Beiträge von jalale

    Ist er denn bei dir gemeldet? Wenn nicht, darf natürlich nichts von ihm angerechnet werden.
    Widerspruch einlegen!

    Hallo,


    wenn du von der ARGE keine Leistungen erhälst, kannst du machen was du willst. Ich weiß allerdings nicht genau, ob du das Geld mit einem Mal verprassen kannst, oder ob dir auferlegt wird eine Weile davon zu leben.
    Sobald du wieder hilfebedürftig bist, musst du einen neuen Antrag stellen.


    LG, Jalale.

    Ja, Untermietvertrag. Wie gesagt, noch nicht unterschrieben, weil der Wohnung ja zugestimmt werden muss. Meldebescheinigung deswegen nachreichen, weil der Umzug erst genehmigt werden muss, dann kannst du ja nicht schon dort gemeldet sein. Die gibst du zusammen mit dem dann unterschriebenen UMV ab.
    Solch ein Schreiben reicht aus, genau. Am besten mit Verweis auf SGB II § 7 Absatz 3a Nr. 1.

    Hallo,


    wie alt ist dein Sohn? Wieviel BAB bekommt er, wie hoch ist die Miete?
    Ist er in deiner BG mit aufgeführt?
    Normalerweise dürfte dein Sohn kein ALG II- ANspruch haben, wenn er BAB bekommt und dann wäre er auch nicht mit in deiner BG, sprich es dürfte nicht angerechnet werden.


    LG, Jalale.

    Mach dir wegen der Übernahme der KdU keine Sorgen. Der Bescheid über die Umzugsgenehmigung, von dem du sprichst, ist doch von deiner alten ARGE, oder?
    Und die können nicht über deinen Leistungsanspruch bei der neuen ARGE entscheiden. Von dort bekommst du dann deinen Bewilligungsbescheid.


    LG, Jalale.

    Hallo,


    solange die beiden (drei) Leistungen nach SGB II beziehen, brauchen sie eine Umzugsgenehmigung damit auch die künftigen KdU unproblematisch übernommen werden.
    Schriftlichen Antrag stellen mit der Begründung, dass schon zwei Personen 60 qm zustünden und zu dritt können 75 qm bewohnt werden. Es sollte außerdem aufgeführt werden, wo sich der Platzmangel wie verhält.
    Wenn eine schriftliche Ablehnung kommt, Widerspruch einlegen.


    LG, Jalale.

    Genossenschaftsanteile werden wie eine Kaution behandelt. Wegen der Doppelmiete solltest du vorab mit deinem SB sprechen, ich könnte mir vorstellen, dass es zumindest ein Darlehen gibt.

    Hallo,


    du solltest nochmal mit deinem SB sprechen, ob es möglich ist solange bis über die Maßnahme entschieden ist, keinen Aushilfsjob annehmen zu müssen. Einfach ablehnen würde ich nicht, das kann dir hinterher schlecht ausgelegt werden.
    Die ARGE wird kein Riesen-Interesse daran haben, dass du für 165 € arbeiten gehst, denn sie haben dadurch ja kaum Einsparungen.
    Am besten ist es in jeden Fall immer das Gespräch zu suchen.


    LG, Jalale.

    Hallo,


    ein Kautionsdarlehen kannst du bei der neuen zuständigen ARGE beantragen. Übergangsgeld gibt es so nicht, allerdings kannst du einen Vorschuss beantragen, falls dein erstes Gehalt nicht am Anfang des Monats gezahlt wird. Diesen Vorschuss musst du dann in Raten zurück zahlen.
    Warum sollte denn eine Doppelmiete entstehen? Kannst du die Kündigungsfrist nicht einhalten? Ich weiß nicht, ob das übernommen werden kann, freiwillig wird die ARGE dir das nicht anbieten. Da ist es vielleicht ratsamer einen Nachmieter für die alte Wohnung zu suchen.


    LG, Jalale.

    Hallo,


    hier findest du den rechtlichen Background zu dem, was Jana geschrieben:


    SGB II § 22 Leistungen für Unterkunft und Heizung
    (1) Leistungen für Unterkunft und Heizung werden in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen erbracht, soweit diese angemessen sind. Erhöhen sich nach einem nicht erforderlichen Umzug die angemessenen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung, werden die Leistungen weiterhin nur in Höhe der bis dahin zu tragenden angemessenen Aufwendungen erbracht. [...]


    LG, Jalale.

    Hallo Michis,


    im SGB II findest du unter § 7 folgendes:


    (3a) Ein wechselseitiger Wille, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen, wird vermutet, wenn Partner
    1.länger als ein Jahr zusammenleben,
    [...]


    Gehe zur ARGE bevor du den Mietvertrag unterschrieben hast, nimm ihn aber mit. Beantrage die Genehmigung zum Umzug und lass dir gleich die Wohnung genehmigen. Nimm ein Schreiben mit, aus dem hervor geht, dass du mit deiner Partnerin zusammen ziehen wirst und erkläre darin, dass ihr unter Berufung des genannten § noch nicht für einander stehen werdet, da ihr "das Zusammenleben erst probieren wollt". Das kannst du wörtlich so schreiben.


    Es ist immer besser den Umzug genehmigen zu lassen, auch wenn die Miete günstiger ist. Du ersparst dir ein Haufen Ärger.
    Du musst die Umzugskostenübernahme natürlich nicht beantragen. Warum aber was liegen lassen, was einem zusteht?
    Zum Schluss meldest du dich um und reichst die Meldebestätigung bei der ARGE nach.


    Alles Gute.
    LG, Jalale.

    Hallo,


    @ lirafe: Bist du dir sicher, dass er keinen Anspruch auf ALG I hat? Ich denke der besteht, denn ALG I bekommt man doch in jedem Fall und die Zahlung ist nicht an Bedingungen geknüpft (z.B. Arbeitssuche).


    @ Benny: Rufe doch mal bei deiner Agentur für Arbeit an und frage nach, ob du neben Bezug von ALG I eine schulische Ausbildung machen kannst. Arbeitslos melden musst du dich ja ohnehin dort. Und zwar möglichst sofort, wenn du jetzt schon weisst, wann du arbeitslos sein wirst.
    Du wirst vorerst sicher eine Sperre bekommen, da du selbst gekündigt hast. Die dürfte 3 Monate betragen, aber danach solltest du schon ALG I beziehen.


    LG, Jalale.

    Hallo Andy,


    wird nur das Kindergeld von deinem Bruder angerechnet? Oder auch sein Gehalt? Die Anrechnung vom Kindergeld ist rechtens, wenn dein Bruder es nicht benötigt um seinen Lebensunterhalt zu sichern. Das heisst nicht, dass sie eine BG sind.
    Ist er denn auf dem Bescheid mit aufgeführt und werden Leistungen für ihn zugrunde gelegt?


    Was meinst du damit, die Miete für die alte Wohnung wird nicht übernommen? Die neue Miete wird aber zu 50% gezahlt?


    Deine Mutter sollte nochmal zur ARGE gehen und sagen, dass sie mittellos ist. Sie soll auf jeden Fall einen Vorschuss verlangen, der kann sofort ausgezahlt werden! Teamleiter oder Chef der ARGE verlangen, wenn der SB nicht mitmacht. Nicht gehen ohne Geld in den Händen!


    Alles Gute für deine Mutter.
    LG, Jalale.

    Hallo,


    ich misch mal eben mit. Farina hat geschrieben, dass der Umzug notwendig war und genehmigt wurde. Sie hat allerdings augenscheinlich den neuen Mietvertrag unterschrieben ohne sich die Wohnung genehmigen zu lassen.
    Farina, das sollte aber kein Problem sein, da die Wohnung ja angemessen ist. Auf dem Bescheid steht das deshalb nur, weil dieser eben nur die Genehmigung zum Umzug betrifft, nicht aber die neue Wohnung.


    Vielleicht kannst du ja mal ein paar erklärende Worte dazu abgeben, warum du eventuell Anspruch auf Erstausstattung hast.
    Dann hören die Leute hier vielleicht auf sich zu zerfleischen.


    LG, Jalale.

    Wenn du ein Wohnungsangebot (oder besser mehrere) hast, gehst du direkt zur ARGE und die können das auch sofort genehmigen.
    Solltest du ohne Genehmigung umziehen, zahlt die ARGE in Mannheim nur die Miete maximal in der Höhe, die deine alte Wohnung gekostet hat. Du bekommst kein Kautionsdarlehen und auch die Umzugskosten werden nicht übernommen. Die Regelleistung bleibt unangetastet.


    LG, Jalale.

    Hallo,


    wenn du ALG II tatsächlich nur zur "Überbrückung" benötigst, dann ist es doch wohl am sinnvollsten die Variante zu wählen, die ich dir schonmal geschrieben habe. Ziehe offiziell zu deiner Freundin, dann bekommst du den Umzug auch genehmigt. Ihr bildet EIN JAHR LANG KEINE BG, wenn ihr schriftlich erklärt ersteinmal auf Probe zusammen zu ziehen!
    Ein Jahr könnte ja sicherlich zur Überbrückung reichen.
    Dann bekommst du schließlich auch anteilig die Miete für die Wohnung deiner Freundin. Denn das ist ja das Widersinnige bei deiner Ausführung, du bekommst zwar die alte unbenutzte Wohnung bezahlt, und wer zahlt deinen Mietanteil der neuen Wohnung?


    Wenn du den Staat nicht bescheißen willst, dann tu es auch nicht...


    Ist schon ne eigenartige Mentalität, dem "Staat" es zeigen zu wollen. Du willst hier im Forum doch gar keine wirkliche Hilfe, sondern nur die Bestätigung, dass es auch schmutzig geht.


    Viel Spaß im weiteren Leben und fröhliches Auf-die-Schnauze-Fallen bei deinen ach so klugen Versuchen anderen Leuten das Geld aus der Tasche zu ziehen.


    LG, Jalale.

    Hallo,


    also erstmal bitte nicht persönlich werden. Ich habe selbst eine Tochter und finde sehr wohl, dass Kinder was zählen. Was soll denn so ein Spruch "hier in Deutschland...", denkst du in irgendeinem anderen Land auf der Welt zahlt ein Staat privaten Raum für Kinder?


    Und zum Thema helfen: Ich kann dir nur das sagen, was rechtlich möglich ist. Es gibt nur einen Wohnort, an dem die Kinder gemeldet sein können, und wenn sie bei ihrer Mutter leben, steht dir leider kein Wohnraum für sie zu. Da kann ich versuchen dir zu helfen, wie ich will. Es ist aber nun mal so.
    Du findest bestimmt eine Wohnung, die größer ist als 25 qm, vielleicht auch eine 1 1/2 Zimmer-Wohnung. Und du kannst ja versuchen mit deinem SB zu sprechen, dass du den einen oder anderen qm mehr bewilligt bekommst, wenn du protokollarisch aufführst, wann und wie lange die Kids bei dir sind.
    Sicher wirst du damit nicht viel Erfolg haben, aber versuchen kannst du es ja.


    Ich versuche hier zu helfen, aber es bringt niemanden was, wenn ich Märchen erzähle, nur damit der Fragende mit der Antwort zufrieden ist...


    LG, Jalale.

    Hallo,


    eine Verjährung tritt in der Regel nach vier Jahren ein. Die letzten vier Jahre wirst du also zurück zahlen müssen. Auch für 2008, denke ich, denn du hast ja Leistungen bezogen.


    LG, Jalale.

    Hallo Michis,


    was hast du denn davon die alte Wohnung leer stehen zu lassen? Miete für die neue kriegste doch trotzdem nicht.
    Das ist eine ganz schöne "Leck-Arsch"-Einstellung. Der Versuch mit deiner Freundin zusammen zu ziehen ohne dabei als BG eingestuft zu werden, ist streng genommen schon Betrug.
    Und wie Klaus schon schrieb, die Tatsache, dass du dich dann ausschließlich bei deiner Freundin aufhältst, könnte dich in Schwierigkeiten bringen.
    Gib doch einfach an, dass du zu deiner Freundin ziehen willst. Dann bekommst du auch ne Umzugsgenehmigung und die Umzugskosten werden auch übernommen. Du kannst erklären, dass du das Zusammenleben mit deiner Liebsten erst probieren möchtest bevor ihr füreinander einsteht und somit seid ihr ein Jahr lang noch keine BG.


    LG, Jalale.