Wie sich das mit dem Unterhalt der Eltern deines Freundes verhält bin ich mir nicht ganz sicher(wie hoch dieser ausfällt wenn der Sohn bereits mit einer eigenen Familie zusammen lebt) aber im großen und ganzen wird sich dies so verhalten.
Gehen wir mal davon aus der Vater deines Freundes steuert weiterhin die 450€ Unterhalt bei...
dann besteht ein Einkommen von...
450€ Unterhalt
308€ Kindergeld
125€ Unterhaltsvorschuss
ein Gesamteinkommen von 883€
Euer Gesamtbedarf
312€ Regelleistung für dich
312€ Regelleistung für deinen Freund
207€ Regelleistung für das Kind
500€ Miete (fiktiv)
also ein Gesamtbedarf von 1331€
Die Differnz beträgt 448€, dies wäre dann der Bedarf der er auch aus ALG2 Leistungen zustehen würde.
Ihr hättet also mit dem Erziehungsgeld 1631€ im Monat zur Verfügung!!!!!!
Wie eben bereits geschrieben muss dein Freund erst Unterhalt zahlen, wenn er über ausreichendes Einkommen verfügt!
Unterhaltsvorschuss wird als Vorausleistung gezahlt wenn der Kindsvater nicht in der Lage ist seiner Unterhaltspflicht nachzukommen.
Dein Freund wird den Unterhaltsvorschuss rückwirkend an das Jugendamt zahlen müssen, wenn er über ein ausreichendes Einkommen verfügt.
Wie du oben schriebst, wird deine Wohnung zur Zeit vom Jugendamt finanziert. Also wirst du auch eine Betreuerin haben die dich in diesen Dingen umfassender beraten kann!