Beiträge von Salle

    Hallo,


    Nataly hat Recht, es besteht weiterhin Anspruch auf ALG 2 Leistungen auch unter der Berücksichtigung das die Tochter bei der Höhe des Einkommens weiterhin auf aufstockende Leistungen der Arge angewiesen sein wird.
    Es besteht also keine Unterbrechung des Anspruchs auf Leistungen, demnach steht die Tochter weiter im Leistungsbezug und somit kommt das Prinzip des Zuflußmonats zum Tragen.

    Hallo,


    ich verstehe deine Frage nicht ganz.
    Da das Haus nun dir gehört kannst du folglich auch keine Mietbescheinigung einreichen da du ja kein Mieter mehr bist sondern Eigentümer.


    Das hast du der Arge auch mitzuteilen.

    @ Horst Grunert


    leider besteht kein absoluter Anspruch auf ALG2 Leistungen!


    Die Zahlung von ALG2 Leistungen bei dieser Konstellation ist eine Kann aber keine Muss Leistung.


    Natürlich kann geklagt werden, dies hat aber erst einmal keine akute Problemlösung zur Folge.

    Hallo,



    es ist richtig das in Ausnahmefällen auch Studenten bzw. Auszubildene mit ALG2 Leistungen unterstützt werden können.
    Wiie auch unten schon richtig zu lesen ist, ist dies meist nur der Fall wenn ein Großteil der Ausbildung´bereits absolviert wurde (Kosten Nutzen Rechnung)


    In den meisten Fällen wird dem Anspruch auch nur nach vorangegenager Klage stattgegeben.
    In deinem Fall (da erst ein Jahr der Ausbildung absolviert wurde) könnte ein Grund der Ablehnung eine bereits abgeschlossene Berufausbildung mit Berufserfahrung und daraus resultierenden Vemittlungschancen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt sein.


    Das die Ausbildung mit Gebühren verbunden ist, ist leider auch nicht positiv zu bewerten.
    Ich würde dir raten noch einmal das Gespräch mit dem Teamleiter zu suchen und deutlich zu machen wieso du diese Ausbildung machst und welcher Nutzen daraus zu ziehen ist.


    Gegebenfalls gibt es auch die Möglichkeit eine Unterstützung bei der Arge(für Studenten) bei den Wohnkosten zu beantragen. Ebenfalls besteht die Möglichkeit Wohngeld zu beantragen (leider erst wenn die Lebenserhaltungskosten gedeckt sind).


    UVG sofern er gezahlt wird, gilt als Einkommen des Kindes und wird von den ALG2 Leistungen in Abzug gebracht. Also selbst wenn Anspruch bestehen würde hätte dies keine finanziellen Vorteile.

    Halloä,


    generell besteht die Möglichkeit eine Wohngemeinschaft zu bilden.
    Dies setzt aber voraus, dass ein Mietvertrag (Untermietvertrag durch den Vermieter falls der Freund ebenfalls Mieter ist) vorliegt.
    Ebenfalls müssen die räumlichen Verhältnisse eine Wohngemeinschaft glaubhaft erscheinen lassen (eigene Zimmer).


    Sollte die Wohnung lediglich über 2 Zimmer verfügen erscheint eine Wohngemeinschaft unglaubwürdig.


    Eine Wohngemeinschaft ist eine zweckgebundene hauswirtschaftlich getrennte Wohnsituation.
    Es besteht kein Anspruch auf finanzielle Untertützung seitens der anderen Person.


    Die Miete (falls angemessen) wird durch die Personenanzahl und die zur Verfügung stehende m² Anzahl der beiden Parteien errechnet und anteilig durch die Arge übernommen.
    Du erhältst weiterhin die Regellleistungen für dich und dein Kind.


    Ob dir aber weiterhin der Zuschlag für alleinerziehende zugestanden wird, ist fraglich.

    Hallo,


    Ausgaben sind nicht relevant...nur dein Einkommen ist relevant ob ein Anspruch auf die Wohnung besteht oder nicht.

    nataly
    leider ist das in den meisten Fällen auch nicht möglich, eine Auskunftssperre betrifft in der Regel alle natürlichen Personen bzw. dürfen Auskünfte nur an städtische oder juristische Personen erteilt werden.


    Aber auch wenn die Sperrung einer einzelnen Person beim zuständigen Einwohnermeldeamt möglich sein sollte, wird eine mündliche bzw. eine nicht belegbare Auskunft über die Belästigung nicht ausreichend sein.

    Hallo,


    es ist richtig das viele Argen einem Umzug erst nach der Entbindung stattgeben.
    In vielen Fällen besteht aber die Möglichkeit Widerspruch einzulegen und diesen auch nachhaltig zu begründen und eine eigene Wohnung bereits im letzten Drittel der Schwangerschaft zu beziehen.


    Ein Grund kann zum Beispiel der Zusammenzug mit dem Kindsvater sein oder beengte und nicht zumutbare räumliche Verhältnisse in der elterlichen Wohnung.


    Ich würde dir ebenfalls raten einen Antrag auf Erstausstattung bei der Mutter Kind Stiftung zu stellen.
    Eventuelle Bezuschussungen müssen der Arge nicht gemeldet werden.


    Alles Gute!

    Hallo,


    eine Auskunftssperre beim Einwohnmeldeamt ist nicht so leicht zu erwirken.
    Es müssen Nachweise erbracht werden, das eine akute körperliche bzw. seelische Gefährdung besteht.

    Hallo,



    leider geht das nicht.
    Die Witwenrente stellt verwertbares Einkommen dar.
    Der Schwiegervater kann versuchen ein zinsloses Darlehen der Arge zu benatragen und dieses dann in monatlichen Raten abzahlen.

    Hallo,


    im Falle eines ungenehmigten Umzugs werden nur die Kosten für Miete und Nebenkosten in Höhe der alten Wohnung (falls angemessen, sollte die alte Wohnung über der Höchst KDU liegen dann nur noch die angemessenen Höchst KDU) gezahlt.


    Sollte die Wohnung deutlich größer oder kleiner sein, kann dies auch zu Problemen bei der Berechnung der Arge führen.


    Du hast keinen Anspruch auf eine Umzugsbeihilfe oder Kaution.

    Hallo,


    das ist nicht ganz richtig, 347€ soll am nicht nach Abzug aller Fixkosten zum Leben übrig haben sondern die 347€ sind für alle anderen Aufwendungen die neben der Miete anfallen gedacht.


    Von den 347€ sind Strom, Bekleidung, Freizeit etc zu finanzieren (Handy, Internet und Versicherungen sind Luxus).
    Welcher Schwerpunkt mit den 347€ abgedeckt werden bleibt jedem selber überlassen.


    Warum die Arge von dir wissen wolltewie hoch deine Telefonkosten bzw. Internetkosten sind bleibt mir schleierhaft. Fakt ist aber das es sich dabei mum Luxus handelt den du dir absparen musst und dafür eben auf andere Dinge verzichtetst.


    Diese Kosten kannst du nicht geltend machen, ist irgendwie auch logisch sonst hätte jeder eine Flatrate und ein Telefon daheim, für viele ALG2 Bezieher ist das aber nicht finanzierbar weil andere Verbindlichkeiten von den Regelleistungen gedeckt werden müssen.


    Ich glaube auch kaum das die Allgemeinheit dafür aufkommen sollte dir deinen Autokredit zu finanzieren, die meisten ALG2 Empfänger , sofern sie überhaupt ein Auto haben, verfügen über ein Auto das vielleicht noch den Wert einer Monatsrate von deinem Wagen hat.

    Ja, richtig Trennungsunterhalt sofern ihr verheiratet seid...sonst Unterhaltszahlungen für dich bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres die Kindes sofern der Kindsvater über ein aureichendes Einkommen verfügt.

    Hallo,


    folgendes steht dir und dem Kleinen zu..


    ALG2 Bezug
    angemessene Kosten für Heizung und Unterkunft
    347€ Regelbedarf für dich
    207€ Regelbedarf für den Kleinen
    Mehrbedarf für Alleinerziehende


    dein Einkommen (Kindergeld, Unterhaltszahlungen bzw. UVG und die Einkünfte aus deiner Berufstätigkeit)


    sollte dein Einkommen den Bedarf übersteigen besteht kein Anspruch mehr auf ergänzende Leistungen, eventuell kann Wohngeld beantrag werden.