Beiträge von jalale

    Hallo,


    muss dir diesmal leider widersprechen, Kitty. Als Vater des Babys darf er natürlich mit seiner Freundin und dem Kind in einer Wohnung leben. Die drei bilden dann eine BG. Hat ja was mit Familienzusammenführung zu tun...


    Aber ihr solltet trotzdem vorher zur ARGE gehen und das klären, nicht dass es hinterher Probleme gibt. Die beiden (also die Eltern des Babys) müssen sich ja sowieso eine geeignete Wohnung genehmigen lassen.


    LG, Jalale.

    Hallo Nada,


    solange deine Wohnung angemessen ist, bekommst du auch die Nebenkosten-Nachzahlung in voller Höhe erstattet.
    Versuch nochmal das persönlich mit deiner SB zu klären, ansonsten lege Widerspruch ein.


    LG, Jalale.

    Hallo,


    prinzipiell ist das so, dass Sanktionen gegen U25er zu 100% der Regelleistung verhangen werden, aber da du zwei Kinder hast, müsste dir zumindest das Geld für die beiden bleiben. Außerdem kannst du deinen guten Willen zeigen, vielleicht mildern sie dann die Sanktion
    Gehe schnellstmöglich zur ARGE. Vor Ort lässt sich das Ganze vielleicht regeln.


    LG, Jalale.

    Hallo doenertier,


    wie alt bist du? Sofern du über 25 bist, sehe eigentlich nicht als Problem deine Eltern, sondern die Tatsache, dass du als Student nicht ALG-II berechtigt bist. Dabei zählt der Exmatrikulationsbescheid, nicht ob du während des Studiums Zeit hattest zu arbeiten.
    Bezüglich der Härtefallregelung weiß ich nichts konkretes, aber wenn du in die Richtung argumentieren möchtest, setze ein Schreiben auf, in dem du erklärst, dass deine Eltern nicht für dich einstehen und es auch nicht getan haben. Schreibt außerdem einen Darlehensvertrag über die Summe, die deine Eltern dir gezahlt haben und setzt einen Zietraum fest, in dem du das zurück zahlen musst.
    Wenn du dir sicher bist, dass bei dir die Härtefallregel greift, geh mit beiden Schreiben zu deinem SB und verlange den Teamleiter, wenn du nicht weiter kommst.


    Viel Erfolg.
    LG, Jalale.

    Hallo,


    kleiner Zusatz: bei 850 € ALG I werdet ihr ganz sicher zusätzlich ALG II bekommen. Ca. 200 €, vermute ich mal. Eure Wohnung ist angemessen?


    LG, Jalale.

    Hallo Frobie,


    für dich wird BAföG in Betracht kommen, eben weil die zweite Ausbildung eine erste voraussetzt. BAföG-berechntigt bist du bis zum 30. Lebensjahr.
    Frag bei der zuständigen BAföG-Stelle einfach nach. Es gibt auch BAföG-Rechner im Internet.


    LG, Jalale.

    Hallo,


    welche Schwangerschaftswoche bist du denn? Du darfst natürlich bei deinen Eltern ausziehen und mit deinem Freund zusammen ziehen. Ihr bildet dann eine BG. Aber die ARGE muss dem Auszug nicht mit Beginn der Schwangerschaft zustimmen, sondern erst so ab dem 5./6. Monat. Das ist immer ein bißchen eine Ermessenssache.
    Eine Beratung bei ProFamilia solltest du auf jeden Fall in Anspruch nehmen. Die helfen dir auch in allen anderen Bereichen, die noch auf dich zukommen.


    Alles Gute.
    LG, Jalale.

    Hallo,


    die ARGE kennt doch eigentlich deinen Arbeitsvertrag, bzw. hast du denen die Kündigungsfrist mitgeteilt?
    Normalerweise müssen sie dir diese 4 Wochen Zeit geben, bevor du den neuen Job antreten musst.
    Geh so schnell wie möglich zur ARGE und kläre den Sachverhalt. Nimm den Arbeitsvertrag mit.
    Wie hoch wäre denn die Strafe?
    Ich könnte mir vorstellen, dass die ARGE die Kosten übernimmt (wenn sich das im Rahmen bewegt), weil du ja scheinbar einen sozialpflichtigen Job nur bekommst, wenn du sofort anfängst. Schließlich geben die ja auch Vermittlungsgutscheine raus.


    Wegen des Sprits, da weiß ich nicht ob es einen Vorschuss gibt. Bekommst du denn die Fahrkosten generell von der ARGE erstattet? Wenn ja, gibt es den Vorschuss bestimmt. Wenn nein, kannst du zumindest um ein Darlehen bitten.


    Nur das alles musst du jetzt sofort klären, wenn es Montag schon losgehen soll.


    Viel Glück.
    LG, Jalale.

    Hallo Tim,


    bei dir trifft das mit den 30% nicht zu, da du noch keine 25 bist. Im SGB II § 31 steht:


    (5) Bei erwerbsfähigen Hilfebedürftigen, die das 15. Lebensjahr, jedoch noch nicht das 25. Lebensjahr vollendet haben, wird das Arbeitslosengeld II unter den in den Absätzen 1 und 4 genannten Voraussetzungen auf die Leistungen nach § 22 beschränkt; die nach § 22 Abs. 1 angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung sollen an den Vermieter oder andere Empfangsberechtigte gezahlt werden. Bei wiederholter Pflichtverletzung nach Absatz 1 oder 4 wird das Arbeitslosengeld II um 100 vom Hundert gemindert. Bei wiederholter Pflichtverletzung nach Absatz 2 wird das Arbeitslosengeld II um den Vomhundertsatz gemindert, der sich aus der Summe des in Absatz 2 genannten Vomhundertsatzes und dem der jeweils vorangegangenen Absenkung nach Absatz 2 zugrunde liegenden Vomhundertsatz ergibt. Absatz 3 Satz 4 gilt entsprechend. Bei einer Minderung des Arbeitslosengeldes II nach Satz 2 kann der Träger unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls Leistungen für Unterkunft und Heizung erbringen, wenn der erwerbsfähige Hilfebedürftige sich nachträglich bereit erklärt, seinen Pflichten nachzukommen. Die Agentur für Arbeit kann Leistungen nach Absatz 3 Satz 6 an den erwerbsfähigen Hilfebedürftigen erbringen.


    Heißt also, du bekommst von dem Zeitpunkt der Ablehnung des 1€-Jobs keine Regelleistung mehr, nur noch Mietzuschuss. Wenn du weiterhin Maßnahmen ablehnst, fällt deine Leistung komplett weg.


    Das ist schon eine blöde Situation, aber wenn du deine Mutter nicht in Schwierigkeiten bringen willst, soltest du den Job annehmen.
    Bevor die Schule losgeht, meldest du dich bei der ARGE und kündigst an den Job nicht weiter machen zu können. Dagegen kann der SB nichts unternehmen, denn du bekommst fortan kein ALG II mehr, sondern wahrscheinlich wirst du ja Schüler-BAföG beantragen.


    Mit dem Lernen musst du zusehen, dass du das nachmittags / abends schaffst, vielleicht kann ja einmal in der Woche dieser Lehrer mit dir den Stoff durchgehen.
    Du schaffst das schon.


    Alles Gute.
    LG, Jalale.

    Hallo Sandra,


    wie hoch ist denn eure Miete? Ob euch zu zweit eine Miete von 423,- zusteht, können wir hier nicht beurteilen, das ist von Stadt zu Stadt unterschiedlich. Da müsst ihr bei der ARGE nachfragen.
    Die Miete wird nur in der Höhe übernommen, die als angemessen gilt.


    LG, Jalale.

    Hallo,


    verstehe ich das richtig, dass deine Freundin die Regelleistung nach wie vor bekommt, nur ihr Mietanteil nicht übernommen wird?
    Das ist schon eigenartig, ich denke das hat, wenn dann, mit der Umzugsgenehmigung der ARGE Chemnitz zu tun. Also dass sie dir genehmigt haben in die größere Wohnung zu ziehen, ihr aber nicht. Das macht allerdings nicht viel Sinn.
    Aber wenn sie Rgelleistung bekommt (wieviel eigentlich, 316 € oder den abgeminderten Satz?), kann das nichts mehr mit dem Auszug bei den Eltern zu tun haben.
    Wie Kitty schon gesagt hat, geht beide zur ARGE und klärt das, verlangt den Teamleiter, wenn der SB nicht weiter weiß.


    LG, Jalale.

    Hallo Chris,


    geh zum Jugendamt oder zur Caritas, erläutere deine Situation. Du brauchst einen Personalausweis, ohne brauchst du nicht zur ARGE gehen.
    Das Jugendamt kümmert sich dann auch darum, dass du zu Hause ausziehen kannst. Dass du eine abgeschlossene Ausbildung hast, erleichtert die Sache sicherlich.
    Hast du nicht ne Oma, nen Kumpel oder so, die dir einen Zwanziger pumpen können? Und dann nimm die Beine in die Hand und kümmere dich um deine Anliegen...


    LG, Jalale.

    Hallo momo,


    wie wurde das denn bisher berechnet? Wohnt ihr zusammen?
    Dein Einkommen wird bei deiner Frau mit angerechnet, da ihr eine BG bildet, wenn ihr zusammen wohnt. Hast du noch andere Einnahmen (BAFöG, Stipendium o.ä.)? Wenn du nur 400 € monatlich zur Verfügung hast, werden deine Frau und euer Sohn wohl den vollen Satz bekommen.


    LG, Jalale.

    Hallo,


    ja, dein Einkommen wird angerechnet, weil ihr ja eine BG bildet und somit füreinander einsteht.
    Genau, 3/4 der Nebenkosten übernimmt die ARGE.
    Aber sag mal, du kannst doch Lastenzuschuss beantragen oder wie das heißt. Also Wohngeld für Hausbesitzer. Frag mal bei dir im Rathaus nach...


    LG, Jalale.

    Hallo Melli,


    das sollte keine blöde Antwort von Kitty sein, nur wie hoch die Miete sein darf, weiß wohl nur jemand, der auch aus der Region Augsburg kommt. Das ist nämlich von Stadt zu Stadt, bzw. Kommune zu Kommune anders. Auch innerhalb Bayerns variieren die Mieten.
    Deswegen der Hinweis mit der Hotline. Gib doch mal ARGE Augsburg bei Google ein, da findest du dann Adresse, Öffnungszeiten usw., und eben auch die Nummer der Hotline. Die können dir dann genau Auskunft geben.


    Nicht so schnell beleidigt sein... ;)


    LG, Jalale.

    Hallo,


    hast du dieses Gutachten denn noch, bzw. eine Kopie?
    Wenn ja, gehe damit zu deinem SB und erkläre die Situation. Wenn er nicht einlenkt, verlange den Teamleiter. Es kann dir vor Ort direkt eine Auszugsgenehmigung erteilt werden.
    Wenn du das Gutachten nicht mehr hast, wende dich ans Jugendamt. Dort leiten sie dann die weiteren Schritte ein.


    LG, Jalale.

    Hallo Cassi,


    KdU heisst "Kosten der Unterkunft", also die Warmmiete bis auf einen geringen Teil vom Warmwasser, der nicht gezahlt wird und Strom ist auch nicht enthalten.


    Ihr habt doch eine gewisse Zeit, die euch eingeräumt wird eine andere Wohnung zu suchen. Und wenn ihr ALG II wahrscheinlich nur zwei Monate bezieht, werdet ihr kaum die Differenz selbst zahlen müssen in dieser Zeit.


    Vielleicht aber könnt ihr irgendwie nachweisen, dass die Kinder sehr oft bei euch sind. Und wenn es wirklich einen Ermessensspielraum gibt, wie Diablo schreibt, könnt ihr es doch so versuchen.


    LG, Jalale.

    Hallo,


    ich glaub affok meint mit dem "maximalen Regelsatz" die angemessenen KdU, die nun in seiner Region zufällig 316,- für eine Person betragen...


    @ affok: Wenn es so ist, wie ich vermute, ist die ARGE nicht rechtens vorgegangen, denn sie müssen erstmal deine tatsächliche Miete übernehmen. Du müsstest dann aufgefordert werden dir eine angemessene Wohnung zu suchen und hättest dafür max. 6 Monate Zeit. Wenn du trotzdem nicht umziehst, zahlen sie nur noch den angemessen Satz.
    War das so bei dir? Oder hast du von Anfang an nur die geringere Miete bekommen?


    LG, Jalale.