Hallo,
die kirchlichen Beratungsstellen werden dir keine Beratung verweigern nur weil Agnostiker, Atheist oder sonst was bist. Ob du Kirchensteuern zahlst, gezahlt hast oder nie zahlen wirst in diesem Falle auch ganz egal. Mit einer Beratungsstelle ist auch nicht der Dorfpfarrer gemeint sondern eine richtige mit Sozialarbeitern besetzte Anlaufstelle die von der Kirche getragen wird. Dort wird nicht gebetet oder über Gott gesprochen, sondern kompetente Hilfestellung geleistet. Schau doch mal im Internet nach, wo für dich die nächste ist. (z. Bsp. Diakonie, Caritas, SKM etc)
Ebenfalls solltest du vielleicht mal das Gespräch mit deiner Therapeutin suchen. Wenn sie die Umstände in deiner Familie als ebenso drastisch beurteilt ist eine Hilfestellung von dieser Seite ebenfalls zu erwarten.
Entschuldige, aber ich kann mich dem nicht verwehren. Ich habe das Gefühl, dass es sich in deinem Falle eher um eine Zuspitzung der Sachlage aus den Augen eines Teenagers handelt. Die Beispiele die du schilderst, sind nicht unbedingt prägnant. Deine Mutter ist natürlich nicht verpflichtet dir ihr Auto zu leihen oder dir den Föhn zu geben.
Diese Beispiele werden auch auf dem Jugendamt nicht für eine gesteigerte Annahme, dass es dir zuhause schlecht ergeht, gewertet werden. Eine Einmischung des Jugendamtes erfolgt nur, wenn das seelische und körperliche Wohl eines Kindes erheblich gefährdet ist.
Erschwerend kommt hinzu das du bereits volljährig bist.
Die seelische Problematik, die du hier schilderst kann natürlich genauso einen Auszug aus dem elterlichen Haushalt erforderlich machen. Dieser wird aber in der Regel nicht durch das Jugendamt gestützt sondern durch psychologische Gutachten. In diesem Falle ist also deine Therapeutin wieder erste Anlaufstelle.
Doch auch wenn diese einen Auszug aus dem elterlichen Haushalt dringend anrät und dieser auf deiner labilen Verfassung beruht, wird dies nicht unbedingt durch die Stellung einer eigenen Wohnung erfolgen sondern vielleicht in Form einer stationären Unterbringung oder einer betreuten WG für Jugendliche.
Ebenfalls kann Hilfe in Form einer Familientherapie gewährt werden.
Eine eigene Wohnung wirst du auf jeden Fall nicht über die Arge bewilligt bekommen, da deine Eltern noch zu Unterhaltszahlungen an dich verpflichtet sind. Diesen Gang kannst du dir also direkt sparen, egal mit welchen Begründungen oder Attesten du auch auffahren würdest.
Wenn du nun die Stellung einer eigenen Wohnung von deinen Eltern aufgrund unzumutbarer Umstände im elterlichen Haushalt einklagen willst, wirst du triftige Gründe brauchen und diese auch belegen müssen, denn deine Eltern haben selber die Wahl ob sie ihrer Unterhaltspflicht im elterlichen Haushalt (Leistung von Naturalien) oder außerhalb des eigenen Haushaltes erfüllen möchten.
Sich jetzt auf Wohnungssuche zu begeben, halte ich für vollkommen sinnlos, da du selbst wenn du eine findest, diese nicht bezahlen kannst!