Beiträge von Salle

    Hallo Liralife,



    hat dein Sohn einen Antrag auf Wohngeld gestellt? Für Studenten gibt es die Möglichkeit bei der Arge einen Antrag auf Bezuschussung der Wohnkosten zu stellen, auch wenn sie Bafög berechtigt sind.


    Ebenso darf das Kindergeld nur angerechnet werden, wenn sich hieraus ein Einkommensüberhang des Kindes ergibt. Das ist im Falle deines Sohnes nicht gegeben.


    Sofort Widerspruch einlegen und einen Antrag auf Wohnkostenzuschuss stellen.


    Dein Sohn sollte ebenfalls einen Abzweigungsantrag bei der Familienkasse stellen, dann wird das Kindergeld direkt auf sein Konto überwiesen.

    Hallo,


    der Weg zur Diakonie und einer Beratungstelle erscheint auf jeden Fall abgebracht, da deine Tochter auch seelische Unterstützung brauchen wird um mit dieser Situation überhaupt klar zu kommen.


    Der Kindsvater ist natürlich zu Unterhaltzahlungen verpflichtet (und für deine Tochter die ersten 3 Jahre) sofern er diesen nachkommen kann.


    Für die Erstausstattung könnte ihr auch einen Antrag bei der Mutter Kind Stiftung stellen. Sollte ihr von dort Geldleistungen bekommen, seid ihr NICHT verpflichtet dies der Arge zu melden, auch wenn die fragen sollten ob ein derartiger Antrag gestellt wurde.,


    Viel Glück!

    Hallo,


    ALG2 und Sozialhilfe ist nicht das Selbe.


    Als ALG2 Empfänger besteht die Möglichkeit eine Fortbildung über einen Bildungsgutschein finanziert zu bekommen. Bei Sozialhilfe besteht diese Möglichkeit nicht.


    Nicht abwimmeln lassen und eine schriftliche Begründung einreichen, gegebenfalls beim Teamleiter vorsprechen.


    Viel Glück.

    Hallo,


    wer übernimmt die Vormundschaft für das Kind und wo werden die beiden wohnen? Theoretisch gesehen kann deine Tochter nämlich keine eigene BG mit dem Kind bilden, da sie noch minderjährig ist.

    Hallo,


    damit dir hier jemand einen Rat geben kann ist es natürlich wichtig den Sachverhalt zu kennen. Wie sollte man sonst deinen Fall beurteilen, um eventuell helfen zu können.


    Ich muss mich Horst anschließen, du hast schon großes Glück gehabt dass dir unter den gegebenen Umständen überhaupt eine Umschulung genehmigt wurde. In der Regel würden die meisten Amstärzte bei deiner Vorgeschichte negativ bescheiden.


    Die Arge wird die Ausbildung in drei Jahren nicht finanzieren. Das hat auch seine Gründe, da diese Ausbildung auch in zwei Jahren absolviert werden kann und somit Kosten gespart werden. Deine persönliche Problematik und deine Überzeugung die Ausbildung nicht in 2 Jahren absolvieren zu können wirft natürlich die Frage auf, ob du diese überhaupt in 3 Jahren schaffen könntest bzw. in den Arbeitsalltag in dieser Berussparte integriert werden kannst. Denn alleine mit dem bestehen der Ausbildung ist es nicht getan, da auch im Berufsalltag immer neue Situationen enstehen werden ist hier autodidaktisches Lernen erforderlich.


    Es stellt sich also die Frage, ob dein Berufswunsch überhaupt realisierbar ist. Viielicht solltest du dich nicht auf diesen Berufswunsch versteifen (wenn du diese Tätigkeit ausführen kannst, wird es wohl auch noch andere geben die sich mit deinem Krankheitsbild vereinbaren lassen) und nochmal weiter schauen, welche anderen Möglichkeiten es für dich noch gibt wieder in den Arbeitsalltag einzusteigen.


    Dass deine Doppelsichtigkeit von deinem Augenarzt nicht bestätigt werden kann, finde ich persönlich sehr merkwürdig. Auch wenn die physiche Ursache nicht klar diagnostiziert werden kann, kann durch verschiedene Tests nachgewiesen werden, dass diese überhaupt existiert. Eine Bescheinigung würde auch jeder Arzt ausstellen.


    Komisch finde ich auch, dass du für deinen Führerschein sparst obwohl du alles doppelt siehst und dann enttäuscht bist, dass du diesen nicht machen kannst. Das hätte dir doch vorher klar sein müssen.

    Hallo,


    es ist richtig, dass die Kinder im Fall einer Trennung in den meisten Fällen der Mutter zugesprochen werden. Dies macht auch meistens Sinn, da sich in der Regel meist die Frauen in größeren Umfang um die Kinder kümmerten. Natürlich kann ich nicht beurteilen inwiefern die Kinder bei der Mutter nicht gut aufgehoben sind.
    Dass die Mutter und der Freund beide arbeitlos sind, ist für mich nicht zwingend der Nachweis dass die Kinder es dort nicht gut haben!


    Der erste Schritt sollte ein Gespräch mit der Mutter sein. Vielleicht stimmt diese eurem Vorschlag ja zu.
    Sollte dies nicht der Fall sein und die Kinder eurer Meinung, nachweislich nicht gut bei der Mutter aufgehoben sein, wäre der nächste Schritt mit dem Jugendamt zu sprechen. Dort wird es zu einem Gespräch zwischen der Mutter, dem Vater und unter Umständen mit den Kindern kommen. Hier kann die Lage sondiert werden udn auch aus Sicht eines Unbeteiligten differenziert betrachtet werden. Sollte bei diesem Gespräch klar werden, dass die Kinder bei der Mutter nicht gut aufgehoben sind, werden die Gründe zusammen getragen. Sollten keine Mißhandlungen etc. vorliegen wird der Mutter wahrscheinlich die Möglichkeit eingeräumt die Mißstände mit Hilfe und Unterstützung des Jugendamtes zu bereinigen.


    Nur im Falle dass eine Gefährdung des Kindeswohls vorliegt und die Mutter sich nicht kooperativ zeigt, entsteht eine gute Grundlage für einen Sorgerechtsprozess.


    Was auch immer in dem Leben der Mutter schief läuft, in erster Linie sollte beurteilt werden ob der Mutter das Kindeswohl am Herzen liegt und wie stark die Bindung der Kinder an die Mutter ist. In diesem Falle wäre eine positive und konstruktive Zusammenarbeit in Form von Unterstützung der Mutter wohl eher im Sinne der Kinder.

    Hallo,


    ich finde diese Diskussion hier mehr als fraglich! Ich weiß nicht mit welchem Recht manche Menschen Sozialleistungen für sich beanspruchen und einen Kleinkrieg gegen den Staat führen, sich dagegen verwehren als Schmarotzer gesehen zu werden um sich im Umkehrschluss anzumaßen dies anderen zu unterstellen. So manch ein Vater der hier im Forum unterwegs ist, zahlt nachweislich keinen Unterhalt und wird es wahrscheinlich auch nie wieder tun....darüber sollte man mal nachdenken, bevor man mit dem Dreck vor der eigenen Türe nach anderen wirft!


    Das junge Paar geht arbeiten bzw. studieren und nirgendwo steht geschrieben, dass man jetzt plant auf Staatskosten eine Großfamilie zu gründen.


    @ david


    Ihr könnt auch einen Antrag bei der Mutter Kind Stiftung stellen. Einfach mal auf der Website nachschauen welche Vorraussetzungen erfüllt sein müssen!


    Viel Glück!

    Also manchmal...ihr habt also Beziehungsprobleme. Das ist nicht schön aber die hat wohl jeder von Zeit zu Zeit.
    Doch warum sollte die Allgemeinheit finanziell für die Therapierung eurer Beziehung aufkommen?


    .

    (dass ich bis jetzt ums Arbeiten rumgekommen bin, war mir aufgrund gesundheitlicher Probleme auch ganz recht).


    Unglaublich! Solche Aussagen fallen auf alle ALG 2 Empfänger zurück, die gerne arbeiten würden und aufgrund solcher Kommentare gegen Vorurteile, Abwertung und übler Nachrede kämpfen müssen.


    Die gesundheitlichen Gründe stehen bei deiner Formulierung nicht im Vordergrund sondern das HERUM KOMMEN.

    Hallo Ailin,


    da muss ich Horst Recht geben. Wenn du schreibst, dass du dir nach den Prüfungen ein paar Monate frei nehmen willst...ist die Interpretation von Horst nachvollziehbar.


    Du bist unter 25 und du trittst bald dein Referendariat an. Da du auf ein Praktkum bei einem Rechtsanwalt sprichst, frage ich mich ob du Jura studierst.

    Hallo,


    die Kindergartenbeiträge sind nach Einkommen gestaffelt. Der Beitragssatz wird nach Feststellung der Einkommenverhältnisse automatisch festgesetzt. Alle Eltern bekommen einen Vordruck dem Einkommensbescheide beizulegen sind. Ist dein Einkommen zu gering, wirst du automatisch von einer Zuzahlung befreit.


    Eine Kostenübernahme für die Verpflegung (über Mittag) ist nicht möglich.

    Hallo,


    ganz so einfach ist das leider nicht. Es ist zwar richtig, dass die Mutter deiner Freundin nicht einfach über das Konto verfügen kann, bzw. die Bankkarte einziehen darf aber sie kann eine Beteiligung an den Haushaltskosten verlangen. Deine Freundin lebt im elterlichen Haushalt. Bafög bezieht sie nur, weil die Eltern den Unterhalt nicht alleine bestreiten können. Demnach ist das Bafög eine Beteligung an den Lebenserhaltungskosten deiner Freundin. Wenn die Mutter nun den Haushalt versorgt (Essen einkauft etc) ist deine Freundin verpflichtet sich mit dem Bafög daran zu beteiligen. Das Bafög ist kein Taschengeld zur freien Verfügung.


    Ausziehen kann deine Freundin ebenfalls nicht so einfach. Der Bezug von Schülerbafög sieht einen Verbleib im eterlichen Haushalt vor. Ausnahmen gibt es nur in Sonderfällen (z. Bsp. die Schule ist vom Wohnort nicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar).

    Hallo,


    wie ist es denn jetzt genau? Einmal schreibst du, du würdest deine Ausbildung dieses Jahr beenden, dann du hättest bereits eine abgeschlossene Ausbildung. Zwei können es ja nicht sein mit 19 oder?


    Und beziehst du jezt Leistungen oder nicht?


    Was ist das für eine Schule?



    @expert


    es gibt Bedarfsgemeinschaften und Wohngemeinschaften!


    Wenn hier also nicht der Lebensgefährte einzieht und nicht von einer eheähnlichen Gemeinschaft augegangen werden kann, muss ein Mitbewohner natürlich nicht für den Anderen aufkommen!!!!!!!!!!!!

    aber nicht den vollen Satz!!!

    Schülerbafög sieht aber einen Verbleib im elterlichen Haushalt vor. Das heißt wenn deine Ausbildungsstätte von deinem Elternhaus erreichbar ist, besteht kein Anspruch auf Bafögleistungen in Höhe des Betrages der Auszubildenen zusteht die außerhalb wohnen müssen.