Beiträge von jalale

    Hallo,


    deine Befürchtungen sind schon gewissermaßen gerechtfertigt, jedoch ist das wohl größere Problem, dass du dich selbst krankenversichern müsstest für diesen einen Monat, wenn du kein ALG II beziehst. Das kostet ca. 150 €.
    Ich würde rechtzeitig einen Antrag stellen, also möglichst sofort, das Ende deiner Schule ist ja absehbar. Die ARGE braucht für die Bearbeitung ca. 4-6 Wochen.
    Da du unter 25 bist, bildest du mit deiner Mutter eine BG, wie Kitty schon schrieb, wird ihr Einkommen also bei dir angerechnet. Es kann natürlich sein, dass ihr aufgrund eurer Einkommen kein ALG II- Anspruch habt. Vorab kannst du ja mal einen ALG II-Rechner im Internet nutzen (google einfach danach).


    LG, Jalale.

    Hallo,


    versichert bist du ja, d.h. die Behandlungskosten des Zahnarztes musst du auf keinen Fall tragen. Solltest du ALG II nicht bewilligt bekommen, musst du höchstens die Krankenkassebeiträge zahlen.


    LG, Jalale.

    Hallo,


    also theoretisch (rechtlich) ist die ARGE berechtigt das Geld zurück zu fordern. Verjährt ist die Sache erst nach vier Jahren.
    Deine Tochter sollte die Möglichkeit wahrnehmen sich zu der Sache zu äußern, vielleicht geht ihr mit. Ich würde SGB X § 45 "Rücknahme eines rechtswidrigen begünstigenden Verwaltungsaktes" erwähnen:


    (2) Ein rechtswidriger begünstigender Verwaltungsakt darf nicht zurückgenommen werden, soweit der Begünstigte auf den Bestand des Verwaltungsaktes vertraut hat und sein Vertrauen unter Abwägung mit dem öffentlichen Interesse an einer Rücknahme schutzwürdig ist. Das Vertrauen ist in der Regel schutzwürdig, wenn der Begünstigte erbrachte Leistungen verbraucht oder eine Vermögensdisposition getroffen hat, die er nicht mehr oder nur unter unzumutbaren Nachteilen rückgängig machen kann. Auf Vertrauen kann sich der Begünstigte nicht berufen, soweit
    1.er den Verwaltungsakt durch arglistige Täuschung, Drohung oder Bestechung erwirkt hat,
    2.der Verwaltungsakt auf Angaben beruht, die der Begünstigte vorsätzlich oder grob fahrlässig in wesentlicher Beziehung unrichtig oder unvollständig gemacht hat, oder
    3.er die Rechtswidrigkeit des Verwaltungsaktes kannte oder infolge grober Fahrlässigkeit nicht kannte; grobe Fahrlässigkeit liegt vor, wenn der Begünstigte die erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzt hat.


    Ich weiß nicht, ob das was nützt, denn die Rücknahme beruht ja auf SGB X § 50, und danach müsst ihr zurück zahlen, aber ich würde erwähnen, dass ihr davon ausgegangen seid die unveränderte Zahlung sei richtig. Schließlich habt ihr ja lange nichts von der ARGE gehört diesbezüglich.
    Und in § 45 steht eben, dass eine unrechtmäßige Zahlung nicht erstattet werden muss, wenn man alle Angaben richtig gemacht hat und auf die Zahlung vertraut hat.


    Wenn bei der Anhörung dennoch rauskommt, dass ihr zurück zahlen sollt, fragt vorher einen Fachmann ob es lohnt in Widerspruch zu gehen.
    Denn ich glaube man kann gegen einen Verwaltungsakt, der auf Grundlage eines bestimmten § erlassen wurde, nicht mit einem anderen § vorgehen. Aber ich weiß es eben nicht.
    Vielleicht äußert sich ja hier jemand, der sich richtig damit auskennt.


    Advokat? :confused:


    Aber wie gesagt, zur Anhörung würde ich auf jeden Fall gehen.


    Alles Gute.
    LG, Jalale.

    Genau. Es kann sein, dass die ARGE versucht dich in die Pflicht zu nehmen. Du bist aber nicht dazu gehalten finanziell für deine Mutter zu sorgen.
    Setzt also in diesem Fall ein Schreiben auf, in dem ihr das erklärt. Dabei kannst du dich auch auf SGB II § 7 (3) berufen, woraus hervor geht, dass du kein Mitglied der BG bist.

    Dann kannst du das so machen, dass du schätzt was eine entsprechende Wohnung warm kostet. Ich würde bei 75 qm pauschal 80 € für Heizkosten ansetzen. Dann kämst du auf eine Warmmiete von 550 €.
    Wenn du dann Wohnungen in diesem Rahmen besichtigst, fragst du wie sich die Miete aufschlüsselt.
    Eine andere Idee hab ich nicht, außer du kommst aus Berlin, dann kann ich dir das natürlich genau sagen.


    Ich find aber schon eigenartig, dass die ARGE dir keine Auskunft zur zulässigen Warmmiete gibt.

    Hallo,


    nein, dein Gehalt wird nicht mit angerechnet. Du bildest mit dem Rest der Familie eine Haushaltsgemeinschaft, keine BG. Deine Mutter bekommt jedoch für dich und deine Schwester keinen Mietanteil, d.h. 1/4 der Miete musst du selbst bezahlen, aber das war bisher sicher auch so.
    Sollte die ARGE an dich oder deine Mutter heran treten mit dem Anliegen dein Einkommen einzusehen, lehnt das unbedingt ab mit der Begründung, dass du für deine Mutter nicht finanziell einstehst.


    LG, Jalale.

    Genau, wie Kitty schreibt.
    Ich hatte ja auch geschrieben, dass du für das eine Kind 281 € bekommst und für das zweite 211 €.
    Deine Tochter ist vermutlich älter als 13, dann steht ihr mehr zu.
    Wenn du jeweils 164 € Kindergeld abziehst, kommst du auf die von dir genannten Beträge.

    Hallo,


    da wirst du bei der ARGE nochmal nachfragen müssen. Oder du orientierst dich bei der Wohnungssuche an der Kaltmiete. Hier in Berlin ist es allerdings üblich, dass die ARGE die Warmmiete zu Grunde legt. Also einfach nochmal nachfragen, weil das ja überall anders ist.


    LG, Jalale.

    Bei den 1335 € ist das Kindergeld der Kinder noch nicht abgezogen, bei deinen 796 € aber schon.
    Ich kann es dir ja vorrechnen:


    Deine Familie:
    2 x 316 = 632
    281 1. Kind
    211 2. Kind


    = 1124 €
    abzüglich 2 x 164 Kindergeld = 796 €


    Die andere Familie:
    2 x 316
    281 1. Kind
    211 2. Kind
    211 3. Kind


    = 1335 €
    abzüglich 3 x 164 KG = 843 €


    Diese 843 € hat die Familie tatsächlich zur Verfügung.


    LG, Jalale.

    Hallo,


    im SGB II § 7 Nr. 3 steht, dass Kinder mit ihren Eltern eine Bedarfsgemeinschaft bilden bis sie 25 sind.
    Hier ein Auszug:


    (3) Zur Bedarfsgemeinschaft gehören
    1.die erwerbsfähigen Hilfebedürftigen,
    2.die im Haushalt lebenden Eltern oder der im Haushalt lebende Elternteil eines unverheirateten erwerbsfähigen Kindes, welches das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, und der im Haushalt lebende Partner dieses Elternteils,
    3.als Partner der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen
    a)der nicht dauernd getrennt lebende Ehegatte,
    b)der nicht dauernd getrennt lebende Lebenspartner,
    c)eine Person, die mit dem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in einem gemeinsamen Haushalt so zusammenlebt, dass nach verständiger Würdigung der wechselseitige Wille anzunehmen ist, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen,
    4.die dem Haushalt angehörenden unverheirateten Kinder der in den Nummern 1 bis 3 genannten Personen, wenn sie das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, soweit sie die Leistungen zur Sicherung ihres Lebensunterhalts nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen beschaffen können.


    Auf dich trifft einzig und allein Punkt 1 zu.
    Deine Mutter muss dich NICHT finanziell unterstützen. Und sie muss auch nicht ihr Auto verkaufen...
    Ihr beide bildet eine HG (Haushaltsgemeinschaft).


    Steht ihr beide im Mietvertrag? Hast du den Antrag schon abgegeben? Und hast du die Einkommensnachweise deiner Mutter schon abgegeben?
    Wenn nicht, tu es auch nicht. Deine Mutter ist nicht verpflichtet ihr Einkommen offen zu legen.


    Wenn überhaupt könnte die Wohnung ein Problem sein, sofern sie nicht angemessen ist. Deswegen hab ich gefragt, ob du mit im Mietvertrag stehst. Weisst du ob eure Miete angemessen ist?


    LG, Jalale.

    Hallo,


    du kannst ALG II beantragen.
    Die Wohnung ist zwar höchstwahrscheinlich unangemessen für dich und deine Tochter, jedoch hast du sechs Monate Zeit dir eine günstigere zu suchen. In der Zeit wird die Miete voll übernommen.
    Weiterhin stehen dir 351 € Regelleistung + 17% von dieser RL Alleinerzieher-Zuschuss zu. Für die Kleine bekommst du 211 € Regelleistung.
    Gegengerechnet wird das Kindergeld, Unterhalt vom Vater und dein Einkommen, bis auf einen Freibetrag von 125 €.
    Insgesamt müsstet ihr also ca. 60 € bekommen plus die Miete.


    LG, Jalale.

    Hallo,


    bei einem Einkommen von 600 € sind 200 € Freibetrag. D.h. 400 € werden angerechnet. Wenn du mehr als 400 € ALG II bekommst, kriegst du diese Differenz gezahlt. Du bist somit weiter über die ARGE krankenversichert.


    LG, Jalale.

    Hallo,


    es wird eine Eheähnliche Gemeinschaft angenommen, da sich ein Kind im Haushalt befindet.
    Wie die anderen schon schrieben, muss sie das sofort melden. Die beiden bilden dann eine BG und seine Einnahmen werden bei ihr angerechnet.


    LG, Jalale.

    Hallo,


    kennt denn die ARGE deinen Arbeitsvertrag? Wenn ja, werden sie dir erst gar keine ALG II mehr für Mai überweisen. Geh zur ARGE und frage nach Überbrückungsgeld. Das kannst du dann in Raten zurückzahlen.


    LG, Jalale.

    Hallo,


    hast du seit dem immer einen eigenen Haushalt gehabt und momentan auch noch? Wie alt bist du denn?
    Das mit der WG ist so eine Sache, dann habt ihr nur Stress. Die kommen kontrollieren und ihr müsst wirklich alles getrennt haben.
    Ihr könnt doch angeben, dass ihr ein Paar seid, das Zusammenleben aber erst probieren wollt. Ein Jahr lang werdet ihr dann nicht als BG gewertet.
    Bei der Wohnung müsst ihr darauf achten, dass sie angemessen ist. Wie hoch die Miete sein darf, erfahrt ihr bei der zuständigen ARGE.
    Du bekommst dann 351 € Regelleistung und die halbe Miete.


    LG, Jalale.

    Aber Alleinerzieher-Zuschuss sind doch nur ca. 60 € und nicht 126 €. Da ihr durch Unterhalt Einkommen habt, bekommen die Kinder nicht viel ALG II.
    Ich weiß ja auch nicht wie alt die Kinder sind, hab jetzt mal angenommen, dass beide unter 7 sind.
    Dann bekommen beide zusammen auf 105 €, da ist der Mietanteil schon mit drin. Dein Mietanteil dazu, weil der ja nicht sanktioniert wird, kommen 270 € raus, die du auf jeden Fall bekommen müsstest. Eigentlich ja auch den Alleinerzieher-Zuschuss, macht zusammen ca. 330 €.


    Also in jedem Fall bekommst du zu wenig. Geh nochmal zur ARGE und rechne denen das vor. Sag, dass laut SGB II § 31 Nr. 5 eine Sanktion zu 100% der Regelleistung verhängt wird, und der Zuschlag somit zu zahlen ist.


    Wenn die SB nicht mit sich reden lässt, verlange den Teamleiter und drohe mit Widerspruch. Leg diesen ein wenn du vor Ort nicht weiter kommst.


    Alles Gute.
    LG, Jalale.

    Hallo,


    ich würde nochmal zur ARGE gehen. Poche nicht auf die Kaution, sondern erläutere deine finanzielle Situation und frage nach einer finanziellen Überbrückung auf Darlehensbasis.
    Lass dich nicht abwimmeln, erkläre, wie hier, dass du deine Arbeit sonst gleich wieder verlierst und dann sowieso in der ARGE landest und dann "kostest" du doch viel mehr.


    Wenn alles nichts hilft, hast du nicht Verwandte, Freunde, die dir einmalig aushelfen können?


    Alles Gute.
    LG, Jalale.

    Ist dein Vermittler gleichzeitig dein SB? Wenn ja, scheint er sehr bemüht zu sein und es ist ihm ja bewusst gewesen, dass du nicht zur Schule kommen kannst ohne diese Karte.
    Ich würde das Gespräch nochmal suchen und ihn direkt auf eine eventuelle Sanktion ansprechen. Vielleicht kannst du so etwas erreichen. Warte nicht ab bis die Sanktion erlassen wurde!


    LG, Jalale.