Beiträge von Salle

    Ellen ist nicht selbständig gemeldet, sonst hätte sie dieses "Problem" nicht.
    Da Ellen bereits ALG2 Leistungen bezieht und ebenfalls KDU Kosten besteht keine Möglichkeit nun zu behaupten das es sich bei der von Ellen angemieten Wohnung um ein Büro handelt.
    Ebenfalls ist bei einer "freiberuflichen" Tätigkeit wie Ellen sie verfolgt nicht zwingend ein Büroraum erfoderlich, schreiben kann man auch am eigenen Schreibtisch.
    Ebenfalls kann Elen sich selbständig melden, dies hätte aber nicht zur Aussicht eine größere Wohnung genehmigt zu bekommen da es sich nicht um einen Gewerbebetrieb handelt der mehr Raum erforderlich machen würde.

    Hallo,


    ich gehe mal davon aus, dass ihr das Erziehungsgeld für 1 Jahr (erhöhte Auszahlung) beantragt habt und deswegen kein Anspruch mehr besteht.


    Folgene ALG2 Leistungen stehen euch zu


    312€ Regelbedarf für dich
    312€ Regelbedarf für deinen Mann
    208€ Regelbedarf für das Kind


    also ein Gesamtbedarf von 832€
    davon wird das Kindergeld abgezogen - 154€


    bleibt ein Restanspruch von 678€, warum ihr nur 665€ bekommt kann ich nicht beurteilen, eventuell liegt es an den Nebenkosten oder einer erhöhten KDU.


    Auf jeden Fall kommt die Berechnung bis auf diese kleine Differenz hin.
    Es besteht kein weiterer Anspruch auf andere Sozialleistungen da der gesamte Lebensunterhalt mit diesem Betrag "gedeckt" ist.

    Hallo,


    UVG ist Unterhaltsvorschuss, dieser wird allerdings nur gezahlt wenn der Kindsvater nicht in der Lage ist Unterhalt für das Kind zu leisten.


    Alle Einnahmen die du hast (Kindergeld, Unterhaltszahlungen, Elterngeld/ 300€ bleiben anrechnungsfrei) werden in die Berechnung einbezogen.


    Diese ist wie folgt


    angemessene Kosten für die Unterkunft (da du mit deinen Eltern in einem Haushalt lebst bleibt dies zu klären)
    345€ Regelsatz für dich
    208€ für das Kind


    Einkünfte
    154€ Kindergeld
    Unterhaltszahlungen des Kindsvaters


    Die Differnz die sie daraus ergibt wäre dein Anspruch.
    Bedenke das im Falle einer Beantragung von Sozialleistungen für dich, ebenfalls der Kindsvater zu Unterhaltszahlungen für dich heran gezogen werden kann.
    Dies wird die Arge prüfen.

    Da du zur BG deiner Eltern zählst gehe ich davon aus, dass du noch U25 bist.
    Im Falle einer Jobaufnahme zählst du noch so lange zur BG deiner Eltern wie durch deine Einnahmen dein Kompletter Bedarf nicht gedeckt werden kann. (z. Bsp. bei einem 400€ Job)



    Wenn du allerdings Einkünfte hast die deinen eigenen Lebensunterhalt komplett decken und für dich kein Anspruch auf ergänzende ALG2 Leistungen mehr besteht, gehörst du nicht mehr zur BG der Eltern.
    Das heißt du kannst nicht für den Lebensunterhalt der Eltern in Anspruch genommen werden, auch wenn du mit diesen weiterhin in der gemeinsamen Wohnung lebst.


    Die Mietkosten werden allerdings auf alle im Haushalt lebenden Personen umgelegt, das bedeutet für deinen Mietanteil musst du selber aufkommen.

    Hallo,


    natürlich wird die Unterhaltszahlung des Kindsvaters auf die ALG2 Leistungen angerechnet.
    Der Kindsvater ist auch verpflichtet Unterhaltszahlungen an dich zu leisten bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes.
    Wenn der Kindsvater zur Zeit nicht in der Lage ist Unterhalt zu zahlen, bist du bei gleichzeitigen Bezug von ALG2 verpflichtet UVG zu beantragen.

    Hallo,


    Anspruch auf Hilfe vom Staat besteht nicht, du hast ja selbst bereits treffend erkannt dass deine Eltern finanziell in der Lage sind dich zu unterstützen.
    Theoretisch müssen sie das auch wenn du in eine eigene Wohnung ziehst.
    Wenn deine Eltern sich allerdings weigern dir Unterhalt zu zahlen, bleibt dir nur dies einzuklagen, fraglich ob du das wirklich möchtest.

    Hallo,


    in der Regel werden immer mindestens die Kontoauszüge der letzten drei Monate gefordert, teilweise können sogar Kontoauszüge der letzten 6 Monate gefordert werden.


    Es geht auch nicht nur primär um deine Ausgaben sondern um deine Einnahmen.
    Die Kontoauszüge sind erforderlich um deine Hilfebedürftigkeit abschließend zu prüfen.

    auch wenn ein lebenslanges kostenloses Wohnrecht ausgesprochen wurde und es sich um eine Überschreibung (vorzeitiges Erbe) innerhalb der Familie handelt.
    Wie stellt sich die Situation dar wenn die Tochter als Miteigentümer eingetragen wird (50%) und im Gegenzug die Schulden tilgt?

    Hallo Ellen,


    für eine Person sind 36m² durchaus angemessen auch wenn du dort arbeitest (privat).
    Für eine Person sind bis zu 45m² möglich, ein Rechtanspruch besteht darauf nicht.


    Einen Umzug einzuklagen aufgrund der Beengung und der Differenz zur möglichst maximalen Wohnraumgröße von 9m² halte ich für haltlos.
    Es steht dir aber frei auf eigene Kosten in eine 45m² Wohnung umzuziehen die vom Mietpreis nicht höher ist.

    Hallo,


    das du bei deiner ersten ALG2 Beantragung keine Kontoauszüge vorzeigen musstest wurde wahrscheinlich von einem schuseligen SB verpennt, das ist nämlich die allgemeine Praxis.
    Wenn du dich weigerst diese vorzulegen, wird dies als mangelnde Mitwirkungspflicht gesehen und es gibt kein Geld.

    Hallo,


    wenn deine Tochter über zuviel Vermögen verfügt um ALG2 Leistungen zu bekommen ist auch die Versicherung davon betroffen.
    Das heißt deine Tochter muss sich selbst freiwillig versichern.


    Wenn das verwertbare Vermögen aufgebraucht ist und wieder ein Anspruch auf ALG2 besteht werden die Versicherungsgebühren wieder von der Arge übernommen.


    Ihr solltet euch schnell mit der Versicherung in Verbindung setzen damit ein fortlaufend ein Versicherungsschutz besteht.

    Hallo,


    Eltern sind Kindern gegenüber zu Unterhaltszahlungen verpflichtet(sofern den Eltern dies möglich ist), wenn das Kind U25 ist und seinen eigenen Lebensunterhalt nicht sicher stellen kann oder während eines Studiums.
    Unterhaltszahlungen sind monatlich zu leisten.


    Geschwister sind nicht zu Unterhaltzahlungen verpflichtet.

    Die Anerkennung der Vaterschaft ist erforderlich. Da der Kindsvater bereits bekannt ist besteht für deine Tochter keine Argumentationsgrundlage dies zu verweigern.
    Durch die Anerkennung der Vaterschaft werden ebenfalls die Rechte des Kindes gewahrt.


    Die Anerkennung der Vaterschaft regelt nicht automatisch das Umgangsrecht, damit ist nur eine rechtliche Grundlage geschaffen.
    Die Angst vor der Beantragung des alleinigen Sorgerechts durch den Vater ist unbegründet.
    Kein Richter wird dies dem Kindsvater zusprechen obwohl die Hauptbezugsperson immer die Mutter war und diese ihre Erziehungspflicht wahrgenommen hat.


    Der Kindsvater hat natürlich ein Besuchsrecht, wenn in der Vergangenheit Gewalttaten und Übergriffe auf die Kindsmutter vorgekommen sind kann das Besuchsrecht zu Gunsten des Kindes eingeschränkt oder aufgehoben werden.

    Hallo Chambes,


    du kannst mit deiner Freundin zusammen ziehen und hast Anspruch auf ALG2 so lange ihr euren eigenen Lebensunterhalt nicht sicherstellen könnt.
    Das du unter 25 bist ist nicht mehr maßgeblich wenn du deiner Erziehungspflicht dem Kind gegenüber nachkommen möchtest.
    Es besteht ein Anspruch auf eine gemeinsame Wohnung im Sinne des Kindes!
    Nach einer 2monatigen Arbeitsstelle besteht kein erhöhter Anspruch auf Elterngeld.
    Ebenfalls bekommen nicht beide Elternteile 300€ sondern nur einer, auch wenn beide zuhause sind.
    Du hast Anspruch auf den normalen Regelsatz und nicht den eines Kindes.


    Deine Freundin kann bereits jetzt ALG2 beantragen und die Kostenübernahme einer eigenen Wohnung.
    Ebenfalls kann die Erstausstattung beantragt werden.
    Ich würde euch raten ebenfalls einen Antrag auf Erstausstattung bei der Mutter Kind Stiftung zu stellen!


    Euer Anspruch


    312€ Regelsatz für dich
    312€ Regelsatz für deine Freundin
    205€ Regelsatz für das Kind
    angemessene KDU Kosten
    + 300€ Elterngeld (bleibt anrechnungsfrei)


    angerechnete Einkünfte


    154€ Kindergeld


    das heißt euch bleiben nach Abzu der angemessen KDU Kosten 1129€ zum leben!

    Ein Anspruch auf die Kostenübernahme für Bodenbeläge besteht nicht.
    Die meisten Arge sind der Ansicht das auf Wohnraum zurück gegriffen werden kann in dem bereits Bodenbeläge vorhanden sind.
    In Städten in denen angemessener Wohnraum knapp ist werden teilweise Teppichbeläge für ein Zimmer übernommen.