Beiträge von jalale

    Hallo bulldog86,


    du bewohnst alleine 73 qm für 500,- und bekommst das vom Amt bezahlt?
    Na dann hast du doch bestimmt sowieso schon eine Aufforderung bekommen in eine kleinere Wohnung zu ziehen, oder?
    Und wenn nicht, kriegst du ganz sicher eine Umzugsgenehmigung wegen Unangemessenheit der Wohnung und hast keine Probleme mehr. Es ist dann nämlich egal wohin du ziehst.


    LG, Jalale

    Hallo rotezora,


    ihr solltet das auf der ARGE ansprechen. Ein Amtsarzt kann überprüfen ob es für deinen Vater unzumutbar ist umzuziehen.
    Ansonsten müsste er die Differnz zur angemessenen Miete selbst bezahlen (falls das nicht so viel ist).


    Alles Gute.
    LG, Jalale

    Hallo Marie74,


    deine Bekannte sollte zur Caritas oder einer ähnlichen Institution gehen, vielleicht begleitest du sie. Wenn sie da ihre Situation schildert, werden die sich ihrer annehmen und solche Sachen wie Gutachten eines Sozialarbeiters veranlassen. Die wissen auch über ihre Rechte Bescheid.


    Ich denke, so wie du das geschildert hast, stehen ihr Wohnung und Leistung zu.


    Alles Gute für deine Bekannte.
    LG, Jalale

    Hallo issi,


    dann hast du Anspruch auf ALG II. Das mit der Krankenversicherung ist ganz schöner Mist, erstens für dich, aber es besteht auch eine Versicherungspflicht. Die ARGE zahlt deine KV.
    Geh möglichst schnell zur ARGE, lass dir einen Antrag geben und dir einen Auszug bei deiner Mutter genehmigen. Das werden sie vielleicht nicht tun wollen, müssen sie aber. Erklär deine Wohnsituation. Frage wie hoch die Miete für dich sein darf und such dir eine Wohnung. Diese musst du dir dann von der ARGE genehmigen lassen, dann erst den Mietvertrag unterschreiben.
    Melde dich ganz schnell bei einer Krankenkasse (gesetzliche KK) und lass dich versichern, die Unterlagen gibst du dann zusammen mit deinem Antrag bei der ARGE ab.


    Alles Gute.
    LG, Jalale.

    Hallo alle zusammen,


    ich möchte dieses Forum missbräuchlich dazu benutzen um auf ein kleines Mädchen aufmerksam zu machen. Und die Rubrik "Anspruch auf Leistungen" ist ja am besten besucht.


    Einige haben vielleicht schon von Helene gelesen oder gehört. Sie ist gerade mal vier Monate alt und leidet unter einer sehr aggressiven Form der Leukämie. Nur eine Knochenmarkspende kann ihr das Leben retten.


    Also: Werde Lebendspender und rette Helene!


    Das ist ganz einfach: Man kann bei der DKMS ein Speichelprobentest bestellen, natürlich kostenlos. Zu Hause nimmt dann einfach einen Abstrich aus der Wange, unterschreibt die Einverständniserklärung und schickt das Ganze zurück an die DKMS.


    Onlinebestellung unter: www.dkms.de


    Wer sich über das Schicksal von Helene informieren möchte: www.hilfe-fuer-helene.de


    Obwohl schon mehrere Typisierungsaktionen erfolgt sind, bei denen insgesamt 12.000 Menschen sich haben testen lassen, ist noch kein passender Spender gefunden worden.
    Übrigens ist unter den rund 1,8 Mio. registrierten potentiellen Spendern in Dtl. auch keiner dabei.
    Deshalb ist es umso wichtiger, dass JEDER sich testen lässt.


    OHNE KNOCHENMARKSPENDE STIRBT HELENE.


    Liebe Grüße,
    eine traurige und verzweifelte Jalale.

    Hallo marsel1988,


    wichtig ist die Frage wieviel dein Kollege denn verdienen wird während der Ausbildung. Ist es zu wenig um seinen eigenen Lebensunterhalt zu bestreiten, bleibt er in der BG seiner Mutter und sein Gehalt wird bis auf einen Freibetrag auf die Leistung angerechnet.
    Verdient er so viel, dass er seinen eigenen Bedarf damit decken kann (d.h. seinen Lebensunterhalt plus Mietanteil), fällt er aus der BG raus. Es wird dann höchstens sein Kindergeld angerechnet, sofern er es nicht "benötigt" um seinen Bedarf zu decken.


    LG, Jalale.

    Hallo michi82b,


    habt ihr denn schon mal eine Erstausstattung beantragt? Wenn ja, könnt ihr das kein zweites Mal tun. Neue Möbel sind aus der Regelleistung zu finanzieren, bzw. da muss man dann wohl auf gebrauchte Möbel zurückgreifen.
    Wenn ihr bisher noch keinen Zuschuss bekommen habt, könnt ihr einen Antrag stellen. Die ARGE wird dann prüfen, inwiefern ein Bedarf besteht.


    LG, Jalale.

    Hallo ulla234,


    ich denke, dass sie dir auch weiterhin nur 55 € abziehen dürfen, da sie den kompletten Mietanteil deines Mannes übernehmen müssen, bis du eine neue Wohnung gefunden hast. Dafür hast du 6 Monate Zeit.
    Geh zu deinem Sachbearbeiter und erklär die Situation. Wenn du nicht drum herum kommst die 110,- zusätzlich zu zahlen, frage ob du dafür ein Darlehen bekommst, dass du dann abzahlst wenn du eine neue Wohnung hast.
    Und dann heisst es natürlich ganz schnell umziehen.


    Alles Gute.
    LG, Jalale.

    Hallo Farina,


    das kann sie natürlich machen. Ich weiß nicht genau wie das dann mit der Krankenkasse ist, eigentlich ist sie dann nicht versichert.
    Sie muss dann beachten, dass sie sich die Wohnung erst von der ARGE genehmigen lassen muss, bevor sie den Mietvertrag unterschreibt. Und die neue Wohnung darf eben nicht mehr kosten als die alte.


    Jedenfalls darf sie natürlich ausziehen, auch wenn sie kurz bei ihren Großeltern gewohnt hat.
    An ihrer Stelle würd ich mir einen Termin bei der neuen ARGE holen und die Situation beschreiben. Dann erfährt sie auch gleich wie es sich mit der neuen Wohnung verhält und wieviel die kosten darf.


    Wie gesagt, auf die Leistung verzichten würde ich nicht, schon wegen der Krankenversicherung. Es besteht übrigens auch eine Versicherungspflicht.


    LG, Jalale.

    Wenn du noch studierst, hast du keinen Anspruch auf ALG II, auch wenn du bei deiner Mutter wohnst. Du kannst aber Wohngeld beantragen. Und wenn dein Vater keinen Unterhalt zahlen kann, müsstest du doch vom Jugendamt Unterhaltsvorschuss bekommen.
    Na ja, und das wäre dann dein Einkommen: Kindergeld, Minijob, Wohngeld und evtl. Unterhaltsvorschuss.
    Damit dürftest du nicht über deinem Bedarf liegen und somit wird auch deiner Mutter von ihrem ALG II wohl nichts abgezogen. Es bliebe alles beim alten, Miete müst ihr euch teilen.


    LG, Jalale.

    Hallo Anja,


    studierst du denn noch oder was machst du jetzt? Du wohnst also noch bei deiner Mutter? Wie alt bist du? Ohne diese Angaben kann ich nichts dazu sagen.


    LG, Jalale.

    Hallo bulldog86,


    die ARGE hat euch als BG gewertet, und das bedeutet, dass deine Freundin dich finziell unterstützen muss.
    Sie hat also ein Einkommen von insgesamt 1131 € (Kindergeld, Unterhalt und Wohngeld zählen auch als Einkommen), das wird von eurem Bedarf abgezogen und was rauskommt ist dein ALG II.
    Wenn man 165 durch vier Monate teilt, kommt auf ca. 41 €. Du hast bis jetzt 800,- bekommen? Also 200,- pro Monat, plus die Nachzahlung kommst du auf etwa 240 €.
    Diese 240 € wird das sein, was dir nach Abzug des Einkommens deiner Freundin monatlich zusteht. Schau mal was auf deinem Bescheid steht, gleich auf Seite 1 ist eigentlich eine Tabelle, da sollte das zu entnehmen sein.


    Alles Gute.
    LG, Jalale.

    Hallo Dieter,


    was hast du der ARGE denn zukommen lassen? Den Umzugsantrag und die Erklärung bezüglich der Trennung?
    Weißt du mittlerweile wie teuer eine Wohnung für dich sein darf. Wenn nein erkundige dich im Vorfeld und begib dich auf Wohnungssuche. Dann kannst du vielleicht zum Termin schon ein Wohnungsangebot mitbringen und eine Wohnung genehmigen lassen.
    Sprich unbedingt an, dass du aufgrund der schlechten Beziehung zu deiner Frau sofort ausziehen musst und frage nach einen Leistungsvorschuss.
    Dann wie gesagt gleich formlosen Antrag auf Übernahme der Umzugskosten und Kautionsdarlehen stellen und am 18.03. abgeben.
    Falls dann noch Unterlagen fehlen, ist das kein Problem. Den Hauptantrag trotzdem abgeben! Die Unterlagen kannst du noch nachreichen und umso schneller geht die Sache von statten.


    Alles Gute und viel Glück.
    LG, Jalale.

    Hallo farina,


    deine Tochter wird ihren Anspruch auf ALG II nicht verlieren, wenn sie bei den Großeltern wohnt. Sie bildet ihre eigene BG und ihre Großeltern müssen nicht für sie einstehen, d.h. sie sind auch nicht verpflichtet ihre Einkommensverhältnisse u.ä. offenzulegen.
    Ich kann mich BineNRW nur anschließen, sie soll einen Untermietvertrag schließen (wenn möglich), dann bekommt sie die Miete übernommen und ihre Regelleistung von 351 €.


    Das Problem wird dann eher sein, wie Berthold schon schreibt, dass die ARGE keine höhere Miete zahlt für die neue Wohnung als die alte gekostet hat, auch wenn die neue Wohnung angemessen sein sollte.


    LG, Jalale.


    Anmerkung: Vielleicht kann sie ja bei ihren Großeltern wohnen bis sie einen Job gefunden hat. Dann hat sie keinen Stress mit der ARGE.

    Das meinte ich doch mit dem üblichen Freibetrag. Bis hundert Euro sind anrechnungsfrei, was darüber liegt, wird bis auf 20% von den Leistungen gekürzt.
    Ich denke dabei ist unerheblich ob du auch schon 100,- € verdienst. Weiß ich aber nicht genau. (Ist ne interessante Frage, hat hier jemand eine Antwort?)


    LG, Jalale.

    Deine Eltern wohnen in Jena und deine Ausbildung ist in Berlin? Na, das ist doch dann eine unzumutbare Entfernung vom Ausbildungsort. Die Ausbildung in der Nähe deiner Eltern, gab es da einen Grund warum du dort nicht anfangen konntest? Vielleicht Zulassungsvoraussetzungen o.ä.?
    Beim BAföG gibt es diese U25 Regelung nicht, nur beim Bezug von ALG II. Aber du hast doch geschrieben, dass du über 25 bist, also kein Problem.
    Ich weiß nicht, ob das Jobcenter eine Begründung vom BAföG-Amt will, warum du den Mietzuschuss nicht bekommst. Dann sieht es wahrscheinlich schlecht aus.


    LG, Jalale.

    Hallo Natalie,


    du hast als Auszubildene keinen Anspruch auf ALG II, aber auf Schülerbafög. So wie ich das verstanden hab, ist diese schulische Ausbildung deine erste Ausbildung, richtig?
    Dir stünden wahrscheinlich 212,- zu wenn du zu Hause bei deiner Mutter wohnst, und 383,- wenn du eine eigene Wohnung hast. Weiterhin solltest du das Kindergeld bekommen, falls du ausziehst.
    Natürlich lässt sich davon schwer eine Miete von 350,- zahlen. Versuch doch eine WG-Zimmer zu finden, das ist viel günstiger.


    LG, Jalale.

    Hallo Manja,


    du hast völlig Recht, die ziehen zweimal Kindergeld ab. Ich hab nachgerechnet:
    398 € - 117 € Unterhalt - 164 € Kindergeld = 117 € Anspruch.
    Die 398 € setzen sich zusammen aus 351 € Regelleistung für dich und 47 € Regelleistung für die Kleine (211 € - 164 €).


    Bist du sicher, dass du kein Kindergeld mehr bekommst? Frag bei deinen Eltern nach oder ruf direkt bei der Familienkasse an. Wenn du welches bekommst, steht es dir auch zu. Bekommst du keins , darf natürlich die ARGE keins anrechnen. Lass dir für den Fall, dass du kein Kindergeld bekommst, von der Famileinkasse einen Kindergeld-Negativbescheid zuschicken. Den gibst du dann bei der ARGE ab.


    Nimm deinen Bewilligungsbescheid von der ARGE und geh zum Jugendamt. Zeig der Sachbearbeiterin, dass die ARGE dir Unterhalt als Einkommen anrechnet und frage nach Unterhaltsvorschuss. Sag denen, dass der Verzicht auf Unterhalt ungültig ist.


    Wenn du nicht weiterkommst oder du dich ungerecht behandelt fühlst, suche eine caritative Einrichtung auf oder wende dich an ProFamilia. Die helfen dir auch bei den Behördengängen.


    Aber eigentlich müssten die auf dem Jugendamt reagieren, wenn du deine Situation erläuterst.
    Am besten ist eben du gehst persönlich hin.


    Schreib uns was du erreicht hast, und wenn du noch Fragen hast natürlich auch.


    LG, Jalale.


    Achso, wegen Alleinerziehenden-Zuschuss: Gemäß § 21 Abs. 3 Nr. 1 SGB II steht dieser dir zu. Die ARGE spinnt, rechnet dir Unterhalt an, aber zahlt diesen Zuschuss nicht. Diesbezüglich musst du natürlich auch bei der ARGE nachhaken. Sind immerhin 36% deiner Regelleistung, also 126 € !