Beiträge von Salle

    Ich glaube nicht, dass der Name einer Person hier über die Effektivität einer Hilfestellung entscheidet.
    Entscheidend sind nur die Fakten die etwas mit der Frage zu tun haben.


    Ich kann sehr gut verstehen, dass die Menschen die hier Hilfe suchen anonym bleiben möchten und ihre privaten Schwierigkeiten nicht öffentlich im Internet diskutieren möchten.

    Die Frage erscheint mir ein wenig merkwürdig. Ich sehe hier nirgendwo deinen Nachnamen und so mancher Klaus heißt im wirklichen Leben Dieter.


    Bei vielen Fragestellern, erübrigt sich diese Frage! Wer schon vor dem Amt die Hosen runter lassen muss, hat wahrscheinlich kein Bedürfnis dies hier auch noch zu tun. Erst recht wenn es um Fragen geht, die menschlich verständlich aber rein rechtlich nicht ganz sauber sind·...

    Hallo,


    die kirchlichen Beratungsstellen werden dir keine Beratung verweigern nur weil Agnostiker, Atheist oder sonst was bist. Ob du Kirchensteuern zahlst, gezahlt hast oder nie zahlen wirst in diesem Falle auch ganz egal. Mit einer Beratungsstelle ist auch nicht der Dorfpfarrer gemeint sondern eine richtige mit Sozialarbeitern besetzte Anlaufstelle die von der Kirche getragen wird. Dort wird nicht gebetet oder über Gott gesprochen, sondern kompetente Hilfestellung geleistet. Schau doch mal im Internet nach, wo für dich die nächste ist. (z. Bsp. Diakonie, Caritas, SKM etc)


    Ebenfalls solltest du vielleicht mal das Gespräch mit deiner Therapeutin suchen. Wenn sie die Umstände in deiner Familie als ebenso drastisch beurteilt ist eine Hilfestellung von dieser Seite ebenfalls zu erwarten.


    Entschuldige, aber ich kann mich dem nicht verwehren. Ich habe das Gefühl, dass es sich in deinem Falle eher um eine Zuspitzung der Sachlage aus den Augen eines Teenagers handelt. Die Beispiele die du schilderst, sind nicht unbedingt prägnant. Deine Mutter ist natürlich nicht verpflichtet dir ihr Auto zu leihen oder dir den Föhn zu geben.


    Diese Beispiele werden auch auf dem Jugendamt nicht für eine gesteigerte Annahme, dass es dir zuhause schlecht ergeht, gewertet werden. Eine Einmischung des Jugendamtes erfolgt nur, wenn das seelische und körperliche Wohl eines Kindes erheblich gefährdet ist.


    Erschwerend kommt hinzu das du bereits volljährig bist.


    Die seelische Problematik, die du hier schilderst kann natürlich genauso einen Auszug aus dem elterlichen Haushalt erforderlich machen. Dieser wird aber in der Regel nicht durch das Jugendamt gestützt sondern durch psychologische Gutachten. In diesem Falle ist also deine Therapeutin wieder erste Anlaufstelle.


    Doch auch wenn diese einen Auszug aus dem elterlichen Haushalt dringend anrät und dieser auf deiner labilen Verfassung beruht, wird dies nicht unbedingt durch die Stellung einer eigenen Wohnung erfolgen sondern vielleicht in Form einer stationären Unterbringung oder einer betreuten WG für Jugendliche.
    Ebenfalls kann Hilfe in Form einer Familientherapie gewährt werden.


    Eine eigene Wohnung wirst du auf jeden Fall nicht über die Arge bewilligt bekommen, da deine Eltern noch zu Unterhaltszahlungen an dich verpflichtet sind. Diesen Gang kannst du dir also direkt sparen, egal mit welchen Begründungen oder Attesten du auch auffahren würdest.


    Wenn du nun die Stellung einer eigenen Wohnung von deinen Eltern aufgrund unzumutbarer Umstände im elterlichen Haushalt einklagen willst, wirst du triftige Gründe brauchen und diese auch belegen müssen, denn deine Eltern haben selber die Wahl ob sie ihrer Unterhaltspflicht im elterlichen Haushalt (Leistung von Naturalien) oder außerhalb des eigenen Haushaltes erfüllen möchten.


    Sich jetzt auf Wohnungssuche zu begeben, halte ich für vollkommen sinnlos, da du selbst wenn du eine findest, diese nicht bezahlen kannst!

    Hallo,


    in dieser Situation befand ich mich während meines Studiums auch. Es ist paradox, aber rechtlich gesehen leider so.


    Wenn du alleine wohnst hast du natürlich Anspruch auf den Mehrbedarf für Alleinerziehende.


    In Ausnahmefällen kann eine Bezuschussung der Wohnkosten für Studenten/ Auszubildende durch die Arge
    erfolgen. Auf jeden Fall einen Antrag stellen. Wahrscheinlich wird man dich aber erst zur Wohnungsgeldstelle (Wohngeld zwischen ca.20€ -80€) schicken.

    Hallo,


    der Sparfreibetrag zählt nur für die Vermögenswerte die vor einer Beantragung von ALG2 Leistungen bereits bestanden. Alle Gelder die während des Bezuges von ALG2 Leistungen zufließen gelten als Einkommen.


    Wie wurde das Erbe denn zugesprochen? Hier stellt sich die Frage ob die Arge überhaupt die Nase daran kriegen würde.

    Hallo,


    da hat Jana recht.


    Beispiel, wenn eine Wohnung 90m² groß ist, die angemessenen KDU für einen 2 Personenhaushalt nicht übersteigt kann diese Wohnung theoretisch bezogen werden, doch in der Praxis sieht das anders aus, da lediglich für die maximale Größe von 60m² die Heizkosten übernommen werden. Ebenfalls kann dies die weiteren Nebenkosten betreffen, sofern diese nach m² auf die Hausbewohner umgelegt werden (ist zwar eine alte Praxis, kommt aber manchmal trotzdem noch vor). In jedem Falle bleibt hier eine Differenz bei den Heizkosten die selber getragen werden müssen.


    Auch wenn die Wohnung warm noch innerhalb der Höchst KDU liegen sollte, wird troltzdem nur anteilig für die 60m² Heizkosten gezahlt.



    Der Dachboden zählt nur zum Wohngrundfläche, wenn dieser theoretsich bewohnbar ist( auch wenn du da nur einen Sessel hinstellst. Sollte es sich also um einen Dachboden handeln der irgendwann mal ausgebaut wurde (isoliert, verkleidet etc) zählt dieser natürlich nach Abzug der Schrägen zur Wohnfläche.


    Ich würde dir auf jeden Fall raten, deinen Vermieter zu bitten, die Bescheinigung zu ändern, da diese so wie sie jetzt ausgefüllt wurde auf jeden Fall zu ungewünschten Fragen führen wird.

    Hallo,


    es ist auf jeden Fall von einer eheähnlichen Gemeinschaft auszugehen, wenn mal nicht mal ein Mietvertrag existiert der auf euch beide läuft. Wer würde einen WG Mitbewohner denn einfach so einziehen lassen?


    Im Zweifel seid ihr in der Pflicht nachzuweisen, dass es sich um keine eheähnliche Gemeinschaft handelt und nicht die der Arge zu beweisen, dass keine eine besteht.

    Hallo,


    die Nebenkosten können sehr wohl eine Rolle spielen. (Zum Beispiel Kabelfernsehen, besondere Ausstattung Möbel, Pförtner etc. sind alles Kosten die die Arge nicht übernimmt.


    Wenn du von deinem Mann geschlagen wirst und dies auch durch einen Arzt dokumentiert wurde, würde ich dir raten eine Beratungsstelle aufzusuchen. zum Beispiel den SKF oder den weißen Ring, dort kann man dich sicher bei deinen Behördengängen mit mehr Druck unterstützen. Ebenfalls bestände ja vielleicht die Möglichkeit einer Übergangsunterkunft.

    Hallo,


    ich kann dir leider keine große Hoffnung auf einen bezahlten Umzug machen.


    Zu klären bleibt in deinem Fall noch, warum die Wohnung nur teilweise bewohnbar ist.


    Die Lautstärke ist keine Begründung....bedenke, die meisten Häuser haben eine Parterrewohnung neben der Eingangstür, habe ich schon oft gesehen und ist architektonisch durchaus sinnvoll.


    Zwei Personen steht eine Wohnung von maximal 60m² zu. Die Raumaufteilung ist vollkommen egal, es besteht KEIN Anspruch auf 3 Räume.


    Ebenso muss die maximale Wohnungsgröße nicht erreicht sein, eine kleinere Wohnung kann also ebenfalls angemessen sein und begründet keinen Umzug.
    In deinem Fall beträgt die Differenz 10m² und du bewohnst die Wohnung mit einem Kleinkind. Kaum eine Arge wird hier die Notwendigkeit eines Umzuges aufgrund der Wohnungsgröße anerkennen.


    Dir steht es frei, auf eigene Kosten umzuziehen (die Kaution, Umzugskosten, Renovierung musst du dann aus eigener Tasche zahlen). Doch bedenke, die Arge wird auch weiterhin nur die angemessenen KDU Kosten übernehmen (Kosten deiner alten Wohnung) bzw. anteilig für max. 60m². Sollte deine momentane Wohnung über den Höchst KDU liegen und aus Kulanz trotzdem gezahlt werden, ist dies mit einem Umzug nichtig. Das hieße in diesem Falle, dass die neue Wohnung auf jeden Fall innerhalb der max. KDU liegen muss.

    Hallo,



    wie können dir Sozialleistungen weggepfändet worden sein? Das geht überhaupt nicht, da diese deine Pfändungsfreigrenze nicht übersteigen. Du hast also in jedem Falle 7 Werktage Zeit, dein Geld von der Bank zu holen. Auch wenn du diese Zeit überschreitest, besteht immer noch Anspruch auf anteilige Auszahlung.

    Hallo,


    ich war eine ganze Weile schon nicht mehr in diesem Forum unterwegs und Horst, ich muss sagen dass sich dein Ton und der Inhalt deiner Posts von wager Bedenklichkeit zu rassistischer Wertigkeit gesteigert haben.


    Dies ist ein Forum für Hilfebedürftige und niemand ist gezwungen den Fragestellern Hilfestellung anzubieten. Wenn du also den Immigrationshintergrund der Jungen Hilfebedürftigen nicht gutheißt, steht es dir frei einfach nicht zu antworten.


    Deine Minderwertigkeitskomplexe bezüglich deines Bildungsabschlusses und den daraus resultierenden Hasstiraden gegenüber allen Abiturienten, Studenten und Akademiker hat in diesem Forum nichts zu suchen. Es steht auch dir frei, dein Abitur noch nachzuholen, dies wäre vielleicht eine sinnvollere Beschäftigung, als mit dem Holzknüppel auf alle zu hauen die etwas aus ihrem Leben machten oder machen wollen, von dem du meinst das es dir verwehrt geblieben wäre.


    Vielleicht solltest du mal in Ruhe über die Schicksale und die Umstände die in manchen Ländern Menschen unverschuldet in die Misere treiben nachdenken.
    Ich glaube kaum. dass du in einem Land bleiben würdest in dem dir bittere Armut, Hunger und keine Zukunft bleibt wenn es eine Alternative gäbe. Im Fall der jungen Frau, die hier um Hilfe erbittet, wurde diese Chance genutzt. Ich kann daran nichts verwerfliches erkennen. Ganz im Gegenteil, es erfordert eine ganze Menge Mut in ein fremdes Land zu gehen, die Sprache zu erlernen und an der eigenen Zukunft zu arbeiten.


    Deine klischeehafte Darstellung ausländischer Mitbürger lässt einen unwendigen Geist vermuten.
    Ich sehe ganz im Gegenteil sehr viele fleißige Einwanderer, die Arbeiten für Hungerlöhne verrichten und froh sind über diese Möglichkeit, die ihnen ein Leben ohne „Hunger“ ermöglicht. Oftmals handelt es sich um hochstudierte Immigranten, die sich nicht zu fein sind Toilettenböden zu wischen, daran kann sich so manch ein deutscher Mitbürger ohne Schulabschluss, der aber mindestens 3000€ netto verdienen will, ehe er seinen Arsch mal vom Sofa hebt eine gehörige Scheibe abschneiden.


    Aber egal wie du die Situation auch beurteilen magst, deine rassistischen Äußerungen haben in diesem Forum nichts zu suchen!!!!!!!!!!!



    Parmelabie


    Ich kann mich meinen konstruktiven Vorrednern nur anschließen, suche eine Beratungsstelle auf. Zum Beisspiel den Sozialdienst katholischer Frauen. Dort kann man dich bei allen Behördengängen und allen weiteren Fragen beraten und begleiten.


    Auch wenn das Baby auf der Welt ist, kannst du von dort Unterstützung bekommen. Deinen Schulabschluss kannst du natürlich auch weiterhin im Auge behalten. Für die Betreuung des Kindes gibt es in diesem Falle Möglichkeiten. Natürlich erfordert Kind und Abschluss viel Disziplin.


    Ich wünsche dir und deinem Kind alles Gute!

    Anspruch auf elternunabhängiges Bafög besteht nur nach wenn du eine abgeschlossene Berufsausbildung und eine zwischenzeitliche 3jährige Berufspraxis vorweisen kannst bzw. werden Elternzeiten auch auf eine abegschlossene Berufsausbildung bzw. Berufspraxis angerechnet.
    Das heißt, es besteht nicht die Möglichkeit nach einem Bafögbezug sofort im Anschluss elternunabhängiges Bafög zu beantragen.


    Dir bleibt aber die Möglichkeit das Abi an einer Abendschule bzw. einer Fernschule nachzuholen.

    Hallo Veronika,


    wenn die Ausbildung für die du Bafög bekommst auch ohne die Erweiterung des Abschlusses als abgeschlossene Berufsausbildung gilt, wird für dieses weitere Jahr kein Bafög mehr gezahlt.
    Schülerbafög ist generell an einen festgelegten Zeitrahmen gebunden und wird auch im Falle das jemand eine Prüfung nicht schaffte zeitlich nicht verlängert ausgezahlt.

    Hallo,


    das kommt darauf an ob Kampfbiene eventuell noch Geschwister hat, die ebenfalls vom Gehalt der Eltern unterhalten werden müssen.


    Ebenfalls besteht eventuell Anspruch auf Wohngeld.