Beiträge von jalale

    Manja wieder:


    ja, darfst du reinstellen, ins öffentliche


    lg


    Und weiter:


    unterkunft wird bezahlt, also 281€, zugesprochen wurde mir 398€ , davon haben se mir mein kindergeld(welches ich nicht bekomm), unterhalt von der kleen und ihr kindergeld abgezogen bzw angerechnet und die 117€ habe ich dann letztendlich raus. das geld für die kleene is da anscheinend scho drin, aber von zuschuß seh i nix. i hab ja aufm jugendamt angerufen und die meinte ich soll was schreiben, zusammen mit meinem freund, das wir darauf verzichten, und die vom amt sich mit dem jugendamt in verbindung setzten können (hat die frau vom JA angeboten). dann hieß es vom amt aber das die frau so und so vom JA meinte das der brief von uns nicht gilt :s obwohl es damals bei meinem freund und seiner tochter aus ner anderen bez a so ging, da war das gleiche, also auf unterhalt verzichten, und es wurde genehmigt.


    i weiß ja das man mit ALGII nicht wie gott in frankreich lebt, aber 117€ für mich und ein baby? das ist doch krank. weißt du wo ich fachliche hilfe bekomm, die unparteisch is? viell sogar übers net?

    Meine Antwort:


    Hallo Manja,


    darf ich deine Nachricht ins Forum stellen?
    Denn vielleicht kann dir wer anders weiterhelfen. Ich weiß nämlich nicht genau was es mit dem Unterhalt auf sich hat. Ich find es unverantwortlich vom Jugendamt dich einfach so dastehen zu lassen.
    Dann noch ein paar Fragen zur Leistung der ARGE: Was ist denn mit den Kosten der Unterkunft? Die Miete wird bezahlt, ja?
    Wieso wird Unterhalt von der Leistung abgezogen, wenn du vom Jugendamt die Bestätigung hast, dass du keinen kriegst?
    Woraus setzen sich die 117,- zusammen? (Ist auf dem Bescheid aufgelistet.)
    Deine Kleine müsste 47,- kriegen. Bekommst du Zuschuss für Alleinerziehende?


    Also, du siehst, es gibt so viele Ungereimtheiten. Würde dir gerne helfen.


    Wie gesagt, wenn die Diskussion hier im Forum stünde, können vielleicht auch andere helfen.


    Liebe Grüße, Jalale.

    Hallo Leute,


    ich stell mal hier von Manja rein, was sie mir privat geschickt hat (ist mit ihr abgesprochen).
    Vielleicht hat ja einer einen Tip für sie


    Von Manja:


    naja, mit dem unterhalt haben wir das so geklärt, weil wir zusammen sind und wir uns zusam um die kleinekümmern, und er noch ne tochter aus ner anderen beziehung hat und es da auch so geklärt war. ich wohne allein mit meiner kleinen in ner wohnung. aber habe gehört, das wenn man ein kind hat, man selbst auf das eigene kindergeld keinen anspruch mehr hat, und das zurück zahlen muss, ab der geburt von dem kind, so war es bei einer bekannten.


    zum stillen... hatte dann keine milch mehr und muss nun bis zu 6 packungen pullver pro monat kaufen, fürs mäusel, die jeweils 13€ nochwas kosten


    lg

    Hallo Horst,


    die Wirtschaftskrise wird weniger dazu beitragen den eben dafür verantwortlichen Raffgierigen die Augen zu öffnen, als vielmehr ein Argument für diese Leute und die, die ihnen nachhecheln, zu liefern weiter auf den Sozialschwachen rumzuhacken, die ja schließlich nur kosten, aber nichts nützen.


    Von mir kriegst du zwei Euro.


    Schönen Abend und lieben Gruß,
    Jalale.

    Hä?


    Bist du die gleiche wie oben?
    Also Suesse87 = Sunshine8710 ????


    Wieso hast du denn zwei Benutzerprofile, bzw. dann bleib doch bitte während eines Themas beim gleichen Namen. Damit verhinderst du Verwirrungen.


    Zu deiner Situation: Wenn du im Internat wohnst, wirst du sicherlich da ausziehen müssen nach Abschluss der Ausbildung.
    Dann wird es schwierig mit einer eigenen Wohnung. Denn deine Eltern sind wie gesagt unterhaltspflichtig bis du 25 bist und das Amt wird verlangen, dass du wieder zu Hause einziehst. Wenn du jetzt schon eine eigene Wohnung hättest, wäre das was anderes.
    Aber ich würde trotzdem zur ARGE gehen und mich beraten lassen. In solchen Fällen ist das oft eine Ermessenssache des Sachbearbeiters.
    Das Ding ist, du musst dir eine Wohnung genehmigen lassen. Sonst wird sie nicht bezahlt.


    Also hol dir einen Termin bei der ARGE und bespreche deine Absichten. Schreib uns dann auch das Ergebnis.


    LG, Jalale

    Hallo Suesse87,


    dazu bedarf es eine rMenge zusätzlicher Infos.
    Hast du momentan eine eigene Wohnung oder wohnst du bei den Eltern deines Freundes oder ähnlich?
    Hast du eine abgeschlossene Ausbildung? Wie alt bist du genau?
    Warum bist du zu Hause ausgezogen?


    Normalerweise sind deine Eltern unterhaltspflichtig bis du 25 bist. Aber wie gesagt, ohne weitere Infos kann deine Frage nicht beantwortet werden.


    LG, Jalale.

    Hallo Mamiz,


    ja, es ist Einkommen, das euer BG zufliesst und wird angerechnet. Es gilt der übliche Freibetrag.


    LG, Jalale.

    Hallo Aktlalamea,


    dass du keinen BAföG- Mietzuschuss aufgrund zu geringer Entfernung vom Wohnort der Eltern bekommst, davon hab ich schon gehört. Das richtet sich dann danach, was für eine Art Ausbildung du machst. Wird also korrekt sein.
    Ich denke auch, so wie du es geschrieben hast, dass du Anspruch auf ALG II hast, sofern du sicher bist nach § 12 Abs. 1 Nr. 1 des Bundesausbildungsförderungsgesetz gefördert zu werden.


    Ich würde mit dieser Begründung Widerspruch einlegen (mit Verweis auf SGB II § 7 (6) ).


    Viel Erfolg.
    LG, Jalale.

    Hallo Jeany1,


    er bekommt erst ab April Leistung, da das Zuflussprinzip gilt. Ich denke es wird dann für den ganzen März so gehandhabt, dass er sich ja selbst versorgen kann. Melden muss er sich aber auf jeden Fall gleich bei der ARGE.


    LG, Jalale.

    Hallo Manja,


    du hast doch geschrieben, dass du alleinerziehend bist. Wie kommt dann das Jugendamt dazu von dir zu verlangen auf den Unterhalt zu verzichten?
    Geh sofort nochmal zum Jugendamt hin und erklär deine Situation. Wenn der Kindsvater keinen Unterhalt zahlen kann, muss das Jugendamt Unterhaltsvorschuss leisten. Besteh darauf!
    Dass die ARGE das Kindergeld einbehält ist so, da gibt es nichts dran zu rütteln. Aber wieso bekommst du dein Kindergeld nicht? Behalten das deine Eltern? Wohnst du noch zu Hause?
    Na ja, und wenn du dann Elterngeld bekommst sieht es ja auch besser aus.


    Alles Gute.
    LG, Jalale.


    P.S. Mal ne persönliche Frage: Wieso stillst du nicht? Ist gesund fürs Baby und kostet nichts.
    Na gut, wird jetzt schon zu spät sein. :rolleyes:

    Hallo nochmal,


    dem, der 100 € im Monat verdient, wird nichts an Leistung gekürzt. Deswegen heisst es ja "Freibetrag".


    @Berthold, mit dem abgezogen meine ich, dass bei 400€ eben 240€ von den Leistungen gestrichen werden. Hast du ja auch geschrieben.


    Ich hoffe wir einigen uns jetzt endlich mal. ;)


    LG, Jalale.

    Hallo Jan,


    wenn ihr frisch zusammen zieht, könnt ihr angeben, dass ihr noch keine BG bildet, da ihr erst einmal versuchen wollt, ob ein Zusammenleben funktioniert. Nach etwa ein Jahr wird die ARGE euch dann aber in eine BG stecken wollen.
    Solltet ihr eine BG bilden, wirst du wol nicht länger Leistung beziehen, da das Netto-EK deiner Freundin ganz sicher über eurem Bedarf liegt. (Vorausgesetzt es gibt keine Kinder.)
    Ich könnte das genau ausrechnen, wenn ich das Brutto-Gehalt kennen würde. Aber wie gesagt, das Einkommen scheint "zu hoch" zu sein.


    LG, Jalale.

    Hallo Nurmalso,


    Jea hatte das schon richtig berechnet mit den 400,- €, ich glaub du hast was verdreht.
    Du hast ja selbst geschrieben, 100,- ist der Grundfreibetrag. Weiterhin sind bei einem EK bis 800€ 20% von dem was nach Abzüg der 100€ bleibt, anrechnungsfrei. Ab 801,- sind es 10%.


    Macht also bei 400,- Einkommen einen Freibetrag von 160,- € und damit werden von den Leistungen 240,- abgezogen.


    Herz1 , ich wünsche dir auch alles Gute.


    LG, Jalale.

    Hallo bubblesylvi,


    deine Kinder kosten nichts zusätzlich, wenn sie über dich versichert sind. Wenn dein Freund nur seine Tochter über sich versichern will, bedeutet das natürlich, dass er gar nichts zusätzlich zahlen muss.
    Sollte er für dich und damit auch für alle drei Kids die KV bezahlt, muss er mit monatlich 150,- € rechnen.
    Aber wie gesagt, damit seid ihr alle vier versichert.
    Er wird doch wohl nicht wollen, dass du nicht versichert bist!
    Er kann die KK-Beiträge, die er für euch im Jahr zahlt, bei der Steuererklärung angeben unter "außergewöhnliche Belastungen".


    LG, Jalale.

    Hallo,


    lirafe : Dein Sohn ist bei dir versichert bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres, solange er sich in Ausbildung befindet. Mit 25 muss er sich selbst versichern, das kostet für Studenten aber weniger (bei mir 56,- € damals). Genau dieser Betrag wird dann aber vom BAföG-Amt mehr gezahlt, wenn man welches bekommt.
    Kindergeld gibt es nur solange man in Ausbildung ist.


    alaniarisss : Deine Eltern werden für dich die Krankenversicherung zahlen müssen. Es ist auch so, dass eine Versicherungspflicht besteht seit 2007. Aber du hast ja geschrieben, dass du dich versichern willst. Du kannst die Krankenkasse wechseln, es gibt welche, da kostets nur 130,- im Monat.
    Deine Eltern können außerdem deinen Unterhalt einschließlich des KK-Beitrages bei ihrer Steuererklärung geltend machen unter "außergewöhnliche Belastungen".


    Herzlichen Glückwunsch zum erfolgreichen Abschluss des Studiums.


    Alles Gute.
    LG, Jalale.

    Hallo kleine84,


    sobald du 25 bist, bildest du mit deinen Eltern keine BG mehr. D.h. sie müssen dich nicht mehr unterhalten. Allerdings bist du als Auszubildene in der Regel nicht anspruchsberechtigt. Du könntest BAB beantragen oder/und Wohngeld. Bei BAB weiß ich nicht, ob die abgebrochene Ausbildung ein Problem ist.
    Da würd ich mich mal informieren, ich glaub du brauchst auch erst ne Wohnung und kannst dann BAB beantragen.


    LG, Jalale.

    Hallo bulldog86,


    du wirst so keine Umzugsgenehmigung bekommen. Versuch eine Arbeit irgendwo anders zu bekommen. Falls du ein Vorstellungsgespräch hast und Fahrkosten entstehen, kannst du dir die vielleicht erstatten lassen.
    Wenn du dann einen Arbeitsvertrag hast, kannst du umziehen.


    LG, Jalale.

    Hallo Bonzai,


    das ist im Prinzip das Gleiche. Also du beziehst ALG II (Arbeitslosengeld II), das entsprechende Gesetz heisst Hartz IV.


    LG, Jalale.