Beiträge von Salle

    Hallo,


    direkt zu kündigen würde ich dir nicht raten, da du dich in der Beweispflicht sehen wirst deine Aussagen zur Arbeitsweise der Firma zu belegen. Der beste Weg wird sein, mit dem Arbeitgeber zu sprechen und eine Auszahlung bzw. Gutschrift der Überstunden zu verlangen. (am besten auch schriftlich).


    Sollte der Arbeitgeber keine Einsicht zeigen, solltest du die Überstunden einfach verweigern. Sollte der Arbeitgeber in Folge dessen deine Kündigung aussprechen kannst du deine Eigenbemühungen zur Klärung des Sachverhaltes nachweisen, denn es kann keiner von dir erwarten umsonst zu arbeiten. Dies ist natürlich auch nicht im Sinne der Arge.

    Hallo,


    Anspruch auf Sozialhilfe besteht nicht. Ebenfalls besteht kein Anspruch auf ALG2 Leistungen, aber eventuell auf einen Mietzuschbuss von der Arge und Wohngeld. Wieviel Zeit liegt ziwschen den Ausbildungen und sind diese von der Fachrichtung aufeinander aufbauend? Die Eltern sind nicht Unterhaltspflichtig wenn zuvor bereits eine Ausbildung absolviert wurde. Bekommst du noch Kindergeld?

    Hallo,


    natürlich kannst du die Miete anteilig zurückhalten und eventuell sogar noch mehr. Echt bemerkenswert das du da so ruhig bleibst. Nun hast du natürlich auch das Glück, dass du bei einem Freund unterkommen konnstet. Aber stelle dir mal vor der Transporter ist verbindlich gemietet und die alte Wohnung muss Besenrein übergeben werden und man steht schlappe 4 Tage auf der Strasse.



    Solltest du finanzielle Nachteile haben, kannst du auch diese geltend machen!

    Hallo,


    die Krankenkassenbeiträge musst du selber bezahlen, das heißt aber nicht das es direkt eine Private sein muss.
    Du kannst dich (bzw. bist du auch verpflichtet) bei jeder gesetzlichen Krankenkasse freiwillig versichern lassen.

    Hallo,


    die Arge wird wahrscheinlich versuchen die Nachzahlung auf deine Leistungen anzurechnen. Das ist aber nicht rechtens. Das Geld steht dir zu, hier kann nicht mit dem Monat des Zuflusses argumentiert werden. Es handelt sich um staatliche Leistungen die dir zustehen, egal wann sie gezahlt werden.


    Achtung! natürlich nicht wenn für diesen Zeitraum unterstützende Leistungen der Arge gezahlt wurden und das Kindergeld bei der Berechnung nicht berücksichtigt wurde.

    Hallo,


    das kommt auf deinen SB und darauf an wie deine Stadt dies handhabt. Manchen Städte möchten die Kontoauszüge von 3 Monaten, andere von 8 Wochen und wieder andere verzichten bei der Weiterbewilligung komplett auf die Abgabe von Kontoauszügen, sofern kein Verdacht vorliegt.


    Fakt ist aber, dass in jedem Fall verpflichtet bist dem SB die Kontoauszüge für den verlangten Zeitraum vorzulegen.

    Wenn deine Lebenspartnerin eure ALG2 Bezüge auf ihr Konto überwiesen kriegt, ist es nur legitim dass sie dir deinen Anteil auf dein Konto überweist. Bareinzahlungen sehen nur dann komisch aus, wenn sie die tatsächlichen Einnahmen übersteigen. Außerdem wird deine Freundin bei der neuen Beantragung auch ihre Kontoauszüge abgeben müssen, aus denen geht ja dann auch nochmal hervor dass sie dir lediglich deine ALG2 Leistungen überweist, bzw. größere Bargeldsummen abgehoben hat, die dann wieder als Bareinzahlung auf dein Konto erscheinen.


    In dem Brief solltest du den Sachverhalt so schildern, wie er sich zugetragen hat.
    Du hast das Geld für die DVDs angespart, diese bei e-bay gekauft und hast sie während eines finanziellen Engpasses wieder bei e-bay verkauft. Ebenso sollte das Wort Vermögensumschichtung in diesem Zusammenhang auftauchen, da sich daraus ganz klar ergibt dass kein Zugewinn erzeilt wurde, der im Gegenzug eine Anrechnung auf deine Leistungen nach sich ziehen würde.

    Die Kontoauszüge für die weitere Bewilligung und die Kontoauszüge der E-bay Transaktion sind 2 völlig verschiedene Paar Schuhe.


    Wenn du auf den Kontoauszügen alles außer den e-bay Überweisungen schwärzt, wirft das ein denkbar ungünstiges Licht auf die Gesamtsituation.

    Hallo,


    in diesem Zeitraum könntest du die DVDs durchaus geschaut haben. Ebenenfalls ist m. Erachtens aufgrund des Zeitraums nicht unbedingt eine auf Gewinn abgezielte Transaktion unterstellbar.


    Ob du die Filme kopiert hast oder nicht, hat die Arge nicht zu interessieren. Ich denke mal die sind einfach stutzig dass ein ALG 2 Empfänger 500€ locker machen kann für DVDs. Ich übrigens auch!

    Hallo,


    wenn du die Sachen gekauft und in sehr geringen Zeitabstand wieder verkauft hast, sieht das in der Tat sehr merkwürdig aus. Der SB wird wahrscheinlich vermuten, dass du die Waren lediglich gekauft hast, um sie gewinnbringend weiter zu verkaufen. Um welche Sachen handelt es sich denn genau?

    Hallo,


    mit dem Freibetrag hat das überhaupt nichts zu tun! Es handelt sich ja weder um eine "berufliche Tätigkeit", noch kann dieser Betrag als Vermögensfreibetrag gewertet werden.


    Grundsätzlich kann jeder ALG2 Empfänger private Sachen auf ebay verkaufen. Das nennt man dann Vermögensumschichtung, dies gilt nicht als anrechenbares Einkommen.
    In deinem Fall ist der erzielte Gewinn recht hoch, natürlich stellt die Arge sich da die Frage ob es sich wirklich um den Verkauf privater Besitztümer handelt.


    Sofort ein Schreiben aufsetzen. Die Situation erklären und aufführen welche Sachen du bei e-bay verkauft hast. Sollte es sich dabei z. Bsp. um 3 neuwertige Kaffeemaschinen etc. handeln, hast du schlechte Karten. Sollten es aber nachvollziehbare Gegenstände des täglichen Bedarfs sein, kannst du gut nachweisen dass es sich lediglich um eine Vermögensumschichtung gehandelt hat.

    Hallo,


    deine Freundin wird wohl in der Wohnung wohnen bleiben können, sofern diese den KDU Richtlinien der Stadt entsprechen. Es ist zwar richtig, dass die Arge Umzüge von Müttern mit Säuglingen in eine größere Wohnung oftmals ablehnen, da eine kleinere Wohnung in diesem Fall oftmals noch angemessen erscheint. Da deine Freundin aber bereits in einer Wohnung die den Richtlinien nach für 2 Personen angemessen ist, wird sie jetzt kaum aufgefordert werden eine kleinere Wohnung zu beziehen, um dann 2 Jahre später erneut umzuziehen.


    Es ist auch nicht richtig, dass eine Person mit einem kleinen Kind im Haus nur Anspruch auf eine Wohnung von 45m² hat. Dies bezieht sich lediglich auf eine momentane Wohnsituation, bei der auch mit einem Säugling eine Wohnung in dieser Größe noch angemessen erscheint. Für den Säugling kann somit sehr wohl Wohnraum geltend gemacht werden.


    Und um nochmal Missverständnissen vorzubeugen, ein Säugling und übrigens auch ein Kind hat keinen rechtlichen Anspruch auf ein eigenes Zimmer!
    Bei der Angemessenheit einer Wohnung wird lediglich die m² Anzahl berücksichtigt.


    Kleines Beispiel


    Eine Familie mit 2 Kindern bewohnt eine 85m² große Wohnung. Die Wohnung verfügt über eine Küche, 1 Wohnzimmer und ein Schlafzimmer. Die Wohnung ist aber trotzdem angemessen, auch wenn sie nicht über ein zweites Kinderzimmer und ein seperates Elternschlafzimmer verfügt. Ein Umzug kann somit auch bei dieser Aufteilung abgelehnt werden!

    Hallo,


    das Amt ist nicht der richtige Ansprechpartner für diese Situation. Der Mieter ist lediglich Hilfeempfänger, das heisst nicht dass die Arge für ihn verantwortlich ist. Der Mieter ist immer noch der Vertragspartner, das heißt dass alle anfallenden Kosten für die Renovierung auch bei diesem geltend gemacht werden müssen. Das dieser nun ALG2 Empfänger ist und mit lerren Taschen dasteht, ist leider Pech für deine Cousine. Gibt es eine hinterlegte Kaution?


    Sollte deine Cousine den Mann aufgrund seiner Erkrankung nicht vor die Türe setzen wollen, würde ich mich meinem Vorredener anschließen und das Mietverhältnis nur weiter aufrecht erhalten wenn der Mann sich Hilfe sucht (z. Bsp. Sozialdienst katholischer Männer) und für die Renovierungskosten z. Bsp. eine Ratenzahlung vereinbart werden kann.