Hallo Manja,
du hast völlig Recht, die ziehen zweimal Kindergeld ab. Ich hab nachgerechnet:
398 € - 117 € Unterhalt - 164 € Kindergeld = 117 € Anspruch.
Die 398 € setzen sich zusammen aus 351 € Regelleistung für dich und 47 € Regelleistung für die Kleine (211 € - 164 €).
Bist du sicher, dass du kein Kindergeld mehr bekommst? Frag bei deinen Eltern nach oder ruf direkt bei der Familienkasse an. Wenn du welches bekommst, steht es dir auch zu. Bekommst du keins , darf natürlich die ARGE keins anrechnen. Lass dir für den Fall, dass du kein Kindergeld bekommst, von der Famileinkasse einen Kindergeld-Negativbescheid zuschicken. Den gibst du dann bei der ARGE ab.
Nimm deinen Bewilligungsbescheid von der ARGE und geh zum Jugendamt. Zeig der Sachbearbeiterin, dass die ARGE dir Unterhalt als Einkommen anrechnet und frage nach Unterhaltsvorschuss. Sag denen, dass der Verzicht auf Unterhalt ungültig ist.
Wenn du nicht weiterkommst oder du dich ungerecht behandelt fühlst, suche eine caritative Einrichtung auf oder wende dich an ProFamilia. Die helfen dir auch bei den Behördengängen.
Aber eigentlich müssten die auf dem Jugendamt reagieren, wenn du deine Situation erläuterst.
Am besten ist eben du gehst persönlich hin.
Schreib uns was du erreicht hast, und wenn du noch Fragen hast natürlich auch.
LG, Jalale.
Achso, wegen Alleinerziehenden-Zuschuss: Gemäß § 21 Abs. 3 Nr. 1 SGB II steht dieser dir zu. Die ARGE spinnt, rechnet dir Unterhalt an, aber zahlt diesen Zuschuss nicht. Diesbezüglich musst du natürlich auch bei der ARGE nachhaken. Sind immerhin 36% deiner Regelleistung, also 126 € !