Beiträge von jalale

    Wieviel Miete zahlst du denn?
    Die Sanktion beläuft sich auf 100% deiner Regelleistung, die Regelsätze für die Kinder müssen weiter gezahlt werden, ebenso der Alleinerzieher-Zuschuss (glaub ich zumindest), und natürlich die Miete.
    Von was für 126,- ist denn da die Rede gewesen?

    Wenn ihr beide ALG bekommt, kriegt jeder nur noch 316,- Regelleistung, weil ihr fortan eine BG bildet. Die Regelsätze für die Kinder bleiben wie bisher.
    Wie hoch die Miete für fünf Personen sein darf, erfahrt ihr bei der zuständigen ARGE.


    Wegen dem Online-Rechner, gebe das bei google ein, da findest du dann ne ganze Menge. Diese Rechner sind eigentlich ziemlich genau.


    LG, Jalale.


    Achso, wenn ihr heiratet, wird ALG II nicht nochmal neu berechnet.

    Hallo Horst,


    die Warmwasseraufbereitung ist doch zu einem bestimmten Anteil immer selbst zu zahlen!? Also, das hättest du doch auch schon vor Erhöhung der Miete müssen.
    Wieso hast du über ein Jahr keine Miete bezahlt bekommen?


    Wenn das mit der Wahl zum Bürgermeister nicht klappt, lass dich doch bei der nächsten Gemeindevertreterwahl aufstellen, da brauchst du dann ja nur die Interessen vertreten, die du für richtig hältst. Ob du das lange aushältst dich mit all den anderen Vertretern rumzuärgern, ist fraglich. Aber ein bisschen Dampf kann ja nicht schaden.


    LG, Jalale.

    Hallo,


    solange deine Freundin BAföG bezieht, steht ihr kein ALG II zu, also auch keine Übernahme der Mietkosten. Bisher wurden doch auch nur 2/3 der Mietkosten übernommen, oder?
    Deine Freundin kann/sollte für euren Sohn ALG II beantragen, dann bekommt sie zumindest die halbe Miete.
    Wenn sie dann ab August kein BAföG mehr erhält, kann sie ALG II ab dann auch für sich beantragen.


    Wegen des BAföG-Bezugs: Ich kenne das so, dass man BAföG dort erhält wo man seinen Hauptwohnsitz hat. Hat deine Freundin den vielleicht bei ihren Eltern, und in Hamburg ihren Nebenwohnsitz?


    LG, Jalale.

    Hallo,


    das sinnvollste ist immer sich eine Umzugsgenehmigung von der aktuellen ARGE zu holen. Und durch die Trennung hast du ja allen Grund umzuziehen.
    Gehe also zu deiner jetzigen ARGE und erkläre die Umstände, lasse dir einen Umzug schriftlich genehmigen. Mit dieser Genehmigung gehst du zu deiner neuen ARGE. Erkundige dich vorab wie hoch die Miete sein darf und hole dir Wohnungsangebote, die du dann mit hinnimmst. Die neue Wohnung muss durch deine neue zuständige ARGE genehmigt werden. Dann erst den Mietvertrag unterschreiben.
    Umzugskostenübernahme beantragst du schriftlich bei deiner alten ARGE, ein Darlehen für die Kaution der neuen Wohnung bei deiner neuen ARGE.


    Alles Gute.
    LG, Jalale.

    Geh hin und versuch das zu klären. Du wirst kaum beweisen können, dass du die Post nicht erhalten hast. Lass dir die Jobangebote aushändigen und sag, dass du dich innerhalb der nächsten drei Tage bewerben wirst. Vielleicht stellt der SB so keine Sanktion aus, zumal er dies ja scheinbar noch nicht gemacht hat.


    LG, Jalale.

    Du müsstest schon ein bisschen weiter ausholen. Was macht denn dein Partner? Scheint ja berufstätig zu sein. Es gibt hier ALG II- Rechner. Ob verheiratet oder nicht, spielt bei ALG II keine Rolle, zumal ihr gemeinsam Kinder aufzieht (auch wenn es nicht seine sind).
    Natürlich gibt es keine Zuschüsse für eine Hochzeit!!!


    LG, Jalale.

    Hallo Torsten,


    also ihr habt im Februar kein Geld bekommen und im März nur die Miete?
    Oder ihr habt im Fabruar die Miete bekommen und im März wieder alles ganz normal?
    Im ersten Fall kannst du gegen den Bescheid vorgehen, denn für März hättet ihr, denke ich, die komplette Leistung erhalten müssen und nicht etwa noch die gezahlten KdU zurückzahlen.
    Im zweiten Fall handelt die ARGE richtig, denn im Februar wart ihr ja nicht bedürftig.


    LG, Jalale.

    Hallo,


    du musst das Geld nicht zurück zahlen!
    Berufe dich auf SGB X § 45 Rücknahme eines rechtswidrigen begünstigenden Verwaltungsaktes:


    (2) Ein rechtswidriger begünstigender Verwaltungsakt darf nicht zurückgenommen werden, soweit der Begünstigte auf den Bestand des Verwaltungsaktes vertraut hat und sein Vertrauen unter Abwägung mit dem öffentlichen Interesse an einer Rücknahme schutzwürdig ist. Das Vertrauen ist in der Regel schutzwürdig, wenn der Begünstigte erbrachte Leistungen verbraucht oder eine Vermögensdisposition getroffen hat, die er nicht mehr oder nur unter unzumutbaren Nachteilen rückgängig machen kann. Auf Vertrauen kann sich der Begünstigte nicht berufen, soweit
    1.er den Verwaltungsakt durch arglistige Täuschung, Drohung oder Bestechung erwirkt hat,
    2.der Verwaltungsakt auf Angaben beruht, die der Begünstigte vorsätzlich oder grob fahrlässig in wesentlicher Beziehung unrichtig oder unvollständig gemacht hat, oder
    3.er die Rechtswidrigkeit des Verwaltungsaktes kannte oder infolge grober Fahrlässigkeit nicht kannte; grobe Fahrlässigkeit liegt vor, wenn der Begünstigte die erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzt hat.


    LG, Jalale.

    Wann war denn deine Abschlussprüfung? Hast du zu dem Zeitpunkt auch schon alle Scheine gehabt? Dann kläre das doch mit der Hochschule, dass du ab diesen Tag exmatrikuliert bist.
    Bei mir war das auch so, ich hab am 31.03.08 meine Diplomarbeit verteidigt, aber bis die anderen Professoren mit einigen Rest-Scheinen aus den Puschen gekommen waren, war auch schon Mitte April. Das Studibüro hat mir dennoch die Exmatrikulation für den 31.03. ausgestellt, mein Zeugnis ist dahingegen mit dem 09.04.08 datiert. Nur das Zeugnis interessiert ja die ARGE nicht.
    Also trete nochmal mit der Uni in Kontakt, vielleicht lässt sich so ja was machen.


    LG, Jalale.

    Hallo Torsten,


    ihr habt die Rückzahlung im Februar 2009 bekommen? Das Geld ist in dem Monat Einkommen. Und was ihr mit eurem Einkommen in einem Monat macht, ist eure Sache.
    Ihr hättet also theoretisch am 01.03. wieder ALG II beantragen können, und da ihr kein Vermögen habt und euer Geld (also die 4000,-) aufgebraucht ist, müsstet ihr das auch wieder bewilligt bekommen.
    Habt ihr schon einen neuen Antrag gestellt und eine Ablehnung bekommen? Die Begründung möchte ich sehen.
    Wie gesagt, Antrag stellen, und das sofort, weil, wie ja bekannt ist, Tag der Antragstellung zählt.


    LG, Jalale.

    Gebe das Wohnungsangebot der ARGE und schau ob sie die Miete übernehmen. Unterschreibe nicht schon im Vorfeld den Mietvertrag!
    Wenn die Wohnung nicht genehmigt wird, solltest du sie nicht nehmen, da in diesem Fall auch keine Umzugskosten übernommen werden.


    LG, Jalale.

    Hallo,


    deine Schwester sollte nochmal überprüfen lassen, ob ihr BAB richtig berechnet wurde.
    Ansonsten bleibt euch wohl nur eine günstigere Wohnung zu suchen.


    LG, Jalale.

    Hallo Thangart,


    es ist gut möglich, dass ihr in der Wohnung wohnen bleiben könnt. Das Problem sind die Nebenkosten, da anzunehmen ist, dass die bei dieser Wohnungsgröße recht hoch sind. Wenn es also zu einer Nachzahlung käme, würde die ARGE diese wahrscheinlich nicht komplett übernehmen. Wie hoch ist denn die Warmmiete?
    Selbst wenn ihr aufgefordert werden solltet euch eine andere Wohnung zu suchen, hättet ihr dafür sechs Monate Zeit.


    Stellt den Antrag und schaut was passiert, im Vorfeld müsst ihr die Wohnung auf keinen Fall wechseln.


    LG, Jalale.

    Warum wurde die Sanktion denn erlassen? Wenn sie nicht gerechtfertigt ist, könntest du ein Gespräch mit dem Teamleiter führen.