Beiträge von jalale

    Hallo,


    wenn du belegen kannst, dass du von der Miete nur 40% erhälst, wird auch nur das als Einkommen angerechnet. Natürlich nur gerechnet auf die Kaltmiete. Du hast dann noch den üblichen Freibetrag von 100 € + 20% vom Rest, was dann an Einkommen übrig bleibt, wird angerechnet. Das ist dann sicher nicht mehr soviel.
    Da ihr zusammen das Haus bewohnt, werden deine Frau und die Kinder nur anteilig die Nebenkosten bewilligt bekommen plus eben die Regelleistung.


    LG, Jalale.

    Hallo Sony26,


    Was mich wundert ist, dass sie, bevor sie 18 ist und obwohl sie die Schule noch nicht abgeschlossen hat, aus der Jugendeinrichtung entlassen wurde. Weil sie schwanger ist? Oder war das nur auf diesen bestimmten Zeitraum befristet? Wo wohnt sie jetzt bzw. wo ist sie gemeldet?
    Ich weiß gar nicht genau, ob sie die Vormundschaft für das Kind erhält. Ist sie denn schon 18, wenn das Baby da ist?


    Im Prinzip hat sie Anspruch auf ALG II, ebenso ihr Freund, sofern er hilfebedürtig ist und mit in die Wohnung zieht.
    Unter Umständen aber wird das Jugendamt in diesem Fall für deine Bekannte und das Baby verantwortlich sein. Sie sollte sich auf jeden Fall schnellstmöglich dort melden.


    LG, Jalale.

    Hallo Zara,


    also dem Sohn steht keine Sozialhilfe zu. Als Zivi verdient er meiner Erfahrung nach doch gar nicht so schlecht. Wohngeld kann er natürlich beantragen. Damit stellt sich auch nicht die Frage, ob er ausziehen darf, er kann das frei entscheiden. Probleme mit dem Auszug würden auftreten, wenn er ALG II beantragen würde, dort greift nämlich die U25-Regel.


    LG, Jalale.

    Hallo,


    ich denke du solltest nochmal zum Jobcenter gehen und darauf bestehen, dass du die Diferenz zwischen dem Fahrgeld, das du momentan zahlen müsstest, und der AGH-Karte, ausgezahlt bekommst.
    Verlange zur Not den Teamleiter. Dann kannst du wieder zur Maßnahme fahren.
    Wahrscheinlich wirst du die Aufwandsentschädigung nicht erstattet bekommen, denn du hattest ja keinen Aufwand.


    Wegen der Miete: Wieviel weniger wird denn gezahlt? Ein Teil des Warmwassers wird generell nicht gezahlt, das sind aber nur 10 bis 20 €, je nach dem.
    Ist deine Wohnung denn angemessen und vom Jobcenter genehmigt worden? Wenn ja, und dir ein größerer Teil der Miete nicht gezahlt wird, stelle einen Überprüfungsantrag.
    Denn Fakt ist, wenn du mit Zustimmung des Jobcenters eine eigene Wohnung bewohnst, muss es natürlich auch für die Kosten aufkommen.


    LG, Jalale.

    Hallo,


    bist du bei deinen Eltern gemeldet, oder wo sonst?


    Die polizeiliche Meldung ist jetzt erstmal das Ah und Oh. Wenn du in Köln wohnen möchtest, wäre das Beste für dich dort eine Wohnung zu suchen, dich umzumelden und dann einen Antrag auf ALG II zu stellen. Beachten musst du, dass die Wohnung angemessen ist bezüglich Größe und Miete. Frag beim zuständigen Jobcenter nach (unverbindlich über die Hotline am besten).


    Wenn du bei deinen Eltern gemeldet bist, kannst natürlich auch gleich einen Antrag stellen und du bekommst die Regelleistung und anteilig Miete. Du und deine ELtern müssen dann aber erklären, dass sie nicht für dich aufkommen. Wenn du dann ausziehen willst, was dir natürlich zusteht, weil du über 25 bist, hast wahrscheinlich Rennereien wegen der Umzugsgenehmigung usw.


    LG, Jalale.

    Hallo Zara,


    die Mutter wird wohl nicht sehr viel Rente bekommen, sie könnte wahrscheinlich Wohngeld beantragen. Wenn selbst das zuwenig zum Leben ist, kommt eventuell aufstockendes Sozialgeld in Frage.
    Es gibt hier im Netz Wohngeldrechner, du müsstest dann aber die Rente und die Miete wissen.


    Der Sohn kann ALG II beziehen. Ist er denn bei seiner Mutter gemeldet, wenn nicht wie lange lebt er schon woanders?
    Normalerweise ist seine Mutter unterhaltspflichtig, kann sie aber mit der geringen Rente nicht für ihn aufkommen, stehen ihm Regelleistung nach SGB II zu, ebenso Mietanteil.
    Auch dafür gibt es Online-Rechner, z.B. auf dieser Seite.


    FÜr die Schulden wird keiner aufkommen, dafür sind Sozialleistungen nicht gedacht. Wegen der Miete führt an einem Gespräch mit dem Vermieter kein Weg vorbei. Wie lange ist denn die Mutter im Mietrückstand? Gekündigt werden kann sie erst nach drei Mieten im Verzug.


    Ein paar mehr Infos wären hilfreich.


    LG, Jalale.

    Wenn du dir nun eine neue Wohnung suchst, musst du vorher mit der ARGE klären wie groß und teuer sie sein darf. Bevor du dann einen Mietvertrag unterschreibst, lasse dir dei Wohnung schriftlich genehmigen.
    Somit solltest du keine Probleme mit der ARGE haben.


    LG, Jalale.

    Hallo Ivi,


    der Unterhalt wird insofern 100% angerechnet, als die Kinder damit + Kindergeld ihren Lebensunterhalt selbst decken können. Heisst: Sie bekommen keine Leistung von der ARGE und fallen aus der BG raus. Das müsste aber dem Bewilligungsbescheid deiner Freundin zu entnehmen sein.
    Wieviel Geld bezieht sie denn, wie hoch ist die Miete?


    Sie muss sich aber doch keine Sorgen machen. Wenn der Mann zuviel Unterhalt gezahlt hat, hat doch die ARGE, wenn überhaupt, zu wenig gezahlt. Also müsste sie eventuell ihrem Mann Unterhalt zurück zahlen, oder aber die ARGE kümmert sich darum. Sie hat doch gar keine Post bekommen, oder?


    Zukünftig wird also weniger Unterhalt vom Mann gezahlt, ihr wird dann mehr vom Kindergeld übrig bleiben, bzw. für die Kinder wird ein gewisser Zusatz von der ARGE gezahlt, je nachdem, wie das bisher verechnet wurde.


    LG, Jalale.

    Hallo jjlocsta,


    du hast also auch eine Arbeiterlaubnis und hast bisher in Deutschland gearbeitet, erhälts momentan ALG I? Dann besteht auch ein Anspruch auf ALG II, deinem Sohn stehen sowieso Leistungen nach SGB II zu, ich gehe davon aus, dass er die deutsche Staatsangehörigkeit hat.
    Ist dein Sohn im Moment schon bei dir polizeilich gemeldet?
    Wie lange bekommst du noch ALG I?
    Solange du ALG I bekommst, kannst du umziehen wie du willst. Erkundige dich bei der ARGE wie hoch die Miete für zwei Personen sein darf, Ihr habt Anspruch auf eine Wohnung mit max. 60 qm.
    Wenn du ab jetzt schon ALG II - Anspruch hast, musst du dir eine Genehmigung für den Umzug von der ARGE geben lassen und dann auch eine angemessene Wohnung schriftlich genehmigen lassen bevor der Mietvertrag unterschrieben ist.
    Dein Sohn und du bilden eine BG, du bekommt 351 € Regelleistung, dein Sohn 281 €. Die Miete wird (fast) komplett übernommen.


    Bei weiteren Fragen, schreibe nochmal.


    LG, Jalale.

    Hallo Chekanas,


    dein Sachbearbeiter wird immer erstmal verlangen, dass du jeden Job annimmst. Allerdings sind soziales Umfeld, vor allem wenn es die Kinder sind, ein Grund eine Stelle abzulehnen.
    Du kannst deinem SB doch vorschlagen den Ausgang deiner beiden Bewerbungen abzuwarten und bitten den Radius für eine mögliche Arbeitsaufnahme zu verringern. In der Regel wird man gefragt, ob man bereit wäre einen Job anzunehmen, der weiter als 50 km entfernt liegt.
    Hat dein SB denn schon eine konkrete Stelle für dich parat? Wenn ja, sprich ihn nochmal freundlich auf deine Situation und dein familiäres Umfeld an. Wenn nein, warte erstmal ab.


    Ich würde nicht gleich auf Leistungen nach SGB II verzichten, du sagst ja selbst, dass du trotz Wohngeld noch unter dem Existenzminimum liegen würdest.


    LG, Jalale.

    Hallo,


    schließe mich Salle an.
    Du kannst ruhig weiter Antragstellerin bleiben, deinen Freund führst du dann als 2. BG-Mitglied auf.
    Also neuen Antrag stellen und alles, was deinen Freund betrifft, beilegen.
    In der Regel wird dann das ganze Geld auf dein Konto überwiesen, ihr könnt aber angeben, dass ihr das getrennt haben wollt.


    LG, Jalale.

    Hallo,


    Anspruch auf BAB hast du nicht, da, wie du schon vermutest hast, du nicht unzumutbar weit von der Ausbildungsstätte entfernt wohnst. Die U25-Regel greift hier nicht.
    Du kannst auch keine ALG II- AUfstockung beantragen, da du dich in einer grundsätzlich förderungsfähigen Ausbildung befindest.


    Du bekommst kein Kindergeld mehr, oder? Vielleicht kommst du ja mit deiner Ausbildungsvergütung irgendwie so über die Runden, z.B. kannst du in eine WG ziehen.


    LG, Jalale.

    Hallo Thomas und Birte,


    wie hoch die Miete sein darf, könnt ihr bei der ARGE erfragen. Bis 75 m² stimmt, Miete ist von Stadt zu Stadt unterschiedlich und es ist natürlich nicht egal wie hoch die Miete ist. Wahrscheinlich werdet ihr nicht in diese Wohnung ziehen können.
    Ihr könnt der ARGE Wohnungsangebote mailen und euch schriftlich (also auch per mail) genehmigen lassen.


    Im SBG II steht nicht, dass Umzugskosten nur innerhalb Deutschlands zu übernehmen sind, aber da der Verkauf euer jetzigen Möbel und ein Neukauf von Möbeln in Deutschland (die "neuen" Möbel werdet ihr euch wohl gebraucht zulegen müssen) sicherlich günstiger ist als der Transfer euer Möbel aus Spanien, werden sie sicher nicht übernommen. Das ist wohl eine Ermessensfrage.
    Ihr könnt ja versuchen ein Darlehen zu bekommen um die Möbel nach Deutschland zu holen.


    Außer den angemessen Kosten für die Unterkunft bekommt ihr noch die Regelleistung: 2 x 316 € + 211 € (Kind), darauf wird allerdings das Kindergeld angerechnet, also gibt es für das Kind von der ARGE 47 €.


    Zur Beschäftigung deiner Frau: natürlich könnt ihr vorher umziehen. Die ARGE meint, dass ein Umzug nur dann genehmigt wird, wenn der Grund eine Beschäftigung ist. Sobald der Arbeitsvertrag vorliegt oder eine andere schriftliche Zusicherung, kann eine Umzugsgenehmigung eingeholt werden.


    Das "Einrichtungsgeld" ist die sogenannte Erstausstattung. Die gibt es nur, wenn man noch keine eigenen Möbel besessen hat, i.d.R. bei Auszug aus dem Elternhaus.


    Wie das mit eurem Eigentum ist, weiß ich nicht. Auch nicht ob euch das negative Einkommen gutgeschrieben wird.


    Ich denke das beste wird sein, ihr kommt in Deutschland erstmal bei Verwndten / Bekannten unter. Vor Ort kann alles besser geklärt werden. Ihr müsst euch doch sicher auch persönlich polizeilich melden. Der Mietvertrag allein reicht der ARGE nicht.
    Und 2 - 3 Wochen Bearbeitungszeit ist sehr optimistisch, mit 4 - 6 solltet ihr schon rechnen. Eine Vorausleistung kann gewährt werden und würde dann auf der ARGE ausgezahlt werden.


    LG, Jalale.

    Hallo lehmibaby,


    du hast ja auch was von Krankheit geschrieben. Mir ist eingefallen, dass wenn man aus bestimmten Gründen keine Ausbildung beginnen konnte oder nachweislich trotz Bemühung keine bekommen hat, steht einem weiterhin Kindergeld zu.
    Irgendwas davon wird dann wohl bei dir zutreffen.


    Ich wünsch euch alles Gute.
    LG, Jalale.

    Hallo Marie,


    ich denke das Kind müsste Halbwaisenrente bekommen, diesbezüglich kann man sich mal im Netz umschauen. Da das Kind volljährig ist und sich in keiner Ausbildung befindet, steht ihm kein Kindergeld zu. Wie lirafe schon schreibt, ist die Mutter unterhaltspflichtig.


    LG, Jalale.

    Es geht nicht darum ob du Leistungen von der ARGE erhalten hast, sondern ob du bei deiner Mutter gemeldet warst. Dann nämlich hat sie auch nur die halbe Miete bekommen, den Rest musstest doch sicher du beisteuern, oder?


    Solange in der Wohnung zwei Leute wohnen, ist sie auch angemessen, da ja pro Person eben die halbe Miete bezahlt wird. Wenn du ausziehst, müsste die ARGE für deine Mutter ja die gesamte Miete tragen. Deswegen wird sie dort nicht wohnen bleiben können, außer sie vermietet die Wohnung unter.

    Hallo YavuzSS,


    ich denke deine Mutter wird eine Aufforderung zum Umzug erhalten. Sie hat dann maximal 6 Monate Zeit sich eine kleinere und günstigere Wohnung zu suchen.


    LG, Jalale.

    Wie ich auch schon geschrieben habe, bin ich mir ziemlich sicher, dass eine Kaution kein Vermögen ist, da zweckgebunden.
    Ich hab bei meinem Antrag auch nicht die Kaution bei der ANlage VM angegeben. Außerdem würde dann ja wahrscheinlich in dieser Anlage ein Punkt "Kaution" zu finden sein. Ist aber nicht der Fall.


    Wenn du dir zu unsicher bist, ruf doch mal die Hotline der ARGE an, dort erhält man eigentlich eine kompetente Antwort.


    LG, Jalale.


    P.S. Wie kommst du darauf, dass du nur einen Freibetrag von 2000 € hast? Der Freibetrag berechnet sich doch aus 150 € x Lebensjahre + 750 €. Du bist doch bestimmt älter als 8,3 Jahre, oder? ;)

    Hi lehmibaby,


    ich hab mal noch ne Frage: du bekommst wirklich noch Kindergeld? Obwohl du dich in keiner AUsbildung befindest? Das versteh ich nicht. Eigentlich gibt es KG nur bis 18 oder solange man sich in einer Erstausbildung befindet bis max. 25.


    Würde mich interessieren warum das bei dir anders ist.
    Wird das dann auf deine Regelleistung angerechnet?


    Ach und noch eine Frage: Ist die Wohnung angemessen und von der ARGE genehmigt worden?


    LG, Jalale.