Beiträge von Salle

    Das wäre ganz was neues wenn die Arge Probearbeiten entlohnen würde!


    Das ist die Sache des Arbeitgebers, wenn dieser keine Entlohnung zahlt du aber der Meinung bist das dir diese für ein paar Stündchen Arbeit zustehen würde, dann ist das dein Problem.


    Eine wohldosierte unbezahlte Probearbeit ist durchaus Standard, wenn man sich gut anstellt wird man auch was verdienen, nämlich wenn man den Job bekommt!

    Hallo,


    im Falle des Umzugs wird natürlich die günstigere Miete gezahlt.


    Dein Sohn wird nach Beendigung des Studiums, wenn er keinen Job findet Anspruch auf ALG2 haben.
    Wenn dein Sohn wieder zu dir zieht, wird die Miete auf euch beide umgelegt.

    Ich finde die Art und Weise wie hier diskutiert wird, sehr bedenklich!


    Auf der einen Seite soll hier Leuten geholfen werden die ALG2 beziehen, es wird sich über die Politiker aufgeregt, die Ungerechtigkeit der Arge, über die Vorurteile der Leute usw.


    Wer hier aufmerksam liest, wird auch festgestellt haben das mindestens 80% der Leute die hier posten über ihre Situation mehr als unglücklich sind.


    Die Wahl eines Lebenspartners nach finanzieller Stellung halte ich für primitiv und diskriminierend, gerade in Hinsicht auf mami² und ihre Lebenssituation für anmassend und unverschämt!
    Ich glaube auch nicht, dass die meisten Familien die ALG2 beziehen dies im Vorfeld so planten.


    Ebenfalls halte ich es für absoluten Schwachsinn auf die Liebe seines Lebens zu verzichten um im Geld eines ungeliebten Partners zu baden!


    Auch kann ich die Argumentation der Verantwortlichkeit einer Frau ihren Kindern gegenüber nicht ganz nachvollziehen.
    Auch eine Mutter hat noch ein eigenes Leben und trägt die Verantwortung auch in der Hinsicht den Kindern eine ausgeglichene und glückliche Mutter bieten zu können.
    Maue Zeiten kann es immer geben, eine Frage der Motivation diese zu überwinden.


    Für mich hört sich das nach Frustration im Entstadium an, schade wenn man das Leben nur noch aus einer Perspektive betrachten kann. Lebenslange Verbitterung ist genaus wenig erstrebenswert wie lebenslanger ALG 2 Bezug.

    Hallo,


    das sehe ich aber ganz anders.
    Wenn die Entfernung der Wohnung zur Arge so groß ist das im Regelfall eine Fahrkostenpauschale (Bahn) geltend gemacht werden könnte, ist die Unzumutbarkeit die Strecke per pedes zurück zu legen nachgewiesen.

    Auf Unterhaltszahlungen kann nicht verzichtet werden, wenn du nicht in der Lage bist den Unterhalt für dich und das Kind selber sicher zu stellen.


    Der Kindsvater wird erst zu Unterhaltszahlungen heran gezogen werden, wenn sein Einkommen dies zulässt.

    In dieser Bg die wir eben fiktiv durchspielten kommt der Kindsvater nicht für das Kind auf.
    Wovon denn?
    Er zahlt nicht die Hälfte von allem, sonst würde für das Kind ja kein Anspruch auf Sozialleistungen bestehen.
    In die Berechnung fließt Unterhaltsvorschuss mit ein.
    Das Einkomemn des Vaters wird nur anteilig auf die anderen Personen der BG übertragen (600€ Einkommen, davon gehen 312€ Regelsatz ab und anteilig die Miete, wovon zahlt der Vater denn nun anteilig die Hälfte des Kindsbedarfs?).


    Wenn der Kindsvater Unterhalt zahlen könnte würde der Anspruch auf die Sozialleistungen wegfallen (Unterhaltsvorschuss und anteilig Miete des Kindes)!

    Der Vater ist zu Unterhaltszahlungen verpflichtet, egal ob ihr verheiratet seid oder nicht.


    Wenn ihr verheiratet wäre, würden sich die Unterhaltsverpflichtungen auch in größerem Umfang auf dich beziehen.
    Der Kindsvater (unverheiratet) ist ebenfalls (wenn ihr nicht zusammen lebt) dir gegenüber zu Unterhaltszahlungen verpflichtet bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes sofern du diesen nicht selber sicher stellen kannst.


    Nochmal, der Vater ist zu Unterhaltszahlungen verpflichtet, das kann nicht umgangen werden!
    Und warum sollte es auch, es ist euer Kind und liegt nicht in der Verantwortung des Steuerzahlers damit der Kindsvater ein dickeres Konto hat.

    Wie sich das mit dem Unterhalt der Eltern deines Freundes verhält bin ich mir nicht ganz sicher(wie hoch dieser ausfällt wenn der Sohn bereits mit einer eigenen Familie zusammen lebt) aber im großen und ganzen wird sich dies so verhalten.


    Gehen wir mal davon aus der Vater deines Freundes steuert weiterhin die 450€ Unterhalt bei...


    dann besteht ein Einkommen von...


    450€ Unterhalt
    308€ Kindergeld
    125€ Unterhaltsvorschuss


    ein Gesamteinkommen von 883€


    Euer Gesamtbedarf


    312€ Regelleistung für dich
    312€ Regelleistung für deinen Freund
    207€ Regelleistung für das Kind
    500€ Miete (fiktiv)


    also ein Gesamtbedarf von 1331€


    Die Differnz beträgt 448€, dies wäre dann der Bedarf der er auch aus ALG2 Leistungen zustehen würde.


    Ihr hättet also mit dem Erziehungsgeld 1631€ im Monat zur Verfügung!!!!!!


    Wie eben bereits geschrieben muss dein Freund erst Unterhalt zahlen, wenn er über ausreichendes Einkommen verfügt!
    Unterhaltsvorschuss wird als Vorausleistung gezahlt wenn der Kindsvater nicht in der Lage ist seiner Unterhaltspflicht nachzukommen.
    Dein Freund wird den Unterhaltsvorschuss rückwirkend an das Jugendamt zahlen müssen, wenn er über ein ausreichendes Einkommen verfügt.


    Wie du oben schriebst, wird deine Wohnung zur Zeit vom Jugendamt finanziert. Also wirst du auch eine Betreuerin haben die dich in diesen Dingen umfassender beraten kann!

    Hallo,


    natürlich verstehe auch ich die Problematik, auch ich habe ein Kind das wesentlich mehr kostet als die 205€ die der Regelsatz unter ALG2 vorsieht.
    Davon kann keiner ein Kind ernähren, Schulsachen, Kleidung und die Freizeit des Kindes finanzieren, das war auch mir damals nicht möglich und es krachte an allen Ecken und Enden.


    Natürlich ist das was du im Monat zur Verfügung hast immer noch knapp bemessen, auch wenn es mehr ist als du mit ALG2 haben würdest.
    Und leider ist es so das der Unterhalt der Kindsväter immer recht knapp bemessen ist und die Hauptlast bei der Mutter liegt, die zudem die Hauptsorge für die Kinder tragen muss und nebenher am besten noch 40 Stunden in der Woche zu arbeiten hat.


    Wenn du deine Stelle in einen Halbtagsjob umwandeln könntest, hätte dies sicher eine Entzerrung der momentanen Situation zur Folge.
    Leider die einzige Möglichkeit die ich im Moment sehe.

    Hallo,


    ihr bildet trotzdem eine BG, auch wenn dein Teil der sich aus Bafög und Kindergeld zusammensetzt nicht mit in die Berechnung einfließt.
    Bist du denn im Bescheid mit aufgelistet, bzw. wurden deine gesamten Einkommenverhältnisse geprüft und eine eheähnliche Lebensgemeinschaft festgestellt.


    Sollte dies alles der Fall sein, wirst du den Nebenwerwerb melden müssen.
    Dieser gilt dann als Einkommen der BG und wird dementsprechend in die Berechnung der zustehenden Leistungen einfließen.

    Ihr bildet eine BG. Das heißt jegliches Einkommen das ihr habt wird zusammen gerechnet.


    Euch steht zu...


    angemessene Miete (variiert von Stadt zu Stadt)
    622€ Regelsatz für dich und deinen Freund
    207€ Regelsatz für das Kind
    (300€ Erzeihungsgeld bleibt anrechnungsfrei)


    Das ist euer Gesamtbedarf!
    Davon werden eure Einnahmen abgezogen


    Kindergeld
    Unterhaltsvorschuß
    Unterhalt etc.


    Die Differenz ist das was ihr noch von der Arge bekommt.


    Unterhaltsvorschuß muss natürlich zurück gezahlt werden, sobald der Kindsvater über ein Einkommen verfügt das ihm dies möglich macht.

    Hallo,


    bei einer Zusage des Arbeitgebers wirst du die Stelle annehmen müssen.
    Ein Umzug in eine andere Stadt wegen einer Arbeitsstelle ist für die Arge durchaus zumutbar.
    Es sei denn es liegen Gründe, wie bereits genannt (Pflegebedürftigkeit der Eltern, Wohnort der Kinder etc.) vor die einen Umzug in eine andere Stadt nicht möglich machen.
    Solltest du den Job falls du ihn bekommen solltest, nicht annehmen wird das eine Sanktionierung deiner Leistungen zur Folge haben.


    Sollten deine Prioritäten bei deiner Familie liegen, solltest du auch nach Jobs in deiner Stadt suchen die nicht deinem Ausbildungsprofil entsprechen.
    Diese Situation wie du sie jetzt hast, wird wahrscheinlich noch öfter eintreten.

    Auch wenn du eine Regelung mit der Arge erwirken kannst, heißt das noch lange nicht das dem Umzug mit allen rechtlichen Ansprüchen zugestimmt wird.


    Anspruch auf eine Umzugskostenbeihilfe und einer Kautionsübernahme besteht in der Regel nur, wenn die Wohnung angemessen ist.
    Es kann also sein das die diese Hilfestellungen verwährt werden, wenn du diese Wohnung beziehst.
    Also dringend abklären!

    Nachdenken Mädel!!!


    Das ist wirklich keine gute Idee!
    Das würde bedeuten, ihr wollt beim Jugendamt (wenn das Kind geboren wurde) angeben, dass du nicht weißt wer der Kindsvater ist. Auf der Geburtsurkunde steht dann Vater unbekannt!
    Das Kind hat dann rein rechtlich gesehen keinen Vater.


    Wenn ihr den Vater beim Jugendamt (bzw beim Standesamt/ Geburtsurkunde) eintragen lasst und du dann zur Arge gehst und dort angibst das der Kindsvater nicht dein WG Partner sei, wird das spätestens wenn dem SB einen Blick auf die Geburtsurkunde wirft auffallen!
    Ja die muss bei der Arge natürlich abgegeben werden, ganz zu schweigen von weiteren Dokumenten und schon mal was von Datenabgleich gehört.


    Mir ist auch nicht ganz klar was ihr damit erreichen wollt!
    Dein Freund ist der Vater des Kindes und somit auch finanziell verantwortlich und sollte sich dem auch nicht zu Lasten des Steierzahlers entziehen.


    Ich finde deine Frage echt unmöglich!

    Ich habe mich weder aufgeregt noch behauptet das little_woofwoof königlich leben würde.
    Ich habe lediglich darauf verwiesen wie die Umstände unter ALG 2 aussehen.


    Wie hoch der Rest der Kosten ist (Versicherungen Telefon etc.) wird auch bei der Arge keiner gefragt, es gelten die Regelsätze!

    Hallo,


    du hast im Monat 1172€ zur Verfügung und davon musst du keine Miete zahlen!


    Eine Mutter mit 2 Kindern die ALG 2 bezieht hätte im Monat 846€ und davon müsste auch noch der Strom für einen 3Personenhaushalt gezahlt werden.