Ok, danke. Bin ich wieder etwas schlauer.
LG, Jalale.
Ok, danke. Bin ich wieder etwas schlauer.
LG, Jalale.
Hallo Berthold,
ja, ist schon richtig, dass dem widersprochen werden muss. Aber dabei ist es wichtig sich auf SGB II § 7 (3) Punkt 4 zu berufen. Mehr bedarf es nicht, denn da steht alles klar und deutlich.
Hier ist nur mal wieder irgendein SB zu blöd, und die, die es nicht besser wissen, stehen dann da.
Weißt du wie das mit der Wohnung ist, also ob sie als HG sich nach den angemessenen KdU richten müssen? Oder zählt die halbe Miete für die Mutter wie angemessene KdU für eine Person und ebenso die qm?
LG, Jalale.
Hallo kreativsein,
wie alt ist denn dein Kind? Bis ein Kind drei Jahre alt ist, kann es zu Hause betreut werden und man muss sich nicht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen.
Ab dem 3. Lebensjahr des Kindes muss man sich aber eben so organisieren können, dass man arbeiten gehen kann.
Wenn du von den Arbeitszeiten her nicht so flexibel bist (Kitaschließzeiten), wird dein SB doch darauf Rücksicht nehmen bei den Stellenvorschlägen, oder?
Ansonsten stimmt es, dass du ein Attest brauchst, wenn du keine 15 Stunden arbeiten kannst.
LG, Jalale.
Hallo EagleWing,
deine Mutter und dein Bruder bilden auf gar keinen Fall eine BG, denn mit 740 € netto kann er selbst für seinen Lebensunterhalt sorgen (316 € + geschätze 170 € Warmmietanteil = 486 € Bedarf, er hat aber mehr zur Verfügung und ist somit nicht hilfebedürftig).
Das steht im SGB II § 7 (3)
(3) Zur Bedarfsgemeinschaft gehören
4. die dem Haushalt angehörenden unverheirateten Kinder der in den Nummern 1 bis 3 genannten Personen, wenn sie das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, soweit sie die Leistungen zur Sicherung ihres Lebensunterhalts nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen beschaffen können.
Da muss keine Erklärung o.ä. verfasst werden, sie sollen nochmal hingehen und den SB daran erinnern, dass es sowas wie das SGB II gibt, mit Verweis auf den entsprechenden Paragraphen.
Allerdings weiß ich nicht wie das dann mit der Wohnung ist. Ich glaube auch, dass sie in die größere Wohnung ziehen können, weil die Hälfte der Miete, die deine Mutter bekommt, so hoch sein kann wie für eine alleinstehende Person.
So würde sich das jedenfalls in einer WG verhalten, und ich denke das zählt auch für eine HG. Entsprechend stehen deiner Mutter auch 351 € Regelleistung zu (in einer BG bekommt sie nur 316). Da müsst ihr dann unbedingt drauf achten.
Aber ganz sicher mit der Wohnung bin ich mir nicht, vielleicht weiß wer anderes was dazu.
Geht so schnell wie möglich zur ARGE oder legt vorsorglich Widerspruch gegen den Bescheid ein (4 Wochen Frist).
LG, Jalale.
Hallo Sarafina,
ich denke du brauchst irgendeinen Nachweis um Wohngeld zu beantragen.
Aber wie soll das überhaupt funktionieren, du willst ausschließlich von Wohngeld leben? Das ist nur ein Zuschuss zur Miete, also nichtmal die wird annähernd voll bezahlt.
Außerdem was ist dann mit deiner Krankenversicherung, du bist dazu verpflichtet eine zu haben. Das gilt übrigens auch für einen Minijob. Mal ganz zu schweigen davon, was ist wenn du mal ernsthaft krank bist.
Klar ist es nicht schön zum Jobcenter zu müssen, aber du musst doch von irgendetwas leben.
LG, Jalale.
Hallo,
@ Renate11, bist du dir da sicher mit dem ALG I? Ich meine ALG I ist genauso Einkommen wie alle anderen Einnahmen in einer BG auch. Es gelten die üblichen Freibeträge.
LG, Jalale.
Hallo BineNRW,
hab nun auf der Seite des Arbeitsamtes/ der Familienkasse nachgelesen.
Ein aubildungsloses Kind hat dann Anspruch auf Kindergeld bis es 25 ist, wenn es sich nachweislich um einen Ausbildungsplatz bemüht hat, aber keine Stelle bekommen hat.
Und das mit dem Anspruch zwischen zwei Ausbildungen erklärt sich ja von selbst.
Ich glaube auf Benny89 trifft beides nicht zu und deswegen hat er auch keinen Anspruch mehr.
LG, Jalale.
Hallo Arni85,
also bekommst du nun Leistungen nach dem SGB II (ALG II)? Und bildest du nun eine BG mit deiner Mutter? Das ist mir alles ein bisschen unverständlich, denn eigentlich hast du als Student keinen Anspruch auf ALG II.
Also, es gibt ja nun 3 Möglichkeiten (eigendlich nicht, aber in deinem Fall seh ich nicht richtig durch):
1. Deine Mutter und du bilden eine HG, du bekommst kein ALG II: dann kannst du verdienen was du willst, es wird nichts bei deiner Mutter angerechnet, deine Mutter bekommt die Hälfte der Miete.
2. Deine Mutter und du bilden eine BG, du bekommst ALG II: dann wird dein Einkommen auf die Regelleistung der BG angerechnet, bei 400 € EK werden 240 € von den Leistungen gekürzt. Ihr bekommt beide euren Mietanteil.
3. Deine Mutter und du bilden eine BG, du bekommst kein ALG II: dann verdienst du eben 400 €, zusammen mit Kindergeld 564 €, dein EK wird bei deiner Mutter angerechnet, aber es liegt ja nicht über deinem Bedarf, also werden deiner Mutter keine Leistungen gekürzt.
Normalerweise müsste Fall 1 für dich zutreffen, aber du hast was von "Mehrbedarf deiner Mutter für dich" gesprochen. Keine Ahnung was der SB da gemacht hat.
Solltest du nun doch kein ALG II bekommen, kannst du Wohngeld beantragen.
LG, Jalale.
Hallo Jea,
schön, dass du mitmachst. Wieder ein Hoffnungstropfen mehr für Helene.
LG, Jalale.
Hallo,
@ Diablo, sei doch nicht so streng, immerhin war Toertchen09 obdachlos und bekommt nun wieder ein Dach über den Kopf. Es ist ja nicht so, dass er hier einen Riesen-Betrugs-Coup plant.
@ Toertchen09, allerdings sehe ich leider auch keine Möglichkeit, wie du das von Hannover aus anstellen kannst. Du brauchst die Umzugsgenehmigung ja schriftlich.
Ruf doch mal bei deiner ARGE an und frage nach. Na ja, aber zuschicken müssten sie es dir ja trotzdem, und dann nach Hannover, und dann wissen sie auch, dass du ortsabwesend bist.
Weiß da leider keinen Rat.
LG, Jalale.
Hallo BineNRW,
also meines Wissens hat ein Kind Anspruch auf Kindergeld bis es 18 ist. Wenn es sich in einer Schul- oder Berufsausbildung befindet oder studiert, besteht maximal Anspruch bis Vollendendung des 25. Lebensjahres.
Steht auch hier im Infoteil so. Aber ich weiß ja nicht woher du deine Angaben hast. Ich kann auch Unrecht haben, kenne keinen speziellen Fall.
Vielleicht kann sich an dieser Stelle ja mal noch einer einklinken zu diesem Thema.
Benny
, du hast keinen Anspruch auf ALG II wenn du noch keine 25 bist. Und wenn du dich mit deiner Mutter nicht gut verstehst, ist das kein Auszugsgrund. Da bedarf schwerwiegender Vorkommnisse, die von einem Sozialarbeiter geprüft werden müssen.
Wenn deine Mutter ALG II bezieht, bildest du mit ihr eine BG und sie kriegt für dich auch Geld. Ob du nun Kindergeld bekommst oder nicht, ist dabei egal, entsprechend sind es eben mehr oder weniger vom Amt.
LG, Jalale.
Nochmal zu deiner Frage, ob du am Ende des Monats 250 € zur Verfügung hast:
Das hängt natürlich davon ab was du für Ausgaben hast. Du hast insgesamt an Einnahmen im Monat 250 + 297 + 164 = 711 €.
Davon bezahlst du 260 € Miete, bleiben 450 €. Was du nun noch für Lebensmittel, Telefon, Fahrgeld oder sonstiges ausgibst, weiß ich nicht. Aber damit solltest du wohl hinkommen.
Wie Kitty121 schon schreibt, wenn du zu deinem Bruder ziehst und dort mietfrei wohnst, bekommst du von der ARGE keine Kosten für Unterkunft, kannst also von den 711 € 260 abziehen, und du bist wieder bei 450 €. Ist also egal (finanziell) wo du wohnst.
Aber da hat Horst wahrscheinlich recht, wenn du ausziehst, hast du vermutlich keinen Anspruch mehr, da du noch keine 25 bist und deswegen noch nicht deine eigene BG bilden kannst.
Du wirst bei deiner Mutter wohnen bleiben müssen um Geld von der ARGE zu bekommen.
Übrigens entstehen deiner Mutter keine Nachteile wenn du bei ihr wohnst. Wieso auch?
LG, Jalale.
Hallo BineNRW,
wenn sich benny89 nicht in einer Ausbildung befindet, bekommt er auch kein Kindergeld mehr.
benny89
: du kannst einen Antrag auf ALG II stellen, musst alle Unterlagen von deinen Eltern einreichen, da diese unterhaltspflichtig sind, dann wird dein Bedarf geprüft.
Wieso mit 20 keine Ausbildung? Hast du schon eine Ausbildung in der Tasche? Was ist denn das für eine Einstellung? Wie willst du überhaupt einen Job bekommen ohne Ausbildung?
LG, Jalale.
Hallo YavuzSS,
da du noch keine 25 bist, bildest du mit deiner Mutter eine BG (Bedarfsgemeinschaft).
Ich berechne jetzt mal deinen Anspruch für den Fall, dass du bei deiner Mutter wohnen bleibst.
Von deinem Einkommen von 297 € bleibt dir ein Freibetrag von 139 €, weiterhin stehen 316 € Regelleistung und 258 € Mietanteil zu.
Dein Einkommen sind 297 € und 164 € Kindergeld.
Kommt raus: 139 + 316 + 258 - 297 - 164 = 252 €
Du müsstest also einen Anspruch auf ALG II von ca. 250 € haben.
Ob du zu deinem Bruder ziehen darfst, weiß ich nicht. Ich bezweifle aber, dass dir das irgendwelche Vorteile bringt.
LG, Jalale.
Danke Pemu, ich hoffe auch dass endlich ein passender Spender gefunden wird. Wenn viele unserem Beispiel folgen, sollte sich doch einer finden.
Die Sache eilt eben auch sehr, da Helene bereits ihren dritten Chemo-Block begonnen hat und nun der Körper auf eine Transplantation vorbereitet wird.
Vielleicht sprichst du auch Freunde und Familie an, es können alle gesunden Menschen zwischen 18 und 55 Jahren spenden.
Danke nochmal für deine Spendebereitschaft!
LG, Jalale.
Hallo fabi21,
du kannst Anzeige wegen Verleumnung bei der Polizei erstatten, ob das auch gegen Unbekannt geht, weiß ich nicht.
Ansonsten ist die ARGE bei einer Sanktion oder ähnlichem in der Beweispflicht. D.h. dir muss nachgewiesen werden, dass zu Unrecht gehandelt hast.
Wenn du nun schon einen Schrieb bekommen hast, Widerspruch einlegen.
LG, Jalale.
YavuzSS,
ausziehen darfst du, ja? Also du bist über 25? Muss wohl so sein, sonst wären deine Mutter und du ja eine BG und sie bekäme nicht 351,- €.
Aber wenn du zu deinem Bruder ziehst, musst du doch auch Miete zahlen. Oder lässt dein Bruder dich kostenlos bei sich wohnen. Dann allerdings ist ja auch dein Bedarf geringer und du kriegst auch weniger Leistung.
Wie Kitty121 schon schreibt, rechne dir das mit einem Online-Rechner aus, am besten für beide Fälle.
LG, Jalale.
Wie, und dann ziehst du von deiner Feundin weg, also ohne sie um?
Na ja, dann könnt ihr beim Amt angeben, dass ihr euch getrennt habt, und du hast einen Umzugsgrund.
Wenn das für dich ein akzeptabler Weg ist umzuziehen...
Ich versteh nicht, warum dich nicht erst auf Arbeitssuche begibst. Du weißt doch gar nicht, ob du tatsächlich in deiner neuen Heimat was findest.
Hallo Natalie,
ich würde zum Jugendamt gehen, die ARGE ist nicht dein Ansprechpartner. Erkundige dich dort, was du alles beantragen kannst (BAföG, Wohngeld, o.ä.) und natürlich steht dir dein Kindergeld zu.
Frage auch wie du am besten vorgehen sollst, also erst alles beantragen und dann ausziehen, oder anders herum.
Sicherlich steht dir auch eine Erstausstattung zu, da musst du zur Caritas gehen. Die können dich auch beraten.
Alles Gute.
LG, Jalale.
Sag Bescheid wie es ausgegangen ist, bzw. weiter geht.
LG, Jalale.