Beiträge von jalale

    Hallo Pinhead,


    das wird schon eng. Aber meiner Meinung nach hast du Anspruch, wenn auch geringfügig.
    Nicht vergessen solltest du, dass es auf dein Einkommen Freibeträge gibt, die die 100 € - Grenze überschreiten (20% bis 800,- brutto, also 160,-€).


    Versuche mal einen ALG II - Rechner, wie schon empfohlen.


    Allerdings glaube ich ,dass du evtl. mit Wohngeld besser aufgehoben wärst. Auch dafür gibt es Rechner.


    Alles Gute.
    VG Jalale

    Hallo Arcturus,


    da du unter 25 bist, hast du keinen Anspruch auf ALG II, deine Eltern sind voll unterhaltspflichtig.
    Dabei spielt es keine Rolle, ob deine Eltern ALG II bekommen oder nicht.
    Es wird auch nicht berücksichtigt, dass du evtl. in 2 Monaten arbeiten wirst.


    Solltest du von deinen Eltern Unterhalt bekommen, kannst du vielleicht noch zusätzlich Wohngeld beantragen. Für den Fall kannst du einen Wohngeld-Rechner ausprobieren.


    VG
    Jalale

    Hallo snukibear,


    ich versteh das nicht so richtig.
    Die Miete für eure Wohnung wird durch ALG II abgedeckt und ihr bekommt dennoch 95,- Wohngeld?
    Wohngeld gibt es eigentlich nicht zusätzlich zu ALG II...


    Habt ihr denn sonstiges Einkommen, aus Minijobs o.ä.?
    Natürlich sind 319,- Regelsatz für zwei Personen zu wenig.


    Wie lacki schon sagt, probier mal einen ALG II-Rechner.


    VG Jalale

    Hallo Gogol,


    beziehst du momentan noch ALG II?
    Schreib mal nach welchen §§ zurück gefordert wird. Mir ist, als wenn es eine 4-Jahres-Frist gibt, müsste ich aber nochmal entsprechend nachlesen.


    Wenn du zur Zeit ALG II erhälst, weiß ich nicht was der Gerichtsvollzieher bei dir will, denn die ARGE würde bei Nicht-reagieren deinerseits erstmal die Leistung einstellen. Solltest du allerdings kein ALG II mehr beziehen, und schon auf mehrere Forderungen nicht reagiert haben, ist klar, dass dann die ARGE das Ganze weiter gibt. In dem Fall fällt es dir ganz schön spät ein hier mal nachzufragen.


    Wie gesagt, die §§ die in dem Brief von der ARGE stehen, würden weiterhelfen.


    LG, Jalale.

    Hallo Aleine,


    ja du bildest mit deiner Mutter eine BG. Wenn sie zuwenig verdient um euch beide zu versorgen, kann sie für euch beide ALG II beantragen.
    Alternativ könntest du ja mal einen Wohngeldrechner im Internet benutzen.


    LG, Jalale.

    Hallo,


    du kannst einen Antrag auf ALG II stellen, es wird aber sicher nachgehakt werden, ob dein Mann nicht auch für dich Unterhalt zahlen muss und wie viel.
    Es besteht sicher alternativ die Möglichkeit Wohngeld und Kinderzuschlag zu beantragen. Für alle diese Sozialleistungen gibt es Online-Rechner. Probiere die mal durch.
    Einfach bei Google ALG2-Rechner eingeben, und auch Wohngeldrechner und Kinderzuschlagsrechner.


    Alles Gute.
    LG, Jalale.

    Hallo,


    ich möchte auch noch ganz kurz hierzu was sagen.
    Eventuell haben meine Vorschreiber das überlesen, aber du hast doch geschrieben, dass dir ca. 1000 € Unterhalt zusteht. Deiner Tochter steht auch zusätzlich noch was zu. Dann werdet ihr langfristig kein ALG II bekommen. Auch für den Fall, dass deine Tochter ihren Papa nicht finanziell belasten möchte, der ARGE ist das egal, die werden verlangen, dass der Unterhaltsanspruch errechnet wird und den dann zugrunde legen.
    Gehe trotzdem zur ARGE und beantrage ALG II auf Darlehensbasis, momentan bekommst du ja noch keinen Unterhalt.
    Das mit dem Haus ist dann natürlich problematisch. Wenn ihr das nicht verkaufen wollt und du mit der Tochter da weiter wohnen bleibst, wird dein Mann natürlich nicht den vollen Unterhalt zahlen müssen.


    Ich sehe Wohngeld als gute Alternative.


    Alles Gute.
    LG, Jalale.

    Hallo,


    bei Krankengeld handelt es sich um eine Sozialleistung. Die Unterschiede ergeben sich deswegen, weil bei Einkommen aus Erwerbstätigkeit Freibeträge gelten, die es bei der Zahlung von Sozialleistungen nicht gibt. Du kommst so nun also auf genau den Satz, den jeder Alg II-ler ohne Erwerbstätigkeit bekommt.
    Leider kann ich dir keine positivere Antwort geben.
    Na gut, nun ist jetzt auch der Freitag schon rum, und du hast das wahrscheinlich schon von deinem SB erfahren.


    Alles Gute und vor allem gute Besserung.
    LG, Jalale.

    Hallo,


    auch von mir erstmal Glückwunsch.
    Ich denke du musst dich selbst krankenversichern. Da solltest du aber nochmal nachfragen. Wenn du dich selbst versichern musst (kostet ca. 140 €) kannst du sicher Wohngeld beabtragen. Ich gehe davon aus, dass die KK-Beiträge als negatives Einkommen angesehen werden, und dann hast du bestimmt Anspruch.


    LG, Jalale.

    Hallo,


    solange du nicht mehr als 400 € (brutto, was dann ja auch netto ist) verdienst, bist du nicht krankenversichert, und auch nicht renten- oder pflegeversichert.
    Das was dein Chef meint, ist sein Anteil, den er an Sozialabgaben an die Bundesknappschaft leisten muss, dafür dass er dich beschäftigt.
    Solltest du also kein ALG II mehr erhalten, bist du auch über die ARGE nciht mehr krankenversichert, und du musst dich selbst versichern (ca. 140 € pro Monat).
    Wenn dein Chef dir 401 € brutto zahlen würde, wärst du versichert, hättest aber natürlich auch weniger netto.


    LG, Jalale.

    Hallo Ella,


    ich würde dazu raten den Job anzunehmen, denn natürlich stehen dir Einkommensfreibeträge zu.
    Und zwar berechnen die sich wie folgt:


    100,- Grundfreibetrag
    20% von 700,- deines Bruttos = 140,-
    10% von 150,- (Rest brutto) = 15,-


    = 255,- Freibetrag


    Dieser wird in den Bedarf mit hineingerechnet, ergibt also 1011,-. Davon dann dein Netto-Gehalt abgezogen, bekommst du von der ARGE ca. 251,- €.
    Wenn du nun auch einen Pkw besitzt, den du brauchst um zur Arbeit zur kommen, wird deine Kfz-Versicherung übernommen (evtl. teilweise), ansonsten bekommst du, falls erforderlich, Fahrtkosten für den ÖPV erstattet.


    Alles Gute.
    LG, Jalale.

    Hallo,


    so richtig verstehe ich deinen Zusatz am Ende nicht: Eine 60 qm große Wohnung mit zwei separaten Zimmern ist zu den vorgeschriebenen Mieten schwer zu finden???


    Meinst du denn eine größere Wohnung kostet weniger, weil ich meine, du bist nicht gezwungen in 60 qm einzuziehen, die Wohnung kann auch kleiner sein. (???)


    Sorry, aber ich versteh nicht recht, was du wissen möchtest.


    LG, Jalale.

    Hallo,


    das könnte eine strittige Angelegenheit werden. Also Umzugskosten bekommt ihr übernommen, wenn ihr sie beantragt. Eventuell auch ein Kautionsdarlehen.
    Na ja, und mit der Miete der alten Wohnung ist das so eine Sache. Man könnte die Kostenübernahme durch die ARGE als Eingliederungshilfe sehen, aber das machen die nicht einfach so.


    Ich würde persönlich hingehen, mit allen formlosen Anträgen. Also:
    - Antrag für Übernahme der Umzugskosten
    - Antrag für Kautionsdarlehen
    - Antrag für einmonatige Weiterzahlung für den November auf Darlehensbasis
    - Antrag auf Weiterzahlung der Miete bis der Mietvertrag ausgelaufen ist, ebenfalls als Darlehen (außerdem würde ich schriftlich erklären, dass ihr euch intensiv um einen Nachmieter bemüht)


    Die letzten beiden Anträge begründet ihr damit, dass dein Partner den Job sonst nicht aufnehmen kann, und ihr somit weiterhin im ALG II-Bezug bleibt.
    Achso, und natürlich müsst ihr was schriftliches mitnehmen, dass dein Partner den Job in der Tasche hat.


    Eine Frage: Verdient dein Partner dann soviel, dass ihr nicht zusätzlich aufstocken müsst? Weil wenn doch, verschieben sich hier einige Zuständigkeiten.


    Alles Gute.
    LG, Jalale.

    Hallo,


    dein Sohn hat keinen Anspruch auf ALG II, da seine Eltern für ihn unterhaltspflichtig sind bis er 25 ist bzw. eine Ausbildung beendet hat.
    Was ist denn mit dem Vater? Unterhalt scheint es da nicht zu geben. Auf jeden Fall sollte dein Sohn sich beim Arbeitsamt ausbildungssuchend melden. Schon allein wegen der Familienkasse, sonst gibt es nämlich kein Kindergeld mehr.
    Er sollte wohl auch einen Beratungstermin wahr nehmen. Vielleicht bekommst du ihn ja etwas in diese Richtung geschoben. Ich denke mit Verständnis und ernsthaftem Interesse deinerseits an den Zukunftsansichten deines Kindes könntest du ihm aus der Lethargie helfen.


    Alles Gute.
    LG, Jalale.

    Hallo,


    wenn du Geringverdiener bist, ist es gut möglich, dass du Wohngeld erhälst. Voraussetzung ist natürlich der Mietvertrag.
    Benutze doch mal einen Wohngeld-Rechner. Meist kannst du dir auf den entsprechenden Seiten auch gleich den Antrag runter laden.


    LG, Jalale.

    Hallo,


    du, das hängt von einigen Faktoren ab. Wieviel Miete zahlst du, wie hoch ist dein Brutto-Verdienst? Bist du verheiratet oder lebst du in einer Partnerschaft? Über welches Einkommen verfügt dein potentieller Partner? Hast du Kinder? Bekommst du für diese Unterhalt oder Unterhaltsvorschuss?
    Hast du sonstige Einnahmen (z.B. Wohngeld)? Vermögen?


    Ich weiß nicht, ob ich an alles gedacht hab. Ohne solche Angaben kann dir hier niemad auch nur ansatzweise sagen, was dir eventuell zusteht.


    LG, Jalale.

    Hallo,


    na, ich denke das sieht nicht so gut für dich aus. Du wirst ja erstmal ALG I bekommen, davon kannst du wahrscheinlich nicht ausziehen. Anspruch auf ALG II hast du nicht, da du unter 25 bist und dein Vater dir gegenüber unterhaltspflichtig ist.
    Jetzt bleibt mir nichts anderes übrig, als dir die üblichen Ratschläge zu erteilen: Vertrage dich mit deinem Vater, mache dich intensiv auf Jobsuche.


    Alles Gute.
    LG, Jalale.

    Hallo,


    sie kann für ihre Kinder ALG II beantragen, von der ARGE bekommt sie dann für die beiden jeweils 1/3 der Mietkosten plus die Regelleistung für die Kinder (abhängig vom Alter der Kinder zw. ca. 215 und 280 €, dabei wird aber das Kindergeld angerechnet).
    Zahlt denn der Vater der Kinder Unterhalt? Wenn nicht, kann sie (falls noch nicht passiert) Unterhaltsvorschuss beim Jugendamt beantragen (ich glaub ca. 170 € pro Kind). Das allerdings wird dann auch auf den ALG II-Satz der Kinder angerechnet.
    Alternativ könnte sie in diesem Fall Wohngeld beantragen.


    Es gibt diverse Online-Rechner für Wohngeld und auch für ALG II. Einfach mal alle Daten eingeben und durchrechnen lassen.


    LG, Jalale.