Zuschüsse zur Renovierung

  • Hallo,


    kann mir einer sagen, ob ich vom Arbeitsamt Geld für Tapeten, Teppichboden, Fliesen u.s.w. bekomme?


    Ich habe eine zu große Wohnung und habe jetzt eine kleinere gefunden. Die gesamte Wohnung muss aber renoviert werden.


    Welche Kosten übernimmt das Arbeitsamt?


    Wo kann ich nachlesen, was ich beantragen kann und was mir zusteht?:rolleyes:

  • Hallo
    Zuschuss habe ich auch schon erhalten.


    Pauschal wurden mir 150,-€ bewilligt die nicht Rückerstattungspflichtig waren.


    Bei Umzug mit dem Privat Pkw gab es zudem einige Cent pro Km für die Benzinkosten, ohne Eigeninitiative muss man 3 Angebote von Umzugsunternehmen vorlegen! Vorsicht, einige Unternehmer verlangen dafür 25,-€ Kostenvoranschlagsgebühr.


    Aufklären muss Dich der Fallmanager und wenn Du es anzweifelst kann er Dir den Gesetzestext ausdrucken. Du bist Hilfesuchender und wenn Du Ihn bittest ist er verpflichtet Dir zu helfen.


    Ich z.b. kann grundsätzlich kein Beamten-Deutsch, hatten wir in der Schule nicht! Das regt die Jungs immer gewaltig auf, vor allem weil Sie wisssen das ich oftmals über die Neuerungen viel besser informiert bin wie Sie und dann haben die mit der Interpretation der Texte Ihre Probleme, aber anders geht`s halt nicht.


    Also immer schön selbstbewußt bleiben, denn die haben oft noch viel weniger Ahnung wie Ihr!

  • Hallo,


    in der Regel ist es so, das auch bei einem genehmigtem Umzug nicht unbedingt Renovierungskosten übernommen werden müssen, da die Arge der Meinung ist, das auf Wohnraum zurückgegriffen werden kann der keiner Renovierung bedarf.
    Das kommt nun auf den SB bzw. das Wohnungsnagebot deiner Gemeinde an.


    Wenn du Glück hast wird man dir Farbe bewilligen und Teppichboden für einen Raum.

  • Kann es sein, daß es hinsichtlich der Übernahme von Umzugs- und Renovierungskosten von Seiten der ARGE regionale Unterschiede gibt? Wir leben in Mönchengladbach seit Jahren in einer viel zu kleinen Wohnung - 4 Personen auf 45 m2 (43, 35, 19, 14 Jahre). Zunächst hatte sich die ARGE gegen einen Umzug aufgrund der kleinen Wohnung ausgesprochen. Auch undichte Fenster, Rolladenkästen und diverse andere Dinge konnten die ARGE nicht umstimmen. Inzwischen habe ich vom Jugendamt eine schriftliche Bescheinigung darüber, daß meine beiden Söhne jeweils ihren eigenen Lebensbereich benötigen. So hat die ARGE einer neuen Wohnung mit 3-4 Zimmern, bzw. 75-90 m2 zugestimmt.
    Endlich haben wir nun eine Wohnung gefunden und der Vermieter ist sogar bereit, an uns als Hartz-IV-Familie zu vermieten - wenn wir eine Abtretungserklärung für die Miete unterzeichnen und die ARGE direkt die Miete überweist. Jetzt benötigen wir finanzielle Hilfe für Umzug, Renovierung und Kaution. Unser Auto haben wir vor 2 Jahren schon aufgegeben, weil wir es uns nicht leisten konnten.
    Mit der ARGE streiten wir uns vergeblich um die Übernahme der Nebenkostenabrechnung vom Vorjahr, ohne die zuständige Frau jemals zu Gesicht bekommen zu haben. Wir haben laufend nur mit jungen Auszubildenden zu tun, die zwar sehr nett und hilfsbereit sind, aber letztendlich keine Entscheidungsgewalt haben und an die zuständige Dame erst alles weiterreichen müssen. Telefonisch kriegt man auch nur Kontakt zu den Damen im Vorzimmer, die oftmals nette Zusagen machen, aber von der ARGE nicht eingehalten werden.
    Daher meine Fragen: Wie sieht es tatsächlich per Gesetz hinsichtlich der Übernahme der Kosten für Kaution, Umzug und Renovierung (in Mönchengladbach bzw. NRW) aus? Welche Möglichkeiten haben wir, um unser Recht auch wirklich durchzusetzen?


    Mit liebem Dank im voraus grüßt euch Freydis

  • Hallo,


    da die KDU Kosten teilweise durch die Kommunen getragen werden, gibt es auch verschiedene Handhabungen.
    Der erste Schritt ist die Bewilligung der neuen Wohnung (angemessene KDU) und ein Antrag auf Kautions-bzw. Umzugsbeihilfe. Manche Argen bewilligen Kautionen als zinsloses Darlehen, andere bürgen.
    Die Kaution darf aber nur in der gesetzlich vorgeschriebenen Maximalhöhe von 3 Monatskaltmieten liegen.
    Die Umzugsbeihilfe kann ebenfalls als zinsloses Darlehen gewährt werden oder als eine einmalige Zuwendung.
    Die Beträge der Umzugsbeihilfe sind oftmals sehr gering, also der Satz für die Miete eines Sprinters.


    Die Kosten für die Renovierung einer Wohnung werden meistens nicht übernommen, da auch eine Wohnung angemietet werden könnte, die nicht renovierungsbedürftig ist.
    In Städten wie Köln, Munchen etc. mit sehr hohen Mietpreisen, ist es schwer eine Wohnung zu finden die innerhalb der KDU Grenze liegt.
    Deswegen werden manchmal Ausnahmen gemacht, und ein Darlehen für eine einfache Renovierung gewährt. Dies aber auch nur für einfache weiße Wandfarbe und eventuell wenn es keinen Bodenbelag in der Wohnung gibt, für den Teppich in einem Zimmer.


    Fliesen, Tapeten etc. ist nicht erforderlich um eine Wohnung bewohnbar zu machen.

  • also ich hatte diesen fall mitte des jahres auch. ich hab mich von meinem mann getrennt und mir daher mit den kindern eine eigene wohnung gesucht. die musste komplett renoviert werden.
    na ja da kamen welche von der arge und haben das kontrolliert und fotos gemacht das das wirklich gemacht werden muss.
    na ja ich hab dann 300 euro bekommen aber ich musste alles wieder zurückzahlen. ich denek das ist immer unterschiedlich auf was die da achten weiß ich nicht denn bei mir waren keine tapeten und kein teppich auf den boden.

  • Hallo,


    wir leben zu 4 von H4 pluss Kindergeld. zusammengerechnet würde ich bei einem Job nicht wesentlich mehr über haben.


    Ich habe aber schon seit nunmehr 25 Jahren einen Dauerauftrag laufen der jeden Monat 100 Dm bzw. 50 Euro aufs Sparbuch packt. Damit finanzier ich dann Anschaffungen wie Waschmaschine oder auch die Wohnungsrenovierung.


    Ferner habe ich aufgehört zu rauchen und packe nun zusätzlich noch das Geld für die Zigaretten monatlich aufs gleiche Konto...da kommt ziemlichn schnell was zusammen....

  • bullruncreek


    mit so einer Einstellung wirst du bestimmt weit kommen.Es mag ja sein das du jetzt durch das Kindergeld gut über die Runden kommst aber irgendwann ist das auch zu ende und was machst du dann?Ich glaube kaum das du dann schon Rente beantragen kannst davon mal abgesehen das du da eh nicht viel bekommen wirst wenn du nicht gearbeitet hast.Vom ALG2 kann man keine Reichtümer anhäufen und das Kindergeld sollte eigentlich den Kindern auch zugute kommen aber es gibt eben unterschiedliche Menschen und manchen reicht es den ganzen Tag auf dem Sofa zu sitzen.Bei deiner Meinung solltest du vielleicht mal deine KInder fragen wie sie die ganze Sache sehen.Ich denke sie haben einige Wünsche die du ihnen nicht erfüllen kannst aber durchaus könntest wenn du deinen A... in die Höhe bekämst.