Hallo,
dein Post liegt irgendwo zwischen jugendlicher Dramatisierung und tatasächlichen Mißständen deiner momentanen Wohnsituation.
Die Arge wird sicher keinen Umzug bewilligen, weil du den Dachboden nicht nutzen kannst oder deiner Oma am Fenster sitzt. Die anderen Mängel sind vorerst aber auch keine Begründung für einen sofortigen Wohnungswechsel, da du deinem Vermieter vorerst die Gelegenheit einräumen musst, diese zu beseitigen. Das heißt du musst die Mängel schriftlich aufzeigen und eine angemessene Frist setzen, in der für die Beseitigung der beschriebenen Mängel gesorgt werden soll. Sollte dein Vermieter dieses trotzdem nicht nachkommen können weitere Schritte eingeleitet werden.
Es ist richtig, dass einem Haushalt mit 2 Personen eine Wohnung von max. 60m² zustehen, doch müssen diese nicht erreicht sein, um eine Wohnung als angemessen gelten zu lassen. In deinem Fall ist die zweite Person ein Säugling und es kann sein, dass die Arge die Größe der Wohnung vorerst noch als angemessen beurteilt. Also auf zum Amt und fragen.
Sollte die Arge keinen Umzug genehmigen, steht es dir natürlich frei trotzdem umzuziehen, sofern du die Umzugskosten, Kautionskosten etc. selbst finanzierst. Es wird nur die angemessen KDU Kosten übernommen!