Hallo,
deine Freundin wird wohl in der Wohnung wohnen bleiben können, sofern diese den KDU Richtlinien der Stadt entsprechen. Es ist zwar richtig, dass die Arge Umzüge von Müttern mit Säuglingen in eine größere Wohnung oftmals ablehnen, da eine kleinere Wohnung in diesem Fall oftmals noch angemessen erscheint. Da deine Freundin aber bereits in einer Wohnung die den Richtlinien nach für 2 Personen angemessen ist, wird sie jetzt kaum aufgefordert werden eine kleinere Wohnung zu beziehen, um dann 2 Jahre später erneut umzuziehen.
Es ist auch nicht richtig, dass eine Person mit einem kleinen Kind im Haus nur Anspruch auf eine Wohnung von 45m² hat. Dies bezieht sich lediglich auf eine momentane Wohnsituation, bei der auch mit einem Säugling eine Wohnung in dieser Größe noch angemessen erscheint. Für den Säugling kann somit sehr wohl Wohnraum geltend gemacht werden.
Und um nochmal Missverständnissen vorzubeugen, ein Säugling und übrigens auch ein Kind hat keinen rechtlichen Anspruch auf ein eigenes Zimmer!
Bei der Angemessenheit einer Wohnung wird lediglich die m² Anzahl berücksichtigt.
Kleines Beispiel
Eine Familie mit 2 Kindern bewohnt eine 85m² große Wohnung. Die Wohnung verfügt über eine Küche, 1 Wohnzimmer und ein Schlafzimmer. Die Wohnung ist aber trotzdem angemessen, auch wenn sie nicht über ein zweites Kinderzimmer und ein seperates Elternschlafzimmer verfügt. Ein Umzug kann somit auch bei dieser Aufteilung abgelehnt werden!