Hallo Thomas und Birte,
wie hoch die Miete sein darf, könnt ihr bei der ARGE erfragen. Bis 75 m² stimmt, Miete ist von Stadt zu Stadt unterschiedlich und es ist natürlich nicht egal wie hoch die Miete ist. Wahrscheinlich werdet ihr nicht in diese Wohnung ziehen können.
Ihr könnt der ARGE Wohnungsangebote mailen und euch schriftlich (also auch per mail) genehmigen lassen.
Im SBG II steht nicht, dass Umzugskosten nur innerhalb Deutschlands zu übernehmen sind, aber da der Verkauf euer jetzigen Möbel und ein Neukauf von Möbeln in Deutschland (die "neuen" Möbel werdet ihr euch wohl gebraucht zulegen müssen) sicherlich günstiger ist als der Transfer euer Möbel aus Spanien, werden sie sicher nicht übernommen. Das ist wohl eine Ermessensfrage.
Ihr könnt ja versuchen ein Darlehen zu bekommen um die Möbel nach Deutschland zu holen.
Außer den angemessen Kosten für die Unterkunft bekommt ihr noch die Regelleistung: 2 x 316 € + 211 € (Kind), darauf wird allerdings das Kindergeld angerechnet, also gibt es für das Kind von der ARGE 47 €.
Zur Beschäftigung deiner Frau: natürlich könnt ihr vorher umziehen. Die ARGE meint, dass ein Umzug nur dann genehmigt wird, wenn der Grund eine Beschäftigung ist. Sobald der Arbeitsvertrag vorliegt oder eine andere schriftliche Zusicherung, kann eine Umzugsgenehmigung eingeholt werden.
Das "Einrichtungsgeld" ist die sogenannte Erstausstattung. Die gibt es nur, wenn man noch keine eigenen Möbel besessen hat, i.d.R. bei Auszug aus dem Elternhaus.
Wie das mit eurem Eigentum ist, weiß ich nicht. Auch nicht ob euch das negative Einkommen gutgeschrieben wird.
Ich denke das beste wird sein, ihr kommt in Deutschland erstmal bei Verwndten / Bekannten unter. Vor Ort kann alles besser geklärt werden. Ihr müsst euch doch sicher auch persönlich polizeilich melden. Der Mietvertrag allein reicht der ARGE nicht.
Und 2 - 3 Wochen Bearbeitungszeit ist sehr optimistisch, mit 4 - 6 solltet ihr schon rechnen. Eine Vorausleistung kann gewährt werden und würde dann auf der ARGE ausgezahlt werden.
LG, Jalale.