Beiträge von Salle

    Hallo,


    hier gibt es einige Beiträge zu diesem Thema, die auch dir weiter helfen können!
    Generell ist es so, dass Kinder die ihren eigenen Lebensunterhalt bestreiten können nicht zur BG der Eltern gehören und somit die Einnahmen anrechnungsfrei bleiben.


    Wenn du nun ergänzenden ALG2 Leistungen beantragst wird das Einkommen der gesamten BG angerechnet.
    In deinem Fall die Unterhaltszahlungen des Kindsvaters und das Kindergeld.
    So lange die Tochter noch nicht studiert (eventueller Anspruch auf Bafög) und ihren Lebensunterhalt (monatlich gerechnet) nicht selber bestreiten kann, gehört auch sie zur BG.


    Wenn deine Tochter monatlich 1000€ verdient, gehört sie nicht mehr zur BG da sie ihren eigenen Lebensunterhalt damit bestreiten kann.

    Hallo,


    das kommt darauf an weclher Teil der Miete erhöht wurde und mit welcher Begründung.
    Handelt es sich um eine NK Erhöhung innerhalb der regulären Nebenkostenposten wird diese durch die Arge übernommen.
    Sollte es sich um eine Nebenkostenerhöhung z. Bsp. wegen Einbau einer Sat-Anlage oder ähnlichen (Nebenkosten die nicht von der Arge gezahlt werden) handeln wird die Mietkostenerhähung nicht ünernomen.
    Handelt es sich generell um einen Staffelmietvertrag, könnte es problematisch werden.


    Also klären welche Begrümding hinter der Mietkostenerhöhung steht.

    Hallo,


    deine Freundin hat Anrecht auf eine eigene Wohnung!


    Begründung:


    Deine Freundin erzieht ein eigenes Kind! (diese Begründung alleine reicht schon aus)


    und


    Deine Freundin ist bereits über 25! (auch ohne Kind besteht ein Anrecht auf eine eigene Wohnung)


    Diese kann nicht abgelehnt werden.
    Die Wohnung muss natürlich den Vorgaben der Höchst KDU in eurem Wohnort entsprechen.


    Sofort Widerspruch beim Amtsleiter einlegen!

    Hallo,


    es gibt Keinen Zuschuss zum Zahnersatz von der Arge bzw. dem Sozialamt.


    Es gibt die so genannte Härtefallregelung der Krankenkassen. Für Einkommensschwache bzw. ALG2 oder Sozialhilfeempfänger bleibt der Zahnersatz (Grundversorgung, im Backenbereich unverblendet) kostenlos.


    Du musst zum Zahnarzt gehen, dort lässt du dir einen Heilplan geben (Kostenvoranschlag) diesen reichst du bei deiner Krankenkasse mit deinem ALG2 Bescheid bzw. mit dem Nachweis deiner Einkünfte ein.
    Dieser wird dort geprüft und du bekommst eine Kostenzusage wenn die darauf aufgeführten Maßnehmen den Richtlinien der Grundversorgung entsprechen.
    Dein Zahnarzt wid aber ganz genau wissen welche Möglichkeiten in diesem Rahmen bestehen.

    Darum dreht sich ja gerade die Diskussion, es besteht kein Anspruch auf UVG so lange die Vaterschaft nicht geklärt wurde.
    Das Amt geht davon aus (nach den negativen Vaterschaftstests) dass du den Vater nicht nennen willst!
    Das hat zur Folge das du bis zur Klärung des Sachverhaltest keinen Unterhalt mehr bekommen wirst.

    Hallo,


    wie alt bist? und beziehst du bereits ALG2 Lesitungen.
    Kostgeld kann nicht als Kosten für die Unterkunft geltend gemacht werden...wie im Wort Kostgeld enthalten handelt es sich um deine Verköstigung, die ist im Regelsatz (345€) enthalten.
    Ob du dies nun an deine Eltern abführst und die dich mitversorgen ist deine Sache.

    Horst nun aber mal Butter bei die Fische!


    Auf der einen Seite bist du nie um einen Tip verlegen um ein wenig mehr auf das Konto des Fragestellers zu bringen (kommt übrigens direkt aus der Staatskasse) auf der anderen Seite greifst du aber Leute an, die aus ihrem Leben etwas machen möchte.


    Liliput hat eine 4jährige Tochter und nebenbei ihr Abi gemacht und plant ein Studium, das ist doch super.
    Auch das der Kindsvater an seiner Zukunft und somit am finanziellen Wohlergehen der gesamten Familie arbeitet ist durchaus lobenswert!
    Studentenbafög muss übrigens zurück gezahlt werden, somit kann mal wohl nicht über Bildung auf Kosten des Steuerzahlers sprechen.


    Das nun für die Übergangszeit bis zum Beginn des Studiums ALG2 beantragt werden soll, kann man wohl kaum als Arbeitsunwilligkeit auslegen!

    Hallo,


    ohne eine Anstellung in einer anderen Stadt bzw. nur mit der Begründung das in dieser bessere Aussichten auf einen Job bestehen, wird dir die Arge keinen Umzug bzw. eine eigene Wohnung genehmigen.
    Dagen wirst du auch rechtlich nicht vorgehen können.


    Dir bleibt leider nur die Möglichkeit von deinem momentanen Wohnort aus eine Anstellung in einer anderen Stadt zu suchen.

    Bei einem Vaterschaftstest ist eine Vertauschung bzw. ein falsches Testergebnis so gut wie ausgeschlossen!
    Es findet immer eine zweifache Testung des Materials (Vater, Mutter, Kind) statt, somit ist das Ergebnis bestätigt.
    Ebenfalls wird das Testmaterial (Mutter, Kind und die potentiellen Väter eingetütet und erst im Labor geöffnet.
    Somit ist eine Vertauschung des Mateials ebenso gut wie ausgeschlossen.


    Ein Vaterschaftstest lässt sich nun wirklich nicht mit einem Test auf Dopping vergleichen.
    Ein Dopingtest beinhaltet die Suche nach meheren Stoffen (Abfallprodukte im Stoffwechsel) hier kann natürlich mal etwas übersehen werden weil nach bestimmten Stoffen nicht gesucht wurde, ein Vaterschaftstest ist ein Genabgleich!

    Ja, natürlich werden deine Einkünfte vom ALG2 abgezogen.
    Du hast aber einen Freibetrag, da es sich um eine selbständige Tätigkeit (Gewerbeschein) handelt kann ich dir aber nicht genau sagen wie hoch dein Freibetrag sein wird.

    Hallo,


    alle Einkünfte sind zeitnah bzw. sofort deinem SB mitzuteilen.
    Wann die Einkünfte von deinen Leistungen in Abzug gebracht werden hängt vom Datum deiner M;itteilung ab.
    Solltest du zum Ende des Monats deine Einnahmen melden, ist davon auszugehen das die Leistungen für den darauf folgenden Monat bereits angewiesen wurden und die Einkünfte für den kommenden Monat abgezogen werden.
    Bei einer Überschneidung von Leistungszahlungen und einer Meldung von Einkünften ist es keine gängige Praxis das die Arge das Geld zurück überwiesen haben möchte sofern ein weiterer Leistungsbezug besteht.

    Hallo,


    ALG2 Leistungen werden zum Montasanfang gezahlt (für den laufenden Monat).
    Schau doch mal auf deinen Bescheid, diesem hättest du diese Information auch entnehmen können!


    Eventuell besteht in deinem Fall die Möglichkeit Überbrückungsgeld zu beantragen.

    eine sehr merwürdige verworrene Sache!
    Der Vaterschaftsstest hat eindeutig ergeben, dass keiner der von dir angegeben potentiellen Erzeuger der Vater der Tochter ist.
    Demnach kommt jeder zu der logischen Schlussfolgerung dass es mindestens noch einen potentiellen Kandidaten geben muss.
    Natürlich hilft es dir da bei den Ämtern nicht weiter wenn du guten Gewissens behauptest das dem nicht so sei , denn auch dir sollte aufgefallen sein das dies die einzige logische Schlussfolgerung ist.


    Das Amt geht nun davon aus, dass du dich schlichtweg weigerst die Namen andere Kandidaten zu nennnen.
    Dies solltest du aber möglichst schnell nacholen, vielleicht gehst du noch mal in dich und überlegst mal wer da noch war!

    Warum ist die Familienversicherung nur bis zum 23.Lebenjahr möglich.
    Im Zweifelsfall muss der Sohn sich bei einer gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig versichern, die Beiträge werden nach Einkommen gestaffelt.


    Dein Sohn ist übrigens verpflichtet sich zu versichern, da ihr noch zu Unterhaltszahlungen verpflichtet seid ist dies eure Verpflichtung.