Beiträge von Salle

    Hallo,


    dein Post liegt irgendwo zwischen jugendlicher Dramatisierung und tatasächlichen Mißständen deiner momentanen Wohnsituation.


    Die Arge wird sicher keinen Umzug bewilligen, weil du den Dachboden nicht nutzen kannst oder deiner Oma am Fenster sitzt. Die anderen Mängel sind vorerst aber auch keine Begründung für einen sofortigen Wohnungswechsel, da du deinem Vermieter vorerst die Gelegenheit einräumen musst, diese zu beseitigen. Das heißt du musst die Mängel schriftlich aufzeigen und eine angemessene Frist setzen, in der für die Beseitigung der beschriebenen Mängel gesorgt werden soll. Sollte dein Vermieter dieses trotzdem nicht nachkommen können weitere Schritte eingeleitet werden.


    Es ist richtig, dass einem Haushalt mit 2 Personen eine Wohnung von max. 60m² zustehen, doch müssen diese nicht erreicht sein, um eine Wohnung als angemessen gelten zu lassen. In deinem Fall ist die zweite Person ein Säugling und es kann sein, dass die Arge die Größe der Wohnung vorerst noch als angemessen beurteilt. Also auf zum Amt und fragen.


    Sollte die Arge keinen Umzug genehmigen, steht es dir natürlich frei trotzdem umzuziehen, sofern du die Umzugskosten, Kautionskosten etc. selbst finanzierst. Es wird nur die angemessen KDU Kosten übernommen!

    Hallo,


    ja, natürlich hat deine Ex noch Anspruch auf den vollen Unterhaltssatz. Dieser wurde ja auch auf der Basis deines Einkommens festgelegt. Nur weil sie einen neuen Partner hat, entbindet dich das ja nicht von der finanziellen Verantwortung für deine Tochter. Du finanzierst auch nicht zum Teil ihre Wohnung, weil in dieser ja schließlich auch deine Tochter lebt.

    Hallo,


    ihr habt Anrecht auf eine eigene Wohnung!!!!! Wie groß die Wohnung deiner Eltern ist, ist vollkommen irrelevant. Ihr bildet mit dem Kind eine eigene BG, das heißt die U25 Regelung gilt in eurem Fall nicht!!!!!! Sofort Widerspruch einlegen!!!!!!!!!!!!!!!!!!

    Hallo,


    grundsätzlich kann die Arge leider Vorschussleistungen auch in Form von Gutscheinen gewähren. Das ist aber reine Schikane da die meisten Hilfeempfänger unter diesen Vorraussetzungen, lieber weiter hungern als sich dieser Peinlichkeit auszusetzen. Ein Rechtsanspruch auf Bargeldvorschuss gibt es leider nicht!


    Aber in diesem Fall gut begründen und am besten schon schriftlich fixieren warum eine Barauszahlung unerlässlich ist. Zum Beispiel bekommt man beim Bauern um die Ecke das günstigste Gemüse, der wird kaum einen Gutschein annehmen. Die Kinder brauchen Schulmaterial oder Bekleidung. Rechnungen müssen gezahlt werden etc. Außerdem habt ihr bei der Beantragung keine Mitschuld an der Verzögerung der Bearbeitung. Wenn der SB trotzdem darauf besteht, dass ihr nur einen Lebensmittelgutschein erhalten werdet sofort zum Teamleiter und von da aus sämtliche weitere Instanzen durchklappern und auf gar keinen Fall mit einem Gutschein abspeisen lassen!


    Viel Glück

    Hallo,


    wenn alle Unterlagen abgegeben wurden, kann aus diesen bereits die Mittellosigkeit ersichtlich werden. Somit besteht Anspruch auf eine Vorschussleistung. Diese kann in Form von Bargeldkarten (Automat in der Arge) oder in Form eines Schecks erfolgen. Die Argen wollen davon aber meist nichts wissen. Also nicht abwimmeln lassen und notfalls mit Nachdruck beim Teamleiter vorsprechen.

    Hallo,


    iche gebe Kitty vollkommen RECHT! Entweder handelt es sich bei Twillight auch um einen hoffnunglos romantischen jugendlichen Schreiber (was ich bei dem Namen auch vermuten mag, hat Spaß gemacht im Kino?) oder die Sinne wurden durch den künstlischen Blutrausch vernebelt.


    Mit 18 heiraten! Ich wage mal zu behaupten, dass niemand in diesem Alter wirklich reif für die Ehe ist. Vollkommener Schwachsinn. Liebe Kinder es sind die Hormone die euch da diese wunderbaren Halluzinationen durch das Hormonüberflutete Hirn jagen, ein böses Erwachen inklusive. Reife hat auch was mit Verantwortung zu tun, eine überstürzte Hochzeit die mal nicht mal finanziert werden kann, hat damit wohl sehr wenig gemeinsam.

    Hallo,


    deine Tochter und ihr Freund bilden mit dem Kind eine Bedarfsgemeinschaft. Da beide noch keine eigene Wohnung hatten, steht ihnen auch die Erstausstattung bzw. Kinderwagen etc. zu sofern sie dem Grunde nach über kein reichendes Einkommen bzw. Vermögenswerte verfügen.


    Ein Antrag bei der Arge macht erst ab der 14. Schwangerschaftswoche Sinn. Oftmals wird dem Auszug aber erst ab der fortgeschrittenen Schwangerschaft zugestimmt. Ebenso wird die Beihilfe für die Babyerstausstattung meist erst ab dem 6. Schwangerschaftsmonat ausgezahlt. Je nachdem in welcher Stadt ihr wohnt, können auch Sachleistungen anstatt Geldleistungen bewilligt werden (Möbellager etc).


    Ein Antrag für die Erstausstattung kann auch bei der Mutter Kind Stiftung gestellt werden. Ihr seid nicht verpflichtet dies der Arge zu melden, falls Leistungen von dieser Stelle bewilligt werden.



    Ich hoffe deine Tochter hat sich das sehr gut überlegt! Viel Glück!

    Hallo,


    sollte der Regelsatz und die anteiligen KDU Kosten durch UVG das Kindergeld und Wohngeld für das Kind nicht gedeckt sein (und kein Überschuß aus deinem Einkommen bestehen) kann immer noch Anspruch auf ALG2 für das Kind oder den Kinderzuschlag bestehen.


    Studenten können ebenfalls einen Zuschuss zu den Wohnkosten bei der Arge beantragen. Erkundige dich mal nachi den Richtlinien.

    Hallo,


    egal wo die Tochter denn jetzt nun wohnen mag oder ob die Arge verfügt, dass sie wieder zurück in die elterliche Wohnung muss...die Unterhaltspflicht steht sowieso im Raum! Es ist also erst einmal durchaus interessant was die Eltern denn so verdienen!

    Hallo,


    ja, fragen kostet nichts, aber ich glaube nicht dass du ein Darlehen bekommen wirst. In vielen Zeitungen und
    Internetplattformen werden immer günstig Sofas abgegeben oder verschenkt. Darauf wird dein SB dich
    wahrscheinlich verweisen.

    Kitty


    nirgendwo steht, dass totermann keine 3 Zimmerwohnung haben darf. Es steht lediglich hier, dass totermann Anspruch auf eine max 60m² Wohnung hat wenn sein Sohn zu ihm zieht. Ob es sich um eine 2 oder 3 oder 5 Zimmerwohnung handelt, ist vollkommen egal.


    Jetzt kommt es darauf an, wie groß seine derzeitige Wohnung ist und wie diese geschnitten ist. Ausschlaggebend für die Bescheinigung einer Umzugsnotwendigkeit ist somit nicht die Zimmeranzahl sondern die oben genannten Kriterien.

    Hallo,


    ich habe dich weder verurteilt...noch ungründlich gelesen. Deinen Ton finde ich übrigens wenig angebracht.
    Wenn du etwas liest und der Meinung bist, dass der erteilte Ratschlag so nicht durchsetzbar ist, wirst du wahrscheinlich auch deine Erfahrungswerte mit einbringen . Dafür ist dieses Forum da.


    Wir sollten auch mal ganz klar die möglichen Sparten sein Geld mit dem Schreiben zu verdienen betrachten...


    Auftragstexte oder journalistische Arbeiten sind hier ganz klar vom literarischen Schreiben abzugrenzen. Der Knackpunkt ist, ob mit dem Schreiben eine Diensleistung erbracht wird oder nicht.


    Wenn Brino nun einen Roman schreibt, mag er damit auch wirtschaftliche Interessen haben doch sind diese was die Rentabilität betrifft eher zweifelhaft. Brino produziert also etwas, an dem bisher niemand ein wirtschaftliches Interesse bekundete. Das Ziel einer Förderung der Selbsständigkeit ist aber rein finanzieller Natur. Wie sollte die Arge denn beurteilen ob Brino jemals einen Verlag für seinen Roman finden wird. Eine schnelle finanzielle Auswirkung auf seine momentane Situation ist ebenso nicht zu erwarten. Vom Schreiben eines Buches bis zur späteren eventuellen Verlegung können Jahre vergehen.


    Brino kann ALG2 beantragen und sein Buch zu Ende schreiben. Eine Förderung für das Schreiben seines Romans wird ganz sicherlich nicht erhalten.


    Es gibt Förderanstalten die regelmäßig Talentwettbewerbe ausschreiben um den jungen Nachwuchs zu unterstützen. Dies mach auch Sinn, da es keine andere Möglichkeit für junge Talente (Literatur) gibt, sich ganz und gar dem Schreiben zu widmen. Und es macht noch viel mehr Sinn, da das Geld somit nicht verplempert wird weil irgend jemand meint er müsse ein Buch schreiben obwohl er kein Talent besitzt.