Beiträge von jalale

    Hallo Zerwas,


    die Rückforderung ist nicht zulässig.
    Die ARGE schreibt ja selbst: Zuflussprinzip! Das heisst in dem Monat, in dem das Geld eingenommen wird, wird es angerechnet. Da deine Freundin am 01.02. das Gehalt bekam, stehen ihr die Leistungen für Januar zu.
    Also Widerspruch einlegen mit der selben Begründung, die das Amt für die Rückforderung nutzte. :D
    Kontoauszug beilegen, der die Lohnzahlung zeigt. Fertig.
    Achso, so lange nicht über die Sache entschieden wurde, kein Geld zurück zahlen!


    Viel Erfolg.
    LG, Jalale.

    Hallo Lolarennt,


    schau dir diesen Link mal an: http://www.sozialrecht-fachanwalt.eu/alles-ueber-sozialrecht/erreichbarkeitsanordnung-eao.php
    Da findest du alle Infos.
    Generell darf der Urlaub nicht die Eingliederung in den Arbeitsmarkt beeinträchtigen. Das ist bei deinem Freund ja nun leider der Fall.
    Ist aber sicher eine Ermessensangelegenheit des SB. Dein Freund braucht auf jeden Fall eine schriftliche Genehmigung. Also am besten stellt er einen schriftlichen Antrag und geht nochmal hin um das zu klären.
    Wenn seine SB krank ist, muss jemand anders verantwortlich für die Angelegenheit sein.


    Viel Glück.
    LG, Jalale.

    Ich kann dich da verstehen, ohne BAföG ist man einfach aufgeschmissen. Aber es ist nun mal so, dass während der Erstausbildung der Kinder die Eltern unterhaltspflichtig sind. Wenn sie nicht genug zahlen können, gibts BAföG. Und um Langzeitstudenten zu vermeiden, gibt es eben diese Vorlagen.
    Ich will dir jetzt nicht zu nahe treten, aber das wusstest du sicher vorher, dass gerade im Grundstudium richtig geackert werden muss.
    Na, du wirst dich schon selbst genug ärgern, will auch kein Salz in die Wunde streuen.


    Eine Freundin und Exkommilitonin von mir hat es geschafft mit einem 400€-Job und Wohngeld über die Runden zu kommen. Und du kriegst ja noch Kindergeld.
    Packst das schon.


    Viel Erfolg!
    LG, Jalale.

    Hallo finn-mimi,


    es gilt das Zuflussprinzip, d.h. in dem Monat, in dem Einkommen eingenommen wird, wird es auf das ALG II angerechnet. Wann hat dein Partner denn die Auslösesumme überwiesen bekommen?
    Wenn die im Dezember kam, musst du die 120,- zurückzahlen. Das kann auch in Raten geschehen, musst du mit der ARGE aushandeln.
    Sollte dein Partner die Auslöse erst im Januar erhalten haben, musst du gar nichts zurückzahlen. Ist sie im November reingekommen sind folglich 240,- zurück zu zahlen. Vorherige Leistungen werden nicht zurück verlangt.
    Du musst dich demzufolge auch nicht rückwirkend krankenversichern. Wie das dann mit der KV für die betreffenen Monate ist, weiß ich nicht. Da solltest du bei Amt nachfragen, wenn der Bescheid da ist. Ich könnte mir vorstellen, dass du das nicht zurück zahlen musst, da die Leistung ja schon verrechnet ist.


    LG, Jalale.

    Hallo Stylewolf,


    also der einzige Grund auszuziehen wäre der, dass du Angst hast ohne Wohnung dazustehen, wenn deine Oma stirbt?
    Ich versteh deine Sorge überhaupt nicht. Du stehst doch sicher im Mietvertrag oder bist Untermieter bei deiner Oma, oder? Wenn deine Oma nicht mehr da ist und folglich die Wohnung für eine Person zu groß ist, hast du sechs Monate Zeit dir eine angemessene Wohnung zu suchen. Und in dieser Zeit muss die ARGE die komplette Miete übernehmen.
    Du hast also gar keinen Grund zur Sorge.


    LG, Jalale.

    Hallo Sarah,


    nein, du hast leider tatsächlich keinen Anspruch auf eine Grundsicherung als Studentin. Du kannst Wohngeld beantragen. Denk auch mal über einen Bildungskredit nach.
    Zusätzlich wirst du wohl noch arbeiten müssen nebenbei.


    Viel Glück.
    LG, Jalale.


    Achso: Kindergeld kriegst du natürlich weiterhin.

    Dein Freund bezieht doch im Moment kein ALG II oder? Und hat es noch nie bezogen, wenn ich dich richtig verstanden hab. Deshalb braucht er auch keine Umzugsgenehmigung. Und wenn er ausgezogen ist und dann beim neuen zuständigen Amt einen Antrag stellt, können die ihm nichts.
    Denn er hat ja eine Ausbildung in der Tasche.


    Wenn er im Moment schon Leistung beziehen würde, bräuchte er eine Um- bzw. Auszugsgenehmigung. Und da versuchen die Jobcenter die Leute bei ihren Eltern zu halten, weils billiger ist. Aber selbst dann dürfte er ausziehen, wäre nur eventuell mit Stress verbunden.


    LG, Jalale.

    Hallo Urmel,


    mich wundert, dass das alte Amt sich für die neue Wohnung interessiert. Die müssen doch nur den Umzug genehmigen.
    Wenn ihr die Genehmigung habt, läuft die Zulassung der neuen Wohnung auch über die neue zuständige ARGE. Dachte ich jedenfalls bisher.
    Ich würde versuchen mir lediglich mit der Begründung der schlechten gesundheitlichen Verfassung deiner Mutter (die ihr sicherlich von einem Arzt bestätigt bekommt) die Umzugsgenehmigung zu holen und alles weitere mit dem neuen Amt regeln. Im Grunde müsste deine Mutter die 30,- mehr aus der Regelleistung bestreiten.


    Viel Erfolg.
    LG, Jalale.

    Kommt beim Kindergeldzuschlag aber ncht mehr raus als beim Wohngeld?
    Stell einfach einen neuen Antrag, schick ihn per Einschreiben zur ARGE und warte auf die Ablehnung. Dann musst du nicht persönlich hin. Ich würde es so auf jeden Fall versuchen.


    LG, Jalale.

    Hallo Jacky,


    hier gab es mal einen Beitrag dazu, dass man sich als ALG II- Bezieher ein Auto finanzieren lassen kann, egal wieviel es kostet.
    Das Forenmitglied "Rechtsfrieden" hat dazu eine Menge geschrieben. Ich hab davon keine Ahnung und will meine Hand dafür nicht ins Feuer legen. Such mal Rechtsfrieden auf und befrage ihn dazu.


    LG, Jalale.

    Hallo,


    Boxkiller hat leider Recht, und dass du letztes Jahr noch Anspruch gehabt hättest, hilft dir nun ja auch nicht weiter. Ist jetzt wieder deine damalige ARGE für dich zuständig? Geh doch mal hin und erkundige dich ob du nicht ein Recht darauf hast, für den ersten Monat deiner Arbeit ALG II rückwirkend zu bekommen. Dass du in diesem Monat kein Einkommen hattest, kannst du ja belegen.
    Schließlich war es Unwissenheit, dass du damals nichts mehr bezogen hast.


    Viel Glück.
    LG, Jalale.

    Hallo Jacky,


    wenn das Auto der Zweitwagen deines Vaters ist, er also im Fahrzeugbrief als Halter steht, läuft doch die Zulassung auch auf seinem Namen und er versichert doch den Wagen auch, oder?
    Dann gibt es keine Probleme. Du kannst ja Versicherung und Steuern deinem Vater bezahlen, aber er sollte in den Papieren stehen.


    LG, Jalale.

    Hallo nochmal,


    ja sorry, da hab ich wohl was reininterpretiert. Also da dein Freund schon eine Ausbildung abgeschlossen hat, sind seine Eltern auch nicht mehr unterhaltspflichtig. D.h. er kann ausziehen und auch Leistungen beantragen.
    Manchmal stellen sich die Jobcenter aber auf stur oder geben falsche Auskünfte. Ganz wichtig: Heiraten müsst ihr nicht, das würde auch nicht helfen, wenn überhaupt dann musst du ein Kind bekommen. :D


    Ich würde an euer Stelle zur zukünftigen ARGE gehen und eure Situation darstellen. Da auch gleich die angemessenen Kosten für die Unterkunft erfragen und ne Wohnung suchen. Die dann vom Amt genehmigen lassen und dann erst Mietvertrag unterschreiben. Dann Antrag stellen.


    Wie gesagt, ihr habt beide eine abgeschlossene Berufsausbildung und eure Eltern sind euch somit nicht mehr zum Unterhalt verpflichtet, auch wenn ihr noch keine 25 seid.


    Viel Glück und lg,
    Jalale.

    Hallo daddalein27,


    also erstmal kann dein Freund hinziehen wohin er will, er muss es nur selbst finanzieren bzw. sein Papa.
    Du wirst sicher in deiner neuen alten Heimat ALG II beantragen bis du was festes hast. Natürlich kann dein Freund bei dir einziehen, das ist deiner zuständigen ARGE egal. Ihr werdet, wenn ihr es nicht widerlegt, als BG (Bedarfsgemeinschaft) eingestuft werden. Das heisst für dich 316,- Regelsatz und die Hälfte der Kosten für die Unterkunft (KdU).
    Aber wie will dein Freund das machen? Überwisen seine ELtern ihm dann Unterhalt?
    Sonst wird das schwierig, da er als Student keinen Anspruch auf ALG II hat.


    LG, Jalale.

    Hallo Christina,


    KdU heisst Kosten für die Unterkunft, das ist die Warmmiete abzüglich eines Warmwasseranteils.
    Es würde sich folgende Berechnung ergeben, wenn ihr eine BG seid:


    2 x 316,- Regelleistung
    + KdU
    + Freibetrag deines Brutto-EK (100€ + 20% der Differenz deines Brutto-EK und 800€ + 10% des restlichen Brutto-EK)


    - dein Netto-EK


    Was dann raus kommt, ist der Anspruch auf ALG II.


    LG, Jalale.

    Hallo Axel,


    ist diese Wohnung denn unschlagbar oder sieht bei euch der Wohnungsmarkt ohnehin sehr gut aus. Wenn absehbar ist, dass ihr in ein paar Monaten eine ähnlich gute Wohnung findet, wartet doch lieber noch bis ihr mehr Geld verdient.
    Ich hab mal gerechnet:
    350 + 450 + 164 + 60 = 1024,- €
    Das habt ihr zur Verfügung.
    Die Wohnung kostet 345 €, dazu Strom (ca. 40 €), vielleicht noch Telefon/Internet.
    Also im Großen und Ganzen bleiben euch knapp 600 €.


    Das müsst ihr dann wissen, was habt ihr an Fahrtkosten, Handy usw. Für Lebensmittel solltet ihr 400,- einrechnen, wenn ihr ab und zu bei euren Eltern was abzwacken könnt, vielleicht 350 €.
    Wird also knapp, ist aber machbar.


    Achso, weitere Leistungen könntest du übrigens beantragen (ALG II), da du ja schon eine abgeschlossene Ausbildung hast, darfst du auch ausziehen. Aber jetzt wird es kompliziert. Die Wohnung ist zu groß um angemessen zu sein und es gibt ne Menge weiteres zu beachten. Wenn du dazu mehr Fragen hast, schreib nochmal.
    Ansonsten versucht so über die Runden zu kommen, dann habt ihr keine Rennereien.


    Viel Glück.
    LG, Jalale.

    Hallo jomi,


    ich versteh gar nicht warum dein Bruder sich nicht meldet beim Jobcenter. Ihm stehen doch Leistungen zu, dann hättet ihr auch kein Problem mehr bezüglich der Wohnkosten.
    Außerdem besteht eine Krankenversicherungspflicht. Wenn er auffliegt, muss er die Beiträge für die Monate, die er nicht versichert war, nachzahlen.
    Er sollte schleunigst bei euch einziehen, einen Antrag beim Jobcenter stellen und ihr habt alle ein Problem weniger.


    LG, Jalale.

    Hallo Luisa,


    als erstes musst du dir den Umzug genehmigen lassen. Begründung findet der ja darin, dass du aus familiären Gründen umziehen möchtest (Pflege deiner Mutter). Weiterhin hast du auch ein Recht darauf mit deinem Lebenspartner zusammen zu ziehen.
    Ich würde mich auf jeden Fall mit in den Mietvertrag eintragen lassen.


    Ob du Anspruch hast, kannst du mit Hilfe eines ALG II - Rechners ermitteln.
    Im Grunde stehen euch zu:
    2 x 316,- Regelsatz (wegen BG) + KdU + Freibetrag des EK
    Davon wird das Einkommen deines Freundes abgezogen. Die Differenz steht dir zu.


    Du solltest folgenermaßen vorgehen:
    Mit der Umzugsgenehmigung vom alten Amt, gehst du zum neuen Amt und erfragst die KdU, legst euer Wohnungsangebot vor (sofern angemessen) und lässt dir die neue Wohnung schriftlich genehmigen. Dann erst Mietvertrag unterschreiben. Dann Antrag auf ALG II stellen.


    Solltest du keinen Anspruch haben, kannst du versuch Wohngeld zu beantragen.


    Viel Erfolg und lg,
    Jalale.