Beiträge von jalale

    Na sagen wir mal so, 250,- Miete (wahrscheinlich etwas weniger, weil Warmwasser anteilig abgezogen wird) und der Rest ist dein Regelsatz, der ja mit dem Einkommen deiner Freundin verrechnet wird.
    Im Grunde stünden dir übrigens nur 316,- zu, nicht 351, weil du ja nicht alleinstehend bist.

    Hallo EagleWing,


    also erst nochmal: du bist nicht zum Unterhalt deiner Mutter verpflichtet, auch dein Bruder nicht. Deine Mutter und dein Bruder bilden eine HG und keine BG, da dein Bruder für seinen Lebensunterhalt selbst sorgt.
    Wie du schon ermittelt hast, stehen einer Mutter 351 € + halbe Miete zu.
    Dass deine Mutter davon nicht all das leisten kann, was du aufgezählt hast, ist klar. Sie sollte versuchen den Kredit vorübergehend auf Eis zu legen, bis sie eventuell wieder einen Job hat. Wenn das geht. Für was ist denn der Kredit?
    Es ist möglich, dass sie das Auto leider nicht halten kann.
    Weitere Leistungen stehen deiner Mutter nicht zu. Dein Bruder könnte Wohngeld beantragen. Das kann man auch online berechnen lassen.


    Alles Gute.
    LG, Jalale.

    Hallo GrimReaper,


    also erstmal müsstest du schon sagen ob die 900,- brutto oder netto sind. Außerdem kommt es darauf an ob die Wohnung angemessen sind. Dann gibts hier einen ALG II- Rechner. Aber gut, du scheinst es ja eilig zu haben.
    Ich geh jetzt mal davon aus die 900,- sind netto und die 500,- für die Wohnung sind angemessen, weiterhin setze ich voraus, dass es keine Kinder im Haushalt gibt. Ich muss auch das Brutto-Gehalt schätzen, sagen wir mal das sind 1200 €.
    Du siehst, ganz schöne Raterei. Deswegen ist es auch gut möglich, dass das Resultat nicht genau stimmt.


    Raus kommen: 1132€ ALG II + 290€ Freibetrag - 900€ EK
    Du wirst also etwa 520,- € bekommen.


    Angaben ohne Gewähr.


    Gruß, Jalale.

    Hallo Stuppsii,


    du hast doch die besten Gründe auszuziehen. Geh zu deiner ARGE und hole dir eine Umzugsgenehmigung mit der Begründung, da deine Wohnung ja zu groß ist und du nicht weiterhin dafür aufkommen kannst/möchtest.
    Mit dieser Genehmigung gehst du dann zu deinem neuen zuständigen Amt und stellst einen neuen Antrag.
    Lass dich vorher noch in den Mietvertrag deines Freundes eintragen oder schließ einen Untermietvertrag mit ihm ab (denk dran, dass die Wohung angemessen sein muss).
    Du kannst bei deiner alten ARGE auch Übernahme der Umzugskosten beantragen sowie Renovierungskostenübernahme.


    LG, Jalale.

    Hallo Vorhand,


    es kann sein, dass die ARGE einen gewissen Anteil der Betriebskosten nicht zahlt, nämlich den der auf die überschüssigen m² abfällt. Das kann aber von Fall zu Fall unterschiedlich sein.
    Wenn dein Bruder erst ALG II beantragt und dann umzieht, gibt es Probleme mit der ARGE. Sie werden dann nur den Betrag an Miete zahlen, den die alte Wohnung gekostet hat. Ein Umzug muss immer genehmigt werden.
    Dein Bruder sollte sich vorab unverbindlich bei der ARGE erkundigen, wie das gehandhabt wird mit zu großen Wohnungen.
    Ist denn die alte Wohnung günstiger als die neue? Ich weiß nämlich nicht, ob es Ärger gibt, wenn dann beim Antrag der SB das Datum der Mietvetragsunterzeichnung sieht. Es könnte deinem Bruder unterstellt werden, dass er in der Gewissheit einer baldigen Arbeitslosigkeit schnell noch eine größere und teurere Wohnung bezogen hat, da diese dann ja bald vom Amt übernommen wird.
    Ist ein bisschen heikel die Geschichte.


    LG, Jalale.

    Hallo Ivy,


    du kannst Wohngeld beantragen. Hilft ein bisschen weiter. Vielleicht bekommst du auch weiterhin noch Kindergeld, denn das Praktikum ist ja eine Art Ausbildung. Frag mal bei der Familienkasse nach.
    Leistungen nach dem SGB II, also ALG II, wirst du nicht bekommen, da du ja durch das Praktikum dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehst.


    LG, Jalale.

    Hallo Sven,


    ich kenne deinen Beitrag, also der wegen der Wohnsituation. Und ich find, dass die ARGE da eine Riesensauerei veranstaltet und hoffe ihr bekommt Recht. Aber was bitte kann denn irgendein Asylbewerber dafür? Da geht keiner zum Amt und sagt, der soll das aber nicht bekommen. Und die Tatsache, dass ein (sehr geringer) Anteil von Ausländern sich besser mit den Rechten auskennt, liegt daran, dass es Vereine und Instutionen gibt, die oft ehrenamtlich sich solcher Menschen annehmen und einfach helfen. Du kannst auch zur Diakonie gehen oder zum Jugendamt.
    Hier in diesem Staat wird jedem, der nach dem Grundgesetz ein Recht darauf hat, gleichermaßen geholfen. Das mit dem Auto deines Nachbarn wird kein "Türken-Priveleg" sein, frag ihn doch mal warum das finanziert wird und erkundige dich ob dir das nicht auch zustünde in gleicher Situation.
    Und es gibt ganz sicher auch Einrichtungen in deiner Nähe, wo ALG II- Empfänger gebrauchte günstige Möbel bekommen.
    Es ist völlig sinnlos den eigenen Frust an Leuten abzureagieren, di nichts dafür können, dass es dir nicht gut geht, und die versüssen es dir auch nicht, wenn sie auf ihre Rechte verzichten.


    Weißt du, Wut ist doch wirklich das allerschlechteste Mittel das Beste aus seiner eigenen Situation zu machen.


    LG, Jalale.

    biene : es stimmt schon, dass die ARGE ihn dann auch nicht ausziehen lassen muss, aber es ist eine Ermessenssache. Und wenn z.B. beide Eltern ALG II bekommen, bzw. seine Oma ihn nicht unterhalten kann und er sowieso ALG II bekommt, und ein Auszug sinnvoll erscheint, weil er besser in den Arbeitsmarkt integriert werden könnte, liegen seine Chancen besser mit Ausbildung als ohne.
    Also ohne Ausbildung hat er gar keine Möglichkeit, mit Ausbildung gibt es sicher Wege. Er muss es nur zu begründen wissen.


    sven : Ich will ja Pärchen keinen Rassismus unterstellen, aber es ist auch immer schön einfach so zu argumentieren. Ich kann mir vorstellen, dass die Dinge die dir passiert sind, sehr unangenehm waren, aber das hätte genausogut passieren können mit deutschstammigen Idioten.
    Es gibt ganz sicher Integrationsprobleme und damit einhergehende schwierige "Fälle", und es ist auch sicherlich menschlich eine gewisse Vorsicht und Skepsis Fremden gegenüber an den Tag zu legen. Ich z.B. wohne in Berlin und würde auch nicht unbedingt nach Kreuzberg ziehen, womit ich mich auch als jemand oute der ein bisschen voreingenommen ist, denn ich hab noch nie dort gewohnt.
    Aber einfach mal zu sagen, ich krieg nichts aber die aus anderen Ländern schon, ist zu billig.
    Und wie ich schon geschrieben hab, die Feststellung ändert überhaupt nichts an seiner Situation, heisst macht die Sache auch nicht besser.
    Außerdem sollte man nie vergessen, dass es viel viel viel mehr Fälle hier in Deutschland gibt, wo Menschen, die um ihr Leben und das ihrer Kinder fürchten, keine Chance haben. Nirgends auf der Welt.


    LG.

    Hallo Sabine,


    hab ich das jetzt richtig verstanden, du sollst die 43,- doppelt dem Amt zahlen? Einmal direkt und einmal wird es verrechnet? Oder ist es so, dass sie das Geld eben im Januar und Februar verrechnet haben, sonst aber nichts gekürzt haben?
    Wie auch immer, ich sehe das auch so, dass du dieses Geld geleistet hast und somit auch dir die 43,- gehören. Ich würde auch in Widerspruch gehen.


    @ Lirafe: Selbst wenn es Einkommen wäre, würden doch wohl die 43,- unter der Freibetrahsgrenze liegen, und somit gehören sie so oder so Sabine.


    LG, Jalale.

    Hallo,


    es gilt das Zuflussprinzip. Demnach müsstest du erst wenn dein Lohn da ist die Kontoauszüge einreichen aus denen ersichtlich wird, wann dein Lohn eingegangen ist. Du wirst sicher irgendwo stehen haben, wann dein Lohn das erste mal gezahlt wird. Damit gehst du zur ARGE und fragst ob sie dir Leistungen vorschiessen, später reichst du dann Kontoauszüge ein.


    LG, Jalale

    Hallo neu1981,


    ist denn der Umzug von der alten ARGE schriftlich genehmigt worden?
    Mit dieser Genehmigung gehst du zur neuen ARGE zusammen mit dem Wohnungsangebot. Die neue ARGE muss dir die Wohnung genehmigen. Kaution zahlt auch die neue ARGE, aber nur als Darlehen. Umzugskosten beantragst du bei der alten ARGE. Erste Miete wird von der neuen ARGE gezahlt.
    Hast du keine Genehmigung zum Umzug, hast du ein Problem. Es gibt keine Umzugskosten, keine Kaution und die Miete der neuen Wohnung wird nur in der Höhe bezahlt, was die alte Wohnung gekostet hat. Egal ob angemessen.


    LG, Jalale.

    Hallo,


    so wie Kitty schreibt, kannst du es versuchen. Die 400€ + 164€ Kindergeld + evtl. Wohngeld könnten reichen um für dich selbst zu sorgen. Du würdest dann aus der BG rausfallen. Ist aber eben die Frage ob du so mehr übrig hast. Wie gesagt du musst deinen Mietanteil selbst tragen.
    Kannst ja mal mithilfe eines Online-Rechners ermitteln ob dir Wohngeld zustehen würde, hier dann das und eure Miete posten, dann kann ich ausrechnen was sich eher lohnt.
    (Das macht übrigens auch das Amt im Fall eines Falles, aber so weisst du schon mal was auf dich zu käme.)


    LG, Jalale.

    Hallo Gast 123456,


    dich meinte Advokat nicht, sondern djpandabaer. Bei ihm ging es um eine BG mit seiner Freundin.
    Also was ganz anderes. Dein Alter ist egal, weil du für deinen Lebensunterhalt selbst sorgst.
    Wie gesagt, deine Mutter und du bilden KEINE BG. Ihr seid eine Haushaltsgemeinschaft.


    LG, Jalale.

    Hallo Pärchen,


    hast du denn eine abgeschlossene Berufsausbildung? Wenn nein, stimmt es schon, dass deine Eltern unterhaltspflichtig sind. Das bedeutet auch, dass sie für deine Unterkunft sorgen müssen bis du 25 bist. Deine Freundin allerdings kann natürlich nicht dazu gezwungen werden weiterhin bei ihren Eltern zu wohnen. Sie sollte sich eine angemessene Wohnung für eine Person suchen und einen ALG II- Antrag stellen.
    Außer, wie gesagt, du hast schon eine Ausbildung in der Tasche.


    LG, Jalale.


    P.S. Das mit den Asylbewerbern lassen wir mal lieber, ja. Solche Sprüche kommen hier gar nicht gut an. Du weisst nicht wie es wem auch immer wirklich geht und es ändert auch nichts an deiner Situation!

    Wie triftig ist denn der Grund, dass du keinen Untermietvertrag machen kannst mit deiner Oma?
    Ist doch die beste Lösung.
    Warum sollte die ARGE die Miete nicht übernehmen? Die Höhe der Miete, die im Untermietvertrag steht, kann doch den angemessenen KdU entsprechen. Später wie gesagt haste ein habes Jahr Zeit dir eine günstigere Wohnung zu suchen, solange übernimmt die ARGE die komplette Miete.

    Hallo Cherry21,


    du musst den Umzug in Hamburg genehmigen lassen, was kein Problem sein dürfte, da du ja schwanger bist. Geh mit deinem Mutterpass zur ARGE in Hamburg und hol dir eine schriftliche Umzugsgenehmigung. Mit dieser und dem Wohnungsangebot aus Brandenburg gehst du dann zur neuen ARGE und lässt dir die Wohnung genehmigen.
    Dann stellst du den Antrag. Du kannst auch Umzugskostenübernahme, Kautionsdarlehen und Erstausstattung für die Wohnung und das Baby beantragen.


    Alles Gute.
    LG, Jalale.

    Hallo HaschMich,


    die ARGE stellt eine schriftliche Genehmigung aus für eine angemessene Wohnung. Ist die Wohnung unangemessen, wirst du von der ARGE auch kein Schriebsel bekommen.
    Es werden für die neue Wohnung soviel Kosten übernommen, wie auch die alte Wohnung gekostet hat. Wenn du da also den Maximalsatz bekommen hast, bekommst du den jetzt auch.
    Aber such dir doch lieber eine angemessene Wohnung, dann ersparst du dir Stress. Außerdem wirst du im Fall einer angemessenen Wohnung den Umzug genehmigt bekommen, da deine jetzige ja teurer ist. Damit verbunden könnten auch sämtliche mit dem Umzug in Verbindung stehende Kosten übernommen werden.


    LG, Jalale.