Beiträge von blattlaus

    Hallo Horst,


    upps klassisches Eigentor
    hast natürlich recht
    sie sind ja befreundet.


    Ja, verarschen nein, das will ich nicht.


    Ja stimmt, muß geklärt werden ob sie eine bedarfsgemeinschaft bilden, richtig
    aber ich denke ja, warum sind männlein und weiblein zusammen ?
    Also schläft man auch zusammen, und das wars auch schon....
    dann seid ihr ne bedarfsgemeinschaft
    befreundet ist nicht gleich befreundet

    Hallo Horst,


    tut mir leid, aber dann bist du tatsächlich im falschem film


    Ich könnte Dir das Schreiben geben, worin die Selbsteinkünfte geschehen sind.
    Ist tatsache.
    Jeder Hilfebedürftiger ist ein gläserner Mensch.
    Das was du abgibst, überprüft die arge hinter deinem rücken.
    Da steh ich 1000000000 % dazu.
    Achso in Sachen Bewilligungsbescheid.
    Das mit der Überprüfung wonach ich noch am ende eventuell zurückzahlen müßte,
    kannste knicken...das hatte ich nämlich veranlaßt.


    Wenn man schon was zu meinen Fall schreibt öffentlich wohl bemerkt
    Dann bitte muß man auch Ahnung von meinem fall haben.

    Hallo Horst, nimms nicht persönlich.
    Aber mit der 3 mal 208 € Sanktionen hast dir was geleistet.
    Mußt auch lesen, was ich schreib


    ICH HABE DEN BEWILLIGUNGSBESCHEID !!!!
    DIE ZAHLUNG IST ABER AUSGEBLIEBEN !!!!!!
    UND SO SINDs 900 € !!!!
    NACHZAHLUNG


    da die arge aber leistungszahlung erbringen muß, kam es zur klage


    KURZ UND BÜNDIG

    Nein, das was der ALg-Rechner aussagt, entspricht nicht der realität.
    Da du arbeitslos bist, mußt du in die 5er lohnsteuerklasse.
    Das einkommen deines freundes erhöht sich dann mit der lohnsteuerklasse 3.
    Entsprechend weniger ist der leistungsanspruch.
    Meine frau verdient 1200 € der leistungsanspruch ist 120 €.


    Ob die Arge befugt ist, die Lohnsteuerklasse vorzuschreiben, ist eine andere Sache.
    Allein aus Paragraph 2 abs. 1 sgb ii ist dies nicht vorgeschrieben.
    Unantastbar ist nämlich auch die zu zahlenden steuern aus einkommen,
    paragraph 11 abs. 2 satz 1 sgb ii.


    Müßte mal gerichtlich geklärt werden:) :) :)

    Liebe tinka12 !!!


    Ist es die Möglichkeit, ist hier auch noch jemand meiner Ansicht !
    Das was ich hier geschrieben habe, bezüglich der Kontoauszüge stimmt 100 %.
    Weil von mir wurden in der Vergangenheit auch Kontoauszüge angefordert, und
    Einkommensbescheinigungen vom Arbeitgeber meiner Frau,alle 6 Monate


    Klar du hast eine Mitwirkungspflicht, aber nur dann !!!!!!! - wenn sich etwas am Lebensunterhalt ändert,
    also eigenes Einkommen, anderer Wohnort, etc.
    Die Arge ist befugt, Selbsteinkünfte einzuholen, also warum Einkommensbescheinigungen ausfüllen lassen, wenn die arge ja doch beim arbeitgeber nachfragt ?
    ODER, ist doch so.....
    aber Horst braucht anscheinend alles doppelt und dreifach:) :) :)

    Toller Name Segelpupser !!!


    Echt Klasse



    So, letzter Beitrag


    Gottlobend gell


    Lies nochmal mein Beitrag zu Sozialgericht


    Bestes Beispiel : ( ich solle mit Beweise punkten )


    hier wurde ein user aufgefordert 26000 € zurückzuzahlen, und das grundstück würde angerechnet werden ?


    Lieber Horst, glaubst du wirklichen diesen stuss !


    es erlaubt sich die arge wirklich viel, aber sowas ..ne ne ne


    Wie kommt die arge auf 26000 €. denk mal logisch Horst
    Das kann nur von einem automatischen Datenabgleich stammen.
    Also Aktien etc.
    Und nach Paragraph 12 SGB II darf man 150 € pro Lebensjahr behalten.
    Es gibt eine Höhstgrenze, weiß aber nicht wie hoch die sein darf, glaub 12000 €.
    wenn nicht das der fall ist, was denn ?
    grundstücksanrechnung ?
    Wenn es selbstbewohnt ist, darf sie drin wohnen, soweit angemessen
    was angemessen ist, ist nicht gesetzlich geregelt.
    klar ist, daß die arge keine villa finanziert.
    Also wie groß ist das Grundstück, wie groß die wohneinheit ?
    liest man da was davon ?
    Also alles nur sauerkraut....nichts genaues
    am ende werde ich noch strafrechtlich verfolgt, weil ich einem user eine falschaussage gemacht habe,
    obwohl sie nach geschilderten Fakten tatsächlich stimmen mögen.


    Ich glaub nur das was ich sehe, also schriftlicher Beweis der Arge.
    Und nur dann kann man wahrheitsgemäß antworten.
    Und da wirst du mir wohl beistimmen müssen.
    Man kann viel fragen ? Stimmt das aber auch, oder wurde was vertuscht.
    Ich habe hier wahrheitsgetreu geantwortet auf die frage der Kontoauszüge.
    Wenn du anderer Ansicht bist, bitte !!!


    Ich bin kein besserwisser echt nicht...aber ich weiß wie ich zu handeln habe.
    Und wenn jeder user 30 minuten googlen würde, würde er entsprechende zu seinen Fall
    entsprechenden Gesetzestexte finden 100 pro.

    So, das ist ja wohl der Gipfel....


    BLABLABLA


    Wie soll man hier jeden einzelnen beraten ?
    Erstens weiß man den eigentlichen Hintergrund nicht.
    Ich könnte nur helfen, wenn ich die entsprechenden Schreiben vor mir hätte.
    Meistens sind das hier doch nur halbwahrheiten, was die User schreiben !


    Also GURU bin ich nun auch nicht.


    Ich habe oben erwähnt, was mein Ratschlag an alle ist,
    was jeder einzelne daraus macht ist seine Sache.


    Nicht jeder ist so erfolgreich wie ich....Warum wohl ????
    Gleichgültigkeit...ach ich hab keine Lust mich ständig zu widerholen, oben stehts, nur lesen


    Googlen....also ehrlich... wer das nicht kann....der sollte sein Internet abbestellen.

    Hallo,


    Ja, was soll ich sagen, ich werde in diesem Forum arogant, besserwisserlich dargestellt,
    wobei mir trotz Bewilligungsbescheide noch 900 € zustehen.
    So, nun zu deinem Fall.


    Wenn Du / Ihr erst seit kurzem Hartz-Empfänger seid,
    bleibt wohl nichts anderes übrig, als die Mitwirkungspflicht zu erfüllen.


    Anders sieht es aus, wenn Du / Ihr schon länger Empfänger seid,
    Dann bist Du nicht verpflichtet dem nachzukommen,
    da die Behörde Selbsteinkünfte einholen kann.
    Also gläserne Mensch sozusagen.
    In diesem Fall würde ich schriftlich die Arge darauf hinweisen,
    eine Kopie machen und die beim abgeben abstempeln lassen.
    Jetzt bist du auf der sicheren Seite, du hast auf die Forderung reagiert,
    und im Normalfall ist die Sache gegessen.
    Würdest Du nicht darauf reagieren könntest Du eine Speerfrist von 3 Monaten reskieren.


    Guter Tip, laßt euch nicht alles gefallen.
    Wo hat die Arge euch unrecht getan, im Internet nach entsprechenden Gesetzestexten durchforsten,
    und entsprechend dann mit Klage reagieren.


    Ich persönlich werde künftig keinerlei Auskünfte mehr in diesem und anderen Forum tätigen.
    Mir scheint es, als würden überall Argeangehörige antworten.


    Nur als Gedankesanstoß....warum haben die Klageverfahren von 2006 auf 2007 um über 50 %
    zugenommen, weil die Argeangehörigen immer Recht haben ?
    mehr als 2/3 aller Klagen sind erfolgreich.
    Seit letzter Zeit heufigen sich Handgreiflichkeiten bei der Arge. WARUM ?
    Wenn die so weitermachen wie bisher, wirds bald der erste Tote dort geben,
    da geb ich Brief und Siegel drauf.


    So, jetzt könnt Ihr denken über mich was Ihr wollt,
    ich weiß mir jedenfalls immer zu helfen, und wenn die Arge selbst auf Forderungen des Sozialgerichtes nicht reagiert, was solls, irgendwann müssen Sie.
    ....wie heißt doch gleich das Lied......'man muß geduldig sein' !!!!


    So, in diesem Sinne...

    Hallo,


    es tut mir leid wenn man mein Geschriebenes falsch auffaßt !!!
    Schrift läßt sich nun mal nicht besser formulieren !!!
    Mein Fall hier zu erfaßen, würde dieses Forum in allen Näthen platzen lassen.
    Wenn man 900 € noch zu bekommen hat, trotz Bewilligungsbescheids, und das nur in einem Punkt von 7
    tut mir leid, bin ich dann arogant, besserwisserlich ???
    Fachanwälte ...das ist meine persönliche Erfahrung
    mag sein daß ich vielleicht dann auch an einen falschen geraten bin.


    So, mehr mag ich nicht mehr schreiben, vergeht mir die Lust dazu.
    Wenn man als Hilfebedürftiger hier auch noch runtergemacht wird,
    von leuten die keinerlei Ahnung von meinem Fall haben,
    mich aber als besserwisser darstellen wollen...


    NEIN DANKE


    IN DIESEM SINNE:mad: :mad: :mad:

    Zwangsmittel ?


    Nun ja, ich hatte bevor es zur Klage kam, ein Schreiben der Arge bekommen, daß ich unaufgefordert Antwort erhalten würde. Tja nach 31/2 Monaten tat sich nichts. Dann kam es eben zur Untätigkeitsklage.
    Während dessen wurden mehrere Fakten erkenntlich, die diese Klage um zahlreiche Eckpunkte erweiterte,
    also verschlimmerte.
    Das Sozialgericht hatte Anfangs Schwierigkeiten um zu verstehen, um was es geht.
    Nach meiner Umfangreichen und Ausführlichen Beschreibung, wurde sehr schnell klar, daß es sogar um
    Betrug geht. Das war nicht meine Schlussfolgerung, sondern sogar der des Gerichtes.
    Hier wurde dann die Arge vom Gericht aufgefordert.
    Zwar bekam auch hier das Gericht, ein Schreiben, wonach Sie unaufgefordert Antwort bekämen würden.
    Das liegt nun wie oben beschrieben 2 Monate zurück.
    Also 1 Monat Schonfrist hat die Arge noch.


    Wenn sich dann nichts tut, werde ich vorsorglich das Gericht nochmals Anschreiben.
    Im Klageverfahren habe ich vollste Rückendeckung des Sozialgerichtes,
    nur muß man eben der Arge auch Gelegenheit geben sich dazu zu äußern, Berechnungen etc.
    durchzuführen.
    Nur müßte langsam mal Bewegung reinkommen.


    Achso: Ratschlag Fachanwälte !!!


    Denen kannst ne Rakete reinstecken und wegschießen.
    Da habe ich mehr Fachwissen wie die.
    Eigene Erfahrungen gesammelt.
    Normal würde er Geld kosten, doch er lies es bleiben, da er merkte, daß er meinen Sachwissen keinerlei
    Parole bieten konnte.


    Ich brauche eigentlich nichts mehr als das Internet.
    Alle Beweise und Gesetzestexte habe ich hier finden können.


    Vielleicht ist es ratsam, wie wonanders hier beschildert, eine Caratas zusätzlich aufzusuchen.
    Achso ja.... ich wollte diesen Fall der Öffentlichkeit preisgeben. Doch wo die Kacke dampft,
    haben die Zeitungen den Rückzieher gemacht. Begründung : zu heikel


    Tja vielleicht besser so...denn wenn das wirklich an die Öffentlichkeit käme,
    würden Köpfe rollen, das ist sicher wie das Amen in der Kirche.


    ARD zeigte Interesse
    Nur ohne Beschlüsse, halten Sie sich raus.


    Na dann....vieleicht werde ich berühmt:)
    Ne daran liegt mir nichts...nur Gerechtigkeit nichts weiter:D

    Hallo,


    es ist nicht leicht, für jeden den bestimmten Tip auf den Weg zu geben.
    Auch ich habe wie alle dumm dagesessen und in die röhre geguckt.
    Mir hatte auch keiner geholfen.
    Rechtsanwälte haben zum Teil äh keine Ahnung von Hartz-Gesetzen,
    warum für die noch Geld ausgeben, wenn die dir auch nicht helfen können oder wollen ?
    So, und jetzt saß ich da, überlegte, für was zahlst du eigentlich Internet.
    Also googlete ich mal los.
    Und zack da fand ich das was genau in meinem Fall paßt.
    Und dann suchte ich mal weiter...und zack wieder was.


    Ich garantiere dafür, wenn sich jeder etwas anstrengt, vielleicht die suche etwas anders fomuliert,
    wird jeder den Gesetzestext finden.
    Das ist die halbe Miete.


    Aber viele, so schätze ich halt Hartz-Empfänger ein, sind gleichgültig.
    wie komm ich darauf : nun man spricht mal auf der arge einen geselligen an,
    man kommt ins gespräch...und irgendwann hört man. Tja, was willst de machen, ist halt so !!!


    Und hier muß sich jeder an die eigene Nase fassen.



    Von jedem Dokument das man auf der arge abgibt kopie machen, und dort abstempeln lassen.
    Wenn dir irgendwas spanisch vorkommt, Schreiben machen mit fristsetzung (max. 4 wochen) sich dazu zuäußern oder stellungnahme zu machen.
    auch davon kopie und abstempeln.


    Den gefundenen Gesetzestext niemals der arge vorzeigen.
    Dies ist deine Waffe zu der Klage und nur dem sozialgericht vorzeigen.


    Soweit bin ich schon profi


    Aber was passiert, wenn die arge auf ein sozialgerichtsschreiben nicht reagiert und das noch mit
    aufforderung ?
    Also das entzieht sich meiner Kenntnis...das hängt mir zu hoch !!!

    Hallo,


    ich habe mehrere Klagen laufen.
    Das Sozialgericht hat die Arge aufgefordert Stellung zu nehmen bzw. meine Forderungen zu erfüllen.
    Was passiert eigentlich, wenn die Arge trotz Sozialgerichtsschreiben nicht reagiert ?
    Ist das dann nicht sogar ein Grund für nen Strafantrag ?


    Bitte habt Verständnis, daß ich nicht schreiben kann, worum es geht !
    Die Sache ist extrem komplex, man müßte in meine Akte einsehen um es zu verstehen.
    Aber in einer Sache kann ichs beschreiben, daß mir eine Nachzahlung von 900 € noch zusteht,
    Aufgrund Bewilligungsbescheid.
    Dies ist allein 1 Punkt, die Klage umfaßt 7 Punkte.



    Wie man hier schnell merkt, Solange Sie Forderungen stellen, sind Sie schnell am reagieren, wenns aber um
    Leistungs-erbringung geht, sind Sie am Däumchen drehen !


    Ja, also...was passiert dann eigentlich ? Welche Macht kann das Gericht anwenden ?
    Es kann doch nicht sein, daß eine Arge auf ein Sozialgerichtsschreiben nicht reagiert !
    Also in aller Ehre. Das sind völlig neue Erkenntnisse.
    Mittlerweile sind 2 Monate verstrichen, 3 sind Gesetzlich vorgeschrieben.
    Natürlich warte ich den Monat noch ab...aber ich glaube nicht..daß sich nochwas tut.


    Danke im vorraus für eure Erfahrungen



    PS: Laßt euch nicht alles gefallen !!!
    Wenn Ihr alles akzeptiert, seid Ihr doch dumm !!!
    Warum Geld verschenken ?
    Vorraussetzung ist allerdings, daß man sich mit Gesetzestexten befaßt.
    Hartz ist ohne Zweifel Menschenunwürdig.
    Die Sachlage ist allerdings nicht so, wie viele annehmen.
    Im SGB II sind viele Zusatzleistungen versteckt. Die Regierung würde sich ja ins eigene Fleisch schneiden,
    wenn sie noch verraten würden wo.
    Immer Kontra heißt die Divise ! Mit eigenen Waffen der Arge zurückschlagen, sprich Gesetzestexten !!!
    Nur das kann ich empfehlen, was ihr darraus macht liegt bei jeden einzelnen.
    Was bringt Jammern ???
    GOOGLEN !!!