Beiträge von Freydis

    Hast Du einen Scheidungsanwalt? Der müßte Dir eigentlich auch behilflich sein bei der Durchsetzung Deiner Rechte, z.B. bezüglich Deiner Unterhaltsforderungen.
    Falls Du keinen Anwalt hast, besorg Dir umgehend einen. Ich tat dies leider nicht und bereue das bis heute zutiefst.

    Du solltest umgehend Deine Anträge stellen, am besten noch vor Unterschrift des Arbeitsvertrages. Schließlich kannst Du den nur eingehen, wenn Du die Umzugskosten, etc. bewilligt bekommst.


    Die Mietkaution erhältst Du vermutlich lediglich als Darlehen und vermutlich auch die die Erstausstattung der Wohnung. Das wäre sicherlich anders, wenn Du nur zum Zweck der Arbeitssuche umziehen würdest. Dann würde nämlich noch nicht feststehen, dass Du sehr bald über eigenes Einkommen verfügst.


    Beste Grüße,


    Freydis :)

    Kann es sein, dass es eine solche Liste nicht bei allen JC gibt?


    Als mein Freund und ich gemeinsam mit zwei meiner Kinder zusammengezogen sind, haben wir auch eine Erstausstattung beantragt. Da hieß es damals, dass wir eine Liste selber zusammenstellen sollten. Mein Eigentum war abgebrannt und die Ex meines Freundes hatte deren Wohnungsinventar komplett behalten. Unsere damalige Notwohnung war nur sehr klein und wir hatten auch eine Küche darin. Schließlich bekamen wir insgesamt € 600,00 wovon wir für die Kinder ausreichend Möbel besorgten. Für anderes war damals nicht genug Geld da. So leben wir auch heute noch quasi ohne Möbel. Mein Gefährte und ich schlafen auf je einem geliehenen alten Sofa - ich auf dem 2-er Sofa und er auf dem 3-er Sofa, worunter unsere Knochen und Gelenke zunehmend leiden, weil beide Sofas viel zu kurz sind. Mein Gefährte hat ohnehin schon von vornherein eine krankhafte Wirbelsäulenversteifung und ich habe chronische Polyarthritis (eine rheumatische Erkrankung). Mein jüngster Sohn hat Bett, Schreibtisch und Schrank vom Gebrauchtmöbelmarkt. Mein anderer Sohn ist inzwischen mit seinen Möbeln (ebenfalls Bett, Schreibtisch und Kleiderschrank) ausgezogen.
    Uns steht angeblich nun nichts mehr zu, weil wir ja schon einmal eine Erstausstattung erhalten haben – eben die € 600,00. In der damaligen Wohnung war aber bereits eine Küche und wir hatten damals auch ein geliehenes Bett, das wir heute nicht mehr haben. Unsere Anträge auf Bett, Küche und Schrank wurden abgelehnt. Die geliehene Waschmaschine hat inzwischen den Geist aufgegeben. Unser Bekannter hat glücklicherweise nichts von uns verlangt, weil die Maschine zuvor schon alt war. Auch eine neue Waschmaschine bekommen wir nicht, weil die alte, die ja nicht uns gehörte, kaputt gegangen ist und Ersatz selber zu beschaffen sei.


    Knuddel, kennst Du einen Link zu solch einer Erstausstattungsliste? Kann man Dinge, die man zuvor nicht beantragt hatte, im Nachhinein beantragen? Wir hatten ja manches nicht beantragt, weil wir ein paar Sachen geliehen hatten und andere Sachen bereits in der Wohnung mit drin waren. Brauchen würden wir eigentlich Betten, Kleiderschrank, Küche und wenigstens ein Bücherregal.


    Stelliiinaaa, Ihr solltet auf keinen Fall angeben, dass das Bett hinüber ist. Fakt ist schließlich, dass Dein Freund kein Bett hat.



    Wende Dich an das Jugendamt! Die schicken kurzfristig einen Sozialarbeiter vorbei, der dann schriftlich bestätigt wieviele Zimmer eine geeignete Wohnung haben muß. Diesen Schriftsatz legst Du dann dem JC vor und die MÜSSEN dann auch zustimmen. Anschließend holst Du Dir einen Wohnberrechtigungsschein beim Wohnungsamt und suchst Dir eine passende Wohnung. Das Geld für den Rechtsanwalt kannst Du Dir auf diese Weise eventuell ersparen.


    Beste Grüße,


    Freydis :)



    Du solltest umgehend einen GdB-Antrag stellen und einen Reha-Antrag beim JC. Bei letzterem ist Dir bestimmt das örtliche Arbeitslosenzentrum von Hilfe. Den Behindertenausweis beantragst Du am besten mit Hilfe eines entsprechenden Vereines, z.B. dem Sozialverband. Die sind Dir dann auch dabei behilflich ausreichenden Wohnraum für Dich und Deine Kinder durchzusetzen. Falls der Auszug Deiner sogenannten Eßzimmer-Tochter nur aufgrund der derzeitigen Wohnverhältnisse stattfinden soll, dann wäre dies hinfällig nach dem Umzug der ganzen Familie in einen entsprechend großen und vor allem ausreichenden Wohnraum. Euch steht ohnehin erheblich mehr Wohnraum zu, immerhin seid Ihr fünf Erwachsene!
    Nach Anerkennung als Rehabilitandin und vor allem nach der Anerkennung eines gewissen Grades einer Behinderung hast Du erheblich mehr Möglichkeiten und Rechte. In jedem Fall solltest Du aber schon jetzt bei der Gleichstellungsbeauftragten für Behinderte beim JC vorsprechen. Die sollte Dich bei allen Dingen anschließend ebenfalls unterstützen.


    Vergiß niemals, dass Du Rechte hast und dass man Dir die nicht nehmen darf. Du bettelst nicht, auch wenn das JC Dich das Glauben machen will. Ich drücke Dir die Daumen bei der Durchsetzung Deiner Rechte,


    Freydis ;)

    Du solltest erstmal offiziell alleine einziehen, das spart Dir Probleme bei der Bearbeitung Deines Antrages. Dann kann auch der Freund, egal ob Kindesvater oder nicht, ohne weiteres zunächst auf Besuch kommen, auch über Nacht. Sag dem Vermieter Bescheid, dass Dein Freund Dich besuchen kommt. Mitunter werden Betriebskosten nach Bewohnern im Haus abgerechnet und das kann Ärger geben im Haus. An potentielle Denunzianten sollte man also immer denken.


    In weiterer Folge wäre dann erst zu prüfen ob der Freund auch offiziell mit einzieht und wenn ja, ob es sich nicht doch vielleicht um eine Haushaltsgemeinschaft handelt. Ich weiß aus eigener Erfahrun, dass man aus einer Bedarfsgemeinschaft nur sehr schwer eine Haushaltsgemeinschaft machen kann – bei mir haut das bis heute nicht hin.


    Es steht Dir überdies frei, den Vater des Kindes offiziell anzugeben oder nicht. Grundsätzlich finde ich es richtig, vor allem wegen des Kindes. Auch kann man durchaus mit einem Exmann, der auch Vater eines gemeinsamen Kindes ist, in einer Haushaltsgemeinschaft zusammenleben und eben keine Bedarfsgemeinschaft haben. Außerdem ist es höchst fragwürdig, ob das JC im Bett schnüffeln darf, um damit einem Betrug auf die Spur zu kommen.


    Fazit: wahre Deine Rechte und tu das beste für Dein Kind!


    Ich drücke Dir die Daumen,


    Freydis ;)

    @ Freydis Ich kann deinen Ärger mit dem JC zwar irgendwie nachvollziehen aber verstehen kann ich das trotzdem nicht.Ich denke das das JC bei dir einfach unorganisiert bzw total überfordert ist.Ich habe auch schon seit einigen Jahren mit dem JC trotz Arbeit zu tun und muß dort auch regelmäßig eine EGV unterschreiben.Mein SB ist jetzt auch keiner den ich in meine Familie aufnehmen würde aber während der Termine komme ich mit ihm klar.Es ist bei mir noch nie vorgekommen dass ich keine Zahlung bekommen habe und wenn ich Formulare brauche dann hole ich diese mir an der Information wo zwei Frauen sitzen die diese ohne weiteres auch aushändigen.Mein letzter Weiterbewilligungsantrag war innerhalb zwei Wochen bearbeitet.Es gibt bei uns im JC die Möglichkeit jeden Tag ohne Termin einen SB zu sprechen und die sind dort immer sehr freundlich.Im Bezug auf deinen Bafög Ärger will ich dir mal sagen das das bei mir auch nicht viel anders war.Ich habe damals ein halbes Jahr gewartet und auch bei mir hatte das JC das Geld schon miteingerechnet.Ich bekam allerdings gleich bei Abgabe des Antrages gesagt das es eine etwas längere Bearbeitungszeit gibt und auch das ich einen Vorschuß beantragen könnte.Im Bezug auf deine Ortsabwesenheit habe ich dir ja schon geschrieben das das so nicht stimmen kann.Was ich am Wochenende tue geht niemanden etwas an.Da kann ich besuchen wen ich will.Ich muß mir ja auch nicht bei meinem Arbeitgeber die Wochenendplanung genehmigen lassen.


    Ich denke, dass Du in einer ländlichen Gegend oder in einer Kleinstadt wohnst. Ich weiß z. B. dass in Grevenbroich, also unweit von Mönchengladbach, vieles ganz anders läuft. So werden dort etwa bei den Leuten, die ich kenne, Kinder ab 18 Jahren automatisch als eigene Bedarfsgemeinschaften betrachtet und unmittelbar aus der BG herausgenommen – zumindest war das bisher so und ich weiß nicht ob das nun nach der letzten Gesetzesänderung bezüglich U25 immer noch so ist. Auch in anderen Dingen ist man dort erheblich kulanter und man hat auch direkt Kontakt zu seinem SB in der Leistungsabteilung.


    Bei uns ist das leider nicht so. Meine Sachbearbeiterin in der Leistungsabteilung ist eine Frau H. Diese Frau kenne ich nicht, hatte nur einmal telefonischen Kontakt zu ihr und einmal kam sie buchstäblich versteckt hinter einem Haufen von Security-Kerlen, die nur gebrochen Deutsch sprachen, in den Raum, in dem ich mit einem MA der Leistungsabteilung saß und sprach. Das war eine überaus befremdliche Begegnung, wie auch Erfahrung, wie Du Dir sicherlich vorstellen kannst.
    Um in der Leistungsabteilung vorsprechen zu können, muß man sich am Eingang anmelden und dann auch direkt den genauen Grund des Vorsprechens nennen. Dann wird entschieden ob man tatsächlich einen Grund für die Vorsprache oben hat und bekommt gegebenenfalls einen Termin für denselben Tag. Anschließend muß man sich im Wartezimmer solange gedulden bis man aufgerufen wird, wobei man darauf achten sollte, bloß nicht auf Toilette zu sein, wenn man aufgerufen wird, denn dann muß man sich erneut unten anmelden. Die MA, auf die man in der Folge trifft, entscheiden nichts. Sie hören sich an was man möchte und verschwinden dann. Anschließend sagen sie einem ob man seinen Antrag bewilligt bekommt oder nicht oder was auch immer der eigentliche Sachbearbeiter entschieden hat. Danach wird man aufgefordert zu gehen. Tut man das nicht, wird direkt mit den Security-Idioten gedroht. So findet kein echtes Gespräch im herkömmlichen Sinne statt, da man ja keine direkte Reaktion auf seine Worte erhält und auch nichts hinterfragen kann.


    Von der Leistungsabteilung abgetrennt gibt es dann noch die sogenannten Berufsberater, die entsprechend dem Anfangsbuchstaben des Nachnamens einem zugeteilt sind. Diese darf man nie einfach so aus freien Stücken aufsuchen, auch nicht nach Anmeldung. Um diese Leute zu sprechen, muß man in der Anmeldung einen Termin beantragen, unter Nennung des jeweiligen Grundes. Dann wird man nach Hause geschickt, um abzuwarten, ob und wann man einen Termin zugesendet bekommt. Diese Berufsberater sind dann jene, die einem diese EGVs vorlegen, etc.


    Gewisse Fristen lassen sich nur einhalten, indem man bestimmte Dinge an der Anmeldung schriftlich abgibt und auch schriftlich den Erhalt bestätigen läßt. Oftmals kommt es vor, dass es heißt, man hätte etwas nicht abgegeben, obgleich dem nicht so ist. Ein Beispiel: als ich erstmals hier in Mönchengladbach ALG 2 beantragt hatte, mußte ich meinen Mietvertrag vorlegen, weil ich zugleich in eine Wohnung einziehen mußte, die erst vom Amt bestätigt werden mußte. Ohne diese Vorlage hätte ich von denen auch nicht die Bewilligung zum Einzug und die schriftliche Bürgschaft für dieKaution bekommen. Dennoch wurde ich später zweimal unter Androhung von Sanktionen aufgefordert, diesen Mietvertrag vorzulegen. Erst als ich mir bei meiner dritten Vorlage des Mietvertrages bestätigen ließ, dass ich ihn vorgelegt habe, ließ man mich damit in Ruhe. So wird bei allem verfahren, was man nicht schriftlich bestätigt bekommt. Immer heißt es, dass man etwas nicht vorgelegt hätte und droht mit Sanktionen.


    Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass das wirklich rechtens ist, dass man mir insgesamt das Verlassen des Wohnortes verbietet, vor allem auch am Wochenende oder an Feiertagen. Dennoch steht es leider so in der von mir unterschriebenen EGV drin. Somit werde ich mich daran halten müssen, um nicht eine Sanktion zu riskieren, zumindest solange diese EGV noch Gültigkeit hat.
    Die Sache mit der Gültigkeit der EGV ist auch so eine Sache: da steht nämlich drin, dass diese Gültigkeit hat solange ich ALG 2 beziehe und die ursprüngliche Gültigkeit von einem Jahr sich automatisch verlängert, sofern keine neue EGV gültig werden sollte. Somit ist diese EGV bis zum Sankt-Nimmerleinstag gültig, sofern sie nicht für ungültig erklärt wird oder eine andere EGV aufgesetzt wird, welche die Gültigkeit der aktuellen EGV für beendet erklärt. Notfalls werde ich also vor Gericht gehen müssen, was ich eigentlich nicht machen würde wollen. Jedoch werde ich gewissermaßen vom JC dazu gezwungen. Ich will keinen Streit, sondern Arbeit und gegebenenfalls eine Umschulung, die dem JC nur € 1.900,00 kosten würde, die sogar unmittelbar von einem sozialen Verein direkt und unmittelbar an das JC überwiesen werden würde und daher dem JC nicht einen Cent kosten würde! Stattdessen versucht man mich in einen 1-Euro-Job zu zwängen, den ich nicht ausüben kann, weswegen ich abgelehnt wurde. Anschließend soll ich eine Sinnlosmaßnahme machen, die dem JC auch noch Geld kostet und nichts bringt. Das ist sowas von unlogisch und ich treffe nur auf taube Ohren. Es ist wahrlich zum Mäuse melken"!


    Es freut mich für Dich ebenso wie für alle anderen, die auf normale SB treffen. Leider ist dies in unserem Land nicht überall der Fall. Und Gesetze oder Bildungspakete bringen rein gar nichts, wenn sie nicht in die Praxis umgesetzt werden.


    Mit freundlichen Grüßen,


    Freydis



    EDIT:

    Zitat

    Eure Probleme möchte ich haben.Wenn sie 7 Tage die Woche 20 Stunden in den Foren unterwegs ist dann frag ich mich wann schläft die gute Frau?Am besten Freydis du lädst sie zu Kaffee und Kuchen ein.


    Ich denke, dass da mehr als eine Person dahintersteckt. Außerdem möchte ich wer auch immer Turtle sein mag lieber nicht mit Kaffee und Kuchen empfangen. Lieber lade ich einen Penner von der Straße oder eine arbeitslose alleinerziehende Mama zu mir ein. ;)

    Die "Kröte" kommt von Sozialhilfe24.de, da mobbt, sperrt und beleidigt dieses zweifelhafte "Amphibium" im Zusammenspiel mit diversen anderen Psychopathen aus den Jobcentern fast jeden Hilfesuchenden. Müsst ihr euch mal anschauen, wenn ihr denn Anschauungsunterricht in asozialem Benehmen brauchen solltet.


    Und weil es da wohl immer langweiliger wird, die Leute sind ja nun mal lange nicht so beschränkt wie JC-MA's, soll jetzt scheinbar dieses Forum übernommen werden? Oder was steckt dahinter?



    Ja, ich hatte schon direkt nach meinem ersten Diskurs mit der Reptilie ein paar persönliche Nachrichten empfangen. Was ich dabei keineswegs verstehen konnte, war die Tatsache, dass da meist voller Ehrfurcht von mehreren tausend Beiträgen bei Sozialhilfe24 geschrieben wurde. Meiner Ansicht nach, ist nicht die Anzahl der Beiträge relevant, sondern vielmehr deren Inhalt.


    Ich weiß, dass es diverse V-Männer bei den unterschiedlichen Institutionen gab und auch weiterhin gibt. Diese haben durchweg staatliche Untrstützung, sei es vom eigenen oder von einem anderen Staat. Auch weiß ich, dass und wie Wirtschaftsunternehmen alles mögliche unterwandern.
    Zugleich erkenne ich hier, dass da jemand, der angeblich als bei Gericht ausgesprochen erfolgreiche Anwältin für die JCs arbeiten soll, offensichtlich an sieben Tagen pro Woche täglich mindestens 20 Stunden hier im Forum verbringt. Da fragt man sich doch automatisch, ob hinter dem Reptiliennamen tatsächlich eine Anwältin steckt, die aus psychopathologischen Gründen nicht von ihrem berufsmäßigen Interesse auch in ihrer Freizeit loslassen kann. Oder ob es sich hierbei um jemand handelt, dessen berufliches Interesse, durchaus mit psychopathologischem persönlichen Hintergrund, ausschließlich auf Foren fixiert ist, die sich mit Fragen zu sozialen Themen beschäftigen. Jedenfalls kann es eigentlich nicht sein, dass es sich tatsächlich um eine Anwältin handelt, die wirklich vor Gerichten zu tun hat, denn eine solche hätte gar nicht so viel Zeit, um sich in derlei Foren so aktiv und zeitintensiv hervorzutun. So stellt sich erneut die Frage: Was genau steckt dahinter?


    Mit dem besten Gruß,


    Freydis :)

    Mann habt ihr Probleme!
    Ich unterschreib die Vereinbarung immer sonst steht da nur Mist drin. Warum soll ich nicht die 260 Euro für die Bewerbungen mitnehmen? Dann hat mann eben wie diese Freydis Probleme mit dem Geld nicht zurückkriegen für Bewerbungen. Du brauchst doch nur alles aufs Papier schreiben, leichter kriegt man sein Geld nie im Leben. Da schreibst du blöde Eingaben oder was weiß ich an Mitarbeiter an der Anmeldung. Der hat doch nichts zu sagen, deshalb lächelt der! Der verdient so wenig, der kriegt vielleicht auch Harzgeld und kennt das.
    Hier in Deutschland muß keiner arbeiten, also braucht man sich nicht wären, sondern alles machen was die wollen, also zum Schein, dann hat man seine Ruhe und sein Geld.
    Wenn du deine Kinder sehen willst Freydi - das darf man über das Bildungspaket du Schnarchnase! Da gibt es sogar Hotelgeld und was für die Fahrt. Kein Wunder das du immer leer ausgehst, du ärgerst alle und anschließend dich selbst. Wer andere ärgert, hat keine Freunde, wer keine Freunde hat, ist einfach nur ne arme Sau!



    Ich habe bisher auch stets ungeprüft die EGVs unterschrieben, aus Angst vor Sanktionen. Es hatte mich nur gewundert, dass da Sachen drinstanden, die ich ihnehin schon per Gesetz machen muß, z.B. Bewerbungen rausschicken.


    Ich hätte sehr gerne einen Zuschuß bekommen für meine Bewerbungskosten. Leider bekam ich den bisher nie, obwohl ich mich sehr viel bewerbe und auch berufsfremd – obgleich ich mehrere Berufsausbildungen habe. Es geht hier nicht um ein Formular, das man sich herunterladen und ausdrucken könnte, sondern um ein Formular, auf dem auch ein Stempel ist. Dieser Datumsstempel sagt aus ab welchem Datum Du Anspruch auf den Bewerbungskostenzuschuß hast. Meine tatsächlichen jährlichen Bewerbungskosten sind etwa vier- bis fünfmal so hoch wie der gesetzlich mögliche Zuschuß!
    Klar heißt es, dass der Zuschuß pauschal bezahlt würde, aber das stimmt in meinem Fall eben nicht. Wie ich schrieb, bringe ich bei Antragstellung alle Unterlagen bestätigend mit. Diese wurden aber nicht angenommen und in der Folge hatte man sie doch verlangt, als ich sie nicht mehr hatte. Mag sein, dass ich klagen hätte können, aber ich tat es damals nicht, weil ich keinen Ärger machen wollte und darum eben klein beigab. Das allerdings würde ich heute anders tun.
    Aktuell steht in meiner EGV, dass es mir gestattet sei, Bewerbungskostenzuschuß zu beantragen, wenn ich das Formular zuerst beantragen würde. Außerdem steht drin, dass ich angeblich nur Anspruch auf Bewerbungskostenzuschuß hätte, wenn es sich bei meinen Bewerbungen um Arbeitsplätze handelt, die sozialversicherungspflichtige Vollzeitfestanstellungen sind. Weiter soll ich nachweisen, dass ich eine Bewerbung hingeschickt habe und ich soll zudem ein Ablehnungsschreiben mit Grund vorlegen. Daher fallen eh die meisten meiner Bewerbungen hinten runter, denn in diesem Jahr konnte ich mich nur auf eine einzige Vollzeitfestanstellung bewerben; diese hatte ich nicht per Einschreiben versendet und eine Antwort erhielt ich auch nicht. So steht also per Gesetz mir als Arbeitsloser eine jährlicher Bewerbungskostenzuschuß zu, der aber letztendlich niemals zur Auszahlung kommt. Also nur Schall und Rauch!


    Ich bin die Schnarchnase in Sachen Bildungspaket??? Ich habe bis jetzt gekämpft, um diese Formulare für die Schülernachhilfe zu bekommen. Darüber hatte ich mich gestern riesig gefreut. Heute bekam ich den Dämpfer: ich muß die Kosten vorstrecken und nur bei Erfolg wird der Betrag mit zurückerstattet. Erfolg heißt hier "Versetzung". Das heißt also mit anderen Worten: Ende Juli ist das Schuljahr in NRW um und wenn mein Sohn es nicht schafft in dieser Zeit Mathe zu verbessern, habe ich keine Möglichkeit, das Geld erstattet zu bekommen. Dieses Bildungspaket ist eine einzige Verarsche! Durch die lange Widerspenstigkeit meines Amtes kann ich erst jetzt den Antrag stellen und schon habe ich das Problem, das ich entscheiden muß ob wir notfalls ohne die Nachhilfekosten den Juli überstehen können. Wie soll das mit Mathe in drei Wochen gelingen? Hast Du Kinder oder kennst Du die Anforderungen in Mathematik an der Oberstufe?
    Leider bin ich selbst eine Niete in Mathe, während ich in allen anderen Fächern helfen kann. Drum hatte ich überlegt ob ich Nachhilfe in anderen Fächern geben kann, quasi im Tausch gegen Mather-Nachhilfe für meinen Sohn. Das geht aber nicht, wie man mir sagte, weil ich dann die Nachhilfekosten als Einkommen angeben müßte und die dann abgezogen werden würden. Irgendwie geht das Gesetz an der Praxis vorbei habe ich den Eindruck...


    Von Kostenübernahme für Reisen zu den Kindern und Hotelaufenthalt im Rahmen des Bildungspaketes oder auf andere Weise habe ich keine Ahnung, kann ich mir auch nicht vorstellen. Möglicherweise bin ich diesbezüglich dann doch eine Schnarchnase. ABER: mir wird im Rahmen einer EGV verboten, den Wohnort zu verlassen, also geht es hier um etwas ganz anderes. Nein, ich habe noch keine Klage eingereicht, weil ich wie stets sehr hoffe, dass Kommunikation produktiver ist.
    Außerdem bin ich harmoniebedürftig und keinesfalls jemand, der andere ärgert. Freunde, echte Freunde, habe ich genug und inzwischen habe ich auch meinen Bekanntenkreis ein wenig auf die wertvollen Menschen heruntergeschrumpft, mit denen ich freundschaftlich verkehre, zumal mir meine Lebenszeit zu schade ist, um sie mit Deppen zu verplempern. Ich bezweifle allerdings ob Dir der Unterschied zwischen Freunden und Bekannten geläufig sein sollte. Allerdings denke ich, dass ein Haustier mein Leben bereichern würde, aber das kann ich mir derzeit nicht leisten.


    Meine schriftlichen Anträge sind keinesfalls an die Mitarbeiter in der Anmeldung gerichtet, diese nehmen meine Schriftsätze nur an. Die meisten der Leute da sind nicht gar so freundlich, darum stechen die freundlichen unter ihnen besonders hervor. Und wie ich auch negative Erfahrungen vermerke, so tu ich das auch bei positiven. DArum fanden sie Erwähnung in meiner Auflistung.


    Möglicherweise gehörst Du zu jenen, die nicht wirklich arbeiten wollen. Aber ich WILL arbeiten und dabei auch entsprechend angemessen entlohnt werden! Aus gesundheitlichen Gründen kann ich vieles leider nicht mehr machen. Keine Arbeit zu haben, stets am Lebensminimum herumzukrabbeln, das macht mir keinen Spaß. Es gibt mir das Gefühl der Überflüssigkeit und das deprimiert mich. Ich habe ein paar Kinder aufgezogen und die sind mir ganz gut gelungen. Solange sie klein waren, gaben sie mir das Gefühl wichtig zu sein, aber heute kann ich ihnen nicht einmal etwas notwendiges zum Geburtstag oder an Weihnachten kaufen und ich muß zusehen, wenn es ihnen finanziell schlecht geht, anstatt ihnen helfen zu können. Da hilft es mir persönlich herzlich wenig, wenn sie mir sagen, dass reden alleine schon hilft. Kannst Du das nachvollziehen oder langt es dafür dann doch nicht?


    So wie Du da schreibst, das keiner hier arbeiten muß, klingelt bei mir die Arno-Dübel-Glocke, auch wenn die höchst selten schellt bei H4-lern. Dir geht es offensichtlich nur darum, möglichst gut durchzukommen, und das scheint Dir auch zu genügen. Mir hingegen geht es um soziale Verantwortung, soziale Gerechtigkeit und Humanität – und das nicht erst seit ich selbst ALG 2 beziehe! Es gibt ein paar wenige, die sich in Talkschows breitmachen und den Vollassi raushängen lassen. Denen gegenüber steht die Masse der Arbeitslosen, die eben nicht glücklich sind mit ihrer Situation und tatsächlich dauerhaft aus der H4-Falle raus wollen, um endlich wieder ein für sie sinnvolles Leben zu führen.


    Gruß,


    Freydis :(

    Zitat

    Worauf ich sagte, ich wäre auch krank, wenn ich wüsste das ich komme!

    LOL :D



    Meine SB beim JC erklärte mir ihre Situation im Mai 2009. Sie meinte, dass sie nicht wüßte ob sie im zweiten Halbjahr 2010 überhaupt noch da sei, weil das Program der seinerzeit regierenden SPD, die das Ganze ins Rollen gebracht hätte, 2010 auslaufen wüde. Angeblich hätte sie dann die Wahl, entweder ihre Beamtenschaft aufzugeben oder nicht und sie würde das keinesfalls tun, weil sie als Bundesbeamtin bis ans Lebensende abgesichert wäre, auch wenn sie letztendlich nur zu Hause sitzen würde. :eek:


    Ich habe die Dame noch, die übrigens die meiste Zeit "krank" ist. Wenn sie nicht anwesend ist, gibt es zwar Stellvertreter, jedoch dürfen die angeblich nicht wirklich handeln, weil man ja nicht weiß, wann Frau K wieder zurück sein wird. Daraus resultieren dann EGVs mit einer Laufzeit von einem Jahr.


    Was ich nicht verstehe, das ist der Verteilzeitpunkt der Bildungsgutscheine. Es heißt stets, dass es dieses Jahr keine mehr gibt und die für nächstes Jahr noch nicht feststehen würden. Und diese Auskunft erhält man zu jedem x-beliebigen Zeitpunkt im Jahr. Wie kann das sein? Sind diese Bildungsgutscheine nur an einem bestimmten Tag da und dann werden sie auch direkt alle restlos verteilt? Wenn ja, welcher Tag ist dieser Tag X?


    Auch verstehe ich nicht, dass es zwar Geld für sinnlose Maßnahmen gibt, aber für echte Umschulungen und Weiterbildungen gibt es die nicht. Einerseits ist ausreichend Geld da, um jemand fortlaufend in vier Sinnlosmaßnahmen zu stecken, alle mit demselben Ziel "Bewerbungstraining und Wiedereingliederung in den ersten Arbeitsmarkt", andererseits ist die Finanzierung einer einzigen zielführenden Umschulung oder Weiterbildung keinesfalls möglich.


    Ich meine, dass dies nicht nur unlogisch ist, sondern zugleich auch ein eindeutiger Hinweis auf programmierte Mißwirtschaft! Da werden bestimmte Verträge ausgehandelt mit illustren "Maßnahmeträgern" vor Ort. Dabei ist nicht wirklich von Interesse was innerhalb dieser Maßnahmen passiert oder was daraus resultiert. Wer das im vergangenen Jahr erschienene Buch der verselbstmordeten Berliner Jugendrichterin Kirsten Heisig kennt, fühlt sich zwangsläufig an die von ihr genannten Anti-Gewalt-Maßnahmen für straffällige Jugendliche erinnert. Da wird nämlich genausowenig der Erfolg bestimmter Maßnahmen überprüft.
    Um diese Thematik besser zu verstehen, muß man ein wenig hinter die Kulissen der Maßnahmen blicken: wer an einer solchen teilnimmt, wird dort gezwungen, vielerlei Papiere zu unterschreiben, die man nicht erst und auch nicht danach zur Überprüfung nach Hause mitnehmen darf. Das beginnt bei einer sinnlosen Hausordnung, geht über die Freigabe aller Daten und endet bei der Erlaubnis, über Jahre hinweg Gelder kassieren zu dürfen. Hier findet eindeutig eine strafbare Nötigung statt, denn es wird damit gedroht, das JC über fehlende Mitwirkungspflicht zu unterrichten, sofern man nicht direkt unterschreibt, was angeblich unmittelbar zu Sanktionen führen würde. Dies ist eindeutig unwahr! Keinesfalls muß auch nur eine einzige Unterschrift geleistet werden, Anwesenheit genügt, sofern man überhaupt an einer solchen Maßnahme tatsächlich teilnehmen muß.
    Diese zu unterschreibenden Schriftsätze sind also z. B. eine sinnlose Hausordnung zum warm werden, oder eine ebenso überflüssige Haftungserklärung. Schließlich haftet eh das JC oder der Maßnahmeträger, eben entsprechend ihrem bereits vorhandenen Vertrag – keinesfalls haftet der H4-Empfänger für irgendetwas (Schäden an Einrichtungsgegenständen, PCs, etc.). Dann gibt es noch die vielen Papiere, die das Datenschutzgesetz aushebeln sollen: da erlaubt man die Weitergabe seines Datensatzes an Dritte, Einsicht in und Bearbeitung von VerBIS. Mit dieser Erlaubnis darf der eigene Datensatz eingesehen, verändert, aber auch kopiert werden. Gegebenenfalls darf der persönliche Datensatz auch noch verkauft werden – damit hat man überhaupt keine Kontrolle mehr darüber, wer welche persönlichen Daten erhält! Der Markt für Daten ist ausgesprochen ertragreich und es ist vermutlich der Handel mit den persönlichen Daten das primäre Ziel solcher Maßnahmeträger. Schließlich kann jeder einzelne Datensatz wiederholt, also immer und immer wieder veräußert werden. Weiter erlaubt man mittels Unterschrift dem jeweiligen Maßnahmeträger die Forderung voon Geldern für angeblich "vermittelte" Arbeitsplätze, und dies über Jahre hinaus, noch dazu ohne nachgewiesener Mitwirkung seitens der MTs. So können diese Herrschaften auch noch Jahre später Geld fordern für Arbeitsplätze, die ein H4-Empfänger ohne deren Zutun sich selbst besorgt hat. Man sollte sich bewußt sein, dass all das Geld, welches auf diese Art an die MTs fließt zwei primäre Folgen hat: zum einen schöpfen sie damit Geld ab, das ansonsten für sinnvolle Maßnahmen für die H4-Empfänger zur Verfügung stehen wüde. Andererseits bestätigen zugleich derlei abgeschöpfte Geldbeträge die Sinnhaftigkeit dieser Sinnlosmaßnahmen! Letzteres unterstützt dann sekundär die weiteren Verträge zwischen JC und MT, wodurch ebenfalls zielführende Umschulungen und Weiterbildungen nicht gefördert werden, weil sie ja nur ausbilden und nicht direkt in Arbeit vermitteln!
    Es sollte also jedem klar sein, der meint seine Unterschrift getrost unter solche Texte setzen zu können, dass er damit sich selbst und anderen von H4 betroffenen Menschen das Wasser abgräbt und diesen Wirtschaftszweig rund um Hartz 4 unterstützt!


    Man sollte seine Freiheit nicht einfach wegwerfen und die nachfolgender Generationen auch nicht! In diesem Sinne grüßt Euch


    die Freydis ;)

    Freydis


    Ich habe keine Idee, womit ich Dein Missfallen in diesem Thread erweckt haben könnte.


    Direkt auf Seite 1 dieses Threads, #2 und #4.... "... wenn Du daran etwas ändern willst..."



    Bei der TE handelt es sich offensichtlich um eine recht neidvolle Person. Solchen Leuten ist einfach jedes Mittel recht, um andere anzuschwärzen oder ihnen Ärger zu machen. Und ich hätte halt nicht gedacht, dass Du so etwas unterstützen würdest, darum meine Enttäuschung.



    Vor ein paar Jahren (noch lange vor H4) habe ich in einer erzkatholischen Gegend als Ásatrúar (Heidin) ein Grundstück gekauft und teilweise bebaut. Da es mir zu groß war, habe ich es auf meine alleinigen Kosten geteilt und die Hälfte zum ursprünglichen Preis direkt weiterverkauft. Ich zahlte ziemlich drauf wegen all der Kosten, die ich ganz alleine trug, was ich heute auch anders machen würde. Jedenfalls wählte ich Nachbarn, die nicht aus demselben Dorf stammten, obwohl es Interessenten aus dem Dorf gab. Diese Entscheidung bekam ich später über mehrere Jahre zu spüren, bis ich schließlich alles verlor.
    mehrere meiner Hunde wurden vergiftet, zwei Ponys wurden gestohlen, meinen Hühnern gab jemand Katzenstreu zu futtern wodurch sie starben, zwei Autos wurden gestohlen, KFZ-Kennzeichen wurden ungültig gemacht, ein falscher Haftbefehl tauchte auf und führte mehrfach zu meiner Verhaftung, meine fast 80-jährige herzkranke Mutter wurde wegen Drogen untersucht und durchsucht während sie mich besucht hat, ich sollte den beschädigten Jesus an seinem Holzkreuz bezahlen (als Heidin kann ja nur ich den beschädigt haben), ...
    Regelmäßig kam der Amtsveterinär vorbei, um meine Hunde zu besuchen. Er war zwar begeistert von ihnen, weil sie obwohl angeblich "Kampfhunde" in NRW (Amerikanische Bulldoggen) von so grundlegend sonnigem und freundlichem Gemüt waren, wie er es noch nie bei anderen Rassen erlebt hatte. Mal sollte er mir mitteilen, dass meine Hunde, die stets als Familienhunde im Familienverband frei lebten, unbedingt Zwinger bräuchten. Nachdem ich diese hatte, sollte er untersuchen ob meine Hunde wegen der Zwinger nun gequält wurden. Tatsächlich war es so, dass meine Hunde nur noch im Haus frei laufen durften und nicht mehr auf dem eigenen Grundstück und ich wegen der Weisung zuvor jeden Hund täglich eine halbe Stunde in den Zwinger sperren mußte. Es half mir nicht, dass sich der Amtsveterinär entschuldigte.
    Schließlich brannte mein Haus ab, gleich darauf wurde eine Mutterhündin drei Tage nach der Geburt ihrer Welpen vergiftet – ihr qualvoller langsamer Tod, der dann vom Tierarzt beendet wurde mitr den Spritzen, gehört zu meinen schlimmsten Erinnerungen.
    Ein weiteres Jahr lebten meine Kinder, meine Hunde und ich in Zelt und Brandruine und ich zahlte weiter brav meine überteuerte Hundesteuer, während ich von solchen Leuten wie der TE gepiesackt wurde. Stets schalten solche Leute die Behörden ein, um ihr grausames Tun zu übernehmen. Diese Erfahrung machte ich später dann erneut, nachdem ich aus diesem Irrsinn geflohen war. Da geriet ich abermals in eine Konfrontation mit so einem widerwärtigen Typen. Der wollte sich an meinen jüngsten Sohn ranmachen und als ich mich hilfesuchend an das Jugendamt wendete, wurde ihm das dann persönlich mitgeteilt. (Nein, ich wollte seinen Namen nicht nennen, nur meinen Sohn und mich aus dieser Situation herausbringen. Man sagte mir, dass man mir nur helfen könne, wenn ich den Namen nennen würde UND dass dies anonym bleiben wüde! Ich wollte also keinen anschwärzen.) Danach waren die Bremsen meines Autos beschädigt, die Kennzeichen gestohlen, es wurden diverse grobe Angriffe auf meine Hunde und mich verübt. Und erneut hat dieser perverse Kinderschänder, der zuvor schon dreimal vor Gericht gestanden hatte und seinen Hals aus der Schlinge ziehen konnte, die Behörden eingeschaltet, die für ihn aktiv wurden, anstatt wenigstens mein Kind zu schützen. Der Kerl hingegen bekommt bestimmt weiterhin Jungs als Pflegekinder, die er gemeinsam mit seinem thailändischen Freund "erzieht" und dafür auch noch jede Menge Geld von VAter Staat bekommt.


    Dies war die Kurzversion der Gründe, weshalb ich immer vorsichtig bin, wenn jemand andere bei Ämtern anschwärzen will. Es ist leider sehr leicht, Ämter für sich arbeiten zu lassen, um die Drecksarbeit zu erledigen. Dafür sind aber die Ämter nicht da.


    Ich finde es erbärmlich wie manche Leute, die entweder Arbeit und/oder Geld haben, heute auf das medienvunterstützte Feindbild Nummer 1, den H4-Empfänger, einkloppen. Seit meiner Geburt und viele Jahre danach gehörte ich zu den sogenannten Priviligierten. Dennoch lehrten mich meine Eltern Mitgefühl und kritisches Denken. Solange ich selbst etwas hatte, habe ich stets geteilt und anderen geholfen. Heute bin ich selber wegen diverser Unglücke in der Situation eines H4-Empfängers und muß nun selber kämpfen. Dennoch setze ich weiter auf Kommunikation und Aufklärung, anstatt mißliebigen Bekannten und Nachbarn das Finanzamt oder andere Behörden auf den Hals zu hetzen.


    Mit freundlichen Grüßen,


    Freydis

    Schmerzensgeld muß Dein Anwalt erstreiten. Für Arbeits- und Sicherheitsbekleidung ist der Arbeitgeber zuständig. Außerdem hat der Arbeitgeber auch eine gewisse Sorgfaltspflicht, z.B. mußt Du gegebenenfalls in eine Arbeit ausreichend eingeweiht werden ehe Du diese dann auch durchführst. Setzt er Dich Gefahren aus, so kann man ihn dafür belangen. Auch dies macht dann Dein Anwalt.
    Auch bei 1-Euro-Jobs gilt alles, was auch sonst am Arbeitsplatz gilt, mit Ausnahme der Sozialversicherungspflicht. Diese allerdings wäre sehr wohl gegeben, wenn das Merkmal der Zusätzlichkeit fehlt. Wie Du richtig sagtest, steht Dir in einem solchen Fall der Tariflohn zu. Es wäre gut, wenn Du so etwas wie ein Arbeitstagebuch geführt haben solltest, denn dann kann man leichter erkennen ob es sich bei Deinem 1-Euro-Job um einen zusätzlichen Arbeitsplatz handelt oder nicht. Immer mehr Kommunen sehen sich inzwischen mit der Tatsache konfrontiert, dass sie eben nicht so wie gedacht an billige Arbeitskräfte rankommen können, indem sie H4ler als Sklaven schuften lassen. Wenn also die Gerichte immer häufiger in diesen Angelegenheiten Recht sprechen müssen, dann kommt diese Information hoffentlich auch irgendwann bei den Abzockerkommunen an. Und dann verzichten sie vielleicht direkt auf die Vernichtung von sozialversicherungspflichtigen Vollzeitarbeitsplätzen, die sie mit Sklavenjobs zu ersetzen suchen.


    Zitat

    Boxbeutel 2:

    Hy,


    VERLANGEN JA, Bekommen ??????????


    Boxbeutel, eine solche Einstellung weiterzuverbreiten, das ist Defaitismus!


    Wer kämpft, kann verlieren;
    Wer aufgibt, hat schon verloren!


    In diesem Sinne,


    Freydis :)

    Ich würde allerdings auch gerne wissen weshalb sanktioniert worden ist.


    Nur mal so nebenbei als Tip: "Abgestempelt – Leben mit Hartz 4" aus dem Jahr 2010
    Den Film gibt es auch im Netz zum Runterladen, wenn man weiß wo man so etwas finden kann ;)


    Ich hab echt den Eindruck, dass manche Menschen sich so an die Arschkriecherei bei den JCs gewöhnt haben, dass sie auch online anonym das tun zu müssen glauben. Mal ehrlich, nur weil manche JC-Mitarbeiter sowohl während ihrer Arbeits- wie auch während ihrer Freizeit in Foren zum Thema Sozialleistungen abhängen, muß man denen nicht in den Allerwärtesten kriechen und z. B. Sanktionen grundsätzlich für richtig erachten.
    Fakt ist, dass viele Sanktionen eben gar nicht so gerechtfertigt sind, wie die ARGE einem weismachen möchte und wie man als Betroffener unter Umständen glaubt. Wäre es nämlich so, dann würden die Sozialgerichte nicht so überaus viel zu tun haben, um die Fehler aufzudecken und zu bestätigen.


    Also bitte, lieber TE: was war der Grund für gleich 100% Sanktion???


    Grüße,


    Freydis :)

    In Unkenntnis der Tatsache, dass Du diesen Thread zusätzlich zu diesem hier erstellt hast, hatte ich bereits vorhin hier geantwortet.


    Inzwischen glaube ich, herauslesen zu können, dass der Brief, den Du kürzlich erhalten hast, so etwas wie eine letzte Mahnung o.ä. sein könnte. Du schreibst ja, dass Du im März 2010 BAföG gemeldet hast und jetzt nach 2 Monaten einen Brief von der ARGE mit der Forderung bekommen hast. Ziemlich verwirrend...


    Schulden bei der ARGE sind wie feststehende Schulden anderswo – Du mußt sie natürlich bezahlen und bei Nichtbezahlung fallen mitunter ganz erhebliche Zinsen und Zinseszinsen an. In jedem Fall mußt Du Dich um möglichst guten Kontakt mit dem Gläubiger bemühen. Nur so kannst Du eventuell mit seinem Entgegenkommen rechnen und das benötigst Du in diesem Fall ja auch schon allein deshalb, weil Du Deiner Mitteilungspflicht nicht nachgekommen bist. Ich denke mal wohlwollend, dass dies Deinem jugendlichen Leichtsinn zuzuschreiben war. (Die Kröte möge mir verzeihen, dass ich wie so oft auch hier wieder Mitgefühl habe, und mir etwaige Beleidigungen ersparen, die ich mir ohnehin von ihrer Seite nicht mehr reinziehen werde!) Die ARGE wird es vermutlich auch ähnlich gesehen haben und hat deshalb auf eine Betrugsanzeige verzichtet. Freu Dich darüber!



    Dass Du offensichtlich jede Menge Zeit ins Land hast gehen lassen, ehe Du Dich um diese dringliche Angelegenheit gekümmert hast, ist natürlich nicht so gut. Dennoch kannst Du noch etwas erreichen, wenn Du Dich ab sofort darum bemühst.


    Würdest Du weiterhin ALG 2 beziehen, dann hätte man Dir bereits ab dem Folgemonat regelmäßig Geld abgezogen. Bei der Höhe hättest Du Mitspracherecht gehabt und Du hättest eventuell zumindest einen teilweisen Erlaß der Schuld erlangen können.


    Da Du aber kein ALG 2 mehr beziehst, solltest Du vermutlich monatliche Raten bezahlen, was Du versäumt hast. Jetzt könntest Du eventuell mithilfe eines Schuldenberaters oder Anwalts eine weitere Stundung und Ratenzahlungsvereinbarung aushandeln. Dann müßtest Du Dich aber wirklich an die Ratenzahlungen halten, die Du vereinbarst!


    Ich nehme mal optimistisch an, dass dies die einzigen Schulden sind, die Du hast. Dieser Umstand erleichtert Dir sicherlich die Rückzahlung. Du wirst wegen Deines geringen Einkommens während der Ausbildung keine großen Sprünge machen können und wegen der Raten Dich auch eine Weile noch mehr einschränken müssen. Es wäre also ratsam, wenn Du Dir einen Nebenjob suchen würdest. Falls Du in einer Universitätsstadt wohnen solltest oder in der Nähe einer solchen, sollte es nicht allzu schwer sein, einen solchen Nebenjob zu finden. Das ist zwar hart, aber machbar.
    Ich selbst kenne etliche Leute, die ihr Studium selber finanzieren mußten und nebenbei zwei Nebenjobs und eine Arbeit auf der Uni als Hiwi hatten. Meiner Schwegertochter geht es derzeit auch nicht anders, obwohl sie keine Schulden hat. Ich selbst mußte früher auch als alleinerziehende Mutter neben dem Studium arbeiten gehen.
    Außerdem steht der Sommer vor der Tür, so dass Du zwei Monate mindestens ausschließlich wirst arbeiten gehen können. Dein Einkommen ist in der Zeit zusätzlich zu Deinem regelmäßigen Einkommen. So kannst Du es nahezu zur Gänze für die Rückzahlung Deiner Schulden einsetzen. Das würde helfen, die weiteren monatlichen Raten erheblich geringer zu halten.


    Gruß,


    Freydis :)

    Wenn du nur eine von dir nicht unterschriebene EGV mitbekommen hast, verstehe ich nicht, warum du damit zu einem Anwalt gehst?
    Niemand ist verpflichtet ne EGV zu unterschreiben und im Moment ist das nix weiter als n Stück Papier zum "was auch immer" abwischen....:D
    Erst wenn du eine EGV als Verwaltungsakt zugestellt bekommen solltest, wirds interessanter, aber dagegen kann man widersprechen und die aufschiebende Wirkung beim Sozialgericht beantragen.
    Was Freydis dazu geschrieben hat, das man dann trotzdem eine Maßnahme antreten sollte, kann übrigens böse Folgen haben, mit einem Maßnahmeantritt macht man sich eventuell erst sanktionierbar, also Obacht!


    Wenn er die EGV als VA zugestellt bekommen hat, dann muß er sich meines Wissens nach trotz seines Widerspruches gegen denselben, an die Vorgaben des EGV-VA halten, sofern er nicht auch gleichzeitig die aufschiebende Wirkung beim SG erlangt hat. Ansonsten könnte er eben doch sanktionierbar werden. Aber dies müßte ihm auch zuvor schriftlich angezeigt werden. Jedenfalls schrieb ich, dass eben darauf zu achten sei, dass auch die aufschiebende Wirkung beim SG erzielt wird, damit man bei Nichtbefolgung des EGV-VA nicht sanktioniert werden kann.
    Keinesfalls meinte ich, dass man bei einer einfach übergebenen und nicht einmal unterschriebenen EGV eine Maßnahm antreten sollte! Vielmehr bezog ich mich auf die als VA zugestellte EGV, die man ja auch nicht unterschreibt. Das hatte ich etwas unsauber formuliert, wie ich zugeben muß. Entschuldigt bitte! :o


    Weder bei Maßnahmeträgern noch beim 1-Euro-Job was unterschreiben, das ist schon klar! Auch kann man einen bereits angetretenen 1-Euro-Job nicht einfach abbrechen.

    Es stellt sich die Frage ob die Mutter zugunsten des Sohnes, der mit ihr in einer HG lebt, auf das Kindergeld verzichten kann. Dann wäre das Kindergeld nämlich tatsächlich das Einkommen des Kindes allein.


    Bei meinen bisherigen Anträgen hätte ich jedenfalls immer die Möglichkeit gehabt, zugunsten eines anderen (z.B. des Kindes) auf das Kindergeld zu verzichten. Ich bezweifle allerdings, dass die ARGE das gerne zuläßt.

    Hallo,
    Hab auch ne frage an euch würde mich auch freuen wenn ihr mir alle hilft =)Danke im vorraus...


    Möchte umziehen also auch gebiet wechseln weil ich halt mit mein vater garnicht auskomme wurde auch vor kurzem gekündigt fürs umziehen habe ich das geld eh nicht was müsste ich machenn ???



    Vielleicht hilft Dir dieser Thread weiter.


    Am besten durchstöberst Du das Forum Anspruch und Leistungen nach ähnlichen Anfragen.


    Freydis :)


    Sag mal, der Kröte hier bist Du wohl noch nicht begegnet? :confused: Bei der kannst Du Dich wirklich aufregen, denn die beschimpft alle, die nicht einverstanden sind mit dern JC-Anweisungen.


    Das Knuddelviecherl hat meiner Meinung nach gar nichts beleidigendes oder böses geschrieben. Ich denke, dass da wohl ein Mißverständnis Deinerseits vorliegt – eventuell wegen der aktuellen Androhungen des JC?


    Bitte nicht auch noch auf mich jetzt sauer sein, außer das Sauersein macht Dir Spaß. ;)


    Mit dem allerbesten Gruß,


    Freydis :)

    Ich kann kuddeldaddeldu hinsichtlich seiner Beiträge in diesem Thread nur zustimmen!


    In Zukunft unterschreibe ich nicht eine einzige EGV mehr – weder sofort ungelesen, noch später! Soll mir die Tussie eine vernünftige EGV als VA zustellen. Dann muß ich mich erstmal zwar an die Forderungen halten, aber kann widersprechen und gegebenenfalls über das Sozialgericht aufschiebende Wirkung erzielen, damit ich den Forderungen zunächst nicht nachkommen muß.
    Auf meinen Widerspruch muß ein ausführlicher Bescheid folgen und der muß tatsächlich detailliert und in allen Punkten nachvollziehbar sein. Also einfach für eine Sinnlosmaßnahme "Wiedereingliederung in den ersten Arbeitsmarkt" als Ziel nennen, das geht schon mal nicht. Und wenn ich dann tatsächlich einen negativen Bescheid erhalten sollte, dann kann ich immer noch klagen.
    Wenn ich könnte, würde ich alle ALG-2-Bezieher dazu bringen, genauso zu handeln. Leider trauen sich das viele nicht, weil sie ANGST haben vor ihren Sachbearbeitern bei den Jobcentern! Das alleine schon sollte einem zu denken geben, denn diese ANgst ist keinesfalls willkürlich, sondern mittels persönlichen Demütigungen und Androhungen von Sanktionen absichtlich geschürt worden. Im bürgerlichen Gesetzbuch findet man derlei unter "Nötigung".


    Mag sein, dass manchem meine heutige Haltung gegenüber der ARGE (jetzt ja Jobcenter, oh weh.... ich will nicht, dass sich nochmal wer aufregt, weil ich ARGE schrieb) ziemlich extrem und stur vorkommt. Aber ich habe mir meine Einstellung nicht selber gebacken in einer minderwertigen Hinterhofbäckerei. Die Mit-"arbeiter" der Jobcenter brachten mich dazu, heute so und nicht anders zu denken! Mein Denken und Handeln wurde ausschließlich vom Verhalten und Handeln der Jobcenter-Leute bestimmt.


    Hier ein paar meiner negativen Erfahrungen:

    • Mir wurde seinerzeit die Teilnahme an der Beisetzung meiner Mutter ausdrücklich verboten.
    • Derzeit existiert eine aufgrund von Nötigung leider von mir noch blind unterschriebene EGV, die mir tatsächlich untersagt, meinen Wohnort zu verlassen, außer ich bitte zuvor um Erlaubnis und bekomme eine Bewilligung. Das heißt für mich, dass ich jene Kinder, die nicht an meinem Wohnort leben, nicht einfach so besuchen darf. Als meine Schwiegertochter unlängst große Probleme hatte und mich gebraucht hätte, konnte ich nicht zu ihr nach Aachen fahren. Ich darf nun auch nicht mehr mit einem Bekannten zur Unibibliothek nach Düsseldorf fahren, um mir Bücher auszuleihen. Dieses in der aktuell gültigen EGV Verbot, meinen Wohnort einfach so mal zu verlassen, war der Hauptgrund dafür, dass ich mich kundig gemacht habe und endlich nun meine Rechte kenne und die Pflichten der JC-MA auch (sofern sie mich betreffen zumindest).
    • Mündliche Aussagen der JC-MA erwiesen sich stets nur als Schall und Rauch. Feste mündliche Zusagen sind ebenso fest wie Gas – auf diese Leutchen kann man also keineswegs bauen!
    • In den EGV stehen immer nur Pflichten der ALG-2-Bezieher drin; ich kenne nicht eine einzige, in der auch mal eine verpflichtende Zusage von Seiten des Jobcenters gemacht worden wäre.
    • Egal wie sehr man um eine passende Arbeit, eine erfolgsversprechende Umschulung oder zielführende Weiterbildung bettelt, man bekommt niemals etwas passendes. Neuerdings gibt es sowieso nur diese Sinnlosmaßnahmen oder 1-Euro-Jobs (meist fehlt das Merkmal der Zusätzlichkeit!) – und stets heißt es, dass angeblich kein Geld da wäre (was gar nicht stimmen kann, solange es einen so gut verdienenden Wirtschaftszweig rund um Hartz4 gibt, der sich ausschließlich über die Jobcenter fett frißt!).
    • In der Regel kommt es mindestens einmal, mitunter auch zweimal im Jahr zum unbegründeten und zuvor auch nicht bekannt gegebenen Ausfall der Regelleistung; d. h. es gibt plötzlich einfach kein Geld auf dem Konto. Dies geschieht dann bei so vielen Leistungsbeziehern, dass in der ersten Monatswoche die Anmeldeschlange der Leute bis weit auf die
    • Straße hinaus reicht.
    • Fragt man mündlich bei der Leistungsabteilung nach oder beantragt man mündlich etwas, dann wird man abgewimmelt. Dann heißt es beispielsweise, dass man keinen Anspruch hätte oder der Antrag sowieso negativ beschieden werden würde. (z.B. Jugendlicher hat einen BMI von 13 und es heißt, dass er keinen Anspruch auf Mehrbedarf hätte und "sich halt weniger bewegen solle", und nur Diabetiker hätten Anspruch auf Mehrbedarf. Tatsächlich hat man Anspruch bei Mehrbedarf auch bei einem BMI unter 18,5!). Die meisten Leute lassen sich von den Aussagen beeindrucken und stellen erst gar keinen schriftlichen Antrag.
    • Anträge oder Anfragen werden auch ansonsten abgewimmelt, vor allem dann, wenn es Änderungen der Gesetzeslage gibt (z.B. Bildungspaket; ich habe monatelang gekämpft, um heute endlich die Antragsformulare für Schülernachhilfe im Briefkasten zu haben).
    • Die Amtsschimmel berufen sich stets auf Vorgaben ihrer Vorgesetzten und auf Gesetze, die sie nicht einmal zitieren können oder wollen. Völlig außer Acht lassen sie, dass sie in vielen Bereichen nach ihrem eigenen Ermessen entscheiden können.
    • Jene Sachbearbeiter, die laut ALG-2-Bescheid zuständig sein sollen, sieht und spricht man nie, denn sie verstecken sich hinter verschlossenen Türen, unzähligen frechen und dreisten sogenannten Security-Beamten und Hotline-Telefonnummern.
    • Auf die Bearbeitung des BAföG-Antrags eines meiner Söhne mußten wir mehr als neun Monate warten. In der ganzen Zeit rechnete die ARGE (damals noch ARGE!) den vermutlich als BAföG auszuzahlenden Betrag bereits als Einkommen an und scherte sich einen Dreck darum, dass wie weit unter dem gesetzlich zugesicherten Lebensbedarf gerade mal so überlebten.Wir ließen es uns gefallen, da wir unsere Rechte damals nicht kannten. In dieser Angelegenheit sprach ich jeden Monat ein- bis zweimal bei der Leistungsstelle vor und stets wurde ich abgewiesen – auch mit der Androhung von Sanktionen und mittels Bedrohungen von Seiten der Security-Beamten, obwohl ich ruhig, sachlich und keineswegs ausfallend war.
    • Mein Gefährte macht derzeit seine vierte Sinnlosmaßnahme in Folge – stets war das Ziel der jeweiligen Maßnahme "Bewerbungstraining und Wiedereingliederung in den ersten Arbeitsmarkt". Leider hat er auch diesmal wieder alle Papiere unterschrieben, die ihm vom Maßnahmeträger zur Unterschrift vorgelegt worden waren – auch diese Unterschriften waren mittels Nötigung erzwungen worden! Wir wußten bis vor kurzem nicht, dass es eben NICHT zur Mitwirkungspflicht gehört, all diese Papiere zu unterschreiben.
    • Vorhandene schriftliche Nachweise für Bewerbungen (2 dicke Ordner) wurden von einem SB abgelehnt, weil sie angeblich völlig unnötig wären. Darum habe ich sie anschließend im Rahmen eines Umzugs vernichtet. Ein halbes Jahr später forderte man mich auf, alle Bewerbungen schriftlich nachzuweisen, da ich ansonsten keinen Bewerbungszuschuß bekommen würde. Die Folge war: ich bekam kein Geld!
    • Trotz wiederholter Vorsprachen habe ich in diesem Jahr noch kein Formular für die Bewerbungskosten bekommen. Somit werde ich vermutlich mal wieder auch dieses Jahr, so wie all die Jahre zuvor, nicht eine einzige Bewerbung bezuschußt bekommen. (Sicherlich wäre es hilfreich gewesen, wenn wenigstens in der EGV schon mit drin gestanden hätte, dass ich das Formular später bekommen würde und ich ab Gültigkeit der EGV Anspruch darauf hätte. Aber nein, ich werde weiter bis November auf dieses Ding warten müssen und am Ende nichts bekommen! (Geht's nur mir so damit???)



    Meine bisherigen positiven Erfahrungen, die sich aber nur auf bestimmte Personen beziehen:

    • Ein MA, der stets am Anmeldeschalter sitzt, informiert mich inzwischen, wenn es mal wieder soweit ist, dass im nächsten Monat unbegründet kein Geld ausgezahlt werden wird. Somit bin ich dann vorbereitet und stehe nicht erst am 1. des nächsten Monats Schlange, sondern melde mich frühzeitig bereits am Monatsletzten.
    • Derselbe nette Mann und zwei weitere MA geben mir bezüglich meiner Anfrgaen sehr gut Auskunft und sagen auch stets zu mir, dass ich den Antrag unbedingt schriftlich stellen muß, damit ich nicht abgewimmelt werden kann.
    • Alle drei MA kopieren meine Eingaben (was sie ja eigentlich nicht tun müssen) und bestätigen mir den Erhalt mittels Eingangsstempel.


    So, das war's erstmal. Ich muß nun meinen wöchentlichen Anruf bei denen machen, weil ich immer noch nicht den Bewilligungsbescheid für die weitere Ausbezahlung von ALG 2 ab 1. Juli erhalten habe. Das haben die in mehr als 2 Monaten nun schon nicht geschafft abzuarbeiten – fehlende Mitwirkung oder wie war das noch?


    Ja, ich bin wütend, weil da menschenverachtende, nötigende, freiheitsberaubende Aasgeier ihren Hintern platt sitzen auf Kosten der Allgemeinheit!


    In diesem Sinne grüßt Euch alle


    die Freydis :)

    Hol Dir in Deinem örtlichen Arbeitslosenzentrum kostenlose Rechtshilfe und bitte darum, dass jemand von denen Dich als Beistand bei Deinem Termin in der Leistungsabteilung begleitet. Da Du davon ausgehen mußt, dass diese Angelegenheit möglicherweise vor das Sozialgericht kommt, solltest Du sehr genau auf das achten was Du sagst und vor allem was Du unterschreibst!


    Gegebenenfalls wird Dir dann Dein gerichtlicher Rechtsbeistand noch weitere detaillierte Informationen geben. Grundssätzlich ist es aber so, dass Dir alleine schon aufgrund der Tatsache, dass die Anrechnung einer Entschädigung als Einkommen nicht zugemutet werden kann.


    Deine Entschädigung für die Teilnahme an einer klinischen Studie ist tatsächlich mit Schmerzensgeld im herkömmlichen Sinne vergleichbar und daher nicht als Einkommen anrechenbar!
    Aber auch ansonsten würde Dir eine einmalige Leistung zustehen, ohne dass dies als Einkommen angerechnet werden dürfte. Schließlich hast Du damit Deine Schulden bezahlt – vor allem bei einer Bank sehr wichtig, zumal die Überziehungszinsen bei einem Girokonto nicht unerheblich sind und daher Deinen monatlichen Regelbedarf ganz erheblich schmälern.


    Ich habe mal wieder den Eindruck, dass da Jobcenter-Leute sich einen Spaß daraus machen, andere über den Tisch zu ziehen. Genau solche Fehlentscheidungen von Seiten der Jobcenter führen zwangsläufig zu der Überbelastung der Sozialgerichte.


    Ich drücke Dir ganz fest die Daumen im Kampf um Deine Rechte!


    Freydis;)