Beiträge von hermine

    hallo,


    Hartz IV erhalten eingliederungsfähige Personen, d.h. die noch vermittelbar sind.


    Die herkömmliche Sozialhilfe wird nur an alte Leute, die nicht vermittelbar sind gezahlt.
    Der Satz ist der gleiche.


    Der Kita-Platz muß Dir weiterhin gezahlt werden, wenn das Einkommen sich nicht entsprechend
    geändert hat.


    Weitere Info´s u.v.m. findest Du unter www.geldvomstaat24.de , denn diese behandeln das Thema
    "Geld vom Staat - Nicht rückzahlbar".


    Noch dazu werden brauchbare Tipps für mehr Geld Monat für Monat gegeben.


    Gruß


    Hermine

    hallo,


    Du bist nicht staatlich dazu gezwungen, ewig bei Deinen Eltern zu wohnen und hast auf Ansprüche
    auf staatliche Leistungen.


    Generell steht Dir Aufstockungs - ALG II oder Wohngeld, evtl. sogar Kindergeld zu.
    Sogar vieles mehr!


    Vielleicht solltest Du mal auf www.geldvomstaat24.de , dort findest Du weitere Info´s
    zu Geld vom Staat - Nicht rückzahlbar nachschauen.


    Gruß


    Hermine

    Hallo,


    finde ich eine super gute Idee ein Erfahrungsbuch zu schreiben.


    Hier mal einen Tipp, denn Du auch dazu weitergeben könntest, der auch sicherlich vielen weiterhelfen würde.


    Viele Menschen sind in Unkenntnis und wissen nicht, welche staatliche Mittel Ihnen zustehen. Fehlinformation bzw. Unterlassung von Auskünften ist eine Leistung der ARGE bzw. der Ämter.


    Auf der www.geldvomstaat24.de bekommt man wertvolle Tipps, wie man zu mehr Geld kommt.
    Der Grundsatz der Seite heißt "Geld vom Staat - Nicht Rückzahlbar" .


    Die ständige Erweiterung und Aktualisierung der website hält Dich auf dem aktuellen Stand. Mit der Zeit wird man keine staatlichen Gelder bzw. Fördergelder mehr versäumen und somit monatlich über mehr Geld verfügen.


    Auch die www.kindergeld24.com informiet und beantwortet alle Fragen zum Thema; Kindergeld bzw. mehr
    Geld.


    Hoffe hat Dein Interesse geweckt! Finde die Seiten genial.


    Gruß


    Hermine

    Hallo,


    alles mußt Du Dir von der ARGE auch nicht bieten lassen.


    Als alleinerziehende Mutter ist nicht jeder Job machbar bzw. zumutbar, schon gar nicht Wechselschicht und Wochenende usw. Die familiären Verhältnisse müssen auch in unserer heutigen Zeit berücksichtigt werden.


    Außerdem würde ich mir die Drohung bzgl. der Lesitungskürzung schriftlich geben lassen, denn dann kannst Du auch eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den zuständigen Sachbearbeiter der ARGE oder einen Widerspruch sprich Rechtsbehelf gegen diese Bescheid oder dieses Schreiben einlegen.


    Vielleicht brauchst Du ja noch weitere Tipps unter www.kindergeld24.com oder der
    www.geldvomstaat24.de "Geld vom Staat - Nicht rückzahlbar"


    Hoffe es hilft Dir etwas weiter.


    Gruß


    Hermine

    hallo,


    Zuerst einmal und generell sind Einnahmen sofort zu melden. In Deinem Falle werden voraus .in diesen zwei Monaten in der Regel kein ALG II bzw. keine Wohnkosten gezahlt.


    Allerdings hast Du Anspruch auf staatliche Zuschüsse, wenn Du eine Neu-Selbständigkeit anzeigst. Hier mußt Du gewisse Voraussetzungen erfüllen und danach kannst Du trotz dieser staatlichen Gelder dazu verdienen. Dies egal in welcher Höhe. Der Antrag muß vor der Gewerbeanmeldung gestellt werden.


    Sollte denn diese Selbständigkeit schief gehen hast Du danach wieder Anspruch auf ALG II.


    Noch was auf der www.geldvomstaat24.de erhältst Du Info´s zur Selbstädnigkeit und vieles mehr.
    Schau doch einfach mal vorbei.


    Hoffe ich konnte Dir weiterhelfen.


    Gruß


    Hermine

    Hallo,
    aufgrund Deines Alters steht Dir weiterhin Kindergeld zu, d.h. für die Überbrückungszeit bis zur nächsten Ausbildung bzw. während der 2. Ausbildung. Weiterführende Informationen findest Du unter www.kindergeld24.com.


    Je nach Ausbildungsart steht Dir auch Bafög oder ALG II zu. Müßte dazu mehr wissen welche Art der
    Ausbildung usw. Tipps unter www.geldvomstaat24.de Geld vom Staat - Nicht rückzahlbar


    Naja, vielleicht hilft Dir dies ja schon etwas weiter.


    Gruß


    Hermine

    Hallo,


    der Geldeingang wird in dem Monat der tatsächlichen Buchung in das Arbeitslosengeld eingerechnet.


    Wenn Du schon seit Monaten mit der ARGE ein Problem hast, dann bekommst Du womöglich für die Vergangenheit auch noch Geld oder?


    In der Zeit von Juli bis heute steht doch Deinem Mann auch ALG I oder ALG II zu. Warum beantragst Du nicht?


    Auf jeden Fall nicht unterkriegen lassen und Wiiderspruch einlegen. Hier gibt es vielleicht brauchbare Informationen www.geldvomstaat24.de . Geld vom Staat - Nicht rückzahlbar


    Gruß


    Hermine

    Hallo,


    generell kannst Du Dich bei der jeweiligen Stadt melden, denn diese haben eigene Wohnungen
    oder auch Sozialwohnungen im Bestand. Dort bekommst Du eine Wohnung, wenn eine frei ist oder aber sie setzen dich auf eine Liste. Die Bedürftigen werden vorrangig behandelt.


    Vorab würde ich mich bei Deiner jetzigen Stadt melden und dort eintragen lassen.


    Und im Notfall hat ein jede Stadt ein Obdachlosenheim... somit bist Du vorrübergehend mit
    Obdach, auch wenn es bestimmt kein schönes wohnen ist.


    Nehmen muß Dich keine Genossenschaft, denn es gibt keine gesetzliche Verpflichtung dafür.


    Schau mal hier auf www.kindergeld24.com, vielleicht erhältst Du ja noch zusätzliche Gelder
    vom Staat. Weitere Tipps hier auf www.geldvomstaat24.de


    Gruß


    Hermine

    hallo,


    wichtig wäre zuerst einmal, wie alt Deine Freundin ist, d.h. ob sie vielleicht noch Kindergeld erhalten kann.
    Tipps und Anträge dazu findest Du hier www.kindergeld24.com


    Generell heißt es jetzt nicht, daß wenn Du einen neuen Job gefunden hast, daß Deine Freundin kein ALG II
    mehr erhält.


    Würde erst mal den Antrag stellen und abwarten. Bei Ablehnung gibt es dann noch andere Möglichkeiten, wie z.B. den Minijob über Lohnsteuerkarte nach Absprache mit dem Arbeitgeber laufen lassen. Oder einen
    sonderantrag auf Hilfe bei der ARGE, nur für Krankenversicherung stellen.


    Weitere Info´s findest Du auf der www.geldvomstaat24.de


    Viel Erfolg!


    Gruß


    Hermine

    hallo,


    generell steht dir eine angemessene Wohnung zu, d.h. Größe und Preis für eine Wohnung.


    Außerdem mußt Du generell alles schriftlich einreichen und Dir auch schriftlich beantworten
    lassen, damit Du etwas in der Hand hast, zwecks Widerspruch usw.


    Und ganz so einfach ist es mit der Sperre auch wieder nicht, Du hast auch Rechte.


    Auf der www.geldvomstaat24.de gibt es auch nützliche Tipps. Schau einfach mal vorbei.


    Gruß


    Hermine

    Hallo,


    ja Sie haben jetzt und für die Zukunft Anspruch auf Kindergeld für Ihren Sohn, mind. bis zum 25 Lebensahr evtl. darüber hinaus.
    In der Zeit von ALG II wird das beantragte Kindergeld angerechnet und an die ARGE anteilig abgeführt.


    Für die Vergangenheit in der er die erste Ausbildung abgebrochen hat besteht die Möglichkeit unter gewissen Voraussetzungen noch rückwirkend Kindergeld zu beantragen.


    Nähere Info´s unter www.kindergeld24.com, denn hier werden alle Fragen dazu
    aufgeführt und beantwortet und sogar Anträge bereitgestellt.


    Viel Erfolg!


    Gruß


    Hermine

    Hallo,


    selbstverständlich steht Dir Kindergeld zu.


    Es gibt Übegangszeiten, die zu beachten sind bis Du eine Ausbildung beginnst. Außerdem hängt dies
    auch vom Alter ab, aber denke wenn Du gerade Abi gemacht hast, daß Du noch wit unter 25 Jahre
    bist.


    Die www.kindergeld24.com beantwortet Dir hier alle offene Fragen rund um das Thema Kindergeld.
    Auch gibt es hier Anträge und vieles mehr...


    Schau mal vorbei, denn auch ich wurde hier fündig.


    Gruß


    Hermine

    Hallo,


    egal wo Deine Freundin gemeldet ist, steht Ihr Kindergeld zu. Näheres wie Tipps, Anträge findest Du hier www.kindergeld24.com


    Ist diese noch bei der Mutter gemeldet, erhält diese Hartz IV für die Tochter abzgl. Kindergeld.


    Ansonsten steht der Tochter selbst ALG II/ Hartz IV zu zzgl. entsprechende Miete.
    Verdient sie denn ? 400 wird ein Eigenbehalt eingerchnet, der Rest abgezogen.
    Weitere Info´s hier www.geldvomstaat24.de


    Gruß


    Hermine

    Hallo,


    Ihrem Sohn steht selbstverständliche staatliche Unterstützung zu.


    Als erstes mal Kindergeld, sobald der Zivildienst beendet ist, d.h. ? 154.
    Auf der www.kindergeld24.com bekommen Sie alle Tipps und Info´s und Anträge, die Sie benötigen.


    Zusätzlich ALGII ? 345 abzgl. des Kindergeldes. Wiederum evtl. noch anteilige Miete, die die ARGE an
    Sie zahlt.


    Für Sie wäre es interessant auf der www.geldvomstaat24.de vorbei zu schauen. Hier haben Sie evtl.
    die Möglichkeit selbst monatlich mehr Geld durch Tipps zu erhalten.


    Gruß


    hermine

    Hallo,


    zu Deinen Fragen:


    Mit 26 J. wird Hartz IV elternunbahängig gezahlt, Zuverdienst 400 ?, davon werden ? 120 als Eigenbehalt
    angerechnet und der Rest vom Hartz IV angerechnet abgezogen.


    Kranken- und Rentenversicherung zahlt die ARGE, bei der Krankenkasse kann man Mitteilung machen, daß der Antrag gestellt ist, somit fallen die KV-Gebühren vorerst nicht an. Aber nur auf Antrag!


    Zusätzl. steht Dir noch Kindergeld zu, dies bis zum 27. Lebensjahr. Separater Antrag/ Formulare findest Du
    unter www.kindergeld24.com.


    Je mehr Du denn verdienst, d.h. 400? zzgl. evtl. noch 300?, desto weniger bekommst Du von der ARGE, da
    alles mit einberechnet wird. Diese ? 300 könntest Du als Selbständier verdienen o.ä.


    Hoffe nicht zu viele verwirrende Antworten. Wenn noch Fragen, dann schau doch mal, hab diese Seiten
    gefunden und kam auch weiter www.kindergeld24.com und www.geldvomstaat24.de.


    Vielleicht findest Du ja nützliches dabei.


    Gruß


    Hermine