Beiträge von jalale

    Nee du, Laetitia hat da schon Recht. Zuflussprinzip heisst in dem Fall, die Leistung für April (die ja ohnehin schon gezahlt wurde) steht ihnen voll zu. Ab Mai gibt es dann nichts mehr.
    Dafür wäre es ja im Fall eines erneuten Leistungsbezuges so, dass das letzte Gehalt, welches im Folgemonat gezahlt wird, auch in diesem Monat angerechnet wird. Also obwohl schon Arbeitlosigkeit besteht.


    LG, Jalale.

    Es geht Ford doch nicht um die Kosten, die die Tiere mit sich bringen, sondern um den Platz. Und ich finde, wenn man Tiere rettet, ist das doch was anderes als wenn man sie "anschafft" weil sie niedlich sind, und später nicht mehr haben will.
    Ich habe Verständnis für Ford und die Situation, nur dass ich alle Tiere mitnehmen würde, ehe ich sie ins Tierheim gäbe. Denn von dort ist es ganz schwer eine Familie zu finden.
    Ihr bekommt sie bestimmt vermittelt, zumal die beiden ja noch sehr jung sind. Vielleicht könnt ihr das vorübergehend in Kauf nehmen, dass es etwas eng sein wird.


    Ich kenne das auch von klein an, dass Tieren in Not geholfen wurde. Meine Eltern haben und hatten ausschließlich Tiere, die sonst keiner wollte oder die gestorben wären.
    Momentan sind das: zwei Hunde (eine Hündin aus Griechenland, die hier zusammen mit ganz vielen anderen ins Tierheim kam, welches aus allen Nähten platzte; eine Hündin, die ihre Besitzer ins Tierheim geben wollten, die aber wohl mit ihren 12 Jahren keiner mehr "genommen" hätte), drei Katzen (eine, die meine Eltern von Teneriffa mitgebracht haben und die lungenkrank ist, eine vom Bauernhof, die ganz klein und fast tot war, und eine, die einfach vom Besitzer nach Auszug zurück gelassen wurde), und dann haben sie noch zwei Schafe (wobei ich sagen muss, dass die beiden bewusst angeschafft wurden; vor Jahren haben meine Mutter und ich beim Spaziergang mit den Hunden ein verletztes Lamm gefunden. Niemand wusste wo es her kommt, haben es behalten, dass es nicht geschlachtet wird. Bei dem damaligen Hof, wo mein Pferd stand, gab es auch Schafe und Ziegen, da kam es unter. Als ich mit meinem Pferd umzog, musste "Leo" auch weg. Meine Eltern haben ein Grundstück zur Verfügung bekommen und ein zweites Schaf besorgt, damit Leo nicht einsam ist. Mittlerweile ist Leo verstorben, ein neues Schaf musste her. Das zweite Schaf ist nun letztes Jahr auch gestorben und jetzt gibt es schon Schaf Nummer vier. Das ist wohl eine Endlosschleife...)


    Lange Rede, kurzer Sinn: natürlich muss man vorher wissen, ob die Tiere auch versorgen kann, aber ich habe immer eher Verständnis, wenn man doch nur helfen wollte...


    LG, Jalale.

    Hallo,


    das ist so eine Sache, die ARGE versucht zu sparen, wo sie kann. Deine Schwester sollten mit ihren Eltern einen Darlehensvertrag aufsetzen, datiert mit dem Tag, an dem sie das Geld bekommen hat.
    Die ARGE wird ohnehin nicht annähernd 4000,- für die Erstausstattung bewilligen. Wurde deine Schwester denn informiert, wieviel Geld sie bekommen hätte?


    LG, Jalale.

    Nein, das ist nicht richtig. Die ARGE kann euch ja nicht zur Scheidung zwingen. Setzt ein Schreiben auf, in dem ihr beide erklärt euch getrennt zu haben.
    Damit dann zur ARGE und Umzugsgenehmigung erteilen lassen.


    LG, Jalale.

    Hallo,


    die Miete wird erstmal komplett übernommen. Du wirst dann eine Umzugsaufforderung bekommen und hast sechs Monate Zeit dir eine angemessene zu suchen. Erst nach dieser Zeit müsstest du den Anteil selbst zahlen, wenn du nicht umziehst.
    Die Kfz-Versicherungspauschale wird, glaube ich, nur gezahlt, wenn man in Beschäftigung ist, aber damit eben nicht seinen Lebensunterhalt sichern kann.


    LG, Jalale.

    Hallo,


    wenn die Kinder bei der Mutter leben, steht dir kein Wohnraum für sie zu. In deiner jetzigen Wohnung kannst du erstmal wohnen bleiben, auch wenn sie unangemessen ist. Die ARGE wird vorerst die Miete komplett übernehmen, dich aber wohl zum Umzug auffordern. Du hast dann sechs Monate Zeit eine neue Wohnung zu finden.
    Den Kindern macht es bestimmt nichts aus dann mit Papa in einem Zimmer zu schlafen. Zwei Luftmatrazen und das Abenteuer kann losgehen... :)


    LG, Jalale.

    Hallo Horst,


    da wirst du Recht haben. Kaum jemand wird auf die Idee kommen wegen 10-20 € seinen Bewilligungsbescheid in Frage zu stellen. Die Pauschale von 6,87 € gilt für einen Single-Haushalt? Wir zahlen für 3 Personen (wovon eine erst 10 Monate alt ist) 11,94 € selbst. Ich denke das geht in Ordnung.
    Schön, dass du zu deinem Recht gekommen bist. Hast du für die fehlerhafte Berechnung auch eine Rückzahlung bekommen?


    Wieviele Unterschriften brauchst du denn noch? Hoffe für dich, dass du die zusammen bekommst. Aber bei gerade mal drei Kandidaten, wird das schon klappen.


    LG, Jalale.

    Hallo,


    das ist doch mal eine erfreuliche Nachricht.
    Allerdings bedeutet das für Vasch80, dass trotzdem etwas angerechnet wird, da sie ja mit 198 € mehr als 50% des Regelsatzes verdient.
    Wie wird das dann angerechnet? Ganz normal, wie ich oben geschrieben habe?


    LG, Jalale.

    Hallo Martin,


    die ARGE ist im Recht. Wenn du ohne Genehmigung umziehst, wird die neue Miete nur in der Höhe der alten Miete übernommen. Auch die Heizkosten-Nachzahlung muss in diesem Fall nicht von der ARGE erbracht werden. Ich würde aber hingehen und fragen, ob sie diese eventuell anteilig übernehmen oder dir zumindest ein Darlehen gewähren.


    LG, Jalale.

    Hallo,


    nein das geht leider nicht. Ich glaube man hat nach Beginn der Ausbildung drei Monate Zeit einen Antrag zu stellen um BAföG von Anfang an zu bekommen.
    Du besuchst die Schule ja nicht mehr und hast deswegen jetzt auch keinen Anspruch mehr.


    LG, Jalale.

    Hallo,


    zwei Personen stehen 60 qm zu. Wenn die Miete angemessen ist, würde es sicherlich keine Probleme geben, allerdings wird dann eine eventuelle Nebenkosten-Nachzahlung nicht voll von der ARGE übernommen.
    Da dein Mann momentan Arbeit hat und ja für euch nicht absehbar ist, dass er diese bald verliert, könnt ihr die Wohnung nehmen. Solltet ihr in den ALG II- Bezug kommen, muss die ARGE die Miete erstmal voll übernehmen, aber eventuell bekommt ihr eine Umzugsaufforderung. Ihr habt dann sechs Monate Zeit euch eine angemessene Wohnung zu suchen.


    Alles Gute.
    LG, Jalale.

    Hallo Pendra,


    dass die Einnahmen deines Partners auf dein Konto geht, ist nicht relevant. Es würde sowieso mit angerechnet werden.
    Du kannst online einen ALG II- Rechner benutzen.
    Hast du mit dem Bruder einen Mietvertrag? Wenn nicht, bekommst du keine KdU bezahlt und dann besteht vielleicht kein Anspruch.


    LG, Jalale.

    Hallo,


    ich wusste nicht, dass man einen Folgeantrag stellen kann oder muss, wenn man zwischenzeitlich aus dem Bezug gefallen ist.
    Ich denke es ist für den Leistungsbezug egal welchen Antrag du stellst, da solltest du die ARGE fragen was für dich in Frage kommt. Du kannst dir auf den entsprechenden Antrag das Datum notieren lassen, wann du da warst. Ab diesem Zeitpunkt erfolgt die Bewilligung (bzw. dann ab dem 01.05. wenn du es vorher hin schaffst).


    Wegen der Steuerrückzahlung ist das so, dass du diese ja bekommen hast, als du kein ALG II bezogen hast. Deswegen ist es kein anrechenbares Einkommen. Wie gesagt, es ist wenn dann Vermögen, falls die Vermögensfreigrenze nicht überschritten wird.


    LG, Jalale.

    Hallo lirafe,


    das ist immer ganz unterschiedlich. In einigen Fällen greift eine Verjährung erst nach zehn Jahren, aber zum Beispiel bei einem rechtswidrigen begünstigenden Verwaltungsakt mit Dauerwirkung verjährt eine mögliche Rücknahme bereits nach zwei Jahren (SGB X § 45 Nr. 3).
    Das hängt immer vom jeweiligen Verwltungsakt ab, man muss dann schauen wie das in dem entsprechenden § geregelt ist.


    LG, Jalale.

    Hallo,


    da die Mutter des Kindes auch studieren wird, steht ihr kein ALG II zu. Sie kann BAföG beantragen, was sie wohl auch bekommen wird. Dabei spielt das Vermögen des zukünftigen Vaters und auch sein Einkommen (welches er von seinen Eltern bekommt) keine Rolle. Beim BAföG sind allein die Eltern des zu Fördernden unterhaltspflichtig.
    Wird denn der Kindsvater zusammen mit den beiden leben? Wenn nicht ist er natürlich dem Kind gegenüber zum Unterhalt verpflichtet.


    LG, Jalale.

    Hallo,


    du musst einen Neuantrag stellen. Dein Gehalt von den Monaten vor Mai wird nicht angerechnet, auch nicht die Steuerrückerstattung, solange sie nicht die Vermögensfreigrenze überschreitet.
    Rückwirkend kannst du den Antrag nicht stellen, eine Bewilligung erfolgt erst ab Tag der Antragstellung. Gehe also wenn möglich morgen gleich hin. Die Formulare kannst du im Netz runterladen. Es reicht wenn du erstmal den Hauptantrag abgibst, den Rest kannst du nachreichen.


    LG, Jalale.

    Hallo,


    es gibt ALG II- Rechner im Internet, die das relativ genau ausrechnen.
    Du kannst hier auch eure Miete, sein Einkommen (brutto und netto), Unterhalt für deine Tochter und eventuelle weitere Einnahmen schreiben, dann kann ich das ausrechnen.


    LG, jalale.

    Hallo Luisa54,


    da du bereits eine Aufforderung deiner ARGE erhalten hast, wirst du wahrscheinlich auch eine Umzugsgenehmigung bekommen. Ich würde mit keiner Silbe erwähnen, dass du gerne nach Mannheim ziehen möchtest.
    Geh zur ARGE und beantrage schriftlich eine Umzugsgenehmigung, mit der Begründung, dass deine jetzige Wohnung unangemessen ist. Wenn sie in die Richtung argumentieren, dass du voherigen Aufforderungen umzuziehen nicht nachgekommen bist und bisher ja auch die Differenz selbst zahlen konntest, sagst du dass du das nun eben nicht länger aufbringen kannst und möchtest.


    Mit der Umzugsgenehmigung gehst du nach Mannheim, die können dich dann nicht ablehnen und werden dir wohl auch ein Kautionsdarlehen gewähren. Lass dir die neue Wohnung schriftlich genehmigen bevor du den Mietvertrag unterschreibst!


    LG, Jalale.