Beiträge von jalale

    Hallo,


    ich hab letztens erst von einem Gerichtsurteil gehört, wonach ein Mieter einen Zwei-Jahres-Mietvertrag nicht einhalten musste und frühzeitig diesen kündigen konnte. Der Mieter war Student, und in der Urteilsbegründung hieß es, dass Studenten aufgrund variabler Lebensumstände, also Auslandssemester, Praktika usw. benachteiligt sein würden, wenn sie an solch einen Mietvertrag gebunden sind.
    Aber in deiner Situation bist du nun ja auch mehr als benachteiligt.


    Ich suche mal, ob ich online irgendwo das Urteil finde.


    Hole dir auf jeden Fall einen Beratungsschein beim Amtsgericht und such dir einen Anwalt, der dich vertritt. Ich bin mir sicher, du musst nicht in dieser Wohnung bleiben.
    Stelle beim Jobcenter einen Antrag auf Übernahme der überschüssigen Mietkosten auf Darlehensbasis, mit der Begründung der bevorstehenden Existenznot.


    Wenn ich das Urteil gefunden habe, meld ich mich nochmal.


    LG, Jalale.

    Hallo,


    ja, Kosten für Kohle und Holz werden übernommen. Einfach Rechnung abgeben mit Antrag auf Übernahme der Heizkosten.


    LG, Jalale.

    Hallo,


    sie muss bei der jetzt zuständigen ARGE einen Antrag auf Umzug bzw. Bezug einer Wohnung stellen, am besten mit dem Argument, dass sie mit ihrem Partner zusammenziehen möchte.
    Mit dieser Umzugsgenehmigung geht sie dann zu der neuen zuständigen ARGE, legt mehrere Wohnungsangebote vor, lässt sich eine Wohnung schriftlich genehmigen, unterschreibt zusammen mit ihm den Mietvertrag und stellt einen Antrag auf ALG II. Wichtig ist auch, dass sie einen Vorschuss formlos beantragen sollte, um die Bearbeitungszeit finanziell überbrücken zu können.
    Bedenke, er und sie werden zusammen mit den Kindern als Bedarfsgemeinschaft gerechnet, auch wenn die Kinder nicht von ihm sind.
    Er sollte den jetzigen Job nicht kündigen ohne dass er anschlusslos einen neuen antreten kann, sonst droht eine Sperre.
    Sie kann Umzugskostenübernahme beabtragen (bei der alten ARGE) und Kautionsdarlehen (bei der neuen ARGE), außerdem evtl. noch Erstaustattung zumindest für die Kinder, sofern sie noch keine eigene Wohnung bewohnt hat.


    Hoffe, das hat erstmal geholfen, sonst nochmal nachfragen.


    LG, Jalale.

    Hallo Benny,


    erstmal wünsche auch ich dir, dass deine Mutter wieder gesund wird.
    Zum BAB: Wenn deine Mutter nicht mehr da sein sollte, oder du einfach aus anderen Gründen (z.B. Entfernung zur Ausbildungsstätte) alleine wohnen solltest, kannst du BAB beantragen. Ich würde mich an deiner Stelle vorab direkt dort mal melden und nachfragen, gegebenfalls die Antrags-Formulare schon mal runterladen.


    Alles Gute.
    LG, Jalale.

    Die Freibeträge kennst du ja sicher noch von deinem Mini-Job.
    100,- anrechnungsfrei, weitere 20% vom Rest bis hin zu 800,-, danach 10% bis 1200,- €.
    Für die 600 € sind also 200,- anrechnungsfrei. Vorausgesetzt du hast in dem Monat der Auszahlung keinen Minijob ausgeübt. Sonst wird das zusammen gerechnet und auf die Gesamtsumme gibt es dann den Freibetrag.


    LG, Jalale.

    Hallo,


    das ausgezahlte Riester-Geld wird dir nicht als Vermögen angerechnet, sondern als Einkommen. Dabei gilt das Zuflussprinzip, d.h. in dem Monat, an dem ausgezahlt wurde, wird es deiner Leistung angerechnet. Die üblichen Freibeträge gelten.
    Nicht anrechenbar wäre das Geld nur, wenn es zweckgebunden weiter genutzt wird.


    Das ist in der Tat hart und auch für mich, gerade in solch einem Fall, unverständlich, leider aber nicht zu ändern.


    Achso, ein Tipp: Wenn du das Geld schon ausgegeben hast, vereinbare mit der ARGE eine Ratenzahlung für die Rückerstattung.


    LG, Jalale.

    Hallo,


    Wohngeld ist ja schon mal gar nicht schlecht. Ihr könntet auch zusätzlich Kindergeldzuschlag beantragen. Benutze vorab doch mal einen entsprechenden Online-Rechner.
    Beim Ausfüllen des Antrages auf Wohngeld wird dir hier im Forum wohl niemand helfen können. Nehme doch diese Ausfüll-Hilfe in Anspruch, von der du gesprochen hast.


    LG, Jalale.

    Hallo,


    wo sind deine Eltern? Die sind für dich unterhaltspflichtig bis du 25 bist.
    Theoretisch hast du deshalb keinen Anspruch auf ALG II.
    Sollten deine Eltern aus irgendeinem Grund nicht für dich aufkommen müssen, kannst du ALG II beantragen, musst hier aber gemeldet sein. Beim zuständigen Jobcenter in deinem Dann-Bezirk/Kreis stellst du einen Antrag auf ALG II. Dir stehen die Regelleistung von ca. 350 € zu und die Miete, sofern angemessen. Angemessen sind max. 45 qm für eine Person, max. Miete musst du beim Jobcenter erfragen.


    Wenn du nicht von den Kanaren aus eine Wohnung anmieten kannst, melde dich erstmal bei Bekannten o.ä. Dann must du dir allerdings vom Jobcenter eine Wohnung genehmigen lassen, bevor du irgendeinen Mietvertrag unterschreibst (also falls du dann schon den Antrag gestellt hast).


    Alles Gute.
    LG, Jalale.

    Hallo,


    ja es ist von Bedeutung, dass dein Kind noch keine drei ist, denn bis dahin bist du von der ARGE nicht verpflichtet arbeiten zu gehen.
    Wenn du teilzeit arbeiten gehst und damit dann aus dem ALG II heraus fällst, ist der ARGE natürlich egal wieviele Stunden du arbeitest.
    Wenn du weiterhin ALG II erhalten würdest, sollte das aber auch kein Problem sein, denn das Betreuungsproblem ist ja nachweisbar.


    LG, Jalale.

    Hallo Affok,


    ich kann dich gut verstehen. Sicher hast du jedoch eine Eingliederungsvereinbarung unterschrieben, oder? Demnach musst du jeden zumutbaren Job annehmen, der dir vorgeschlagen wird. Zumutbar bedeutet dabei nicht der Qualifikation entsprechend, sondern lediglich, ob du körperlich oder psyschisch in der Lage bist dieser Arbeit nachzugehen.


    In einem Widerspruch sehe ich deswegen keinen Sinn. Ich würde eher versuchen kooperativ mit der SB umzugehen. Gib den Antrag morgen ab, erläutere nochmals, dass du in diesem Bereich bereits Erfahrung hast und eine Ausbildung daher erfolgsversprechend wäre.


    Wie alt bist du denn eigentlich? Das wird bei der Entscheidung sicher auch eine Rolle spielen.


    Alles Gute.
    LG, Jalale.

    Hallo,


    du bildest mit deiner Freundin und eurem Kind eine Bedarfsgemenischaft (BG), d.h. ihr steht finanziell füreinander ein. Folglich muss für die Berechnung des ALG II das Einkommenverhältnis deiner Freundin eingereicht werden. SGB II § 7.
    Die ARGE kann euch sehr wohl einen Vorschuss gewähren. Gehe persönlich hin und gib schriftlichen formlosen Antrag diesbezüglich ab. Begründe den damit, dass ihr momentan mittellos seid, und eure Wohnung ja bezahlen müsst. Dieser Vorschuss kann als Darlehen erbracht werden. Siehe:


    SGB II § 23 (4) Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts können als Darlehen erbracht werden, soweit in dem Monat, für den die Leistungen erbracht werden, voraussichtlich Einnahmen anfallen.


    Gegen eine schriftliche Ablehnung könntet ihr Widerspruch einlegen.


    LG, Jalale.

    Hallo,


    deinem Sohn steht ALG II zu, also Regelsatz (abzgl. Kindergeld) + halbe Miete. Stelle einen Antrag für ihn. Mehrbedarf gibt es weiterhin. Bekommst du kein BAB mehr? Wie sieht es mit Wohngeld für dich aus?


    LG, Jalale.

    Hallo,


    eigentlich hast du ja schon alles auf den Punkt gebracht.
    Erkläre schriftlich, dass deine Eltern dich nicht finanziell unterstützen und berufe dich auf § 7 SGB II. Steht ja alles oben schon beschrieben.
    Die NK für das Haus musst du natürlich angeben, da bekommst du dann 1/4 von der ARGE. Eigenheimzulage hat die ARGE auch nichts zu interessieren, denn das Haus gehört ja nicht dir.


    LG, Jalale.

    Hallo,


    ich rate dir, gehe persönlich zur ARGE und trage das vor. Dort wird es dann gleich in den Computer eingegeben, und dann auch zügiger bearbeitet.
    Du kannst ja nebenbei bemerken, dass du dir schon einen Beratungsschein für einen Anwalt geholt hast, und wohl Untätigkeitsklage erhebn wirst, wenn sich innerhalb von 10 Tagen nichts tut.
    Wenn dann noch nicht reagiert wurde, mache das wahr.


    LG, Jalale.

    Wenn die Wohnung für zwei Personen unangemessen war, könnte sie doch jetzt angemessen sein. Und damit wäre ja auch die andere Wohnung angemessen. Weißt du ganz genau, wie hoch die Miete für drei Personen sein darf?
    350 Euro darf in Berlin eine Person alleine für Miete ausgeben. Ich kann mir das fast gar nicht vorstellen, dass das für drei Personen die Obergrenze ist.


    LG, Jalale.

    Hallo,


    du selbst kannst keinen Antrag auf ALG II stellen, weil deine Eltern unterhaltspflichtig sind. Verdienen sie nicht so gut, dass es für euch zum Leben reicht, müssen deine Eltern ALG II beantragen. Dann eben für die gesamte Bedarfsgemeinschaft.


    LG, Jalale.

    Hallo,


    erste Frage, bist du über 25?
    Wann im Juni hast du den Antrag gestellt?
    Dir stehen 323 € + die halbe Miete (sofern angemessen, spielt aber vorerst keine Rolle) zu.


    Geld gibt es immer nur ab dem Tag der Antragstellung. Hast du also z.b am 10.06. den Antrag gestellt, kriegst du für Juni nur für 20 Tage ALG II.
    Welchen Betrag hast du denn für August bekommen?
    Ich würde auf den Bescheid warten, müsste ja in den nächsten Tagen kommen.


    Das wenige Einkommen deines Freundes wird mit eingerechnet, fällt aber nicht ins Gewicht (oder nur unwesentlich), weil es wohl gerade reicht um seinen eigenen Lebensunterhalt zu decken.
    Gib den 400 €- Job von deinem Freund vorsorglich an, an seinem Einkommen ändert sich dadurch ja nichts, oder? Nicht dass ich dich falsch verstanden habe.
    Außerdem gelten dann noch Freibeträge und es wird weniger bei dir angerechnet.


    LG, Jalale.