Wohnung so klein - Anspruch auf Umzug?

  • Hallo,


    ich bin neu in diesem Forum und habe gleich eine Frage:


    Ich lebe mit meiner Tochter (4 Jahre) in einer 2-Zimmer-Wohnung. Im Mietvertrag ist keine Wohnungsgrösse eingetragen, in der Mietbescheinigung stehen 60qm.


    Ich würde gerne umziehen, da die Wohnung aufgrund von Dachschrägen und der Tatsache, dass sie über zwei Etagen verläuft fürchterlich klein ist. Wir nutzen das eine Zimmer als Schlaf- und Kinderzimmer, meine Tochter braucht dringend ein grosses Bett und einen Schreibtisch, da sie nächstes Jahr höchstwahrscheinlich eingeschult wird, aber ich habe keinen Platz dafür!


    Nun habe ich mir den Spass gemacht und meine Wohnung vermessen. Die Fläche unter 1m-Schrägenhöhe hab ich weggelassen, zwischen 1m und 1,50m hab ich die Hälfte berechnet und komme so auf eine Gesamtfläche von 47qm.


    Und nun zu meiner Frage:


    Steht mir ein Umzug zu, da der Wohnraum so klein ist? Habe ich gesetzlich Anspruch auf 60qm bei zwei Personen? Wenn ja, hat jemand Formulierungstipps - immerhin wohne ich seit 4 Jahren hier und man könnte das auch als 'stillschweigendes Einvernehmen' ansehen oder sowas.


    Danke schonmal :)


    Liebe Grüsse


    Pepperchen

  • Hallo,
    ich würde zuerst mit der ARGE über das Problem reden.
    Wichtig ist dabei erstmal nichts von Kostenübernahme und dergleichen zu sagen.
    Wenn Du die schriftliche Genehmigung für einen Umzug hast, kann das andere immer noch beantragt werden.
    Sollte die ARGE sich quer stellen, zum Jugendamt und zum Sozialgericht.
    Rechtlichen Anspruch hast Du glaube ich nicht, aber 2 Zimmer sind wohl für Dich und Deine Tochter unzumutbar.

  • Danke euch für euren Rat :)


    Ich habe gestern und heute meinen Freund Google befragt, der spuckt Richtlinien aus, die besagen dass einer Person 45 qm zustehen, jeder weiteren 15qm zusätzlich.


    Ich werde erstmal um einen Gesprächstermin bitten und dann sehen wir weiter.


    Liebe Grüsse,


    Pepperchen