Hallo sylviak,
du kannst dich mit solchen Angelegenheiten an die Caritas z.B. wenden, schau mal im Internet nach, wo es das bei euch gibt.
So wie du das beschrieben hast, ist die Art und Weise der Berechnung richtig. Das überhängende Kindergeld wird angerechnet.
Zwei Dinge finde ich allerdings undurchsichtig:
1. Ich denke 28 € sind zu wenig, denn du hast nach deinen Angaben 321 + 28 + 91 € zur Verfügung. Wenn man davon 351 € Regelleistung abzieht, bleiben gerade mal 80 € für die Miete. Selbst wenn für dich nur 50% bewilligt werden, scheint das ja zu wenig zu sein.
Damit kommen wir zu 2.: Wenn dein Sohn nicht dauernd bei dir wohnt, solltest du auch die volle Miete bekommen. Denn er hat ja auch Mietkosten. Er müsste sich aber polizeilich ummelden.
Du solltest einen Überprüfungsantrag stellen, bzw. in Widerspruch gehen, wenn noch möglich.
Wieviel Miete zahlst du denn?
LG, Jalale.