Hallo,
aus dem Schreiben geht hervor, das die Schülerin bereits Kontakt zum zuständigen Jugenamt aufgenommen hat, dort kann man sie auch in allen weiter anfallenden Fragen beraten.
Hallo,
aus dem Schreiben geht hervor, das die Schülerin bereits Kontakt zum zuständigen Jugenamt aufgenommen hat, dort kann man sie auch in allen weiter anfallenden Fragen beraten.
Hallo,
eine Zustimmung zum Umzug wird nicht erfolgen, da in deinem Fall einfach keine sachgemässe Diskussionsgrundlage besteht um einen Umzug zu rechtfertigen.
Die Nähe zum Kindsvater und die daraus resultierenden Unannehmlichkeiten stellen keine sachgemässe Begründung im Sinne der Arge dar.
Wenn du trotzdem ausziehst, wirst du wahrscheinlich Leistungen in Höhe der alten KDU Kosten erhalten, alles was darüber hinaus geht wirst du von deinem Regelsatz begleichen müssen.
Dies gilt auch für die Heizkosten.
Ebenfalls werden keine Umzugskosten oder Kautionszahlungen übernommen werden.
Hallo,
als ALG2 Bezieher steht dir kein Wohngeld zu, sondern die angemessenen Kosten der Unterkunft. Diese werden von der Arge an dich gezahlt.
Diese richten sich nach Größe und Personenzahl.
Bei einer angemessenen Unterkunft (Eigenheim) können somit die Raten (Abzahlung) oftmals gedeckt werden.
Kosten für Zinsen können aber nicht geltend gemacht werden
Hallo,
dem Grunde nach müssten bei dir die Vorraussetzungen für Elternunabhängiges Bafög gegeben sein, da du bereits eine abgeschlossene Ausbildung hast.
Ebenfalls ist das Nachholen eines Schulabschlusses, wenn dieser in Vollzeit erfolgt Bafögförderungsfähig.
Hallo,
ALG 2 wird ab Datum der Beantragung bzw. der Hilfebedürftigkeit gezahlt.
Ob dein formloser Antrag (wie du ihn nennst) die Kriterien einer Leistungsbeantragung erfüllt hängt davon ab, was in diesem Schreiben stand.
Das nach einer Beendigung einer Leistungsbewilligung und einer erneuten Beantragung ein neuer Antrag ausgefüllt werden muss, versteht sich meines Erachtens von selbst.
Natürlich kannst du nicht einfach eine mail schreiben und schwups kommt Geld.
Wie gesagt ist nun der Inhalt deines Schreibens ausschlaggebend für den Bewilligungszeitraum.
Hallo,
erst einmal ist dein Text aufgrund der doch etwas übertrieben gewählten Größe unangenehmbar lesbar.
Also kleiner reicht auch.
So lange deine Tochter noch in eurem Haushalt lebt und das Kind noch nicht geboren ist, bildet ihr eine BG. Wenn das Kind auf der Welt ist, bildet eure Tochter automatisch mit dem Kind eine eigene BG.
Bei einer Privatinsolvenz und gleichzeitiger Unterhaltspflicht steigt die Pfändungsgrenze!
<den <unterhaltsvorschuss muss dein Freund in voller Höhe zurück zahlen sobald seine finanziellen Möglichkeiten dies zulassen.
Wie hoch die einzelnen Raten sind, hängt ebenfalls vom Einkommen des Freundes ab.
Unverschämt ist das überhaupt....es ist das Kind deines Freundes...also muss er auch finanziell dafür aufkommen und nicht die Allgemeinheit!
Hallo,
wenn das Haus für deinen Bruder und seine Familie angemessen ist, sollte dies nicht der Fall sein.
Sollte das Haus aufgrund seiner Größe bzw. der Personenanzahl unangemssen sein sieht die Sache leider wieder anders aus.
Hallo,
erst einmal muss eine Begründung vorliegen die den Umzug gerechtfertigt.
Dies kann zum Beispiel eine Anstellung sein (Arbeitsvertrag muss vorgelegt werden) oder eine Familienzusammenführung (z. Bsp. wenn deine Tochter in der anderen Stadt lebt, natürlich muss die Entfernung ein nicht zumutbares Hinderniss darstellen damit ein Umzug unabdingbar ist.
Der Umzug muss vorher von der Arge genehmigt werden. Wenn dies erfolgte und du eine neue Wohnung gefunden hast, wird diese von der neuen Arge geprüft. (KDU Kosten).
Wenn die Wohnung genehmigt wurde, kann ein Antrag auf Umzugsbeihilfe und Kaution gestellt werden.
Sollte die Arge einem Umzug generell nicht zustimmen, du aber trotzdem umziehen besteht kein Anspruch auf Umzugsbeihilfe oder eine Kautionserstattung.
Hallo,
die Rente fließt komplett in den Bedarf der BG ein.
ALG2 wird immer für 6 Monate bewilligt.
Der Fortzahlungsantrag wird dir in der Regel 6 Wochen vor Ablauf des Bewilligungszeitraums postalisch zugesendet. Dieser sollte möglichst schnell ausgefüllt eingereicht werden, da es sonst zu Zahlungsunterbrechungen kommen kann.
Wichtig, sollte der FortzahlungsAntrag nicht vor Beendigung des Bewilligungszeitraums bei der Arge eingehen, werden Leistungen erst wieder ab Datum der Einreichung bewilligt.
Hallo,
das wirst du nachweisen müssen, sonst können dir sämtliche Leistungen versagt werden.
Aber das sollte in deinem Fall kein Problem sein.
Du solltest ebenfalls bedenken, dass für Geldeingänge (auch für geliehenes Geld etc.) der Monat des Zuflusses berechnet wird.
Das heißt sollte Geld von deiner Tochter auf dein Konto überwiesen worden sein, nachdem du bereits den Antrag gestellt hattest und dem Grunde nach für diesen Monat bereits ein ALG2 Anspruch bestanden hat, werden diese Gelder als verwertbare Einkünfte angerechnet.
Also für die Zukunft...dein Konto wird nach diesen Unregelmäßigkeiten wahrscheinlich des öfteren überprüft werden.
Hallo,
dein Freund hat auch wenn er bereits selber Vater ist Anspruch auf Kindergeld sofern er die erforderlichen Kriterien erfüllt.
je nach Einkommen kann ergänzend ALG 2 gezahlt werden. Wenn die Eltern theoretsich für ihren eigenen Unterhalt aufkommen können, kann eventuell Kinderzuschlag gezahlt werden.
Ob ihr über den Sätzem liegt kannst du ganz einfach mit einem ALG2 Rechner prüfen.
Eventuell kommt auch Wohngeld in Frage.
Hallo,
auch wenn der Wagen euch noch nicht gehört, wird dieser monatlich weiter von euch abgezahlt.
Eine berechtigte Frage wäre also somit, wovon dieser abgezaht werden soll wenn eure finanziellen Mittel eine Bezuschussung über den Kinderzuschlag erfordern würde.
Bei einer vorzeitigen beendigung des Kaufvertrages bzw. eines Verkaufs des Autos wid leider niemanden interessieren ob euch dadurch finanzielle Nachteile enstehen.
Hallo,
leider steht dir kein Mehrbedarf für Freizeitkleidung zu, diese muss vom Regelbedarf finanziert werden.
Einmalige Beihilfen werden nur für spezielle Berufsbekleidung gezahlt.
Hallo,
Person A und B bilden keine Bedarfsgemeinschaft und auch keine Haushaltsgemeinschaft.
Es handelt sich um eine Untervermietung! Dies ist auch der Fall obwohl Person A und B eine verwandtschaftliche Verbindung haben.
Person A ist verpflichtet der Arge Angaben zum Mietverhältnis (Untervermietung zu machen, da er im rechtlichen Sinne der Vermieter ist) damit die Ansprüche der KDU Kosten von Person B festgelegt werden können.
Person A ist aber nicht verpflichtet Angaben über sein Einkommen zu machen, da sie nicht zu Unterhaltszahlungen an Person B verpflichtet ist.
Sollte Person A sich weigern Angaben zum Mietverhältnis zu machen, können Person B keine Kosten für die Unterkunft zugesprochen werden.
Hallo Deci,
es ist fraglich ob du eine Bezuschuccung für Weiterbildungskosten an der VHS bekommen wirst.
Es kommt darauf an welche Kurse du dort besuchen möchtest und ob diese eine direkte Qualifikation für deine Berufssparte darstellen.
Du musst die Übernahme vor in Anspruchnahme des Kurses beantragen, rückwirkend werden dir keine Kosten erstattet.
Hallo JoJo,
ich gehe mal davon aus, dass du in Aachen an der FH Design studierst.
Die Arge wird dich als Designer sowiewo erst mal als Freiberufler führen. Darauf würde ich auch pochen wenn du Leistungen beantragst.
Gerade wenn du nicht in irgendwelche Maßnahmen gesteckt werden willst die mit deinem Beruf nichts zu tun haben.
In der Regel wird man dir eine Schonfrist zugestehen, vor allen wenn du kleine Anträge annimmst und ersichtlich wirst das du dich bemühst dich zu etablieren.
ALG2 wird ab Datum der Beantragung gezahlt (Beginn der Bedürftigkeit) allerdings kannst du Leistungen nur in der Stadt beantragen in der du gemeldet bist.
Wenn du jetzt nach Berlin ziehen willst und dort auch direkt Leistungen beantragen willst musst du such dort gemeldet sein.
Auch wenn du angibst nach Berlin ziehen zu wollen, wird man dich an die Arge deines jetztigen Wohnortes verweisen.
Ein Mietvertrag in der neuen Stadt ist auch nicht ausreichend sondern nur die Meldebescheinigung.
Die Bearbeitungsdauer ist in der Regel etwas länger, wenn du Mittellosigkeit nachweisen kannst und alle erforderlichen Unterlagen eingereicht hast kannst du einen Vorschuß beantragen.
Es empfiehlt sich den Antrag möglichst früh einzureichen!
Hallo,
auch wenn deine Vermieterin dich terrorisiert kannst du doch nicht einfach die Miete nicht zahlen.
Damit gibst du ihr erst Recht was in die Hand um dich bei der Arge anzuschwärzen, mal ganz davon abgesehen dass mit diesem Verhalten alles andere als Ruhe einkehren wird.
Ich kann jojo zum Teil zustimmen, ein Umzugsverbot gibt es rein rechtlich gesehen nicht.