Hallo Knusperflocke,
ich geb mal noch schnell meinen Senf dazu.
Berthold, du hast die Freibeträge des Einkommens vergessen.
Ich versuch mal zu berechnen:
Da sich der Freibetrag vom Brutto ableitet, muss ich schätzen. Bei 1200 netto nehm ich mal 1600 brutto an.
330,- Freibetrag
+ 632,- Regelsatz
+ 530,- KdU
= 1492,-
- 1200,- Netto-EK
= 292,-
Das bekomme ich raus, passt ja fast zu dem Online- Rechner. Die Differenz könnte sich damit erklären, dass von der Warmmiete ein gewisser Warmwasseranteil vom Amt nicht gezahlt wird.
Das Ergebnis des Rechners kannst du also entsprechend als korrekt annehmen.
Wie du schon vermutest hast, steigt der Bedarf, wenn du Elterngeld bekommst. Die Freibeträge sind natürlich dementsprechend etwas geringer, also es kommen nicht ganz diese 290€ + Differenz aus Netto-EK und Elterngeld. Dafür kommt ja noch der Regelsatz - Kindergeld dazu, also knapp 50€.
Die Steuerklasse kannst du, wie schon Lirafe sagte, nicht frei wählen. Das Jobcenter erfährt solche Sachen vom Finanzamt. Du wirst dann aufgefordert die Steuerklasse zu wechseln. Musst du natürlich nicht, aber dann gibt es kein ALG II mehr.
Zur Wohnung: Die werdet ihr bestimmt behalten können. Du bist schon im fünften Monat, ihr hättet bei Umzugsaufforderung 6 Monate Zeit eine andere Wohnung zu suchen. Da ist dann der Murkel schon da. Das ist nicht zumutbar. Ein Umzug macht ja auch aus Sicht des Jobcenters deswegen keinen Sinn, weil die euch Umzugskosten und Renovierungskosten bezahlen müssten, dafür dass ihr dann wenig später wieder in eine größere Wohnung ziehen müsst, weil das Baby ja auch größer wird.
So kannst du argumentieren, wenn ein SB tatsächlich auf eine Schnapsidee kommt.
Hoffe hab an alles gedacht.
Alles Gute.
LG, Jalale.
Achso, beantragt Erstausstattung für das Baby. Also Kinderzimmer, Kinderwagen, erste Klamotten... Ich denke dir steht auch Schwangerenmehrbedarf zu, weiß ich aber nicht, weil du ja die Verdienerin bist. Frag aufm Amt nach, sind immerhin so 50,- €.