Beiträge von jalale

    Na ja, das ist wohl doch nicht so einfach. Wenn du das damals zu Hause gespart hast, musst du das ja auch mal von deinem Konto geholt haben. Ich gehe davon aus, dass dein Lohn dir überwiesen wurde. Kram doch mal die Kontoauszüge raus von der Zeit, in der du arbeiten warst. Da müssten dann ja mehrere Auszahlungen verzeichnet sein, die über das was man "normal" zum Leben braucht hinaus gehen. Und so kannst du ja quasi dokumentieren in welchem Zeitraum du wieviel abgehoben hast um es zu sparen.


    Anders wirst du das wohl kaum dem SB glaubwürdig erklären können.


    LG, Jalale.

    Hallo,


    wer sind denn viele? Hast du schon mal einen ALG 2-Rechner benutzt? Findest du hier im Netz.
    Also Freibetrag sind dann 340 €, damit habt ihr zu viert einen Bedarf von ca. 2000 €. Netto-Gehalt und Kindergeld (hab ich beim ersten Mal vergessen) werden abgezogen. Ihr würdet also etwa 440 € ALG II bekommen.


    LG, Jalale.

    Hallo,


    den 400 €- Job darfst du behalten, aber er wird als Einkommen angerechnet. Es gilt der Freibetrag von 100 € + 20% vom Rest, also 160 € werden nicht angerechnet, die 240 € werden vom Regelsatz abgezogen. Wie das mit dem Bildungskredit ist, weiß ich nicht. Eigentlich gehört dir das Geld ja nicht und du musst es ja zurück zahlen, aber vermutlich wird die ARGE dir das auch erst mal als Einkommen berechnen.
    Ich wundere mich, dass du den Kredit weiter laufen lässt, die Ausbildung ist doch beendet?!


    Wie Klaus schon sagt, benutze mal den Rechner. Wenn du Anspruch hast, stelle einen Antrag, denn auch wenn es noch so wenig ist, du bist dann krankenversichert.


    LG, Jalale.

    Hallo,


    du kannst die Erstausstattung auch bei der Caritas o.ä. beantragen. Gehe dort einfach mal hin und frage nach. Übernahme der Umzugskosten könnte ich mir vorstellen, dass die ARGE das macht, denn das bereitet ja den Weg raus aus ALG II. Ich würde das schriftlich beantragen.


    LG, Jalale.

    Kitty, ich glaube du hast nicht richtig gelesen. Der Fragesteller schreibt doch, dass die Tochter die Miete von der ARGE bezahlt bekommt.
    Grundsätzlich stimme ich dir zu, dass die ARGE nichts zahlt, wenn die Ausbildung förderungsfähig nach BAföG ist. Hier scheint aber ein spezieller Fall vorzuliegen. D.h. es ist augenscheinlich schon mal festgestellt worden, dass die Tochter besser nicht in der Nähe des Vaters und der Stiefmutter wohnt, auch wenn sie dann kein BAföG bekommt, und dann ist die ARGE eingesprungen.
    Oder was glaubst du warum sie die Miete zahlen? Und in diesem Fall denke ich, dass die ARGE nun, da der Vater keinen Unterhalt mehr zahlen kann, den gesamten Bedarf der Tochter decken KÖNNTE. Sowas ist wohl immer schwer alleine zu erwirken. Deswegen habe ich ans Jugendamt verwiesen, denn diese Stelle hat sicher auch dazu beigetragen, dass die Tochter überhaupt was von der ARGE bekommt.


    LG, Jalale.

    Hallo,


    so wie ich das verstanden hab, möchtest du eine eigene Wohnung und deine Oma auch eine eigene Wohnung haben. Wie Kitty schon geschrieben hat, zuständig ist die ARGE für dich, dort erfährst du wie hoch die Miete für eine Person sein darf. Dir steht eine Regelleistung von 351 € zu sowie Übernahme der Miete. Deine Oma sollte sich ans Sozialamt wenden, wenn ihre Miete zu gering ist um davon zu leben. Sie erhält dann aufstockende Leistung, so dass sie Leistungen etwa in Höhe von ALG II erhält. Eventuell steht ihr aber Wohngeld zu. Das können die Leute vom Sozialamt ihr sagen.
    Bevor du einen Mietvertrag unterschreibst, lasse dir die Wohnung von der ARGE schriftlich genehmigen.


    Alles Gute.
    LG, Jalale.

    Hallo,


    dazu hättest du mal schreiben sollen was dein Freund denn macht. Arbeit, Ausbildung, auch ALG II?
    Er darf zu dir ziehen, denn ihr seid ja eine Familie. Ihr bildet dann eine BG. Auf jeden Fall bekommst du dann nur noch 316 € Regelleistung, statt der 351 €. Wenn dein Freund Einkommen hat, wird das angerechnet.
    Die neue Wohnung ist aber angemessen, ja?


    LG, Jalale.

    Hallo,


    deine Tochter sollte zum zuständigen Jugendamt gehen und die Situation erläutern. Die von dir angesprochenen schwerwiegenden Gründe scheinen ja tatsächlich vorzuliegen, sonst würde die ARGE ja nicht die Miete zahlen. Das Jugendamt kann klären, ob es für deine Tochter unzumutbar ist ihren Wohnort und die Ausbildungsstätte zu verlassen. In diesem Fall kann die ARGE auch die Regelleistung für deine Tochter gewähren.


    LG, Jalale.

    Mit Hauptantrag meinte ich den Antrag auf ALG II, das musst du in Berlin ja neu beantragen. Wenn du das alles nur kurzfristig schaffst, also den Antrag erst kurz vor dem Umzug stellst oder sogar erst hinterher, dann kannst du auch einen Vorschuss beantragen, damit du deine Miete usw. bezahlen kannst. Denn die Bearbeitung des Antrags kann 4-5 Wochen dauern.

    Hallo,


    du hast also einen Neuantrag/Erstantrag gestellt und die letzten drei Monate, von denen du die Kontoauszüge erbringen solltest, hast du keine Leistung bezogen?
    Dann musst du dir keine Sorgen machen. Du konntest mit deinem Geld machen was du willst und natürlich darfst du zu Hause sparen. Und wenn dein Geld nun ausgegeben ist, dann ist das eben so. Du kannst deinem SB doch genauso wie uns erklären, dass du etwas Geld gespart hattest und das im Laufe der Zeit ausgegeben wurde. Wichtig ist über welches Geld du nun verfügst. Der SB muss beweisen, dass du ne Million im Kopfkissenbezug zu liegen hast. Ne, im Ernst, du hast ja angegeben über welches Geld du verfügst und eine Unterschrift dafür abgegeben, dass alle Angaben rechtens sind. Damit ist alles gesagt und der SB kann dir nichts.


    LG, Jalale.

    Hallo,


    eigentlich sollte es deiner ARGE egal sein wohin du ziehst. Du bist 25 und darfst bei deinen Eltern ausziehen. Fertig. Stelle schriftlich eine Umzugs-/Auszugsgenehmigung mit der Begründung, dass deine Eltern in eine kleinere Wohnung umziehen und du bereits 25 bist und einen eigenen Haushalt führen möchtest.
    Wie hoch die Miete sein darf in Kassel, weiß ich nicht. Wenn du das so gelesen hast, wird das wohl stimmen. Wo stand das denn? Diesbezüglich muss dir aber die ARGE Auskunft geben. Ruf mal die Hotline an, die wissen das auch.
    Dein Arbeitskollege und du bilden natürlich keine BG, vorausgestzt jeder hat seinen eigenen Schlafbereich.
    Wenn du weisst wie hoch die Miete sein darf, such eine Wohnung (am besten so, dass ihr beide den gleichen Mietanteil zu zahlen habt, sonst wird es eventuell kompliziert) und lass sie von der ARGE in Kassel genehmigen. Die brauchen aber auch die Umzugsgenehmigung von der alten ARGE. Stelle dann auch gleich den Hauptantrag.
    Du bekommst neben der Miete noch 351 € Regelleistung, so wie jetzt auch.


    LG, Jalale.

    Hallo,


    so wie ich das verstehe hast du noch gar kein ALG I beantragt, oder? Hast du dich noch gar nicht arbeitslos gemeldet? Das solltest du als erstes ganz schnell tun. Wenn du dann ALG I bekommst oder wenn du genau weisst wieviel du bekommen wirst, benutzte mal einen ALG II- Rechner ob euch Leistungen zustehen.
    Wenn du ALG I bekommst, darfst du 165 € dazu verdienen ohne dass was angerechnet wird. Wenn du zusätzlich ALG II bekommst, sind 100 € anrechnungsfrei sowie 20% vom Rest (bis 800 € Verdienst, bei allem was drüber liegt, sind dann davon 10% anrechnungsfrei).
    Kindergeld wird wohl zum Problem werden, da es dir nach abgeschlossener Ausbildung nicht mehr zusteht.


    LG, Jalale.

    In Bezug auf den Plan mit deiner Mutter hat Jana recht. Wie alt bist du überhaupt? Wenn du noch keine 25 bist, bist du sowieso bei deiner Mutter festgenagelt falls du wieder bei ihr einziehst. Zu deinem Opa: da müsstest du nachweisen, dass du ihn regelmäßig pflegst, bzw. er auf deine Hilfe angewiesen ist, sonst ist der Opa kein Umzugsgrund.
    Die Kaution wird von der ARGE in Berlin übernommen.
    Du gehst so vor: Wenn du ein Jobangebot oder besser schon einen Arbeitsvertrag hast, gehst du zur ARGE in Münster und beantragst (schriftlich) eine Umzugsgenehmigung sowie die Übernahme der Umzugskosten. Mit der Genehmigung gehst du zur zuständigen ARGE in Berlin und nimmst gleich zwei, drei Wohnungsangebote mit (Warmmiete für eine Person max. 360 €) und beantragst ein Darlehen für die Kaution. Achso und dann stellst du natürlich auch gleich den Hauptantrag.


    Alles Gute.
    LG, Jalale.

    Hallo tim48155,


    jeder normal denkende Mensch würde dir bei deinem Wunsch umzuziehen zustimmen, aber ich denke du wirst keine große Chance haben einen Umzug genehmigt zu bekommen.
    Dazu bedarf es einen triftigen Grund, und triftig heisst Arbeit oder Familie. Das Wort unangemessen gibt es bei der ARGE nur im Zusammenhang mit zu großen Wohnungen. Du kannst natürlich schriftlich einen Umzug beantragen mit der Begründung, dass der Wohnraum einfach zu klein ist und eine Gemeinschaftstoilette unhygienisch ist.
    Mit Schimmel und Regen brauchst du nicht zu kommen, die ARGE wird dich diesbezüglich an den Vermieter verweisen. Wenn du dann eine schiftliche Ablehnung bekommst, kannst du Widerspruch einlegen, aber dann wirst du ewig auf einen evtl. Umzug warten.
    Besser ist du suchst dir in Berlin eine Arbeit, holst dir dann eine Umzugsgenehmigung, die Kaution kann als Darlehen von der ARGE in Berlin übernommen werden und Umzugskosten werden von deiner ARGE in Münster erstattet.


    LG, Jalale.

    Hallo Nella,


    wann endet denn der ALG I - Bezug? Da der Sohn ja schon in einem Arbeitsverhältnis war und mittlerweile aus eigenen Mitteln für seinen Lebensunterhalt sorgt, dürfte es keine Probleme damit geben, dass er eine eigene Wohnung hat.
    Er soll rechtzeitig einen Antrag auf ALG II stellen, dabei muss er die Einkommesverhältnisse seiner Eltern nicht offen legen und sollte es auch nicht tun!


    LG, Jalale.

    Ich denke vorläufig dürfte das kein Problem sein mit der Wohnung, weil deine Miete ja geringer ist als vorher. Wenn ihr aber in einem Jahr als BG gewertet werdet, geht ja die ganze Wohnung in die Berechnung ein, und dann ist sie zu groß und sicher auch zu teuer.
    In diesem Fall würdet ihr eine Umzugsaufforderung bekommen, bzw. müsst die Differenz zur angemessenen Miete für zwei Personen selbst tragen.