht berücksichtigt werden.
    Allerdings werden die daraus entstehenden Zinsbelastungen berücksichtigt.

    Hallo,
    ich würde auf alle Fälle mit der ARGE sprechen.
    Kleiner Tip, führe über das geschilderte ein Tagebuch über einige Wochen.
    Dein Ärger mit Nachbarn ist ohne Zeugen sehr schwer zu beweisen.
    Von Umzugskostenbeihilfe würde ich erstmal garnichts sagen.
    Wenn Du die schriftliche Genehmigung hast und eine Wohnung gefunden hast, geht das immer noch.

    Hallo,
    wenn das wirklich so ist wie Du beschreibst, stehen Dir meiner Meinung nach, von der Kindesmutter die Hälfte des Unterhalts zu.
    Aber vorsichtig mit klagen, es kann passieren, dass Du den kürzeren ziehst und Du Deinen Sohn nicht mehr so oft zu sehen bekommst.
    Versuche es im Guten mit der Kindesmutter zu regeln.
    Eine Klage würde wahrscheinlich nur ein Umgangsrecht für Dich einbringen.
    Du kannst Dich aber beim Jugendamt erkundigen.

    Hallo,
    die ARGE hat recht, Du musst wirklich alle Unterlagen vorlegen.
    Es wird zur Berechnung das gesamte Einkommen herangezogen.
    Ein Hartz IV Empfänger der Schulden hat wird von der ARGE behandelt als sein diese nicht vorhanden.
    Er braucht von Hartz IV ja keine Schulden begleichen, weil das ja garnicht möglich ist.
    Wichtig ist Mietvertrag oder bei Wohneigentum die monatliche Belastung von BK und HK.
    Eventuelle Zinsverpflichtungen aus Krediten für Wohneigentum werden übernommen aber keine Tilgung.
    Es ist so wie viele sagen, bei Hartz IV muss man sich bei der ARGE nackig machen.
    Wir sind nun mal eben nur Untermenschen und das sind die Herrenmenschen, der CDU/CSU und SPD sei DANK