Beiträge von Salle

    Hallo,


    für eine schriftstellerische Laufbahn wird Brino keinen Gründungszuschuss erhalten. Den könnte es nur geben (rein formal gesehen) wenn Brino eine Agentur etc. gründen würde und somit seine Arbeitskraft auf dem Markt anbieten würde. Das hat er aber nicht vor...er will schreiben und aus seiner Frage geht nicht hervor dass er dies für Auftragsarbeiten beabsichtigt......


    Wir gehen also in die Literatur...in den künstlerischen Sektor. Brino schreibt also etwas, dass er dann auf dem Markt anbieten möchte. Dies ist nicht mit einer Selbsständigkeit zu verwechseln, da es keinen kaufmännischen und gewinnorientierten Hintergrund gibt. Brino bedient somit nicht den Markt sondern verfolgt seine eigenen Interessen.


    Ich bin selber Freiberufler im künstlerischen Sektor und ich weiß wovon ich spreche.

    falsch, ihm stehen keine 3 Zimmer zu. Ausschlaggebend ist nur die Wohnungsgröße!!!!! Wie gesagt es ist durchaus zumutbar (laut Arge) sich einen Wohn-Schlafraum einzurichten!

    Hallo,


    natürlich kannst du ALG2 beantragen, wenn du mittellos bist. Das hat natürlich zur Folge, dass du dich dem allgemeinen Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen musst. Du wirst keine Leistungen erhalten wenn du daheim sitzt und schreibst. Ob du Talent hast und die Auusicht auf eine Karriere kann keiner beurteilen und deshalb wird der Staat die Zeit in der du, dass raus finden willst nicht stillschweigend unterstützen. Warum auch?


    Du wirst dich wie die meisten Schriftsteller und Künstler mit Nebenjobs etc. über Wasser halten müssen, denn schließlich erhalten auch alle anderen keine finanzielle Unterstützung für ihre Träume.

    Hallo,


    es kommt auch immer auf die Größe der Wohnung an. Eine 2 Zimmerwohnung von 60m² ist somit durchaus angemessen für 2 Personen auch wenn sie nur eins oder zwei Zimmer hat.


    Auch die maximale Wohnungsgröße (bei einer Person 45m², bei 2 Personen 60m²) muss nicht immer erreicht sein, damit eine Wohnung noch als angemessen gilt.


    Sollte deine Wohnung also zwischen 50 und 60m² groß sein, ist das fehlende Zimmer keine Begründung für einen Umzug. (Wohn-Schlafraum!)


    Es steht die nartürlich frei trotzdem umzuziehen. (es werden keine Umzugs-Kautionskosten etc. übernommen) Die Wohnung darf nicht teurer sein als jetzt bzw. über der max. KDU liegen.

    Hallo,


    ich kann mich meinen Vorrednern nur anschließen...


    sofort zur Arge und einen Antrag stellen (ALG wird nicht rückwirkend gezahlt sondern nur ab Datum der Antragsstellung).


    Eine gute Anlaufstelle könnte auch der Sozialdienst der Stadt oder der Sozialsienst katholischer Frauen sein (Konfession ist egal), dort kann man sofortige Hilfestellung leisten.


    Falls Mietschulden aufgelaufen sein sollten, gibt es die Möglichkeit einer Übernahme auf Darlehensbasis (beim Sozialdienst der Stadt erfragen welches Amt in eurer Stadt dafür zuständig ist)


    Sofort einen Titel gegen den Kindsvater erwirken.


    Viel Glück

    Hallo,


    nein das kann auch nicht anders funktionieren!


    Wäre ja auch ziemlich unfähr der Allgemeinheit gegenüber. Du würdest dir ja schließlich durch Steuergelder eine eigene Wohnung finanzieren!

    Hallo Kate,


    Horst hat es schon auf den Punkt gebracht.
    Wenn das Fernstudium grundsätzlich Bafögförderungsfähig ist (z. Bsp Fernstudium Hagen), besteht kein Anspruch auf ALG 2 Leistungen für dich. Das heisst aber nicht, dass kein Anspruch für das Kind besteht, sofern du und der Vater den Unterhalt nicht sicher stellen könnt.


    Warum fällt das Wohngeld weg?


    Für wen ist das Kindergeld? Für deinen Freund? Für das Kind bekommt ihr auch Kindergeld.


    Also sofort bei der Arge vorsprechen.


    Bafög wirst du wwahrscheinlich nicht mehr bekommen, oder?

    Ich bin Tagsüber viel unterwegs und sammel nebenbei liegengelassene, weggeworfene Pfandflaschen ein, dies gibt im durchschnittl. 3-4? pro tag, rechnet man das mal 30Tg*,ergibt das aufn Monat hochgerechnet 90-120?.
    Nun bin ich dabei auch schon öfters dabei, bei den Mitarbeitern der ARGE, Komune aufgefallen, die fragten mich jetzt wieviel ich denn im Monat damit hinzuverdiene.
    Sie meinte evtl. würde dann eine Pauschalsumme auf mein ALG II angerechnet, was mich sauer gemacht hat.
    Ist das noch normal, ich mein da wühlt man im müll, lässt sich von der seite dumm anmachen müssen, usw. :(


    Ist eine Anrechnung ok, oder muss ich das so nich akzeptieren ?:confused:


    HDH1984 spricht selber davon in den Müll zu schauen , das machen (fast) alle Pfandsammler weil dort oftmals die meisten Flaschen zu finden sind und das entfernen von Gegenständen aus Mülltonnen ist eigentlich nicht erlaubt. Der Müll ist mit Einwurf in die Mülltonne Eigentum der städtischen Müllentsorgung. Natürlich wird das nicht strafrechtlich geahndet (außer es handelt sich um private Mülltonnen, dann kann auch Anzeige erstattet werden) aber die Arge kann nicht einfach Einkünfte anrechnen, deren Erwerb strafrechtlich umstritten sein könnte, bzw. die Menschen auch noch dazu ermuntern ihren Lebensunterhalt damit zu verdienen.

    Hallo,


    erst einmal muss die Arge dir nachweisen, dass du mit dem Sammeln von Pfandflaschen einen nenneswerten Betrag dazu verdienst. Und das weden sie nicht können...wenn du sagst, dass du am Tag 0,50€ dazu verdienst und zweimal die Woche losgehst, wären das 4,00€, das würde eine Pauschalabgabe nicht rechtfertigen.


    Außerdem ist die Arge eher dazu verpflichtet dir diesen Zuverdienst zu untersagen, als diesen anzurechnen.
    Es ist nämlich verboten Sachen aus Mülleimern zu nehmen.

    Hallo,


    dein Sohn wird Schülerbafög beziehen. Und zwar den Satz für Kinder die noch zuhause leben. Das heißt für euch erst einmal weniger in der Tasche da dein Sohn aus der BG rausfällt, aber wie bereits gesagt wurde an den Mietkosten beteiligt wird. Er hat dann für seinen Lebensunterhalt nur das Kindergeld (sofort einen Abzweigungsantrag stellen/ Geld wird dann direkt an deinen Sohn überwiesen) und das Bafög. Von der Arge bekommt er vorerst keine Leistungen.


    Jetzt gibt es mehere Möglichkeiten, sofort Wohngeld beantragen. Wenn dieses nicht ausreicht um die tatsächlichen Kosten zu decken, bei der Arge einen Antrag auf Bezuschussung der Mietkosten stellen.

    Hallo,


    in welchem Semester wirst oder hast du dein Studium abegbrochen? Es bleibt zu klären ob überhaupt noch ein Baföganspruch besteht.


    Deine Eltern sind trotzdem noch zu Unterhaltszahlungen verpflichtet, das hat mit der Ausbildung nichts zu tun.
    Ob Anspruch auf ALG2 besteht kommt also auch darauf an, wie hoch die Einnahmen deiner Eltern sind und ob du noch zuhause wohnst.


    Einen Umzug wird dir die Arge aber in keinem Fall finanzieren.


    Sollte Anspruch auf ALG2 bestehen, wird die Arge natürlich versuchen dich zu vermitteln (du hast ja eine abgeschlossene Ausbildung)!

    Hallo,


    grundsätzlich darf kein SB Auskünfte über dich an Privatpersonen weitergeben. Sollte dein SB trotzdem Auskünfte an deinen Vermieter gegeben haben, kannst du dagegen vorgehen.


    Eine Sanktionierung wird dir wahrscheinlich nicht drohen. Du solltest aber schon begründen können wieso du die Miete nicht gezahlt hast. In deinem Fall ist das ja nachvollziehbar.


    Das einzige was eventuell passieren kann, ist dass die Arge darauf besteht die Mieten zukünftig direkt an den Vermieter zu überweisen.

    Hallo,


    ich gebe Zickchen Recht, wenn sie darauf besteht vom Kindsvater das zu bekommen was den Kindern zusteht. Schließlich trägt sie auch zu den Unterhaltskosten der Kinder bei (Geldwert und Betreuung)!!!


    Im Internet gibt es Unterhaltsrechner!

    Hallo,


    wie Klaus schon sagte, muss dem Vermieter die Möglichkeit eingeräumt werden, die Mängel zu beseitigen.
    Sollte ammelie noch nicht mit dem Vermieter gesprochen haben, nützt ihr auch ein Gutachten nichts.


    Also sofort mit dem Vermieter sprechen, eine Bereinigungsfrist einräumen. Sollte diese ungenutzt verstreichen mit dem Nachweis (Anschreiben an Vermieter) und einem Attetst des Kinderarztes zur Arge.



    Und...
    umziehen kannst du immer, so lange die Miete angemessen ist und du auf Kautionsübernahme und Umzugskosten verzichten kannst, steht es dir frei eine neue Wohnung zu suchen...