Beiträge von jalale

    Hallo,


    das mit dem BAföG beantragen stimmt, wenn du zur Schule gehst. Solltest du eine Ausbildung machen, kannst/musst du BAB beatragen. Für deine Tochter bekommst du die halbe Miete und die Regelleistung. Dein Mietanteil wird eigentlich durch das BAföG gedeckt, da gibt es also nix von der ARGE.
    Eine 2. Ausstattung gibt es nicht. Ist das Kinderbett nicht umbaubar? Ein Kinderzimmer kann doch länger als 2 Jahre genutzt werden. Ansonsten gibt es günstige Möbel gebraucht oder sogar geschenkt (musst du mal in deine regionale Wochenzeitung schauen).


    LG, Jalale.

    Danke Salle. Das werd ich, aber erst mit dem 2. Gehalt. Das erste, was ja nur ein halbes ist, wird wohl für die Fixkosten des nächsten Monats benötigt. Womit wir wieder beim leidigen Thema Überbrückung wären...;)


    @ lirafe, ich komme auf deine Tipps sicher gern zurück. Bisher kenne ich mich in Potsdam nicht so sehr aus. Das Büro ist in Babelsberg.
    Fahrtweg geht, 45 min von Tür zu Tür mit den öffentlichen und 30 min mit dem Auto. Meine Puppi werd ich dann wohl erst kurz vorm Abendbrot sehen, dann die Stunde vorm Zubettbringen genießen, na ja und dann geht es für sie schon in die Heia. Das wird sehr ungewohnt sein sie nicht den ganzen Tag zu umsorgen, aber bei Papa ist sie ja in den besten Händen. Und mit ihren knapp elf Monaten auch schon recht selbständig. Ab September geht sie dann in die Kita, das wird ein Abenteuer...


    LG, Jalale.

    Elterngeld sind doch immer 67% des Gehaltes der letzten 12 Monate. Wenn dein Partner zu Hause bleibt, bekommt er also eben dieses ELterngeld und natürlich nicht seinen Lohn, denn er geht ja nicht arbeiten. Dafür kannst du dann ja eben arbeiten gehen und wieder mehr Geld verdienen als du an Elterngeld erhalten hast.
    In eurem Fall ist das schon schwierig mit dem einen Jahr Elterngeld, aber Sinn und Zweck war eben, dass es sich für berufstätige Frauen "lohnt" ein Kind zu kriegen, die sowieso nach einem Jahr wieder arbeiten wollten und dann eben nicht so große finanzielle Einbußen haben.


    LG, Jalale.

    Danke für eure netten Wünsche, lirafe und mellfi. Klar meld ich mir hier dann noch.
    Übrigens, lirafe, werde ich in Potsdam arbeiten, ist ja bei dir in der Nähe. Spaß und auch Erfolgserlebnisse werde ich ganz bestimmt haben, denn das ist genau das, was ich machen wollte. Der Rest wird sich zeigen, aber die ersten Eindrücke waren sehr gut.


    Ich wünsch euch alles Gute und dir, lirafe, gute Besserung.


    Viele Grüße, Jasmin.

    Hallo Marco1981,


    ich denke du musst dir nicht so große Sorgen machen. Es ist schon klar, dass dein SB wissen will, warum du den Termin abgesagt hast, weil es ja eine Chance auf einen Job gewesen wäre. Aber nun hast du ja die Möglichkeit bei dem Gespräch das genauso wie hier zu erläutern. Ich denke wenn du glaubhaft deine Unwissenheit rüberbringst und nachweislich den Termin abgesagt hast (hast du den Namen von deinem Gesprächspartner?), solltest du keinen größeren Ärger bekommen.
    Es ist immer wichtig seinen guten Willen zu zeigen, und das kannst du dann ja tun.


    LG, Jalale.

    Achso. Na eigentlich, bei zwei Personen, kann dein Mietanteil die Hälfte der Gesamtmiete betragen. Da musst du halt aufpassen wie hoch deine Miete sein darf. Also ich würd schon die Miete im UVM so hoch ansetzen wie dir auch zustünde, solange es eben nicht mehr als die Hälfte der Gesamtmiete ist.

    Hab nun auch was positives zu berichten: Hab nen Job ab 15.06. und falle aus dem ALG II- Bezug raus. :D
    Nur mein Baby sehe ich dann den ganzen Tag nicht. Aber das verkraften wir schon!


    LG, Jalale.
    Schöne Pfingsten euch allen.


    Und noch was: Schön, dass es nun wieder etwas ruhiger im Forum geworden ist und die Streitereien nicht mehr so ausarten. Hoffentlich bleibt das auch so...
    Ich werde ja dann zukünftig nicht mehr so viel Zeit haben hier rein zu schauen. Haltet die Ohren steif.

    Hallo,


    das Elterngeld errechnet sich aus dem Einkommen der letzten 12 Monate. Für die Zeit, in der du krank warst, wird also das Krankengeld zugrunde gelegt.


    LG, Jalale.

    Hallo,


    ich denke nicht, dass sie deinen Bald-Mann in die III zwingen können, denn damit würden sie ja bei dir mit eingreifen und von dir verlangen weniger Netto zu haben. Du bist der Tochter aber nicht unterhaltspflichtig.
    Dass es zu einer Mehrbeteiligung des Vaters käme bei Steuerklasse III ist klar, da ja nur sein Einkommen berücksichtigt wird, nicht auch deines.
    Bleibt beide in der IV und macht euch, wie lirafe schon sagt, nicht so viele Sorgen.


    LG, Jalale.

    Hallo,


    es gibt Freibeträge, und zwar 100 € + 20% vom brutto (bis 800 € brutto, darüber 10%). Diese Summe ziehst du dann vom netto ab, und was rauskommt ist das was von eurem ALG II abgezogen wird.
    War das jetzt verständlich?? Wenn nicht, frag nochmal nach.


    LG, Jalale.

    Hallo,


    das möchte ich so jetzt nicht stehen lassen. Ihr seid doch drei Personen in der BG, euer Sohn ist ja nun auch schon 7 Monate alt. Euch stehen zu dritt 75 qm zu und mit 500 € warm ist die Wohnung wahrscheinlich auch nicht zu teuer. Du kannst mal die Hotline der ARGE Emden anrufen und fragen wie teuer eine Wohnung für drei Personen sein darf.
    Außerdem bekommst du nicht die Hälfte der Miete, sondern 2/3. Also für dich und euren Sohn.
    Sollte die Wohnung doch zu viel kosten, ist es sinnvol eine zu suchen, die angemessen ist, weil dann auch ein Kautionsdarlehen gewährt werden kann. Du solltest auch Erstaustattung für die Wohnung beantragen.


    Euch steht zu: 316 + 211 € Regeleistung und 2/3 der Miete. Davon wird das Kindergeld dann abgezogen. Elterngeld ist bis 300 € anrechnungsfrei.


    LG, Jalale.

    Michis, das schreib ich dir jetzt schon zum 10. Mal: IHR WERDET EIN JAHR LANG NICHT ALS BG GEWERTET, WENN IHR ANGEBT ERST AUF PROBE ZUSAMMEN ZU LEBEN.
    Wegen dem Untermietvertrag, dein Mietanteil sollte nicht wesentlich höher sein sein als der deiner Freundin. Bei nem bisschen mehr, könnt ihr im UVM ja festhalten, dass du das größere Zimmer nutzt o.ä.


    LG, Jalale.

    Hallo,


    bei einer Sperrzeit durch die Agentur der Arbeit, darf die ARGE nicht die KdU kürzen. Es sei denn es liegt eine weitere Pflichtverletzung vor. Dass 100% der Regelleistung sanktioniert wird, gilt immer bei Sanktionen gegen U25er.
    Siehe SGB II § 31:
    (5) Bei erwerbsfähigen Hilfebedürftigen, die das 15. Lebensjahr, jedoch noch nicht das 25. Lebensjahr vollendet haben, wird das Arbeitslosengeld II unter den in den Absätzen 1 und 4 genannten Voraussetzungen auf die Leistungen nach § 22 beschränkt; die nach § 22 Abs. 1 angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung sollen an den Vermieter oder andere Empfangsberechtigte gezahlt werden. Bei wiederholter Pflichtverletzung nach Absatz 1 oder 4 wird das Arbeitslosengeld II um 100 vom Hundert gemindert. Bei wiederholter Pflichtverletzung nach Absatz 2 wird das Arbeitslosengeld II um den Vomhundertsatz gemindert, der sich aus der Summe des in Absatz 2 genannten Vomhundertsatzes und dem der jeweils vorangegangenen Absenkung nach Absatz 2 zugrunde liegenden Vomhundertsatz ergibt. Absatz 3 Satz 4 gilt entsprechend. Bei einer Minderung des Arbeitslosengeldes II nach Satz 2 kann der Träger unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls Leistungen für Unterkunft und Heizung erbringen, wenn der erwerbsfähige Hilfebedürftige sich nachträglich bereit erklärt, seinen Pflichten nachzukommen. Die Agentur für Arbeit kann Leistungen nach Absatz 3 Satz 6 an den erwerbsfähigen Hilfebedürftigen erbringen.


    Ich würde mit dem Auszug aus dem SGB II persönlich zur ARGE gehen. Wenn der SB die Sanktion gegen die KdU nicht zurück nimmt, den Teamleiter verlangen.
    Ein Widerspruchsverfahren dauert einfach zu lange, das kann vor Ort schneller geregelt werden.


    LG, Jalale.

    Ich sehe das mit der Wohnung nicht als so großes Problem. Du hast ja geschrieben, dass die Mieten etwa identisch sind, schlimmstenfalls zahlen sie nur so viel wie die alte Wohnung gekostet hat. Ist denn nach deinem Umzug die alte ARGE weiter für dich zuständig?
    Ich würde außerdem auf jeden Fall ab 01.07. den Antrag stellen, denn wenn hast du ab diesen Tag auch Anspruch. Du kannst ja sagen, dass du umziehen wirst, und reichst dann später den neuen Mietvertrag nach. Kündige dann auch gleich deinen Urlaub an.


    LG, Jalale.


    Achso, da fällt mir ein, dass ja zwischenzeitlich keine eigene Bude hast. Kannst du dich bei deinem Bekannten polizeilich anmelden? Ansonsten wirst du wohl wirklich erst am 15. 07. einen Antrag stellen können.

    Hallo,


    dass der Rechner das rausbekommt macht nicht viel Sinn. Der Mehrbedarf für Schwangere beträgt knapp 60 €, also geht eigentlich nicht, dass ihr jetzt Anspruch auf 100 € haben sollt, wenn ihr vorher gar keinen Anspruch hattet.
    Vielleicht hast du bei der Miete was nicht korrekt eingegeben, Strom z.B. wird nicht übernommen.
    Stellt ruhig trotzdem einen Antrag, dann wisst ihr es genau.


    LG, Jalale.

    Hallo,


    was deine Freundin sagt, stimmt so nicht ganz. Wenn man zuviel Leistung bekommt, von der man aber nicht weiß, dass sie zu hoch ist, man also auf die Zahlung vertraut und das Geld ausgibt, dann muss man nicht zurüch zahlen. Allerdings hängt dies auch noch davon ab nach welchen § das Geld von der ARGE zurück gefordert wird. Da hat man also eher selten Glück.
    Da ihr ja wusstet, dass das Geld zu viel ist, müsst ihr wohl zurück zahlen.
    Gab es denn den Kinderzuschlag nicht rückwirkend ausgezahlt?
    Dass deine Kinder nun auch "Schulden" haben, ist eine Formsache. Die Rückzahlung wird auf die ganze BG aufgeteilt.


    LG, Jalale.

    Die BAföG-Stelle hat da keinen Ermessensspielraum, wohl aber die ARGE. Deine Tochter sollte dort hin gehen und die Situation erläutern. Wenn die ARGE die Miete zahlt und somit bisher den Bedarf abgedeckt hat, den deine Tochter zum Leben brauchte, warum sollen sie jetzt nicht den sich neu ergebenen Bedarf decken?
    Stellt einen schriftlichen Antrag, der muss dann von der ARGE erstmal ordentlich begründet abgelehnt werden. Ein Versuch ist es wert.


    LG, Jalale.

    Hallo,


    geht denn das Schuljahr nicht im August/September wieder los, oder wann startest du wiederholt mit der 12. Klasse? Ich versteh nämlich nicht wieso du BAföG erst ab Januar bekommst?
    Wenn du dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehst und/oder eine Ausbildung förderungsfähig ist, besteht kein Anspruch auf ALG II.
    Dass du nicht mehr bei deinem Vater wohnst, sehe ich nicht als Problem, da dir der Auszug ja damals gewährt wurde und du nun schon einige Zeit alleine wohnst.
    Die Frage ist nur inwiefern ein Anspruch parallel zum Abendgymnasium besteht,


    LG, Jalale.