Zeitgebundener Mietvertrag

  • Hallo!


    Anfang des Jahres hat mich mein Partner verlassen und ist aus unserer gemeinsamen Wohnung ausgezogen, die ich nun mit unserer 20Monate alten Tochter bewohne. Für uns ist die Wohnung zu teuer, leider haben wir aber einen zeitlich gebundenen Mietvertrag ( noch 2 Jahre ), was das Jobcenter auch weiß. Nun haben sie mir im weiterem Bescheid die Kosten für Miete und Heizung dermaßen gekürzt, so dass ich ab Okt. nicht weiß, wie ich uns beiden ernähren soll....ich hatte jetzt überlegt einen Widerspruch einzulegen. Bringt das was?
    Kann mir jemand einen Tip geben?


    Danke schonmal im Vorraus.

  • Die ARGE bezahlt dir die erhöhten Mietkosten nur ein halbes Jahr.Du wirst auch mit einem Widerspruch da nichts erreichen.Stehst du denn allein in dem Mietvertrag?Da sich deine Lebensumstände geändert haben wirst du nur mit dem Vermieter sprechen können und sehen müssen ob er dich aus dem Vetrag entläßt oder du suchst einen Nachmieter.Bei dem Gespräch mit dem Vermieter solltest du deutlich machen das du die Miete nicht mehr zahlen kannst und die ARGE auch nicht die volle Summe übernimmt.

  • Ich stehe zwar noch mit meinem EX drin, aber der Vermieter hat mir ein Schreiben gegeben, wo drin steht, dass ich jetzt die alleinige Mieterin bin.
    Mein Vermieter ist leider ein A***** und hat schon angekündigt, dass er mich NICHT aus dem Vertrag rauslässt....das das Amt nicht die volle Miete übernimmt, weiß er und es ist ihm egal :(


    Einen Nachmieter suche ich schon seit über einem Jahr.....

  • Hallo,


    ich hab letztens erst von einem Gerichtsurteil gehört, wonach ein Mieter einen Zwei-Jahres-Mietvertrag nicht einhalten musste und frühzeitig diesen kündigen konnte. Der Mieter war Student, und in der Urteilsbegründung hieß es, dass Studenten aufgrund variabler Lebensumstände, also Auslandssemester, Praktika usw. benachteiligt sein würden, wenn sie an solch einen Mietvertrag gebunden sind.
    Aber in deiner Situation bist du nun ja auch mehr als benachteiligt.


    Ich suche mal, ob ich online irgendwo das Urteil finde.


    Hole dir auf jeden Fall einen Beratungsschein beim Amtsgericht und such dir einen Anwalt, der dich vertritt. Ich bin mir sicher, du musst nicht in dieser Wohnung bleiben.
    Stelle beim Jobcenter einen Antrag auf Übernahme der überschüssigen Mietkosten auf Darlehensbasis, mit der Begründung der bevorstehenden Existenznot.


    Wenn ich das Urteil gefunden habe, meld ich mich nochmal.


    LG, Jalale.

  • Dein Vermieter kann nicht einfach so den Mietvertrag auf dich alleine umschreiben dazu gehört immer noch dein Einverständnis.Insofern müßte dein Ex sich weiterhin an den Mietkosten beteiligen denn er kann dann auch nicht einfach so aus dem Vetrag aussteigen.Ich würde dir aber auch schnellstens zu einem Beratungsschein raten und dann such dir einen Anwalt und lass dich beraten.