Beiträge von blattlaus

    Hallo,


    hinlänglich ist bekannt, daß Einmalzahlungen,
    also jährliche Einnahmen z.b. urlaubsgeld, weihnachtsgeld und steuerbescheide als
    einkommen angerechnet werden


    jetzt nur theoretisch gesehen !
    wenn man verheiratet ist und der ehepartner erwerbstätig ist,
    werden steuern an das finanzamt abgeführt
    arbeitslose zahlen ja keine steuern


    paragraph §11
    abschnitt 2
    satz 1 sagt jedoch


    vom einkommen sind abzusetzen
    - auf das einkommen entrichtete steuern


    die arge befolgt dieser anweisung ja nur bedingt


    im bewilligungsbescheid wird das nettoeinkommen eines erwerbstätigen ehepartners aufgeführt
    davon abgezogen werden noch der freibetrag
    also, die im einkommen entrichtete steuern sind in dem bescheid ja schon abgezogen
    soweit alles richtig, aber


    der gesetzestext sagt doch einwandfrei aus, daß die arge die finger von gezahlten steuern lassen soll
    abzusetzen = finger weg:) :) :)
    warum werden dann steuerbescheide als einkommen (einmalzahlungen) angerechnet ?
    steuern entstehen ja nur dann, wenn ein einkommen erziehlt wird !


    versteh ich da irgendwas falsch ?

    Hallo,


    es geht von der angemessenheit der arge aus.
    wenn die wohnung denen zu groß ist, müssen sie euch das mitgeteilt haben, und eine zwangsumziehung
    befehlen
    zwang ist kein zwang im eigentlichen sinne
    sondern ihr könnt schon wohnen bleiben, ihr müßt aber dann auch selbst für die wohnkosten aufkommen,
    was wohl meistens scheitert
    liegt ihr im grünen bereich....muß die arge euch alles bezahlen, die angemessenheit der lebens und wohnkosten
    ist einer erwerbstätig wird auch das einkommen angerechnet und ist wie die wohn und heizkosten
    im bescheid mitgeteilt


    andererseits was passiert, wenn du genau diese aufstellung der arge vorzeigst,
    aber bitte mit kopien der monatlichen rechnungen, jahresrechnungen (summe geteilt durch 12 monate)

    Hallo,



    als alleinlebender ist die arge gesetzlich gezwungen krankenversicherungsbeiträge zu zahlen
    ist man verheiratet, dann nicht mehr, dann zählt die mitversicherung in der familienversicherung
    so ist es bei einem erwerbstätigen ehepartner
    als selbständiger richtet sich die höhe auch am einkommen
    die arge verarscht die leute
    suche zuerst den weg über die krankenkasse
    und lasse dir auch dort deren aussage schriftlich geben
    vermutlich wird die arge dann zuständig sein, aber du hast von der krankenversicherung dann ein druckmittel
    und lasse dich von der krankenversicherung nicht abwimmeln, sie seien nicht zuständig oder so
    mag ja schon sein, aber die gesetze der krankenversicherung müßte keine besser kennen
    als die krankenversicherung selbst
    oder du konfrontierst gleich die versicherung, z.b. die arge will nicht zahlen
    irgendeine antwort müssen sie dir ja geben müssen


    vielleicht weiß einer ne bessere antwort ?

    Hallo,


    wer redet hier von blauäugig und schwarzarbeit ?
    da du hier mein schreiben nicht ernst meinst, zumindest erahne ich es so,
    kann kein mensch der welt dir helfen.


    ich kann durchaus deine wut verstehen, aber leider mußt du dir schon selbst an die nase fassen.
    jeder hier hat seine probleme, damit begründest du aber noch lange nicht deine unschuld.
    sollten wir mitleid mit dir haben ?
    sorry
    wenn du deiner eigenen pflicht nicht nachkommst, die lebensänderung persönlich der arge mitzuteilen,
    hat die arge durchaus das recht das zuviel gezahlte geld / leistung zurückzufordern.
    denn die arge ging ja davon aus, daß alles wie gewohnt weiter lief,
    und daher der lohn, nach meiner ansicht ! - nicht angerechnet wurde.


    bei mir ist es zumindest so, daß ich selbst bei einem fortzahlungsantrag mein personalausweis vorzeigen muß, und ehrlich gesagt versteh ich das sogar noch
    da könnte ja jeder kommen, ich bin der xy-man.


    verstehst du es jetzt ?


    eine mitwirkungspflicht zu verletzen, ist eigentlich schon das gravierendste was du überhaupt machen konntest.
    ich versteh aber die 8 monate verzögerungszeit der arge nicht,
    mich wundert auch nichts mehr, was sich die arge zu erlauben scheint,
    ich weiß nicht wie die behörde nach 8 monaten darauf kommt,
    fakt ist aber, der grund muß dir mitgeteilt worden sein.
    und ? sollten wir den grund riechen können ?:confused: :confused: :confused:

    Hallo,


    daß dich die privatperson angemeldet hat, ist leider deine eigene schuld.
    du bist aufgrund der mitwirkungspflicht gezwungen das der arge mitzuteilen, nochmal DU
    was die privatperson gemacht oder auch nicht gemacht hat interessiert niemanden,
    du bist hartz-empfänger also ist es auch deine Pflicht !!!!!


    Allerdings sind die 8 Monate schon ein dickes ei, daß es der arge erst jetzt auffällt.
    ich habe dir oben geschrieben, was du machen sollst.
    darüber lese ich aber nichts, bei deiner antwort.
    wenn jemand dir helfen soll, dann las dir nicht die würm aus der nase ziehen,
    was ich dir geantwortet habe, dazu stehe ich, weil es der wahrheit entspricht.
    wenn aber irgendwas bewußt nicht uns mitgeteilt worden ist, bzw. meine fragen noch offen sind (siehe obiges schreiben)
    dann kann man dir auch nicht helfen.
    tut mir leid, es in diesem ton dir zu sagen, aber anders verstehst du es wahrscheinlich nicht


    bitte nehm das hier nicht auf die leichte schulter, es geht um dein geld, und darum gehts


    und so wie ich die sache seh, kannst du noch froh sein, daß du nicht noch eine sanktion eingebroxt bekommst.
    ich kann es nicht oft genug wiederholen, du hast die mitwirkungspflicht.
    und sehe das mal anders rum, du würdest arbeit in einer firma bekommen, denkst du wirklich die melden dich ab, sorry wie gutgläubig bist du ?????
    eine winzig kleine möglichkeit gibt es noch, und zwar daß es der arge 8 monate später auffällt,
    dazu müssen aber meine karakteure erfüllt sein

    Hallo,


    geht es um mich ?
    welche Sanktion ?
    weißt du mehr als ich selbst ?


    So, nun mal langsam


    mein fall ist wahrlich kompliziert, deswegen ist es auch nicht angebracht diesen hier zu veröffentlichen
    nochmal ein kleiner nachtrag
    ich hab ein bewilligungsbeid, was heißt einer...sind mehr
    und nach diesen habe ich noch 900 € nachzahlung zu bekommen
    arge angeschrieben mit fristsetzung
    tat sich nichts
    ab zum sozialgericht
    hier habe ich erfahren, daß noch andere dinge falsch angewendet wurden,
    und so umfaßt die klage nun 7 punkte


    von sanktion habe ich niemals gesprochen.
    horst hat immer erwähnt 104 € 30 % sanktion vom regelsatz
    ich wollte lediglich nur mal wissen, wie würde denn eine sanktion wie in meinen fall mit 150 €
    leistungsanspruch aussehen.
    horst sagt immer vom regelsatz
    da ich nur 150 € bekomme könnten die niemals wie bei mir von 345 € regelsatz ausgehen
    zu gut deutsch, oder anders ausgedrückt auf dem punkt zu kommen
    wie würde denn eine sanktionskürzung mit 1 € leistungsanspruch aussehen
    nach horsts seiner aussprache, verzeihung falls ich was falsch versteh
    würde,
    falls der ehepartner soviel verdient, daß man nur 1 € leistungsanspruch hätte,
    dann würde die sanktion ja aufs einkommen des ehepartners zugreifen


    wißt ihr was ich meine ?


    und nochmals.. falls ich hier auch als arschloch der nation bezeichnet werde
    dann geb ich lediglich nur kontra
    ich persönlich hab nichts gegen horst
    und in manchen sachen sind wir auch gleicher meinung
    und wenn ich halt mal vorlaut werde, dann nicht weil ich ego, besserwisser etc. bin
    sondern nur entsprechend antworte


    klar ist aber auch
    mit jemanden sprechen oder mit jemanden nur schreiben sind zwei verschiedene stiefel
    was als sprache vielleicht noch im ganz normalen lautton rüberkommt
    kann als schrift schon beleidigend sein


    also bitte...mich nächstens nicht falsch verstehen

    Hallo,


    Korrekur :


    neunter senat des hessischen Landessozialgerichts darmstadt vom 30.05.07 !!!


    das urteil mit begründung habe ich, ich weiß nur nicht mehr von welcher internetseite ich es habe.
    aber kannste ja dort anfordern, falls nötig

    Hallo,


    ich geh mal davon aus, daß du solo bist
    trotz erwerbstätigkeit kann man hilfebedürftig sein nach sgb ii.
    das heißt, daß das was du im monat verdienst auch in dem selben monat als einkommen angerechnet wird
    das heißt weiter, daß du auch in dieser zeit bewilligungsbescheide bekommen haben müßtest,
    darin müssen auch unter 'zu berücksichtigten Einkommen' der lohn aufgeführt sein.
    wenn ja, widerspruch einlegen
    wenn nein....wirds knifflig
    denn du bist ja gezwungen aufgrund der mitwirkungspflicht jede veränderung deines lebensumfeldes der arge mitzuteilen.
    das heißt nicht, daß die privatperson dich anmeldet sondern du allein.
    hast du das gemacht, mußt du ebenfalls nichts zurückzahlen.


    hier wurde im mai 2007 vom neunten senat des hessischen bundessozialgerichtshof ein urteil gefällt
    darin heißt es :
    ein hilfebedürftiger muß darauf vertrauen können, daß die arge auch einen richtigen Bewilligungsbescheid erstellt, und darf auch die zuviel erhaltene leistung behalten.


    notfalls dort das aktenzeichen anfordern, falls du im internet nichts darüber finden solltest.


    ich gehe deshalb auch mal davon aus, daß das einkommen nicht mitangerechnet wurde
    wenn das nicht der grund ist, müssen sie dir jedoch das mitteilen womit dies begründet sein soll

    Hallo Horst,


    dann möchte ich mich dafür entschuldigen, dann haben wir uns mißverstanden


    zu susi :


    es ist schön, daß man hier mal mir zustimmt,
    und nicht immer sagt die blattlaus lügt
    und daß mein fall außergewöhnlich sei...


    aber im ernst : so langsam glaub ichs wirklich selbst, daß mein fall außerordentlich seltsam zu sein scheint..


    Dann begründet dies auch...warum die arge auf eine aufforderung des sozialgerichtes nicht reagiert

    Hallo Horst,


    Es ist Fakt und das könnte ich Dir auch schriftlich geben,
    daß meine Frau erwerbstätig ist und 1200 € aufgrund der lohnsteuerklasse 3 verdient.
    Nicht selbstständig sondern als ganz normale verkäuferin.
    ich bekomme 150 € auch das ist Fakt.


    in einem Punkt gebe ich dir recht.
    Bei allleinstehenden stimmen die 345 € regelsatz ohne zweifel
    aber nicht bei verheirateten !!!!!


    BItte an alle verheirateten : ENTSPRICHT MEINE AUSSAGE DER WAHRHEIT JA ODER NEIN ??!!


    Denn wenn ich hier eine falschaussage treffen würde, dann wäre in meinem fall aber was
    oberfaul !!


    Ich bin nicht allwissend, aber ich weiß doch was meine frau verdient und was ich an leistung erhalte

    an nataly und horst


    ich denke daß dies jeden interessieren würde,
    wie hoch das einkommen höhstens sein darf um leistungsanspruch zu haben !
    ein alleinlebender hilfebedürftiger bekommt 345 € regelsatz + wohnkosten bezahlt - richtig ?!
    ich bekomme 150 € leistungszahlung + 1200 € einkommen meiner frau
    hört sich viel an - richtig
    davon müssen aber wohnkosten, pflichtversicherungen, zusatzkosten aufgrund erwerbstätigkeit, und der lebensunterhalt von 2 personen bezahlt werden.


    so nun die frage : wer ist besser dran ??????



    ich glaube MALLORCA verstummt allmählich !!!

    Hallo horst,


    entgeht mir hier was.


    hier ist immer von 104 € mit 30 % sanktion vom regelsatz die rede


    daß jeder 345 € regelsatz alg ii bekommt stimmt nicht


    wenn man verheiratet ist und der ehepartner erwerbstätig ist, richtet sich die höhe der leistung
    nach dem einkommen.
    in meinem fall übertragen:
    meine frau bekommt 1200 € einkommen ( lohnsteuer 3 )
    meine leistungszahlung beträgt 150 € hat also mit 345 € regelsatz herzlich wenig zutun


    ich hab noch keine sanktion bekommen, aber was wollten die mir dann abziehen ?
    45 € - daß ich nicht lache !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
    die können von mir aus die 150 € auch noch abziehen


    ABER WAS MIR NACH SGB II ZUSTEHT, DAS HOL ICH MIR

    Hallo,


    die frage ist, ob ihr überhaupt zusammen ziehen dürft.
    ich glaube nicht, vor längerer zeit, war genau das in der bildzeitung gestanden.
    tja, so ist halt hartz !
    anders sieht es aus, wenn er bereits hier arbeit gefunden hat, und der erste arbeitstag schon fest steht.
    dann seid ihr aber ne bedarfsgemeinschaft, und der lohn wird angerechnet.
    wenn der lohn so um die 1000 € beträgt, plus kindergeld, ist es eher wahrscheinlich daß du
    nicht mehr hilfebedürftig nach sgb ii bist, und demnach die unterhalts und wohnkosten alleine trägen müßt


    tja das ist facto

    Hallo,


    was heißt mitwirkungspflicht ?


    gestern war das ein thema unter kontoauszüge von tinka12 !
    da du einen fortzahlungsantrag gestellt hast, bist du nur 'bedingt' gezwungen der mitwirkungspflicht nachzukommen
    heißt : jede änderung des lebensumfeldes
    wenn sich nichts geändert hat, brauchst du auch die mitwirkungspflicht nicht zu erfüllen
    allerdings mußt du das dann auch der arge mitteilen, und falls die was wissen wollen, wo die ja dann sowieso schon alles wissen, dann sollen sie aufgrund der selbstbefugnis dies selbst tun.
    hast du das nicht getan, kann das eine sperrfrist von 3 monaten bedeuten.


    was heißt denn mitwirkung ?
    du 'wirkst ja mit' indem du sie schriftlich darüber unterrichtest hast.


    fragwürdig ist auch, was hat das BundesAusbildungsFÖrderungsGesetz mit einem fortzahlungsantrag zu tun ? oder heißt Bafög was anderes ?!

    Hallo,


    das würde mich aber auch interessieren !?


    ich weiß jedenfalls nur das, daß beim erstantrag im zusatzblatt 2.1 danach gefragt wird,
    wie weit der arbeitsweg einfach beträgt.
    dieses wird als werbungskosten geführt und mit 20 cent pro kilometer berechnet.
    leider ist jedoch dieses geld im bewilligungsbescheid mitbeinhaltet.
    also du hast keinerlei überblick davon, wie denn die höhe des spritgeldes tatsächlich beträgt
    und ob du es tatsächlich bekommen hast.
    im bewilligungsbescheid steht ja nichts drüber.


    Aber :


    es wurde auch schon oft gefragt, ob denn reparaturkosten des autos bezahlt werden.
    klare antwort: nein !!!!
    Müssen sie denn welche zahlen ?
    klare antwort ja !!!!


    paragraph 11
    abschnitt 2
    punkt 5
    die mit der erzielung des einkommens verbundenen notwendigen ausgaben

    Hallo,


    ich stimme dir mit dem schmarn zu
    ich war gestern, wie sagt man, durch den wind, vor allem mit horst
    obwohl wir uns in bestimmten dingen doch gut verstehn.


    Was die Arge nach Gesetzen darf, und was sie tatsächlich (real) macht,
    ist ein Himmelgroßer Unterschied.
    Nach Ansicht der Arge, darf man nicht mal Freunde einladen,
    und aus deren Angst, sind viele Hilfebedürftige Alleingänger.


    Es ist leider die realität. Wenns Bett verkrumpelt ist, lautet die Schlußfolgerung
    Bedarfsgemeinschaft.


    Also ich würde die Sache rumdrehen, schläft bei deinem Freund,
    denn wo du dich nachts rumtreibst, interessiert die arge nicht,
    aber wehe denn du bekommst besuch !!!


    denkt über mich was ihr wollt, aber das ist die reale Welt,
    beschwert euch bei der Bundesregierung.
    Sie haben Hartz IV auf die Menschheit losgelassen, obwohl zigtausend Dinge überhaupt nicht
    gesetzlich geregelt sind. Fängt doch schon bei der Bedarfsgemeinschaft an, geht über Vermögen und Einkommen etc.


    und ich geb der Regierung auch recht.
    wir sind doch selber schuld, wählen immer die selbe regierung.
    was würde in frankreich passieren, wenn sie dort hartz einführen würden ?
    kein haus würd mehr stehen, aber mit recht werden wir deutsche auch das dümmste Volk der Welt bezeichnet.


    DENKT MAL DRÜBER NACH:confused:

    Hallo,


    da gebe ich Dir recht !!!


    Kleinkrieg ist auch nicht meine Art
    Aber wenn mir einer blöd kommt dann geb ich kontra
    und was ich schreib dazu steh ich auch


    und in manchen Dingen verstehen horst und ich uns richtig gut:) :) :)

    Hallo tinka12


    stimmt so nicht ganz..
    garnichts tun...könnte dir ne sperrfrist von 3 monaten kosten.
    oben habe ichs geschrieben...wie die vorgehensweise ist


    tust schreiben machen, darauf hinweisen daß sie eine Selbstbefugnis haben,
    und wenn sies wissen wollen, sollen sie selbst danach erkunden.
    nicht beleidigend schreiben...aber schon direkt...
    kopie abstempeln
    falls sie dich dann bestrafen wollen...kannst ja vorzeigen...ähhhh so nicht, habe darauf reagiert


    Du hast nur dann eine Mitwirkungspflicht, wenn du den erstantrag abgegeben hattest.
    und dann nur noch...wenn sich irgendwas verändert im Lebensumfeld...sonst nicht
    also heißt, du mußt mindestens einmal schon die kontoauszüge abgegeben haben
    wenn sich am lebensumfeld nichts änderte , änderte sich auch der kontostand nicht:)

    Hallo nataly,



    und doch wirds bei der arge so gehandhabt !!!
    Warum bekommen denn soviele hausbesuche ?
    um genau das festzustellen !!!
    bett ist verkrumpelt, also zusammen geschlafen, also bedarfsgemeinschaft !!!


    wenn meine aussage falsch sein sollte, dann lügen wohl alle user in anderen forums !!


    denn genau dieses ist zum teil hauptthema

    Hallo, das hab ich nicht gesagt, daß ihr amateure seid.
    Aber da sind wir wieder beim selben thema
    wie bitte willst du anderen helfen, kennste deren Geschichte wirklich
    Nein, also
    Ich habe geholfen, doch sehr wohl
    ich habe geschrieben was sie machen sollen, nur das hilft wirklich
    man gibt in google einfach sgb ii ein fertig
    in manchen seiten gibts sogar noch ne suchfunktion, was willste mehr
    so habe auch ich die gesetzestexte gefunden, nichts aber, genau so
    so easy kanns sein
    was soll ich da noch großartig rumschreiben


    ja ist klar, das hab ich ja auch gleich erwähnt, mein fall ist kompliziert, selbst das sozialgericht hatte anfangs probleme, aber nach meiner großen Zusammenfassung (zusammenhang) kam das große AAAAAAHHHHHHH und bei 7 punkten den überblick behalten und die zusammenhänge verstehen