Beiträge von jalale
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Hallo degi,
das ihr nun weniger ALG II bekommt, liegt daran dass das ALG I deiner Lebensgefährtin voll angerechnet wird, während bei Einkommen Freibeträge geltend gemacht werden. Im Prinzip bekommt ihr jetzt beide zusammen soviel wie ihr auch bekommen würdet, wenn beide ALG II empfangen würden.
Zusätzliche Leistungen kannst du nicht beantragen, aber ihr könnt euch von der GEZ befreien lassen.LG, Jalale.
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Hallo,
ich finde langsam reicht es. Wenigstens spielt sich die Geschichte diesmal im Off Topic- Bereich ab, es kann doch nicht angehen, dass ihr andauernd die Threads von Hilfesuchenden missbraucht um euch zu kloppen. Das gehört sich einfach nicht, wenn man in der Kneipe aneinander gerät, geht man auch vor die Tür um sich zu prügeln.
Ich kann es überhaupt nicht leiden, wenn ständig versucht wird weitere immer deftigere Ausführungen und Unterstellungen loszutreten um den anderen immer noch mehr zu treffen.
Was ist nur los mit euch???Ich komme jetzt leider in meiner Empörung nicht drum herum auch persönlich zu werden. Aber Sternenfee, sorry, du gehst gar nicht. Du plusterst dich hier mit deiner "erlernten" sozialen Kompetenz auf um dich sonst was wie zu profilieren, ohne dich dabei wirklich mal tiefgründig mit den von dir diagnostizierten Charakteren der Personen, die du angreifst, auseinander zu setzen. Du denkst und stigmatisierst in die Richtung, die dir gerade passt.
Ein totales no go sind zudem deine immer wieder kehrenden despektierlichen Äußerungen "Ostdeutschen" gegenüber. Woher weisst du denn so genau wie es damals war? Schlimm genug für die Betroffenen, stellst du sie (uns übrigens) als arme Schweine dar, die ja keine Chance hatten sozial aufzuwachsen. Was für ein Schwachsinn. Ich bin ganz bestimmt niemand, der sagt der Osten war toll, das könnte ich auch gar nicht beurteilen, weil ich gerade mal sieben war, als die Mauer fiel. Meine Eltern waren nicht in der Partei und meine Mutter hatte häufig Schwierigkeiten deswegen, was soweit ging, dass ihre Bereichsleiterin bei der Post sie zur Wahl schleifen wollte, weil sie sich weigerte ein Scheiß Kreuz zu machen, das sowieso nicht zählt. Und sie trotzdem nicht mitgegangen und musste zu einer einberufenden Kommission usw. Wenn es was gab im Osten, dann eine Solidarität unter den vielen, die sich ungerecht behandelt fühlten. Und eins haben ganz viele gelernt, die ein gewisses Interesse an sich selbst und an den Bedürfnissen und der Zukunft ihrer Kinder hatten, nämlich sich zur Wehr zu setzen.
Mich kotzt das so an, was du für einen Scheiß schreibst, und dabei ist mir auch meine Ausdrucksweise egal, weil ich ja zum Glück schreibe und nicht spreche während mein Kind neben mir sitzt und spielt.Und zu den Juden, die Horst erwähnt hat, er hat genau dasselbe gemeint wie du. Natürlich ist ein solcher Vergleich immer gefährlich und ich neige auch dazu ihn zu vermeiden, aber er hat von den Juden als unangenehme Menschen für die Nazis geschrieben, und das war ja wohl so, hast du selbst auch geschrieben, sie waren einfach zu klug für Hitler und davor hatte er Angst.
Ist ja auch egal. Unglaublich, mit welchen Mitteln du deine Unterlegenheit Horst gegenüber, die nicht ich dir unterstelle, sondern die du durch deine Beiträge selbst zum besten gibst, übertüpfeln willst.
Ich will hier gar nicht den großen Horst-Rächer spielen, bisweilen finde ich auch, dass er in seinen Beiträgen dazu neigt Leute über einen Kamm zu scheren, z.B. geschiedene Frauen. Und damit trifft er sicher auch einige mehr als es sich gehört in einem Sozialforum. Aber du toppst das mit einer Leichtigkeit, dabei wird MIR Angst und Bange.Und weisst du was ich richtig witzig finde? Wenn einer Bekannter dich zur Party einladen würde und Horst wäre auch da und ihr würdet euch zufällig unterhalten, ihr kämt ausm Quatschen gar nicht mehr raus, und später zu Hause würdest du sagen, das war ja ein interessanter Mensch mit interessanten Ansichten, die ich vielleicht nicht 100% teile, aber die mich dennoch zum Nachdenken anregen.
Vielleicht irre ich mich aber auch, und mit euch beiden kann man keinen vernünftigen Satz geradeaus sprechen, dann ist mir das aber auch egal. Ich hab nur einfach keinen Bock mehr auf dieses ganze Scheiß- Gelabere und sich in den Vordergrund stellen wollen...
So, und jetzt hab ich keine Lust mehr, mir tun die Finger weh und mein Baby braucht ne frische Windel, und eigentlich ärgere ich mich mich geärgert zu haben.Bis bald, Jalale.
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Hallo fk13,
es hat doch niemand geschrieben, dass die Einkünfte nicht gemeldet werden müssen. Es wurde lediglich darüber diskutiert, inwiefern das auf ALG II angerechnet wird. Dass es gemeldet werden muss, darüber waren sich alle einig.
Also erstmal richtig lesen, bevor du übereifrig losmotzt.LG, Jalale.
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Hallo,
ich teile Advocats Auffassung nicht ganz.
Laut SGB II wird davon ausgegangen, dass wenn Paare "länger als ein Jahr zusammen leben", eine eheähnlichen Verbindung besteht. Nun muss natürlich definiert werden, was ein Paar in diesem Sinne ist, praktisch spielt da das Teilen eines Schlafzimmers eine Rolle. Natürlich könnt ihr eure Beziehung als rein freundschaftlich auslegen und der ARGE eine WG melden, dann erfolgen Hausbesuche und das wird überprüft.
Wenn ihr den Zusammenzug im rechtlichen Rahmen vornehmen wollt, gebt an, dass ihr ein Paar seid, aber das Zusammenleben erst probieren wollt. Ein Jahr lang wird dann nicht nach deinem Einkommen gefragt, dein Freund bekommt seine Regelleistung und die Hälfte der Miete (vorausgesetzt die Wohnung ist angemessen). Danach werdet ihr als BG gerechnet und bei 1900 € netto wird dein Freund dann sicher keine Leistung mehr bekommen. Die KV muss er dann auch selbst zahlen.Das ganze hat keine Gültigkeit, wenn du ein Kind hast, auch wenn es nicht von ihm ist. In diesem Fall wird gleich davon ausgegangen, dass ein wechselseitiger Wille besteht füreinander einzustehen.
LG, Jalale.
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Sorry, hatte zuvor nicht gewusst, dass die 100 € Freibetrag nur bei Erwerbstätigkeit gelten.
Aber Advocat, wäre schön, wenn du dass vielleicht das nächste Mal in deinem Beitrag mit erläuterst. Damit ist dem Fragestellenden dann besser geholfen.LG, Jalale.
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Naja, das weiß ich nicht. Wenn kein konkretes Fehlverhalten dir gegenüber an den Tag gelegt wurde, wirst du wohl niemanden anzeigen können. Aber wenn du Recht bekommst, und dann dein Geld hast, ist die Erleichterung doch so groß, dass das Thema damit erledigt sein sollte.
Wichtig sind auch kleine Zwischenerfolge. Wie gesagt, gehe am Montag zur ARGE und gebe den Widerspruch persönlich ab. Verlange einen Vorschuss für die nächsten Monate (berufe dich dabei auf SGB I § 42). Das mit der Wohnungslosigkeit soll auf der ARGE nur ein Druckmittel sein. Vermutlich ist ja nicht mehr das ganze Geld komplett da, das musst du dann eben plausibel rüber bringen, dass du davon nicht (lange) leben kannst.
Du schaffst das schon!
LG, Jalale. -
Hallo Hochseefischer,
das ist absoluter Quatsch, was dein Sachbearbeiter dir da gesagt hat. Hast du schon deinen Bewilligungsbescheid bekommen? Wenn ja, lege Widerspruch ein und fordere die Bewilligung ab Antragstellung.
Das ist einfach unglaublich mit welcher Willkür auf den ARGEn gehandelt wird.LG, Jalale.
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Achso, dann würde ich Widerspruch einlegen, da es sich nunmal bei dem Kindergeld um eine Sozialleistunge handelt, die dir vor dem Bezug von ALG II zugestanden hat.
Einen Beratungsschein und Anwalthilfe würde ich aber auf jeden Fall beantragen.
Gleichzeitig kannst du bei der ARGE einen Vorschuss beantragen bis über den WIderspruch entgültig entschieden ist, da du mittellos bist und Wohnungslosigkeit droht.Viel Erfolg.
LG, Jalale.Nachtrag: Gehe vielleicht nochmal zur AGRE, nimm ein Widerspruchsschreiben mit, und lass dir erklären warum du das Geld angerechnet bekommst.
Mir ist eingefallen, ich hatte letztes Jahr Elterngeld beantragt und drei Monate später ausgezahlt bekommen + für den entsprechenden Monat. Das waren dann insgesamt 1200 € und das wurde auch nicht angerechnet. Wäre ja noch schöner.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass die ARGE im Recht ist. Verlange den Teamleiter, falls dein SB dich abwimmeln will. -
Hallo,
hast du denn in dem Jahr, in dem dir kein Kindergeld gezahlt wurde, bereits ALG II erhalten?
Wenn ja, ist das richtig, dass dir die Nachzahlung jetzt voll angerechnet wird, denn das KG wäre ja sowieso beim ALG II monatlich angerechnet worden.
Wenn du in diesem Jahr kein ALG II- Bezieher warst, denke ich, sollte die Nachzahlung anrechnungsfrei bleiben. Das wird aber wohl nicht einfach durchzuboxen.
Wie ich dich verstanden hab, ist der Brief der ARGE schon vor über einem Monat bei dir eingegangen?! Dann ist es für einen Widerspruch zu spät. Vielleicht kannst du in diesem Fall auch einen Überprüfungsantrag stellen. Ich würde dir empfehlen einen Beratungsschein zu besorgen und einen Anwalt zu Rate ziehen.
Wie gesagt, erstmal stellt sich die Frage, ob du im besagten Jahr ALG II empfangen hast. Dann sehe ich nämlich keine Möglichkeit für dich dagegen vorzugehen.LG, Jalale.
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Hallo,
doch der Freibetrag zählt natürlich. Ich würde den Verkaufserlös der ARGE mitteilen. Wenn die sonst irgendwann mal sehen, dass du das auf dem Konto hattest, wird es als dir Nichteinhalten der Mitwirkungspflicht vorgeworfen und du würdest es mit Sicherheit zurückzahlen müssen.
LG, Jalale.
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Hallo michis,
Helferpauschale seperat beantragen.
Zur Wohnung: 100 qm sind zu viel für zwei Personen. Spätestens wenn ihr eine BG bildet, wird das ein Problem. Gut, wenn du bis dahin einen Job hast, ist es egal. Mal schauen ob du den UVM genehmigst bekommst, du musst bei Antragstellung den Hauptmietvertrag mit abgeben.
Dass du schon umgezogen bist, darfst du natürlich nicht sagen, aber mach jetzt hinne mit der Beantragung!LG, Jalale.
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Hallo Andy,
geht denn aus dem Bescheid hervor, dass dein Bruder in die BG gerechnet wird? Sind die 585 € netto? Davon geh ich jetzt mal aus, und davon dass der Freibetrag richtig ermittelt wurde. Dieser Freibetrag wird aus dem Brutto-Gehalt deines Bruders errechnet und darf nicht in einer BG angerechnet werden.
Was also heisst, dass sie für deinen Bruder gar keinen Freibetrag errechnen müssten, da er ja nicht zur BG gehören dürfte. Außer er kann doch nicht selbst ausreichend für seinen Lebensunterhalt sorgen. Dann wiederum passt nicht, dass er Wohngeld beantragen soll...
Das ist alles echt eigenartig und irgendwie scheinen die von der ARGE GAR KEINE Ahnung zu haben.
Der Bedarf von 472 € ist richtig, da "Kinder" bis sie 25 sind, nur 80% der Regelleistung erhalten.Also ich sehe das so: er ist nicht in der BG, der Freibetrag darf nicht abgezogen werden, er hat monatlich 832 (einschließlich Wohngeld) zur Verfügung, die 164 € werden bei euer Mutter angerechnet (was rechtlich so ist), heisst also auf die muss dein Bruder verzichten. Ihm bleiben also 668 €, wovon er die Hälfte der Miete zahlen muss.
Alles andere ergibt für mich keinen Sinn. Du (deine Mutter) kannst einen Überprüfungsantrag stellen. Und dann schleunigst Wohngeld beantragen.
LG, Jalale.
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Achso, das ist ja Mist.
Das mit dem Darlehen ist eine gute Idee. Dabei solltest du ein Darlehen für Übernahme der Heizkosten beantragen. Wie gesagt, wichtig ist, dass du das mit der drohenden Wohnungslosigkeit begründest.
Wenn du im Widerspruchsverfahren Recht bekommen solltest, muss die ARGE meiner Meinung nach die Kosten tragen, die dir entstanden sind. Ich weiß aber nicht ob es so ist und wo das gesetzlich verankert ist.
Hol dir doch einen Beratungsschein und lass dich von einem Anwalt unterstützen. -
Hallo Michael,
sag mal du musst doch keine RA-Kosten selbst tragen!!!!!! Du kannst dir einen Beratungsschein beim Amtsgericht holen, bzw. dein Anwalt sollte das für dich regeln können. Mich wundert, dass der dir das Geld abknöpft, wo er doch weiß, dass du ALG II bekommst.
Sprich deinen Anwalt darauf, wenn er keinen Beratungsschein annimmt, such dir einen anderen Anwalt und beantrage diesen Schein!!! Du brauchst dazu nur deinen aktuellen Bewilligungsbescheid und die letzten Kontoauszüge.
Vielleicht bekommst du ja die schon geleisteten Anwaltskosten zurück erstattet. Da weiß ich aber nicht ob das geht.Was die ARGE angeht, da denke ich, kannst du bezüglich des Vorschusses nichts machen, da dieser normal gewährt wird wenn du momentat gar keine Leistung erhältst. Du bekommst ja aber monatlich deine Bezüge, ich denke deswegen gibt es nichts.
Du könntest Widerspruch einlegen mit der Begründung, dass Wohnungslosigkeit droht.Aber wie gesagt, viel wichtiger ist, dass du dir diesen Beratungsschein holst, der kostet einmalig 10 € und du hast weiter keine Kosten.
Viel Erfolg.
LG, Jalale. -
Hallo,
das wird so leider nicht funktionieren. Wenn deine Freundin und du zusammen ziehen, könnt ihr zwar angeben vorerst zur Probe zusammen zu leben, so dass das Einkommen deiner Freundin nicht bei dir angerechnet wird (ein Jahr lang, dann werdet ihr als BG gewertet). Allerdings denke ich, dass eure Wohung als Paar-Wohnung gesehen wird, nicht als WG, da ihr ja in absehbarer Zeit füreinander einstehen werdet. Sonst würde das ja mit einem weitern Umzug in einem Jahr einher gehen.
Was ich sagen will: Euch stehen maximal 60 qm Wohnfläche zu sowie eine Warmmiete von 444 € (das weiß ich weil ich auch aus Berlin komme).
Die Wohnung solltet ihr euch aus dem Kopf schlagen, das würde unbezahlbar werden.LG, Jalale.
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Hallo,
da es sich dabei nicht um deine erste Ausbildung handelt, ist die Sache schwierig. Ein Anspruch auf BAB besteht aus diesem Grund nicht. Da diese Ausbildung aber im Grunde förderungsfähig ist, hast du auch keinen Anspruch auf ALG II.
Die einzige Möglichkeit, die ich sehe, ist ein Minijob nebenbei, also am Wochenende. Dann kannst du auch Wohngeld beantragen, wie Jana schon schrieb.LG, Jalale.
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Hallo,
geh zur ARGE und bestehe auf einen Vorschuss mit genau der Begründung, dass du ja laufende Kosten hast. Wenn der SB sich weigert, verlange den Teamleiter.
Viel Glück.
LG, Jalale. -
Ja, das ist sehr gut so.
Gib den Schriebsel persönlich ab, sonst kann es sein, dass das ewig nicht bearbeitet wird. -
Hallo,
dein Sohn kann Schüler-BaföG beantragen, das wird er sicher auch bekommen. Zusätzlich steht ihm evtl. noch Wohngeld zu. Ich verstehe überhaupt nicht warum er im nächsten Bewilligungszeitraum noch berücksichtigt wird. Aslo entweder ganz oder gar nicht.
Ihr könnt ja mal einen BaföG-Rechner online benutzen.LG, Jalale.