Hallo,
die Möglichkeit Kinderzuschlag zu bekommen ist in deinem Fall wirklich nicht möglich, da die Kinder durch den Unterhalt des Kindsvaters über den Regelsatz hinaus versorgt sind.
Einen Erhalt des Hauses und den gleichzeitigen Bezug von ergänzenden Leistungen der Arge (Mietkosten) halte ich für ausgeschlossen.
Die Größe des Hauses ist nicht das vorderrangige Problem sondern die monatliche Belastung.
Wie Horst Grunert bereits erwähnt hat liegt die Gesamtmiete unter Einzug deiner Hälfte bei 1000€ kalt, da hinzu kommen Nebenkosten von 460€ monatlich. Macht eine Gesamtmiete von 1460€.
Natürlich ist der Mietanteil für deine Hälfte nur hypothetisch doch bleibt unter dem Strich ein tatsächlicher Zahlbetrag von 960€ und das ist unter Einbezug des Eigentums deutlich zu hoch.
Bei einem Verkauf des Hauses darf nicht jedes Kind ein Vermögen von 9750€ anrechnungsfrei besitzen.
*Grundfreibetrag für Erwachsene in Höhe von Lebensalter x 150 € (min 3100 € und max 9750 € ) für jede erwerbsfähige Person in der Bedarfsgemeinschaft und deren Partner(§ 12 Abs. 2 Nr. 1 SGB II)
*Grundfreibetrag für Kinder in Höhe von 3100 € für jedes minderjährige Kind(§ 12 Abs. 2 Nr. 1a SGB II)
*Freibetrag für Anschaffungen in Höhe von 750 € für jede Person der Bedarfsgemeinschaft(§ 12 Abs. 2 Nr. 4 SGB II)
*Altersvorsorge mit Verwertungsausschluss in Höhe von Lebensalter x 250 € für jede erwerbsfähige Person in der Bedarfsgemeinschaft und deren Partner(§ 12 Abs. 2 Nr. 3 SGB II)
Das heißt ein Teil des Erlöses stellt verwertbares Vermögen dar und muss aufgebraucht werden bevor Anspruch auf ALG2 besteht.