Frage wegen Kindergarten und 1€ Job

  • Hallo Liebe Nutzer,


    ich habe ein Problem.


    Nach 2 Jahren kämpfen um einen Kindergartenplatz habe ich endlich einen gleich um die Ecke bekommen. Meine Tochter wird nächsten Monat 3 und letzte Woche kam prompt ne Einladung zu heute.


    Ich war da und mir wurden Dinge gesagt, die ich so nicht akzeptieren kann.


    Meine Tochter geht 6 Stunden in den Kindergarten. Abzüglich 30 Minuten Zeit zum Abholen und Hinbringen kann ich 5 Stunden arbeiten am Tag. Meine Schwester ihr Sohn ist 3,5 Jahre und die muss jetzt auch nur 3 Stunden am Tag arbeiten, weil ihr Kind nur 4 Stunden im Kindergarten ist.


    Meinem Sachbearbeiter ist das zuwenig. Er sagt ich muss 8 Stunden am Tag arbeiten, sonst gefährde ich meine Leistungen. Ich soll mir jetzt eine Ganztags Betreuung im 4 Kilometer entfernten Ort suchen was für mich deutlichen Mehraufwand und Mehrkosten bedeutet, da ich mit dem Bus fahren muss und so auf die Zeiten der Busse usw. angewiesen bin.


    Ich habe einen 400€ Job in Aussicht den ich nicht annehmen darf, weil ich muss unbedingt entweder 8 Stunden 1€ Job machen oder jeden 8 Stunden ne "supertolle" Maßnahme machen.


    Mein Freund macht eine Ausbildung und bekommt zudem 600 € im Monat. Er arbeitet beim Nahverkehr und hat variable Arbeitszeiten. Er kann sich also auch nicht um meine Tochter kümmern. Also soll ich sie den ganzen Tag wildfremden Leuten anvertrauen, so dass ich gar nichts mehr von meinem Kind habe, geschweige denn die Erziehung übernehmen kann.


    Wir sind schon am überlegen ob ich den 400€ Job annehme und wir mit den 1000€ plus Kindergeld meiner Tochter Miete und alles selber zahlen, um den Scheiß mit dem AA endlich loszuwerden.


    Frage nebenbei. Die 600€ meines Freundes werden angerechnet obwohl wir mehr hätten wenn sie ihn einfach aus der BG raus nehmen würden und wir 1/3 der Miete selber zahlen und seinen Lebensunterhalt von den 600€ zu bestreiten. Geht das irgendwie?


    Meine Frage lautet jetzt, was davon ist rechtlich überhaupt tragbar und was muss ich rechtlich gesehen machen?


    Danke schonmal im Vorraus.

  • Hallo Evilmachine!


    Was der Fallmanager zum einen sagt ist richtig, der 400€ Job garantiert langfristig nicht die gesetzliche Vorgabe nämlich dauerhaft und aus eigener Leistung dem Bezug von ALG II Leistungen zu entkommen, allerdings und so sehe ich das ist dies durch die 1€ Job-Massnahme auch nicht möglich! Ich denke der Fallmanager wird Dir keine Übernahmegarantie geben können und damit ist die Zielsetzung von Seiten der ARGE hinsichtlich dieser Aufgabenstellung im Sinne der Reformen letzlich auch nicht erfüllbar und man könnte sogar die Maßnahme ablehnen, allerdings würde die ARGE argumentieren das Ihr Weg immerhin noch diese nicht vorhanden Option offen lässt, was hinsichtlich des 400€ Jobs nur dann ersichtlich wäre, würde der Arbeitgeber diese Aussicht ebenfalls stellen, aber welcher Arbeitgeber hängt sich Mehrkosten an die Backe?


    Die Betreuung Deines Kindes durch eine 4 km entfernte Betreuungsmöglichkeit hingegen ist Dir zumutbar, zumal die Betreuungsperson ja auch diue Abholung aus dem Hort sicherstellen könnte, Du oder Dein Lebensgefährte müsste hierzu nicht unbedingt die Arbeitszeit verkürzen um diesen Umstand zu erbringen.


    Im Gesetz (www.Sozialgesetzbücher.de) steht im SGB III aber auch das Mütter von Kleinkindern wenn eben möglich von einer Massnahme wie 1€ Job auch aussen vor gelassen werden sollen.


    Diese Reformgesetze sind allerdings genau so schwammig wie festgeschrieben und zwar oft genug im Sinne gleicher Fallbeurteilungen, ich hatte diese Diskussion gestern in der rechtsabteilung der hiesigen ARGE und man verlässt sich da auf die Parteipolitische Gesinnung der jeweiligen Sozialrichter, sodass meines Erachtens die Gleichbehandlung der Bürger überhaupt nicht mehr gegen ist. Wohnst Du demnach in einem SPD / Linksparteilichen Kommunalbereich dann entscheidet man vielleicht zu Deinen Gunsten und bist Du im Genuss der Reformauslegungen nach Schröder und Co., Wohnste in einem CDU - CSU Kommunalverband wirst Du einfach Opfer deren kalten christlichen Gemeinschaftsbildes weil Du vielleicht grade Protestant bist und nicht in deren strukturellen Gesellschaftsbild Platz findest.


    Für mich steht ausser Frage das gegenwärtig die CDU nicht zuletzt gegen die ALG II Bezieher so vorgeht weil hier für sie kein vermeintliches Wählerpotential gegeben scheint, wählen eh mehr Links oder SPD und wenn diese letztlich an die Linke verliert gewinnt nur einer!


    Die Überlegung die Ihr anstellt ist genau das was man erreichen will, Hass auf die ARGE und blos nicht abhängig sein von denen da und genau das ist falsch, denn wenn Ihr in mein Alter gekommen seit werdet ihr vielleicht auch nicht mehr für den Arbeitsmarkt interessant sein und müsst dann doch da hin und bis dahin hat sich das Prinzip von Abweisung erst recht in deren Köpfen impliziert, also sollte man bei Zeiten dagegen halten!


    Bezüglich Deines Freundes solltet Ihr erklären das kein eheähnliches Verhältnis betseht, da Ihr nicht bereit seit füreinander einzustehen, also kein gemeisnames Konto ect. es wäre auch von Nutzen einen WG Mietvertrag zu haben, besteht aber vermutlich nicht und dies im Nachhinein zu stellen ist ebenso überflüssig.


    Ich denke das Dein Freund nicht der Vater des Kindes ist, ansonsten sehe ich gar keine Chance ein solches Verhältnis glaubwürdig zu wiederlegen!


    Mit dem 1/3 Mietanteil für den separaten Bereich der Wohnung liegt ihr ganz gut allerdings darf der Anteil von Dir incl. Kind nicht groß über den üblichen Level der qm² liegen, schon wegen der Nebenkosten wie Heizung ect.


    Hoffe das euch das Forum etwas weiterhelfen kann, wie gesagt an den Reformen ist auch etliches als gut zu sehen, nur pickt sich die ARGE die Dinge so raus wie es von der BG in Nürnberg als Vorgabe angewiesen wird. Im Sinne eines Hr. NIEBEL (FDP) gehört diese Geldbeschaffungsquelle eines Finanzministers Steinbrück längst abgeschafft, denn die 6,6 Milliarden wären auf die Bundesländer und Kommunen verteilt lockere 400 Millionen € mehr und das würde manchen Streit zwischen ARGE und Bedarfssteller als unnötig erscheinen lassen.


    Gruß

  • Hallo,


    grundsätzlich ist es auch Müttern mit Kindern über 3 zuzumuten eine Volltagsstelle (8Stunden) auszuführen sofern die Betreuung des Kindes in dieser Zeit gewährleistet ist.


    In deinem Fall scheint dies durch die 4km entfernte Kindertagesstätte machbar zu sein.


    Ich möchte jetzt keine Grundsatzdikussion anzetteln, aber den meisten Familien oder Frauen ist es nicht möglich lange Zeit daheim zu bleiben.
    In den meisten Fällen ist man auf das Gehalt von Vater und Mutter angewiesen um die Kinder zu finanzieren.


    Du kannst nicht erwarten, das dies in deinem Fall durch ALG2 finanziert wird während andere Mütter brav arbeiten und Steuern zahlen.


    Eventuell kannst du dir vorerst eine Teilzeitstelle suchen, das wäre ein Kompromiss den es mit deinem SB zu besprechen gäbe.


    Deinen Freund wirst du im Nachhinein nicht aus der BG streichen lassen können.

  • Hallo Evilmachine !


    wenn Streichung nach Salles Auskunft nicht möglich ist, müsste man mal über einen Auszug nachdenken, er könnte sich ja eine eigene Wohnung suchen, damit müsstest Du evtl. auch ausziehen und könntest eine neue Wohnung als WG Angebot mit einer zeitlichen Differenz ( weil man ja nicht umgehend aus der bisherigen Wohnung ausziehen muss, nur weil plötzlich zu groß - immerhin bis zu 6 Monate möglich) anmieten. Ist zwar getrickst und etwas kompliziert aber rechtlich kann man somit Fakten schaffen die die ARGE akzeptieren muss.


    Und ob der Mitbewohner dann wieder der Ex ist oder nicht, ist bei der WG dann im Grunde unerheblich!


    Für mich trickst der Staat um Menschen, die in einer offenen Beziehung leben und natürlich aus Kostengründen, in eine Verantwortung zu nehmen die man im Grunde nur durch Ehelichung eingeht, wenn Menschen dies nicht wollen sind die Anreize des Staates wohl nicht gegeben, er sollte dann nicht durch unrechtmässige Unterstellungen ( nichts anderes ist diese eheähnliche Betitelung ) ein Recht ableiten, welches er zudem jedem Bezieher von ALG II Leistungen quasi sowie´so als Missbrauch unterstellend nur abzuerkennen gedenkt.


    Ich denke wenn der Staat tricksen darf, dürfen dies auch die Betroffenen! Und der von mir gennnate Weg erscheint diesbezüglich durchaus legaler wie manch andere Gegebenheit!


    gruss