Beiträge von Salle

    Hallo,


    zu diesem Thema gibt es hier schon einige Beiträge. Einfach mal suchen!


    Ihr geltet bei einem Einzug des Freundes als BG. Das heißt eure gesamten Kosten werden dem gesamten Einkommen gegenüber gestellt. Sollte sich eine Differenz der Eingaben zu den Ausgaben (Regelsatzleistungen!!) ergeben wird diese durch ALG2 aufgestockt.
    Für Berufstätige die Teil einer BG sind gilt zudem ein Freibetrag.


    Die Unterhaltspflicht des Kindsvaters den Kindern gegenüber bleibt vom Einzug des Freundes unberührt!

    MMh Hoppel, da stimme ich dir zu, das sieht nataly überhaupt nicht ähnlich.
    Ich werde es aber einfach mal als eigenartigen Humor auffassen.


    @mami² , fühle dich nicht angegriffen...die meisten teilen diesen Sinn für Humor nicht.


    alles Gute für die Hochzeit!

    Liebe Jenny,


    ich bin auch der Meinung das du mit Kind ein Anrecht auf eine eigene Wohnung hast!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
    Ich habe auch nirgendwo etwas anderes geschrieben.


    Ich kann auch sehr gut verstehen, dass du zurück in deine alte Stadt in die Nähe deiner Eltern ziehen willst.
    Doch ich bin der Meinung, dass die Organisation eines kostengünstigen Umzuges bei dir liegt und kein Anrecht auf eine Finanzierung besteht.
    Sollte die Arge trotzdem einem Umzug zustimmen (was ich für fast ausgeschlossen halte) dann freut mich das für dich.
    Doch du musst auch verstehen, dass wenn die Richtlinien der Arge anders wären, viele Leute eine Deutschlandstädtereise auf Kosten der Steuerzahler unternehmen würden.
    Bei der Arge arbeiten keine Sozialarbeiter die eine Situation von allen Seiten beleuchten sondern Sachbearbeiter die klaren Weisungsvorschriften unterliegen.


    Du hast also nur die Möglichkeit deinen Umzug irgendwie selbst zu finanzieren oder über eine soziale Beratunsgstelle. Wie alt ist denn dein Sohn?

    Hallo Frey,


    ich habe dich überhaupt nicht persönlich angegriffen bzw. den Bezug von ALG2 Leistungen in Frage gestellt.
    Diese stehen dir durchaus zu!
    Bitte richtig lesen!


    Ganz im Gegenteil habe ich versucht deine Frage zu beantworten und dir in deiner Situation zu helfen.
    Viele Richtlinien an die sich Empfänger von ALG2 zu halten haben finde ich durchaus bedenklich und verwerflich andere wieder kann ich sehr gut nachvollziehen.


    Die Sache mit dem Umzug und der Finanzierung gehört allerdings zu den Dingen die ich aus wirtschaftlich Hinsicht teile.
    Der Umzug den du anstrebst, ist wirtschaftlich nicht erforderlich sondern dient ledeiglich deinem persönlichen Interessen. Wie hoch dieses Interesse auch sein mag (die Unterstützung einer jungen Mutter bei der Erziehung des Kindes durch die Eltern) ist dies nicht im Interesse des Staates da dieser nur Kosten verursacht und die persönliche Situation (Beendigung des Leistungsverhältnisses) nicht verändert.


    Warum sollte nun der Steuerzahler erneut für einen Umzug aufkommen weil du etwas in deinem Leben ändern willst und deine Beziehung gescheitert ist.
    Viele Beziehungen scheitern und der anstehende Umzug der sich daraus vielleicht ergeben wird kann nicht Sache der Allgemeinheit sein.


    Wenn du nun umziehen willst musst du schauen wie du die Sache vielleicht anders hinbekommst durch Unterstützung der Eltern oder Freunde, wie auch alle Leute mit kleinem Gehalt die keine ALG2 Leistungen beziehen.


    Natürlich zahlen deine Eltern Steuern, aber wie bereits von Hoppel angemerkt ist dies kein Spardepot aus dem dann alle Gelder die gezahlt wurden auch wieder geltend gemacht werden können.
    Würde das jeder machen, wären die Kassen leer.
    Ebenfalls werden nicht alle Steuergelder für Sozialleistungen aufgewendet sondern dienen dem Erhalt der Gemeinden und des Staates.
    Ob die Steuern nun zu hoch sind steht hier nicht zur Debatte.


    Vielleicht denkst du mal darüber nach!
    Du kannst vom Staat zwar Hilfestellung-und Leistungen erwarten aber keine finazielle Rundum Versorgung deiner persönlichen Wünsche!

    Hallo,


    nur sehr wenige Studenten bekommen neben den Bafögleistungen noch ALG2 Leistungen. Meistens handelt es sich um Studenten die Kinder erzeihen, eine Behinderung haben.
    In seltenen Fällen kann ALG2 als Darlehen während der Diplom oder Magisterarbeit gezahlt werden, dies aber auch nur wenn glaubhaft gemacht werden kann das der Abschluss bei Nichtzahlung gefährdet wäre.
    Dies ist auch eine so genannte Kann aber keine Muss Leistunge und wird in den seltensten Fällen gewährt.


    Seit Januar 2007 gibt es für Studenten aber die Möglichkeit einen Zuschuß für Wohnkosten bei der Arge zu beantragen, diese deckt aber in keinem Falle die Gesamtmiete und ist nur als Zuschuß zu verstehen.


    Wenn du nun ausziehst wird sich dein Bafög auch erhöhen, sofern dem Umzug durch das Bafögamt zugestimmt wird, hier kannst du auch persönliche Gründe nennen die einen Auszug unumgänglich machen.
    Am besten in einem formlosen Anschreiben beim Bafögamt einreichen.


    Meines Wissens wird Kindergeld bis zur Vollendung des 26 Lebensjahres bezahlt!
    Wenn du nun einen erhöhten Bafögsatz (für Studierende außerhalb des elterlichen Haushaltes) Kindergeld, und einen nebenjob machen würdest solltest du eigentlich über die Runden kommen.


    Das Beste wird sein, du informierst dich bei der Arge vor Ort, beim Studentenwerk (auch möcglich wenn Schülerbafög erhältst) oder bei einer caritativen Einrichtung wie dem SKF (die haben meist freie Sprechstunden)

    Hallo,


    leider ist das nicht so einfach möglich, bei einer Überschreibung würde es sich um eine Schenkung handeln.
    Diese kann rückgängig gemacht werden und dies würde die Arge auch verlangen, außerdem würde es sich ganz klar um eine Verschleierung von Vermögenswerten handeln und dies wird sich auf jeden Fall negativ auswirken.


    Die Lebensversicherung wird auf jeden Fall zum Teil als verfügbares bzw. relevantes Vermögen angerechnet werden. Solltest du das Geld festlegen so das eine Liquidierung (auch unter erheblichen Verlust) in den nächsten Jahren nicht möglich ist wird die zu erwartende Gesamtsumme als Vermögenswert angerechnet. Für diesen Betrag würde gegebenenfalls ALG2 darlehensweise gewährt werden. Dieser Betrag muss dann nach Auszahlung des Geldes an die Arge erstattet werden.

    Hallo,


    von einem Untermietvertrag zum momentanen Zeitpunkt würde ich dringend abraten, da dies auf jeden Fall eine Kürzung der KDU die deine Eltern erhalten bedeuten würde.
    Es wäre mal interessant zu wissen mit welchen Beträgen du bei der Berechnung angegeben wurdest bzw. ob du bereits komplett mit deinen Ansprüchen aus der BG hinausgerechnet wurdest.


    Solltest du laut Bescheid noch als Teil der BG berücksichtigt worden sein, bzw. demnach noch ALG2 Leistungen (in Form der Mietkosten) erhalten wird die Aufnahme eines Nebenjobs sich auf jeden Fall negativ auf die ALG2 Leistungen auswirken, da du deinen Mietanteil durch den Nebenerwerb decken müsstest.


    Sollte bereits eine Reduzierung der Gesamtmiete (deine Person anteilig) erfolgt sein, bist du kein Teil der BG mehr da du deinen Unterhalt aus eigener Tasche bestreitest.
    Du kannst als Tochter die ihren eigenen Lebensunterhalt bestreitet und keine Soziallleistungen erhält nicht zu Unterhaltszahlungen gegenüber deiner Eltern oder Geschwistern heran gezogen werden, egal wieviel du verdienst!
    In diesem Falle kann keine weitere Kürzung der ALG2 Leistungen deiner Familie erfolgen.

    Hallo,


    leider besteht hier keine Möglichkeit dies zu umgehen. Ihr geltet als eine BG und dementsprechend wird das Geld auch nur als Gesamtsumme auf ein Konto gezahlt. Eine Absplittung ist nur in den seltensten Fällen möglich da dies für die Arge einen "Arbeitsmehraufwand" Bedeutet.


    Ihr könnt euch also nur auf Konto einigen und der andere überweist den Teilbetrag auf das Girokonto des anderen, so habt ihr beide euren Teil auf dem Konto zur privaten Verfügung.

    Hallo Katzenmilch,



    viele haben Probleme eine Fort bzw. Weiterbildung über die Arge gefördert zu bekommen. Die Bildungsgutscheine sind nur in sehr geringen Kontingenten vorhanden, man hört aber immer wieder das diese trotz enormer Nachfrage reihenweise verfallen da sie nicht abgerufen werden.
    Es gibt vierteljährlich einen Maßnahmenkatalog, in diesem sind alle dem Grunde nach förderungsfähigen Maßnahmen aufgelistet. Diese Maßnahmen können zu 100% durch die Arge finanziert werden.


    Ich weiß nicht wie es in deinem Fall aussieht, wichtig wäre zu wissen ob du bereits eine abgeschlossene Ausbildung hast. Ob du Kinder hast und wie im allgemeinen deine momentanen Berufssaussichten einzuschätzen sind.
    Bei Bewerbern mit einer abgeschloßenen Ausbildung stellt sich die Arge meist quer und da ist nicht viel zu machen.


    Hier kommt dann die Möglichkeit ins Spiel eine Fortbildung über Meisterbafög zu finanzieren.
    Meisterbafög wird auch wie z. Bsp. Schülerbafög nur für zertifizierte Maßnahmen gezahlt, da müsstest du mal nachschauen welche förderungsfähigen Maßnahmen überhaupt für dich in Frage kämen.


    Die Höhe des Meisterbafögs richtet sich nach dem Umfang der Ausbildung, für Teilzeitlehrgänge wird weniger gezahlt als für einen Vollzeitlehrgang, deinem Familienstand und ob du Kinder hast.
    Bedenke das Meisterbafög zum Teil als zinsloses Darlehen gewährt wird das später zurück gezahlt werden muss.



    Wenn du Abi hast stellt die Feruni Hagen wie bereits erwähnt eine Alternative dar, in welchen Bundesland du lebst ist unerheblich.
    Auch kann die Arge dir nicht verbieten dort ein Fernstudium aufzunehmen, wenn du dem allgemeinem Arbeitsmarkt auch weiterhin zur Verfügung stehst.
    Bei einem Teilzeitstudium kann die Studienzeit je nach Studiengang so variiert werden das du auch noch Vollzeit arbeiten gehen kannst.

    Hallo,


    ganz so würde ich das nicht betrachten, du bekommst schließlich Bafög.
    Dieses Problem haben alle Studenten und die meisten müssen neben dem Studium noch arbeiten.

    Hallo,


    ja das würde mich auch interessiern, wo willst du dieses Studium machen?
    Meines Wissens gibt es keine staatlich anerkannte Institution die Webdesign anbietet. Du solltest dir also im Vorfeld bereits überlegen ob dich diese Ausbildung überhaupt weiterbringt.
    Ich kann dir aber sagen, das dich auch nach erfolreicher Absolvierung eines solchen Lehrgangs zum Beispiel bei der der SGD oder ILS niemand einstellen wird da du dort das erforderliche Handwerk das in der Medienbranche vorausgesetzt wird, nicht erlernen wirst.
    Die Branche ist sehr überlaufen und viele Webdesigner mit staatlichem Diplom sitzen auf der Straße, so viel also zu deinen Chancen mit einem nicht staatlich anerkanntem Abschluß.



    Die Kurse dort sind Semiprofessionell kosten eine Menge Geld und sind staatlich nicht anerkannt!


    Wenn du in diesen Bereich gehen möchtest, wärst du mit einer Ausbildung zum Mediengestalter oder einem Graphikdesignstudium wesentlich besser bedient.
    Für die Kinder könntest du ein Betreuungsangebot, welches im Falle einer Ausbildung auch von der Arge subventioniert wird, in Anspruch nehmen.


    Für die Kinder hättest du weiterhin Anspruch auf ALG2 Leistungen sofern der Kindsvater seiner Unterhaltspflicht nicht nachkommen kann.


    Im Falle eines Fernstudiums, würde die Arge erst mal zu Recht wissen wollen wie du die Studiengebühren denn finanzierst. Ich gehe mal davon aus das dieser Lehrgang vom dem du sprachst nicht Bafögförderungsfähig ist.



    Hallo Katzenmilch.


    schon mal bei der Fernuni hagen geschaut ob dort etwas für dich dabei ist? Dort musst du nur die üblichen Semestergebühren entrichten. Ebenfalls kannst du zwischen einem Vollzeit und einem Teilzeitstudium wählen. Ich kenne einige Leute die auch unter ALG2 ihr Studium (kein Baföganspruch da zu alt) dort noch absolvieren konnten, da sie dem Arbeitsmarkt theoretisch auch weiterhin zur Verfügung standen.

    Hallo,


    ab 25 steht dir theoretsich nach den Richtlinien der Arge eine eigene Wohnung zu.
    In deinem Fall sieht das aber ein wenig anders aus, da du durch die Ausbildung Bafögberechtigt bist.
    Die Bafögrichtlinien (Schülerbafög) sind aber ein wenig anders als die der Arge. Sofern ein Auszubildener seine Ausbildung absolvieren kann und während dieser (Nähe der Ausbildungsstätte) im Elternhaus leben kann besteht kein Anspruch auf eine eigene Wohnung und den damit verbundenen erhöhten Bafögsatz.


    Auch wenn du die Beantragung bei deinem Bafögamt durchbekommen solltest, besteht kein Anspruch auf ALG2 Leistungen im eigentlichen Sinne, für die Differenz (Aufstockung) der tatsächlichen KDU und der Lebenserhaltungskosten.
    Du kannst eine Mietbezuschußung (für Studenten) bei der Arge beantragen, diese deckt aber ein keinem Falle die gesamten Mietkosten.
    Ebenfalls kannst du wenn dein Einkommen deine Ausgaben theoretisch fast decken würde Wohngeld beantragen. Solltest du aber mit dem Bafög und der Mietbezuschußung deutlich unter dem Lebensminimum liegen wird kein Wohngeld gewährt. Da die Wohngeldstelle davon ausgehen würde, das auch mit Zahlung des Wohngeldes die Wohnung nicht finanziert werden könnte.


    Du wirst in jedem Falle (das wird die Arge dir auch mitteilen) einen Nebenjob wie alle Studenten auch, annehmen müssen.

    Hallo,


    wie der SB der Arge dir bereits mitteilte sind die möglichen Begründungen die einen Umzug in eine andere Stadt rechtfertigen ganz klar umsrissen.
    Da in deinem Fall keiner dieser Gründe greift ist die Zustimmung mehr als fraglich, die Nähe zu Freunden und deinen Eltern stellt keine aussagekräftige Begründung dar.


    Du solltest aber trotzdem versuchen, den Umzug mit der Nähe zu deinen Eltern und der möglichen Betreuungsoption durch diese zu begründen. Wenn du im Gegenzug auf eine Umzugsbeihilfe und die Stellung der Kaution verzichten würdest, würde die Neubeantragung in der neuen Stadt wahrscheinlich wesentlich unkomplizierter laufen als wenn du einfach ohne Abstimmung mit der alten Arge umziehen würdest.


    Die Übernahme der Umzugskosten und Kaution wird in jedem Fall nicht erfolgen, da die Kriterien die einen Umzug und den damit verbundenen finanziellen Mehraufwand rechtfertigen würden in deinem Fall nicht gegeben ist sondern der gewünschte Umzug nur persönlicher Motivation entspringt.

    Hallo,


    den Eltern steht es aber in jedem Fall frei (wenn die Tochter weder eine Schule besucht oder eine Ausbildung macht) mögliche Unterhaltsansprüche auch in Form von Kost und Logi zu gewähren. Das heißt die Eltern sind nicht verpflichtet für die Unterbringung in einer eigenen Wohnung zu zahlen sofern ein Rückzug in den elterlichen Haushalt möglich ist.

    Hallo,


    Wenn du mit deinem Freund in einer eheähnlichen Gemeinschaft lebst bildet ihr eine BG.
    (Bitte bedenke das du sofern du dein Studium in der anderen Stadt weiterführst keinen Anspruch auf ALG2 Leistungen hast/ nur in SonderfällenI).


    Ob ein Antrag auf ALG2 Sinn macht hängt vom Einkommen deines Freundes ab.

    Hallo,


    du wirst mit deiner Freundin und dem Kind trotz deines Alters in einer eigenen Wohnung leben können.
    Ob einem Zusammnzug bereits vor der Geburt des Kindes stattgegeben wird ist aber fraglich, da sie momentan noch in einer WG lebt.
    Wann der Umzug in eine neue Wohnung erfolgen kann muss mit der Arge abgeklärt werden.
    Natürlich bildest du mit der Mutter deines Kindes automatisch ein BG und bist diesen auch zu Unterhaltszahlungen verpflichtet.


    Auch wenn ihr nicht zusammen lebt bist du der Mutter bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes, auch ohne Trauschein zu Unterhaltszahlungen verpflichtet.