Beiträge von Evilmachine

    Hallo,


    ich habe seit einigen Monaten ein neues Konto und dieses wurde gleich als P-Konto eröffnet.


    Jetzt habe ich auf dem alten Konto eine Pfändung erhalten und mein Arbeitgeber hat mir hier fälschlich noch mein Geld hin überwiesen.


    Jetzt ist die Frage. Ist es möglich einmalig ein P-Konto einzurichten so dass ich für einige Tage 2 Habe, das Gehalt abzuheben und das Konto dann endgültig aufzulösen??


    Beste Grüße


    Evilmachine

    Hallo Liebe Nutzer,


    ich habe ein Problem.


    Nach 2 Jahren kämpfen um einen Kindergartenplatz habe ich endlich einen gleich um die Ecke bekommen. Meine Tochter wird nächsten Monat 3 und letzte Woche kam prompt ne Einladung zu heute.


    Ich war da und mir wurden Dinge gesagt, die ich so nicht akzeptieren kann.


    Meine Tochter geht 6 Stunden in den Kindergarten. Abzüglich 30 Minuten Zeit zum Abholen und Hinbringen kann ich 5 Stunden arbeiten am Tag. Meine Schwester ihr Sohn ist 3,5 Jahre und die muss jetzt auch nur 3 Stunden am Tag arbeiten, weil ihr Kind nur 4 Stunden im Kindergarten ist.


    Meinem Sachbearbeiter ist das zuwenig. Er sagt ich muss 8 Stunden am Tag arbeiten, sonst gefährde ich meine Leistungen. Ich soll mir jetzt eine Ganztags Betreuung im 4 Kilometer entfernten Ort suchen was für mich deutlichen Mehraufwand und Mehrkosten bedeutet, da ich mit dem Bus fahren muss und so auf die Zeiten der Busse usw. angewiesen bin.


    Ich habe einen 400€ Job in Aussicht den ich nicht annehmen darf, weil ich muss unbedingt entweder 8 Stunden 1€ Job machen oder jeden 8 Stunden ne "supertolle" Maßnahme machen.


    Mein Freund macht eine Ausbildung und bekommt zudem 600 € im Monat. Er arbeitet beim Nahverkehr und hat variable Arbeitszeiten. Er kann sich also auch nicht um meine Tochter kümmern. Also soll ich sie den ganzen Tag wildfremden Leuten anvertrauen, so dass ich gar nichts mehr von meinem Kind habe, geschweige denn die Erziehung übernehmen kann.


    Wir sind schon am überlegen ob ich den 400€ Job annehme und wir mit den 1000€ plus Kindergeld meiner Tochter Miete und alles selber zahlen, um den Scheiß mit dem AA endlich loszuwerden.


    Frage nebenbei. Die 600€ meines Freundes werden angerechnet obwohl wir mehr hätten wenn sie ihn einfach aus der BG raus nehmen würden und wir 1/3 der Miete selber zahlen und seinen Lebensunterhalt von den 600€ zu bestreiten. Geht das irgendwie?


    Meine Frage lautet jetzt, was davon ist rechtlich überhaupt tragbar und was muss ich rechtlich gesehen machen?


    Danke schonmal im Vorraus.

    Hallo Liebe Leser,


    ich mache mir Sorgen um meinen Neffen.


    Er geht sehr unregelmäßig in den Kindergarten (einen Tag in der Woche, dann mal wieder 2 Tage hintereinander etc.) und ist total eingeschüchtert da seine Mutter (meine Schwester) mit ihm total überfordert ist und ihn wegen jeder Kleinigkeit anscheit. Sie gibt das Geld für Handy Karten und Co aus und er bekommt dadurch nicht viel zu essen.


    Daher meine Frage.


    Was kann ich tun um meinem Sohn zu helfen?


    Gruß
    Alexandra

    Hier noch die Begründung des Schreibens:


    Sie haben trotz Belehrung über die Rechtsfolgen Ihre in der Eingliederungsvereinbarung vom 11.09.2007 festgelegten Pflichten nicht umfassend erfüllt, da die häufigen unentschuldigten Fehltage zum Abbruch der Maßnahme führten.


    Gründe, die dieses Verhalten erklären und als wichtig im Sinner der Vorschriften des SGB II anerkannt werden könnten, wurden trotz Aufforderung nicht angegeben und nachgewiesen.





    Ulkig ist nur ich wurde zu gar nichts aufgefordert.

    Ok dann wollen wir mal.


    Absenkung des Arbeitslosengeldes 2 gemäß § 31 SGB II


    Der Bewilligungsbescheid wird nach § 48 Absatz 1 SGB X aufgehoben.


    Von der Absenkung betroffen Sicherung des Lebensunterhalts ( § 20 SGB II), Mehrbedarf beim Lebensunterhalt (§ 21 SGB II) Leistungen nach § 23 SGB II.


    Während des Zeitraums kein Anspruch (§ 24 SGB II)


    EGV nach § 15 SGB II mit Belehrung.

    Meine Schwägerin wohnt in einer Wohnung einer Gesellschaft bei der die Miete sehr niedrig ist. Die Wohnung jedoch ist sehr klein (noch 15 qm unter Angemessenheits Maximum). Zudem wird über GAS geheizt und Wasser erhitzt was sehr teuer ist.Sie muss auch 800 Euro Gas nachzahlen.


    Desweiteren hat sie Stress mit 2 Parteien im Haus.


    Sie will nun also umziehen (auf eigene Kosten). Ihre neue SB (irgendwas um die 25 Jahre alt) meinte aber sie dürfe nicht umziehen wenn sie in keine günstigere Wohnung zieht. Sie hat ihr auch irgend so nen Gesetzestext ausgedruckt.


    Ich meinte sie dürfe natürlich umziehen solange die Wohnung angemessen ist. Weiß aber nicht wie das tatsächlich bei Ü25 Leuten ist. Das komische ist nur das sie in ne andere Stadt ziehen will (höherer Mietspiegel, mehr Arbeit, mehr Kinderbetreuungsmöglichkeiten) und dadurch das "günstigere" Wohnung ja nicht mehr nu an dem Preis festzumachen ist.


    Wenn dieser Gesetztestext stimmt kann sie nämlich ihren Lebtag nicht mehr umziehen das sie in einer Wohnung wohnt die noch 150 ? unter dem Maximalsatz der angemessenheit liegt (dementsprechend sieht die Wohnung auch aus) und das kann ich mir nicht vorstellen das das stimmt.


    Sie ist über 25 hat einen Sohn von fast 3 Jahren.


    Wie ist das nun?

    Das haben wir ja alles und da achten wir auch drauf.


    Die Wohnung ist genau angemessen in Größe und Preis.


    Jetzt aber mal was anderes.


    Die Schwester meiner Freundin (nicht mehr U25 Alter) wollte auch umziehen weil sie Stress mit den Leuten in Ihrem Haus hat.


    Ihre SB hat ihr aber einen Gesetzestext ausgedruckt das sie nicht umziehen dürfe wenn die Wohnung teurer ist als ihre aktuelle. Nun ist sie aber bei ner Gesellschaft wo der Mietpreis noch 150 unter dem Maximalsatz der Angemessenheit liegt (dementsprechend sieht die Wohnung auch aus). Die Wohnung ist uralt und in der Unterhaltung teuer. Sie musste dieses Jahr 800 Euro Gas wegen der hohen Heizkosten nachzahlen. Noch ein Grund weswegen sie Umziehen will. Und sie darf es halt nicht obwohl die neue Wohnung angemessen wäre. Sie wollte den Umzug auch selber bezahlen.


    Mäcky Also zahlen die auch bei nem Umzug eventuell ein Darlehen fürs Auto? Und nein Privatinsolvenz läuft nicht. Bin ja erst 22^^

    Jaja das ist schon klar.


    Aber die sollen ja den Umzug gar nicht bezahlen. Das bekommen wir schon selber hin, es geht nur darum das die uns umziehen lassen und nicht sagen "Nee sie dürfen nur in ne günstigere Wohnung" was aber nicht geht weil das Alter des Hauses und der Mietspiegel am neuen Wohnort ganz anders sind.

    So ich habe gestern ein ganz langes Gespräch mit meiner Freundin gehabt.


    Wir haben uns entschieden zuerst umzuziehen um die Kosten zu für Sprit zu sparen. Ein Auto wollen wir uns dann ansparen. Wir haben auch schon eine Wohnung gefunden die angemessen ist und ganz in der Nähe meiner Arbeitsstelle ist. Ich hoffe das war richtig das die Kosten der Miete die Warmmiete bezeichnen nicht die Kaltmiete.


    Frage:
    Muss das Amt unter diesen Umständen einem Umzug zustimmen oder können die sagen "Nö sie bleiben wo sie sind"?

    Also meines Wissens können die dich dazu zwingen dein Kind in den kindergarten zu geben (durch Absenkung des Geldes etc.) weil du durch den Kindergarten fähig wärst für 3 std. am Tag etwas zu machen.


    Nur wie die sicherstellen wollen das dein Kind nen Platz bekommt weiß ich nicht.
    Wenn du keinen Platz für dein Kind hast kann dir keiner was. Aber wenn dir ein Platz angebiten wird musst du ihn annehmen.


    Wie bei ner Arbeitsstelle halt auch.